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Unverschuldeter Unfall – Was kann ich geltend machen?

Unverschuldeter Unfall
Unverschuldeter Unfall ©Marc Bruxelle/Shutterstock.com
Inhaltsverzeichnis: Unverschuldeter Unfall – Was kann ich geltend machen?

Wer in einen unverschuldeten Unfall gerät, stellt sich meistens die Frage, was jetzt zu tun ist und welche Ansprüche man gegen den Verursacher hat. Daher geben wir Ihnen in diesem Ratgeber einen Überblick über alle für Sie relevanten Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall. Durch die Links können Sie zu jedem Anspruch noch mehr erfahren.

In Kürze

  • Ist ein Unfall unverschuldet, haben Sie Ansprüche gegen den Verursacher.
  • Ziel ist, dass Sie durch den Schadenersatz so gestellt werden, wie der Zustand eine Sekunde vor dem Unfall war.
  • Die 16 einzelnen Ansprüche sind in diesem Beitrag kurz für Sie erklärt.

Unverschuldeter Unfall – Was steht mir zu?

Gemäß § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Sie Anspruch auf Erstattung aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadenbehebung erforderlich sind. Im Detail gliedert sich dieser Grundanspruch in 16 Anspruchsarten auf. Zusätzlich haben Sie auch einen Anspruch darauf, dass Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen müssen. Warum? Prinzip der Chancengleichheit. Als Geschädigter haben Sie nicht dieselbe Fachkenntnis wie ihr Gegner – die Versicherung. Sie sollen trotzdem die Chance auf einen fairen Ausgleich haben. Also ist die Rechnung Ihres Anwalts ein Teil Ihres Schadenersatzanspruches.

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Alle 16 Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall kurz erklärt

Die wenigsten Unfallbeteiligten kennen alle 16 Anspruchsarten. Das wollen wir hier ändern, damit Sie wirklich alle Kosten nach einem unverschuldeten Unfall ersetzt bekommen.

Haushaltsführungshilfe 

Sie haben einen Anspruch auf eine Haushaltsführungshilfe, wenn Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall körperlich eingeschränkt sind und dadurch im Haushalt auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Die Kosten dafür hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Hierzu müssen die Größe des Haushalts und die entsprechend betroffenen Tätigkeiten aufgeführt werden und die Höhe des Haushaltsführungsschadens muss ermittelt werden. Sie sind dabei aber nicht verpflichtet, eine professionelle Sie haben einen Anspruch auf eine Haushaltsführungshilfe, wenn Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall körperlich eingeschränkt sind und dadurch im Haushalt auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Die Kosten dafür hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Hierzu müssen die Größe des Haushalts und die entsprechend betroffenen Tätigkeiten aufgeführt werden und die Höhe des Haushaltsführungsschadens muss ermittelt werden. Sie sind dabei aber nicht verpflichtet, eine professionelle Haushaltshilfe zu engagieren – auch die Kosten durch die Mithilfe von Familienangehörigen sind erstattungsfähig.

Heilbehandlungskosten

Bei einem unverschuldeten Unfall kommt es leider manchmal auch zu Personenschäden. Wurden Sie verletzt, stehen Ihnen meistens Heilbehandlungskosten zu, wenn diese direkte Folge des Unfalls sind. Wenn Sie als Unfallgeschädigter nach einem Unfall auf ärztliche Betreuung angewiesen sind, so nennt man die daraus entstehenden Kosten Heilbehandlungskosten. Zu den Heilbehandlungskosten gehören beispielsweise Untersuchung zur Feststellung der Verletzung, Physiotherapie, Bereitstellung von Gehhilfen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte.

Schmerzensgeld

Wurden Sie bei einem unverschuldeten Unfall verletzt, steht Ihnen meist Schmerzensgeld zu. Die Höhe bemisst sich anhand der entstandenen Verletzungen, der Schuldfrage und vielen weiteren Kriterien. Zur Orientierung gibt es sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Mit ihrer Hilfe kann man grob abschätzen, wie hoch der Anspruch sein kann. Sie müssen allerdings beweisen können, dass Ihre Schmerzen Folge des Unfalls sind. Der Gang zum Arzt ist also notwendig.

Fahrtkostenersatz

Auch die Fahrtkosten, die nach einem Unfall anfallen können, können ersetzt werden. Hierfür gibt es eine Kilometerpauschale. Dabei sind die Bestimmungen über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen heranzuziehen.

