Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit eines anderen und plötzlich stehen Sie mit einem beschädigten Auto, vielen Fragen und einer gegnerischen Versicherung da. Wer organisiert das Gutachten? Wer bezahlt den Anwalt? Bekommen Sie einen Mietwagen? Und müssen Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung melden?
Die wichtigste Antwort vorweg: Bei einem vollständig unverschuldeten Unfall muss der Schädiger beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflicht grundsätzlich die erforderlichen Kosten der Schadenregulierung tragen. Dazu können auch ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger und die erforderliche Rechtsvertretung gehören. Entscheidend sind allerdings die Haftungsquote und die Umstände des Einzelfalls.
Das Thema betrifft jedes Jahr Millionen Menschen: 2025 registrierte die Polizei in Deutschland rund 2,52 Millionen Verkehrsunfälle. Bei 2,22 Millionen davon blieb es bei Sachschäden; rund 371.000 Menschen wurden verletzt (Destatis).
- Ersatz nach Haftungsquote: Haftet der Unfallgegner allein, zahlt seine Kfz-Haftpflicht die erforderlichen Reparatur- und Nebenkosten einschließlich Gutachter und Anwalt. Bei einer Mithaftung, etwa aus der Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs, wird anteilig gekürzt.
- Freie Gutachter- und Werkstattwahl: Als Geschädigter beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl und entscheiden selbst, wo Ihr Auto repariert wird. Nur bei fiktiver Abrechnung darf der Versicherer unter Umständen auf eine günstigere, gleichwertige Werkstatt verweisen.
- Beweissicherung als Kern: Die genaue Dokumentation der Schäden und des Unfallhergangs ist essenziell, um Ansprüche (etwa bei Falschaussagen des Gegners oder Streitigkeiten um Reparaturkosten) vollständig durchzusetzen.
Wer hilft nach einem unverschuldeten Unfall kostenlos?
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen mehrere Anlaufstellen zur Verfügung, deren Kosten bei voller Haftung der Gegenseite deren Kfz-Haftpflicht trägt:
- Fachanwalt für Verkehrsrecht: Haftet die Gegenseite vollständig, übernimmt deren Kfz-Haftpflicht die erforderlichen Anwaltskosten.
- Unabhängiger Kfz-Sachverständiger: Ab einem Schaden von etwa 750 € zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel das Gutachten.
- Schadenservice wie fairforce.one: fairforce.one prüft Ihre Ansprüche kostenfrei und koordiniert Gutachter, Werkstatt und Partneranwälte, die Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen.
- Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0): Ermittelt kostenlos die zuständige Versicherung des Unfallgegners.
- Eigene Rechtsschutzversicherung: Deckt je nach Vertrag das Kostenrisiko, wenn eine Mithaftung im Raum steht oder die Versicherung nicht zahlt.
Einen Überblick über alle Ansprechpartner nach einem Unfall, auch bei Mitschuld, bietet der Ratgeber Wer hilft nach einem Verkehrsunfall?
Was tun nach einem unverschuldeten Unfall?
Direkt nach dem Zusammenstoß zählt zunächst die Sicherheit. Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss nach § 34 StVO unverzüglich halten, den Verkehr sichern, sich über die Unfallfolgen vergewissern, Verletzten helfen und die Feststellung der Personalien ermöglichen.
Notfall-Protokoll am Unfallort
- Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen.
- Erste Hilfe leisten & Notruf wählen: Bei Verletzten unverzüglich den Rettungsdienst (112) und die Polizei (110) verständigen und Erste Hilfe leisten.
- Beweise sichern: Fotografieren Sie die Endpositionen der Fahrzeuge sowie die Schäden aus verschiedenen Perspektiven umfassend. Fertigen Sie idealerweise eine Unfallskizze an. Notieren Sie Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten der Beteiligten.
- Zeugen notieren: Erfassen Sie Namen und Kontaktdaten unabhängiger Personen am Unfallort.
- Polizei hinzuziehen: Insbesondere bei unklarer Schuldfrage, Falschaussagen des Unfallgegners oder Personen- und höheren Sachschäden sollte die Polizei zur Beweisaufnahme gerufen werden. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, lassen Sie sich das Aktenzeichen geben.
