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Rear-end collision? What you need to consider now

Auffahrunfall © iStockPhoto
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Ob an der Ampel, beim Abbiegen oder einfach mitten im Straßenverkehr, ein Auffahrunfall ist schnell passiert und gehört auf deutschen Straßen zum alltäglichen Unfallgeschehen. Doch was tun, wenn der Hintermann aufgefahren ist? Muss ich die Polizei anrufen? Und wer kommt eigentlich für die Schäden auf?

Was tun bei Auffahrunfall?

Oft passiert es überraschend: Der Hintermann bremst nicht rechtzeitig, ist abgelenkt oder übersieht die geltenden Verkehrsregeln. Es kracht und das andere Auto ist aufgefahren, hat Stoßstange und Kofferraum eingedrückt und einen kleinen oder großen Schaden verursacht. Der Schreck sitzt tief und das Adrenalin schießt durch den Körper. Viele Betroffene sind sich unsicher, wie sie sich in einer solchen Situation am besten verhalten sollen. 

Dabei gilt: Erst einmal Ruhe bewahren. Denn oft handelt es sich bei Auffahrunfällen um Blechschäden und Schäden am Fahrzeug. Die Insassen werden selten verletzt. Doch natürlich kann der Aufprall bei Ihnen zu einer Verletzung führen. Prüfen Sie daher auch, ob Ihnen etwas passiert ist. Häufig sind Nackenschmerzen, aber auch Fußverletzungen durch die Stauchung möglich. 

Die Unfallstelle sichern

Geht es Ihnen so weit gut, aktivieren Sie den Warnblinker, um anderen Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass bei Ihrem Fahrzeug etwas nicht in Ordnung ist. Steigen Sie dann vorsichtig aus, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu begutachten. Aber Vorsicht: Achten Sie dabei auf den übrigen Verkehr und verlassen Sie Ihr Auto nur, wenn es für Sie sicher ist.

Weist Ihr Fahrzeug nur einen kleinen Schaden auf, kann es sinnvoll sein, die Unfallstelle zu räumen und zum Beispiel auf den Standstreifen oder an den Rand zu fahren. Das sorgt einmal dafür, dass der übrige Verkehr nicht mehr als nötig behindern wird, sichert aber auch Sie ab, damit Sie die nächsten Schritte in Ruhe angehen können. 

Wenn möglich, sollten Sie vor dem Bewegen der Fahrzeuge einige Fotos vom Unfallort machen, um den Hergang des Unfalls zu dokumentieren. Natürlich geht das nur dann, wenn Sie damit weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Stellen Sie, wenn möglich, das Warndreieck auf, um auf sich und den Unfall aufmerksam zu machen, und ziehen Sie eine Warnweste an. Das ist besonders wichtig, wenn Ihr oder das Fahrzeug des Unfallgegners so stark beschädigt ist, dass es die Unfallstelle nicht frei machen kann. Achten Sie dabei aber immer auch auf Ihre Sicherheit und gehen Sie kein unnötiges Risiko ein. Gab es Verletzte? Benachrichtigen Sie die Polizei und den Rettungsdienst und leisten Sie Erste Hilfe. 

Schäden richtig dokumentieren

Machen Sie viele Fotos vom Unfallort sowie von den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen.

Fotografieren Sie aus verschiedenen Perspektiven, damit alles Wichtige (Spuren, Zufahrten, Straßenschilder, Positionen der Fahrzeuge) später einfach nachvollziehbar ist.

Schießen Sie lieber zu viele Fotos als zu wenige!

Muss ich bei einem Auffahrunfall die Polizei rufen?

Ob Sie nach einem Auffahrunfall die Polizei hinzuziehen sollte oder nicht, ist situationsabhängig. Bei Blech- und kleineren Schäden sowie einer eindeutigen Schuldfrage ist das in der Regel nicht notwendig. Hier können Sie alle Formalitäten auch direkt mit dem Unfallverursacher klären. Bei größeren Schäden – zum Beispiel solchen, die dazu führen, dass ein oder mehrere Fahrzeuge nicht mehr fahrtüchtig sind – oder bei einer unklaren Schuldfrage ist die Polizei jedoch oft notwendig.

Wurden bei dem Auffahrunfall Personen verletzt, müssen Sie die Beamten hinzuziehen. Denn dann ist der Anruf bei der Polizei vorgeschrieben.

Fahren Sie einen Mietwagen oder ein Leasingfahrzeug, kann das Rufen der Polizei in allen Fällen vertraglich festgeschrieben sein. Am besten prüfen Sie vor dem ersten Fahrantritt, welche Bedingungen die jeweiligen Unternehmen bei einem (Auffahr-)Unfall stellen.