Nutzungsausfall

Wer sein Auto nach einem Unfall für eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, etwa weil es stark beschädigt wurde, kann Nutzungsausfall geltend machen. In der Regel haben Sie dann die Wahl, ob Sie sogenannten Nutzungsausfall geltend machen oder einen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten. Gerade wenn die Schuldfrage noch nicht ganz geklärt ist, ist der Nutzungsausfall attraktiv: Sollten Sie nach dem Unfall einen Mietwagen haben und es stellt sich heraus, dass Sie eine Teilschuld trifft, müssten Sie nachträglich einen Teil der entstandenen Mietwagenkosten übernehmen. Bei einer Nutzungsausfallentschädigung fällt diese im schlimmsten Fall geringer aus, als erwartet – aber dafür zahlen Sie nicht drauf.

Adäquater Mietwagen

Geschädigte haben möglicherweise einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind und täglich mindestens 20 Kilometer fahren. Falls Sie einen Anspruch haben, steht Ihnen der Leihwagen nicht nur für die Dauer der Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs zu, sondern auch für die Zeit beim Gutachter und auch bis zur möglichen Beschaffung eines neuen Fahrzeuges. Die Kosten für den Mietwagen trägt die Versicherung des Unfallverursachers.

Welcher Mietwagen steht mir zu?

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Abschleppkosten

Auch die Abschleppkosten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Da Sie der Schadenminderungspflicht unterliegen, sollten Sie Ihren Wagen in die nächstgelegene (!) Werkstatt abschleppen lassen. Inzwischen mehrfach durch Gerichtsurteile bestätigt: Sie müssen dazu keine Preise von Abschleppdiensten vergleichen.

Persönlicher Sachschaden

Bei Unfällen kann es passieren, dass nicht nur das Auto selbst Schaden nimmt, sondern auch persönliche Gegenstände wie Brille oder Smartphone kaputtgehen. Im Fall eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sind alle Gegenstände Teil des Schadenersatzes, die der Insasse an sich trägt oder mit sich führt. Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch, dass die Gegenstände im Auto gut gesichert waren – das müssen Sie nachweisen können.

Standgebühren

Wenn ein Unfallwagen auf einem Werkstattgelände abgestellt ist, kann die Werkstatt entsprechende Standgebühren in Rechnung stellen. Diese Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Aber Achtung: Auch hier haben Sie eine Schadensminderungspflicht und dürfen die Werkstatt nicht unnötig lange als Parkplatz verwenden.

Verdienstausfall

Der Verdienstausfall gilt als immaterieller Schaden in Folge eines unverschuldeten Unfalls. Die Lohnfortzahlungen übernimmt bei Angestellten der Arbeitgeber für die ersten 6 Wochen. Danach springt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein. Die Höhe des Verdienstausfalles wird bei Angestellten und Selbstständigen unterschiedlich berechnet. Fragen Sie uns!

Herstellergerechte Reparatur

Nach der Schuldfrage richtet sich, wer die Reparaturkosten nach einem Unfall tragen muss. Tragen Sie keine Schuld am Unfall, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie können dann trotzdem noch selbst wählen, in welcher Werkstatt der Unfallschaden repariert werden soll. Doch was tun bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nach einem Unfall? Wenn Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden, steht Ihnen trotzdem ein Schadensersatz der Reparaturkosten zu. Hierbei spricht man dann von einer „fiktiven Abrechnung“.

Unabhängiger Gutachter

Als Geschädigter haben Sie den Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter. Sie sollten sich nicht mit einem Gutachter abfinden, den die gegnerische Versicherung schickt. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag durch die Werkstatt werden bei einem Gutachten auch Schadenspositionen wie die Wertminderung aufgelistet. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die einstandspflichtige Versicherung die Kosten für das Gutachten.

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Wertminderung

Ein Unfall – egal ob nur ein kleiner Kratzer oder ein großer Schaden – führt zur Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Auch wenn Ihr verunfalltes Fahrzeug komplett und erstklassig repariert wurde, verliert es an Wert. Denn nun ist Ihr Auto ein „Unfallwagen“ und erlöst im Moment des Verkaufes einen geringeren Wert. Um diese Wertminderung auszugleichen, gibt es den Anspruch auf Schadensersatz bezogen auf den entstandenen Wertverlust. Dieser Anspruch ist aber ausgeschlossen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, Ihr Auto älter als 5 Jahre ist oder einen Kilometerstand von mehr als 100.000 km hat. Bei Oldtimern und Liebhaberfahrfeugen braucht es eine Einzelfallprüfung.

Kfz-An- und Abmeldung

Für die An- und Abmeldung der Fahrzeuge nach einem Unfall müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese Kosten können Sie im Rahmen des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfalls geltend machen. Heben Sie sowohl die Rechnung für die Zulassungsstelle als auch die Belege für die Fahrzeugschilder auf. Diese müssen bei der gegnerischen Versicherung einreicht werden. Zudem haben Sie das Recht, die Ummeldungen über einen Zulassungsdienst regeln zu lassen. Auch diese Kosten müssen Ihnen von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden.