Quick-Check: Sofortmaßnahmen am Unfallort
WENN der Unfallgegner falsche Angaben macht oder uneinsichtig ist:
🟢 → DANN dringend die Polizei zur Unfallaufnahme rufen.
WENN Personenschäden oder unklare Schadensbilder vorliegen:
🟢 → DANN unverzüglich Rettungsdienst und Polizei kontaktieren.
WENN der Unfallgegner ein Schuldeingeständnis verlangt:
🛑 → DANN niemals vor Ort vorschnell Dokumente unterschreiben.
Unfallgeschädigte wie Sie bekommen bei fairforce.one beste Unterstützung.
Lassen Sie Ihren Unfall jetzt kostenfrei und unverbindlich durch unsere Regulierungs-Spezialisten prüfen.
Muss ich einen unverschuldeten Unfall meiner eigenen Versicherung melden?
Eine kurze vorsorgliche Meldung an die eigene Versicherung ist häufig sinnvoll. Sie ist insbesondere wichtig, wenn die Gegenseite eine Mitschuld behaupten könnte, Ansprüche gegen Sie ankündigt oder Sie möglicherweise später Ihre Vollkasko in Anspruch nehmen möchten.
Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sehen für einen Versicherungsfall grundsätzlich eine Anzeige innerhalb einer Woche vor. Versicherer dürfen jedoch von den Musterbedingungen abweichen. Prüfen Sie deshalb Ihre Police und melden Sie den Vorgang im Zweifel unverzüglich.
Eine vorsorgliche Schadenanzeige bedeutet nicht, dass Sie Ihren eigenen Fahrzeugschaden über die Kasko abrechnen müssen. Teilen Sie knapp mit, dass Sie den Unfall nach Ihrer Einschätzung nicht verursacht haben und die Meldung vorsorglich erfolgt. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
Was tun, wenn ich die gegnerische Versicherung nicht kenne?
Mit dem Kennzeichen des Unfallgegners, dem Schadentag und dem Unfallland können Sie die zuständige Kfz-Haftpflicht kostenlos über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Der Dienst ist online und innerhalb Deutschlands rund um die Uhr unter 0800 250 260 0 erreichbar.
Warum ruft mich die gegnerische Versicherung so schnell an?
Eine schnelle Kontaktaufnahme kann die Regulierung beschleunigen. Sie kann aber auch dazu dienen, den Schaden von Beginn an zu steuern, beispielsweise durch einen eigenen Gutachter, eine Partnerwerkstatt oder ein frühzeitiges Abfindungsangebot.
Bleiben Sie freundlich, aber zurückhaltend:
- Schildern Sie den Unfall nicht spontan ausführlich am Telefon.
- Stimmen Sie keiner Haftungsquote zu.
- Beauftragen Sie nicht ungeprüft den Gutachter der Gegenseite.
- Unterschreiben Sie keine pauschale Abfindungs- oder Erledigungserklärung.
- Lassen Sie die Verletzungen ärztlich dokumentieren, bevor Sie über Schmerzensgeld sprechen.
- Verweisen Sie darauf, dass die weitere Kommunikation über Ihre Vertretung erfolgt.
Die gegnerische Versicherung darf den Schaden prüfen. Sie ist aber nicht Ihre Interessenvertretung.
Warum ist Hilfe nach einem unverschuldeten Unfall kostenlos?
Die zentrale Grundlage ist § 249 BGB. Danach ist der Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Bei einer beschädigten Sache dürfen Geschädigte statt der Reparatur den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen. Umsatzsteuer gehört allerdings nur dazu, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Für Verkehrsunfälle kommen weitere Anspruchsgrundlagen hinzu. Nach § 7 StVG haftet der Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs auch ohne eigenes Verschulden. Gegen die gegnerische Kfz-Haftpflicht können Sie Ihren Anspruch gemäß § 115 VVG direkt geltend machen.
Umgekehrt kann auch Ihnen die Betriebsgefahr Ihres eigenen Fahrzeugs angerechnet werden (§ 17 StVG), selbst wenn Sie keinen Fehler gemacht haben. Das entfällt nur, wenn der Unfall für Sie ein unabwendbares Ereignis war. Die Haftungsquote bestimmt deshalb, welchen Anteil Ihrer Kosten die Gegenseite trägt.
