Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls? Dann haben Sie das Recht, Ihren Schaden erstattet zu bekommen. Dazu zählt nicht nur die Reparatur Ihres Autos, sondern auch die Wertminderung. Wie sich der Wertverlust des verunfallten Autos berechnen lässt, finden Sie hier.
Das Auto ist 1A repariert und verliert trotzdem an Wert
Ein Unfall – egal ob nur ein kleiner Kratzer oder ein großer Schaden – führt zur Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Auch wenn Ihr verunfalltes Fahrzeug komplett und erstklassig repariert wurde, verliert es an Wert. Denn nun ist Ihr Auto ein “Unfallwagen” und erlöst im Moment des Verkaufes einen geringeren Wert. Um diese Wertminderung auszugleichen, gibt es den Anspruch auf Schadensersatz bezogen auf den entstandenen Wertverlust. Genau dieser Ausgleich muss vom Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen werden. Die Juristen sprechen dabei vom Minderwert, oder ganz korrekt vom merkantilen Minderwert.
Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel “Wertminderung des Fahrzeugs durch Unfall”.
In diesen Fällen kann ein Anspruch auf den Ausgleich der Wertminderung ausgeschlossen sein:
bei Bagatellschäden
wenn Ihr Auto älter als 5 Jahre ist
wenn Ihr Fahrzeug einen Kilometerstand von mehr als 100.000 km hat
Sie wissen nicht, ob Sie einen Anspruch auf den Ausgleich der Wertminderung haben? Das ist gar kein Problem: Für diesen Fall haben wir ein Netzwerk spezialisierter Rechtsexperten für Sie zusammen geschlossen. Die Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall prüfen die erfahrenen Spezialisten für Sie kompetent und kostenfrei.
So wird die Wertminderung Ihres Autos nach einem Unfall berechnet
Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden der Wertminderung von Unfallfahrzeugen. Eine allgemein verbindliche Berechnungsgrundlage ist nicht vorzufinden. Häufig beziehen sich Gerichte auf die Wertminderungstabelle von Ruhkopf und Sahm.
Hier Beispiele weiterer Berechnungsmethoden des merkantilen Minderwertes:
- Hamburger Modell
- Bremer Formel
- Berechnungsmethode Halbgewachs
- Empfehlung des 13. Verkehrsgerichtstages
Nach Ruhkopf und Sam werden folgende Parameter zur Berechnungsgrundlage festgelegt: Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert des Autos.
Um die Wertminderung Ihres verunfallten Autos berechnen zu können, ist es notwendig die Faktoren “Reparaturkosten” und “ Wiederbschaffungswert” bestimmen zu lassen. Gehen Sie dazu zu einem Gutachter. Dieser schätzt diese Werte und hält diese im Gutachten fest. Weitere Hinweise zum Gutachten finden Sie hier.
Aus den beiden Werten wird ein Prozentsatz der Beschädigung ermittelt. Dieser drückt aus, wie hoch die Beschädigung in Prozent an Ihrem Fahrzeug ist. Der Prozentsatz wird in 3 Kategorien geteilt:
- 10 bis 30 % des Wiederbeschaffungswertes
- 30 bis 60 % des Wiederbeschaffungswertes
- 60 bis 90 % des Wiederbeschaffungswertes
Mit diesen Kategorien lässt sich der Faktor der Wertminderung nach Ruhkopf und Sahm festlegen:
10 bis 30 % ** | 30 bis 60 % ** | 60 bis 90 % ** | |
---|---|---|---|
1. Jahr* | 5 % | 6 % | 7 % |
2. Jahr* | 4 % | 5 % | 6 % |
3. und 4. Jahr* | 3 % | 4 % | 5 % |
* Zulassungsdauer
** Prozentsatz der Beschädigung abhängig von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert
Diese Formeln sind dann zur Berechnung der Wertminderung nach Ruhkopf und Sahm notwendig:
Reparaturverhältnis = Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert des Autos * 100
Minderwert = (Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) * Faktor der Wertminderung
Hier finden Sie ein Beispiel „Wertminderung berechnen nach Ruhkopf und Sahm“
In diesem Beispiel handelt es sich um folgendes Fahrzeug:
- Reparaturkosten laut Gutachten: 3.500 €
- Wiederbeschaffungswert laut Gutachten: 35.000 €
- das Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr
Schritt 1
Berechnen Sie das Reparaturverhältnis.
Reparaturverhältnis = Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert des Autos * 100
Im Beispiel:
3.500 € / 35.000 € * 100 = 10 % des Wiederbeschaffungswertes
Schritt 2
Nun wird anhand des Ergebnisses aus Schritt 1 der Faktor der Wertminderung gemäß der Tabelle abgelesen.
Im Beispiel:
10 bis 30 % ** | 30 bis 60 % ** | 60 bis 90 % ** | |
---|---|---|---|
1. Jahr* | 5 % | 6 % | 7 % |
2. Jahr* | 4 % | 5 % | 6 % |
3. und 4. Jahr* | 3 % | 4 % | 5 % |
* Zulassungsdauer
** Prozentsatz der Beschädigung abhängig von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert
Schritt 3
Im letzten Schritt müssen Sie die Wertminderung berechnen.
Minderwert = (Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) * Faktor der Wertminderung
Im Beispiel:
(35.000 € + 3.500 €) * 4 % = 1.540 €
Die Wertminderung beträgt in diesem Fall 1.540 €. Dieser Betrag steht hier dem Geschädigten als Schadensersatz zu.
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