Es hat gekracht und Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrtauglich und muss in die Werkstatt? Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, wann Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Autounfall haben, wie lange Sie den Mietwagen dann benutzen dürfen und wer die Kosten dafür trägt.
- Geschädigte haben in der Regel einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind und täglich mindestens 20 Kilometer fahren.
- Falls Sie einen Anspruch haben, steht Ihnen der Mietwagen nicht nur für die Dauer der Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs zu, sondern auch für die Zeit beim Gutachter und auch bis zur möglichen Beschaffung eines neuen Fahrzeuges.
- Dokumentieren Sie genau, wie lange sich Ihr Wagen in der Werkstatt befindet und welche Fahrten Sie mit dem Mietwagen unternommen haben.
- Die Kosten für den Mietwagen trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Bei gerechtfertigten Kürzungen oder einer Teilschuld Ihrerseits werden Sie entsprechend zuzahlen.
Mietwagen nach Unfall: habe ich einen Anspruch?
Generell gilt, dass Sie als Geschädigter unmittelbar nach einem Unfall einen Anspruch auf einen Mietwagen haben. Das gilt insbesondere für die Zeit, in der sich Ihr Fahrzeug in der Werkstatt zur Reparatur befindet oder auch schon vorher, wenn es z. B. beim Gutachter oder dem Abschlepper ist. Auch nach der Erstellung des Gutachtens haben Sie noch für ein oder zwei Tage einen Anspruch auf den Mietwagen. Der Gesetzgeber hat diese Bedenkzeit eingeräumt, damit sich die Betroffenenbewusst entscheiden können, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten oder ob Sie sich die Summe auszahlen lassen wollen. On top kann noch der Wiederbeschaffungszeitraum, also der Zeitraum, in dem Sie auf Ihr neues Fahrzeug warten, kommen. Doch Achtung: Braucht Ihr Fahrzeug länger als gedacht bei der Reparatur, versucht die gegnerische Versicherung regelmäßig den Zeitraum Ihres Anspruchs zu kürzen! Als Leser dieses Artikels wissen Sie jetzt aber: Solange Sie persönlich nichts für die Verzögerung der Reparatur können, darf die Versicherung Ihren Mietwagenanspruch auch nicht kürzen! (Bsp.: verzögerte Ersatzteillieferung)
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall nur, wenn Sie täglich mehr als 20 km mit diesem fahren müssen.
Erreichen Sie diese Geringfügigkeitsgrenze nicht, kann es sein, dass Ihnen kein Mietwagen zusteht. Dann werden meist die Taxikosten oder die Fahrtkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel ersetzt. Prüfen Sie daher genau, ob Ihnen (auch im Einzelfall unter 20 km/Tag) ein Anspruch auf einen Mietwagen zusteht. Als Ausnahme von dieser 20-Kilometer-Regelung, können Sie sich die Feuerwehrmann-Eselsbrücke merken: Muss ein Fahrzeug aus besonderen Gründen ständig verfügbar sein, dann kann Ihnen ein Mietwagen auch dann zustehen, wenn Sie unter dieser Grenze liegen.
Sie haben keinen Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden oder selbst reparieren.
Haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen, heißt das nicht, dass Sie ohne Extrakosten frei einen Wagen mieten dürfen. Als Faustregel gilt, dass der Mietwagen ein vergleichbares Modell zu Ihrem Fahrzeug sein muss. Das bedeutet, dass Ihnen ein Mietwagen zusteht, welcher derselben Klasse des eigenen Fahrzeugs entspricht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt beim Mietwagen eine Klasse, die eins unter der Klasse des eigenen Fahrzeugs liegt.
Gut zu wissen: Der Versicherer muss auch einen Zuschlag für eine Vollkaskoversicherung des Mietwagens tragen. Das gilt auch, wenn das eigene Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist.
Diese 6 Punkte müssen Sie beachten
Damit Sie Ihren Mietwagenanspruch richtig geltend machen und sich über volle Erstattung freuen können, sollten Sie folgende 6 Punkte unbedingt beachten:
- Weisen Sie nach, wie lange sich Ihr kaputtes Fahrzeug in der Werkstatt zur Reparatur befand und für Sie dadurch nicht nutzbar war. Bewahren Sie dazu alle Belege und Rechnungen der Werkstatt auf.