Wer zahlt Anwalt und Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?
Zu den ersatzfähigen Schadenspositionen nach § 249 BGB gehören nach gefestigter Rechtsprechung auch die erforderlichen vorgerichtlichen Anwaltskosten und die Kosten eines unabhängigen Schadensgutachtens. Geschädigte dürfen dafür einen qualifizierten Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Stellt der Gutachter für den Geschädigten nicht erkennbar überhöhte Kosten in Rechnung, trägt dieses Risiko grundsätzlich der Schädiger (BGH, Urteil vom 12. März 2024 – VI ZR 280/22).
Haftet die Gegenseite vollständig, trägt ihre Kfz-Haftpflicht diese Kosten in voller Höhe. Bei einer Mithaftung werden sie nur im Umfang der Haftungsquote erstattet.
Was kostet mich die Vertretung durch einen unabhängigen Schadenservice?
Haftet die Gegenseite vollständig, entsteht für Sie in der Regel kein Eigenanteil. Die Anwalts- und Gutachterkosten werden als Teil des Schadensersatzes bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht und von dieser beglichen.
Bei Mithaftung: Steht eine Mitschuld im Raum, erstattet die Gegenseite diese Kosten nur anteilig. Den übrigen Anteil tragen Sie selbst oder, je nach Vertrag, Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die Erstprüfung Ihres Falls durch fairforce.one ist kostenfrei und unverbindlich.
Als digitaler Schadenshelfer koordiniert fairforce.one Gutachter, Werkstatt und Netzwerkanwälte, die Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen.
Was steht mir bei einem unverschuldeten Unfall zu?
Nach einem unverschuldeten Autounfall beschränken sich Ihre Ansprüche keineswegs nur auf die reine Werkstattrechnung. Je nach Einzelfall lassen sich zahlreiche Schadenspositionen geltend machen:
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Schadensposition |
Beschreibung & Bedingung |
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Reparaturkosten |
Erstattung der erforderlichen Werkstattkosten; die Werkstatt wählen Sie selbst. |
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Mietwagen oder Nutzungsausfall |
Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Auszahlung einer täglichen Nutzungsausfallentschädigung. |
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Merkantile Wertminderung |
Ausgleich für den rechnerischen Wertverlust des Fahrzeugs als Unfallwagen beim Wiederverkauf. |
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Gutachterkosten |
Vollständige Übernahme der Sachverständigenkosten ab einer Schadenshöhe von ca. 750 € (oberhalb der Bagatellgrenze). |
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Unkostenpauschale |
Allgemeine Telefon- und Portopauschale (von vielen Gerichten mit 25 Euro angesetzt). |
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Totalschaden-Abrechnung |
Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert sowie Erstattung von An- und Abmeldekosten. |
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Heilbehandlungskosten & Schmerzensgeld |
Übernahme unfallbedingter Arztrechnungen, Zuzahlungen, Fahrtkosten sowie Ausgleich immaterieller Schäden bei Körperverletzung. |
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Beschädigtes Inventar |
Ersatz für im Fahrzeug beschädigte Gegenstände wie Kindersitze, Smartphones oder Brillen. |
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Sind Sie im Alltag auf ein Auto angewiesen, haben Sie für die Dauer der Reparatur oder, beim Totalschaden, der Wiederbeschaffung Anspruch auf einen Mietwagen. Voraussetzung ist ein tatsächlicher Fahrbedarf: Fahren Sie nur wenige Kilometer am Tag, kann der Versicherer auf Taxifahrten verweisen. Verzichten Sie auf ein Ersatzfahrzeug, steht Ihnen alternativ die Nutzungsausfallentschädigung als Geldbetrag zu.
Für einen Mietwagen sollten Sie:
- eine vergleichbare oder vorsorglich niedrigere Fahrzeugklasse wählen,
- bei längerer Mietdauer Preise vergleichen,
- keine unnötigen Zusatzleistungen buchen,
- die tatsächliche Ausfallzeit dokumentieren,
- beachten, dass je nach Fall ein Abzug für ersparte Eigenkosten möglich ist.