Orgapauschale

Für Ihren Zeit- und Kostenaufwand steht Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eine Kostenpauschale zu, denn ohne den Unfall hätten Sie einige Telefonate und Gespräche nicht gehabt. Diese beläuft sich meist auf 20 bis 30 Euro und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt.

Entgangener Urlaub

Nach einem unverschuldeten Unfall ist es besonders ärgerlich, wenn die wertvollen Urlaubstage nicht so verlaufen, wie sie geplant waren. Auch der immaterielle Schaden eines entgangenen Urlaubes kann ersetzt werden oder kann bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden.

Kostet mich die Unfallregulierung etwas, wenn ich keine Schuld am Unfall trage?

Beauftragen Sie uns mit der Regulierung eines unverschuldeten Unfalls, bekommen wir dank unserer Zulassung als Rechtsdienstleister eine Gebühr direkt von der gegnerischen Versicherung. Also genau so, wie sie es auch vom Rechtsanwalt kennen. Die Anwaltskosten zahlt auch hier die gegnerische Versicherung. Das bedeutet für Sie erstklassige Betreuung und modernste Technik ohne Griff in Ihr eigenes Portemonnaie.

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie passende weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf helfen wir Ihnen, den richtigen Mediziner zu finden.
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwälte mit unserer Software aufbereitet.
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht.
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen.
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) einfach auf dem Handy auf dem Laufenden gehalten.

Wir können Ihren Verkehrsunfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

FAQ zu Unfall unverschuldet und Parkschäden

Unverschuldeter Unfall - Was tun als Geschädigter?

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten oder waren Opfer eins Parkschadens, bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe und dokumentieren Sie genau, was vorgefallen ist. Machen Sie am besten auch Fotos und tauschen Sie mit dem Unfallverursacher die wichtigen Daten wie Namen, Versicherungsnummer und Co. aus. Melden Sie dann den Vorfall am besten der Versicherung des Unfallverursachers oder nutzen Sie unseren Service, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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Nach Auffahrunfall - Was tun als Geschädigter?

Auch hier gilt zu aller erst Ruhe bewahren. Sind keine Personen zu Schaden gekommen, die Schuldfrage klar und der Schaden nicht allzu groß, muss nicht zwingend die Polizei gerufen werden. Bei größeren Schäden, fahruntauglichen Fahrzeugen oder Verletzungen sollten Sie die Beamten hinzuziehen. Dokumentieren Sie auf jeden Fall den Unfallhergang, machen Sie Fotos und tauschen Sie Versicherungsdaten und ähnliches mit dem Unfallgegner aus. Anschließend melden Sie sich gern bei uns, damit wir die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung für Sie übernehmen können. 

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Ich bin am Unfall nicht Schuld, was tun?

Auch wenn Sie nicht Schuld sind, sollten Sie auf eine umfangreiche Dokumentation des Unfallhergangs, der Schäden an Ihrem Auto und etwaigen weiteren Schäden achten. Machen Sie am besten Fotos und dokumentieren Sie, wie sich der Unfall ereignet hat. Wenn Sie nicht Schuld sind, obliegt die Regulierung der Schäden der gegnerischen Versicherung. Damit Sie nach dm Unfall nicht noch mehr Stress und Aufwand haben, unterstützen wir Sie gern bei der Regulierung und helfen Ihnen bei der Kommunikation mit der Versicherung. 

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Muss ich meiner Versicherung einen Unfall melden, wenn ich nicht Schuld bin?

Sind Sie nicht am Unfall Schuld ist die gegnerische Versicherung in der Pflicht, die Schäden zu regulieren. Dennoch kann es hilfreich sein, den Unfall dennoch der eigenen Versicherung zu melden. Etwa denn, wenn sich später doch noch eine Teilschuld herausstellt. Wir unterstützen Sie hierbei, beraten Sie und übernehmen gern die Regulierung mit der Versicherung. Sprechen Sie uns einfach an.

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Warum muss ich als Geschädigter den Unfall meiner Versicherung melden?

Die Meldung bei der eigenen Versicherung sichert Ihre Ansprüche und hilft Ihnen, sollte sich nachträglich doch noch eine Teilschuld herausstellen. Außerdem kann es je nach Versicherung vorkommen, dass Ihnen trotz Unschuld am Unfall Versicherungsleistungen Ihrer Versicherung zustehen. 

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Wann ist ein Unfall unverschuldet?

Ein Unfall ist immer dann unverschuldet, wenn Sie an dessen Geschehen keine Schuld tragen. Also keinen Fehler gemacht haben, sondern ohne Ihr Zutun in den Unfall verwickelt wurden. Zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Hintermann an der roten Ampel auffährt oder ein anderes Auto ihr parkendes Auto auf dem Parkplatz rammt. 

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