- Führen Sie eine Liste mit allen Fahrten, die Sie mit dem Mietwagen unternommen haben. Dazu gehört nicht nur die Fahrt zum Büro, oder zum Supermarkt, sondern auch die Spritztour am Wochenende sowie die Fahrt zum Hausarzt.
- Beachten Sie, dass die Erstattung der Versicherung für einen Mietwagen nach dem Unfall zweckgebunden ist. Das heißt, dass das Geld auch nur für die Nutzung eines Mietwagens ausgegeben werden darf. Nur tatsächlich entstandene Kosten sind auch erstattungsfähig!
- Wie bereits erwähnt, übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Mietwagen, der mit Ihrem Fahrzeug vergleichbar ist. Das bedeutet umgekehrt jedoch auch, dass Sie keine Verschlechterung des Fahrkomforts hinnehmen müssen.
- Sie müssen sich selbstverständlich nicht sofort für einen Mietwagen entscheiden. Überlegen Sie jedoch länger als eine Woche, besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Anspruch auf einen Mietwagen verlieren.
- Sie haben gegenüber Ihrem Unfallgegner eine so genannte Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass Sie die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben dürfen und versuchen müssen, den Schaden gering zu halten.
Mieten Sie kein Fahrzeug „von privat“, denn die Versicherung kann dadurch bis zur Hälfte der Kosten kürzen. Da bleibt meistens nicht mehr viel übrig und Ihr persönlicher Ärger mit dem privaten Vermieter ist vorprogrammiert. Wenn Sie den Weg über private Fahrzeuge gehen wollen, ist das Einfordern der sogenannten Nutzungsausfallentschädigung der bessere Weg für Sie. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall und wer stellt ihn zur Verfügung?
Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall steht Ihnen im Rahmen des Schadenersatzes auch die Übernahme der Mietwagenkosten zu. Die Versicherung des Unfallverursachers muss diese Kosten übernehmen. Sind Sie jedoch ganz oder teilweise selbst verantwortlich für den Unfall, dann kommt die eigene Vollkaskoversicherung ins Spiel.
Unser Tipp: Prüfen Sie unbedingt die Bedingungen Ihrer Vollkaskoversicherung. Sollten Sie feststellen, dass Sie keinen Anspruch auf einen Mietwagen haben, schützen Sie sich vor teuren Mietwagenrechnungen.
Versicherer dürfen kürzen, wenn Sie den Mietwagen zu lange behalten oder einen Mietwagen wählen, der nicht der Fahrzeugklasse Ihres Fahrzeuges entspricht.
Ein in unserer Praxis häufig auftauchender Kürzungsgrund ist, wenn die Versicherung Ihnen nachweisen kann, dass sie Ihnen ein konkretes und günstigeres Mietwagenangebot unterbreitet hatten. Die daraus resultierende Kürzungen auf die Kosten des günstigeren Angebotes sind rechtlich meistens nicht mehr zu heilen. Die ungedeckte Differenz zu Ihren tatsächlichen Mietwagenkosten zahlen Sie dann aus eigener Tasche.
Gut zu wissen: Auch wenn Sie einen Zweitwagen haben, aber dieser nachweislich von Ihren Kindern oder Ihrem Partner genutzt wird, haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen.
Schuldfrage ungeklärt: was erwartet mich?
Ist die Schuldfrage noch nicht abschließend geklärt, kann Ihnen möglich noch eine Teilschuld zugesprochen werden. Unter Umständen werden dann nicht die gesamten Mietwagenkosten von der generischen Versicherung übernommen und Sie müssen den Rest selbst bezahlen.
Gut zu wissen: Haben Sie sich gegen einen Mietwagen und für eine Nutzungsausfallentschädigung entschieden, bekommen Sie weniger Geld aus ursprünglich gedacht ausgezahlt. Jedoch müssen Sie dann auch bei einer Teilschuld nichts dazuzahlen. Das Geld für die Entschädigung können Sie absolut frei verwenden, z. B. auch zum internen Ausgleich an Ihren privaten Fahrzeugvermieter.
Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung
Es hat gekracht und Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrtauglich oder muss in die Werkstatt? Dann am besten schnell bei faire-Regulierung.de melden. Das bewährte Vorgehen für Sie im Überblick:
- Sie geraten unverschuldet in einen möglichen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatzansprüche wie Mietwagenkosten geltend machen.
- Sie melden uns den Unfallhergang einfach und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
- Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.
- Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie werden entlastet
Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, absolut kompetent und ohne Risiko für Sie.