Der Nutzungsausfall setzt voraus, dass Sie das Auto tatsächlich nutzen wollten und nutzen konnten. Steht Ihnen ein zumutbarer eigener Zweitwagen zur Verfügung, kann der Anspruch entfallen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2025 – VI ZR 246/24).
Was steht mir bei einem Totalschaden zu?
Bei einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden entspricht die Entschädigung dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des ermittelten Restwerts:
Wiederbeschaffungswert – Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aufwenden müssten. Der Restwert ist der Wert des beschädigten Autos. Hinzu können erforderliche Kosten der An- und Abmeldung, Überführung, Standkosten sowie Mietwagen oder Nutzungsausfall während eines angemessenen Wiederbeschaffungszeitraums kommen.
Unter engen Voraussetzungen kann eine Reparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens ersetzt werden. Bevor Sie reparieren oder das Unfallfahrzeug verkaufen, sollte ein unabhängiger Experte die Abrechnungsvariante prüfen.
Wie berechnet sich die Wertminderung?
Selbst nach einer technisch einwandfreien Reparatur kann das Fahrzeug beim späteren Verkauf weniger wert sein, weil es am Markt als Unfallwagen gilt. Diese Differenz nennt man merkantilen Minderwert.
Ein unabhängiger Gutachter berechnet diesen Betrag unter Berücksichtigung von:
- Art und Umfang des Schadens
- Reparaturweg und Reparaturkosten
- Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs
- Marktgängigkeit des Modells
- bestehenden Vorschäden
Der Anspruch besteht auch, wenn Sie das Fahrzeug weiterfahren und gar nicht verkaufen (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1961 – VI ZR 238/60, seitdem ständige Rechtsprechung).
Wie hoch ist die Unkostenpauschale?
Für Telefonate, Porto und kleinere Wege wird häufig eine allgemeine Kosten- oder Auslagenpauschale angesetzt. Das Oberlandesgericht Celle hält 25 Euro für angemessen und erlaubt ausdrücklich den Nachweis höherer Kosten (OLG Celle, Urteil vom 16. Juni 2021 – 14 U 152/20).
Wann gibt es Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld kommt bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit infrage. Lassen Sie deshalb auch zunächst gering erscheinende Beschwerden zeitnah ärztlich untersuchen und dokumentieren.
Für die Höhe zählen unter anderem:
- Art und Schwere der Verletzung
- Behandlungsdauer
- Schmerzen und Beeinträchtigungen
- Arbeitsunfähigkeit
- Dauerfolgen
- Mitverschulden
Häufige Irrtümer bei der Schadensregulierung
❌ MYTHOS 1: „Ich muss das Auto in der Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung reparieren lassen.“
✔ FAKT: Sie entscheiden, wo Ihr Auto repariert wird. Nur bei fiktiver Abrechnung darf der Versicherer auf eine günstigere, gleichwertige und leicht erreichbare Werkstatt verweisen. Das gilt nicht, wenn Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre ist oder bisher stets in einer Markenwerkstatt gewartet wurde (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009 – VI ZR 53/09).
❌ MYTHOS 2: „Ein beschädigter Kindersitz muss nur ersetzt werden, wenn er sichtbare Risse aufweist.“
✔ FAKT: Hersteller empfehlen, Kindersitze nach einem Unfall auszutauschen, weil Materialschäden nicht immer sichtbar sind. Gerichte sprechen deshalb Ersatz zu, auch ohne Abzug „neu für alt“ (z. B. AG Gemünden a. Main, Urteil vom 27. Mai 2025 – 10 C 543/24).
❌ MYTHOS 3: „Wenn ich das Auto nicht repariere, bekomme ich kein Geld.”
✔ FAKT: Über die fiktive Abrechnung können Sie sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen lassen, allerdings netto, also ohne Umsatzsteuer.
Kaskoschutz vs. Haftpflicht: Wer zahlt wann?
Die gegnerische Kfz-Haftpflicht und Ihre eigene Kaskoversicherung haben unterschiedliche Aufgaben.
