Nach einem Verkehrsunfall muss der Versicherer informiert werden.
Um nicht in die Falle der Leistungskürzung zu geraten, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeberartikel wie man den Unfall der Versicherung melden sollte und welche Frist zu beachten ist.
- Bei der eigenen Versicherung muss die die Schadensmeldung generell innerhalb einer Woche erfolgen.
- Die Meldung bei der gegnerischen Versicherung ist nicht Pflicht, aber aus Beweissicherungsgründen innerhalb derselben Frist sinnvoll.
- Wird die Frist nicht eingehalten, kann es durchaus passieren, dass Sie die entstandenen Kosten selbst tragen müssen.
- Wir übernehmen absolut kompetent und kostenfrei die Schadensmeldung an beide Versicherungen für Sie und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung.
Bis wann muss der Unfall der Versicherung gemeldet werden?
Die Schadensmeldung an die eigene Versicherung sollte möglichst unmittelbar erfolgen – spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab dem Unfall. Die typische Frist ist steht in der Regel in dem Versicherungsvertrag oder den dazugehörigen Versicherungsbedingungen, welche Sie unterschrieben haben.
Jedoch kann sehr leicht passieren, dass Sie der Versicherung unklare Schilderungen mitteilen und sich dadurch selbst benachteiligen. Das ist sehr ärgerlich und kann zu einer Leistungskürzung der Versicherung führen und dadurch erhalten Sie weniger Geld. Schreiben Sie daher nicht unüberlegt Ihrer oder der gegnerischen Versicherung!
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, lassen Sie die Meldung über einen unabhängigen Dienstleister wie einen Gutachter oder auch über Verkehrsrechtsanwälte machen.
Unser Tipp: So geht es einfach und unkompliziert.
- Unfallmeldung über faire-Regulierung abgeben
- Ihre Unfallbeschreibung wird korrekt und in Ihrem Sinn aufbereitet und für Sie sicher dokumentiert an die zuständige Versicherung verteilt
- Zusätzlich erhalten Sie aus dem Netzwerk der geprüften Verkehrsrechtsexperten innerhalb von 24 Stunden eine erste kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche zugeschickt
Welcher Haftpflichtversicherung muss die Meldung erstattet werden?
In Ihren Vertragsunterlagen Ihrer Haftpflichtversicherung steht, dass Sie dieser Meldung – meist innerhalb einer Woche – erstatten müssen.
Eine gesetzliche oder vertragliche Meldefrist besteht nicht für eine Meldung bei der gegnerischen Versicherung. Jedoch ist es allein aus Beweissicherungsgründen sinnvoll, den Schaden der gegnerischen Haftpflichtversicherung innerhalb einer Frist von einer Woche nach dem Unfallereignis zu melden. Damit gehen Sie auf Nummer sicher. Auch dieser Schritt wird bei einer Meldung über die faire-Regulierung Plattform gleich mit für Sie erledigt.
Unfall der eigenen Versicherung melden, wenn Sie nicht schuld sind
Sie sollten Ihren Autounfall vorsorglich auch bei Ihrer eigenen Versicherung melden, wenn Sie selbst nicht schuld am Unfall sind. Das gilt auch bei einem Auffahrunfall oder wenn nur ein kleiner Schaden entstanden ist. Gerne übernehmen wir das kostenfrei für Sie.
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Wenn Sie sowohl Ihre eigene Versicherung als auch die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig informieren, verwirken Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatzzahlungen. Den Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen sollten Sie unbedingt vermeiden. Melden Sie also den Schaden selbst innerhalb der Frist oder lassen Sie das faire-Regulierung übernehmen!
Vorsicht: Melden Sie den Schaden über die Versicherungs-Hotline, liegt die Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Meldung allein auf der Seite Ihres Versicherers. Sie selbst haben dann wortwörtlich nichts in der Hand. Gleichzeitig passiert es nur zu leicht, dass Sie im Telefonat durch geschulte Fragestellungen zu Angaben geführt werden, die Sie im Nachgang wertvolle Erstattungsleistungen kosten. Bedenken Sie, dass es aus finanzieller Sicht für die Versicherung am besten ist, die Prämien nicht an Sie auszuzahlen. Für Sie hingegen ist natürlich die volle Leistung auf Ihrem Konto am besten. Sie und der Versicherer stehen in diesem Moment im Interessenkonflikt.
Nutzen Sie am besten den Schriftweg eines unabhängigen Spezialisten.
Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung
Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten und müssen der Versicherung den Unfall noch melden? Gehen Sie den sicheren Weg und nutzen Sie den bewährten Service über die faire-Regulierung Plattform. Das sichere Verfahren im Überblick:
- Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
- Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.
- Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie müssen sich nicht weiter mit lästigem Papierkram herumärgern.
Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, absolut kompetent und ohne Risiko für Sie.