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Versicherung |
Typischer Zweck |
Beispiele |
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Gegnerische Kfz-Haftpflicht |
Ersetzt Ihren Schaden, soweit die Gegenseite haftet |
Reparatur, Totalschaden, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, erforderliche Gutachter- und Anwaltskosten, Personenschäden |
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Eigene Teilkasko |
Schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor bestimmten benannten Gefahren |
Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung; Tier- und Marderschäden je nach Tarif |
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Eigene Vollkasko |
Umfasst die Teilkasko und zusätzlichen Schutz für das eigene Auto |
Selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus, abhängig vom Vertrag |
Was ist der Unterschied zwischen der gegnerischen Haftpflicht und meiner Kaskoversicherung?
Die gegnerische Haftpflicht tritt ein, soweit der Unfallgegner haftet, und ersetzt in diesem Umfang die erforderlichen Kosten einschließlich Nebenkosten. Die Kaskoversicherung reguliert Eigenschäden gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen, oft verbunden mit Selbstbeteiligung und bei der Vollkasko mit einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Eine Abrechnung über die eigene Vollkasko kann trotzdem sinnvoll sein, wenn die Haftungsprüfung lange dauert oder die Schuldfrage umstritten ist. Dann sind aber Selbstbeteiligung, mögliche Rückstufung und späterer Quotenausgleich zu beachten. Diese Entscheidung sollte vorab berechnet werden.
Versicherung zahlt nicht oder kürzt: Wie komme ich zu meinem Geld?
Versicherer dürfen Ansprüche prüfen und berechtigte Einwände erheben. Nicht jede Kürzung ist daher automatisch unzulässig. Typische Streitpunkte sind jedoch:
- Stundenverrechnungssätze und Verweis auf eine günstigere Werkstatt
- UPE-Aufschläge und Verbringungskosten
- Reparaturdauer und Standkosten
- Höhe der Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallzeit
- Sachverständigenhonorar
- Restwert und Wiederbeschaffungswert
- merkantile Wertminderung
- Vorschäden und deren Reparatur
- Haftungsquote
Akzeptieren Sie einen Prüfbericht nicht allein deshalb, weil er von der Versicherung stammt. Lassen Sie jede Kürzung technisch und rechtlich prüfen.
Handlungsplan bei Zahlungsverzögerung oder Kürzungen
Schritt 1: Unterlagen vollständig einreichen (Gutachten, Rechnungen, bezifferte Forderung) und eine angemessene Zahlungsfrist setzen.
Schritt 2: Bei Kürzungen den Prüfbericht des Versicherers vom eigenen Gutachter schriftlich widerlegen lassen.
Schritt 3: Nach Fristablauf prüfen lassen, ob Verzug eingetreten ist, und Verzugszinsen nach § 288 BGB geltend machen.
Schritt 4: Anwaltliche Durchsetzung, notfalls gerichtlich.
Wichtig: Nach Eingang vollständiger Unterlagen gestehen Gerichte dem Haftpflichtversicherer in der Regel eine Prüfzeit von etwa vier bis sechs Wochen zu. Erst danach kommt Verzug in Betracht. Wie die Regulierung insgesamt abläuft, zeigt der Ratgeber Ablauf der Schadensregulierung.
Wann kann ich Verzugszinsen verlangen?
Zahlt die Versicherung trotz Fälligkeit und Mahnung beziehungsweise wirksamer Fristsetzung nicht, kann sie nach § 286 BGB in Verzug geraten. Eine Geldschuld ist dann grundsätzlich mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 BGB).
Dafür sollten Sie:
- alle Schadenspositionen konkret beziffern,
- Gutachten, Rechnungen und sonstige Nachweise vollständig einreichen,
- eine angemessene Frist setzen,
- den Zugang nachweisen,
- nach Fristablauf rechtlich prüfen lassen, ob Verzug eingetreten ist.
Wie hilft ein professioneller Schadenservice?
Ein unabhängiger Schadenservice bündelt die Kommunikation und sorgt dafür, dass technische, rechtliche und organisatorische Schritte zusammenpassen. Dazu gehören je nach Fall:
- Haftung und mögliche Quote prüfen
- gegnerischen Versicherer ermitteln
- unabhängiges Gutachten organisieren
- sämtliche Schadenspositionen zusammenstellen
- Kommunikation mit Versicherer, Werkstatt und Gutachter übernehmen
- Kürzungen prüfen und zurückweisen
- Fristen setzen
- Verzugszinsen berechnen
- erforderlichenfalls anwaltliche oder gerichtliche Schritte vorbereiten
Unfallgeschädigte in Ihrer Situation bekommen bei fairforce.one einfach beste Unterstützung.
Je nach Unfallhergang erhalten Kunden im Durchschnitt 480 €2 Mehrauszahlung
Rückruf innerhalb von 5 Minuten.
Fazit: Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall vollständig durchsetzen
Ein unverschuldeter Unfall ist belastend genug, finanzielle Einbußen müssen jedoch nicht hingenommen werden. Der wichtigste Grundsatz lautet daher: Dokumentieren Sie den Unfall, melden Sie ihn rechtzeitig und lassen Sie Ihre vollständigen Ansprüche unabhängig überprüfen. Viele Betroffene verzichten aus Unwissenheit oder Sorge vor potenziellen Kosten auf ihnen zustehende Beträge wie Wertminderung, Unkostenpauschalen oder Nutzungsausfallentschädigung. Je früher die richtigen Weichen gestellt werden, desto geringer ist das Risiko, Geld zu verschenken oder sich ungewollt auf die Schadensteuerung der Gegenseite festzulegen.
Häufig gestellte Fragen zum unverschuldeten Unfall
Muss ich bei einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt oder Schadenservice bezahlen?
In der Regel nein. Haftet die Gegenseite vollständig, muss ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die erforderlichen Kosten für Anwalt und unabhängigen Gutachter übernehmen (§ 249 BGB, § 115 VVG). Steht eine Mithaftung im Raum, etwa wegen der Betriebsgefahr (§ 17 StVG), werden auch diese Kosten nur anteilig erstattet. Die Erstprüfung durch fairforce.one ist kostenfrei.
Was steht mir bei einem unverschuldeten Unfall an Entschädigung zu?
Neben den reinen Reparaturkosten stehen Ihnen die Kosten für einen freien Gutachter, Anwaltskosten, ein Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung, die merkantile Wertminderung Ihres Autos sowie eine Auslagenpauschale (meist 25 Euro) zu. Bei Verletzungen kommt Schmerzensgeld hinzu.
Sollte ich das Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen, den Schaden direkt für mich zu regeln?
Nicht ungeprüft. Die gegnerische Versicherung darf den Schaden prüfen, vertritt dabei aber ihre eigenen Interessen und nicht Ihre. Bietet sie an, Gutachter oder Werkstatt zu stellen oder den Schaden direkt abzuwickeln, sind Sie dazu nicht verpflichtet: Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen und die Werkstatt selbst wählen. Lassen Sie ein Abfindungsangebot vor der Unterschrift prüfen, damit Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall nicht fehlen.
Was ist der Unterschied zwischen der gegnerischen Haftpflicht und meiner Kaskoversicherung?
Die gegnerische Kfz-Haftpflicht ersetzt Ihren Schaden, soweit der Unfallgegner haftet, einschließlich Mietwagen oder Nutzungsausfall, Gutachter, Anwalt und Schmerzensgeld. Ihre Teilkasko greift nur bei bestimmten Ereignissen wie Wildunfall, Unwetter, Glasbruch oder Diebstahl, die Vollkasko zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Die Kasko zahlt nur den eigenen Fahrzeugschaden nach den Vertragsbedingungen, meist mit Selbstbeteiligung; Schmerzensgeld und Anwaltskosten übernimmt sie nicht.
Was kann ich tun, wenn die gegnerische Versicherung die Zahlung verzögert oder kürzt?
Bei unberechtigten Kürzungen oder Verzögerungen sollten Sie umgehend einen unabhängigen Schadensservice wie fairforce.one oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Diese setzen der Versicherung rechtssichere Fristen und fordern Verzugszinsen ein. Auch diese zusätzlichen Vertretungskosten muss die Gegenseite tragen.