Auch Automobilclubs raten dazu, in jedem Fall die Polizei zu verständigen, um den Unfall und dessen Hergang dokumentieren zu lassen.

Das kann helfen, wenn es später zu Unstimmigkeiten mit dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung kommt. Doch egal, ob Sie die Polizei benachrichtigen oder nicht, bei einem unverschuldeten Auffahrunfall helfen wir Ihnen nicht nur dabei, den Schaden ersetzt zu bekommen, sondern auch bei allen anderen Fragen und Unstimmigkeiten. Sprechen Sie uns einfach an.

Wer zahlt nach einem Auffahrunfall den Schaden?

Wie bei fast allen Unfällen ist für die Regulierung der Schäden die Versicherung des Unfallverursachers verantwortlich. Ist Ihnen Ihr Hintermann also aufgefahren, weil er gerade von den Kindern auf der Rückbank abgelenkt war oder die rote Ampel vor Ihnen übersehen hat, zahlt auch er bzw. seine KFZ-Haftpflicht die Schäden an Ihrem Wagen. Hinzukommen etwaige zusätzliche Leistungen wie ein Rental car oder eine alternative Compensation for loss of use, wenn Sie Ihr Auto durch den Unfall ein Zeitlang nicht nutzen können. Außerdem stehen Ihnen je nach Situation weitere Leistungen zu. Zum Beispiel Schmerzensgeld, Wertminderung oder die Erstattung der Abschleppkosten. Das heißt, dass es keine spezielle Auffahrunfall-Versicherung gibt, sondern alle Leistungen von der KFZ-Haftpflicht übernommen werden. 

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Wer ist schuld bei einem Auffahrunfall?

Bei einem Auffahrunfall ist zwar oft der Auffahrende Schuld am Unfall, nicht immer lässt sich die Schuldfrage jedoch eindeutig beantworten. Denn hier sind viele Faktoren dafür verantwortlich, ob der Auffahrende die alleinige Schuld am Unfall hat, oder ob der Vordermann eine Teilschuld erhält. Oft ist jedoch der Hintermann schuld, der Ihnen aufgefahren ist. Denn viele Gerichte gehen zum Beispiel vom sogenannten Anscheinsbeweis aus. Das heißt, dass angenommen wird, der der Auffahrende zu wenig Abstand gehalten hat, nicht achtsam genug oder schlicht zu schnell gefahren ist. Kurz gesagt, das er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. 

Allerdings gibt es hier natürlich Situationen, die diesen Anscheinsbeweis erschüttern können. Etwa dann, wenn der Vordermann plötzlich ohne triftigen Grund gebremst oder sich anderweitig nicht für den Verkehr typisch verhalten hat. In diesem Fall kann der Vordermann ein Teilschuld erhalten, deren Höhe jedoch individuell von der Situation abhängt. 

Wie lassen sich Auffahrunfälle vermeiden?

Um einen Auffahrunfall zu vermeiden, können Sie selbst einiges tun. Denn wer im Straßenverkehr angepasst fährt, kommt oft gar nicht in die Situation, in einen Auffahrunfall zu geraten. Zum Beispiel durch diese Maßnahmen:

  • Halten Sie den Sicherheitsabstand ein, um genug Zeit zum Bremsen zu haben (Als Faustregel gilt der halbe Tachowert in Metern)
  • Fahren Sie vorausschauend und ohne riskante Fahrmanöver
  • Bremsen Sie wenn möglich nicht plötzlich und unerwartet
  • Achten Sie auch die Sicherheitsabstände anderer Verkehrsteilnehmer und scheren Sie nach dem Überholen nicht in diese ein (zum Beispiel auf der Autobahn)

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Sie sind unverschuldet in einen Auffahrunfall geraten? Dann gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

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FAQ zu Auffahrunfällen

Wie hoch ist Bußgeld bei Auffahrunfall?

Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Haben Sie zum Beispiel den notwendigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten, kann das mit 35 Euro eher günstig werden, bei deutlichem Fehlverhalten werden aber bis zu 400 Euro fällig.  

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Was tun bei Auffahrunfall mit Versicherung?

Bei einem Auffahrunfall, an dem Sie keine Schuld tragen, werden die entstandenen Schäden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Gern unterstützen wir Sie bei der Regulierung. Sprechen Sie uns an.

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Wie beantrage ich Schmerzensgeld nach Auffahrunfall?

Schmerzensgeld wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung gezahlt. In welcher Höhe - und ob überhaupt - ein Schmerzensgeld ausgezahlt wird, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Möchten Sie Ansprüche geltend machen und sind sich unsicher, wie das geht? Unsere Experten helfen Ihnen gern weiter.

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Wer ist schuld bei einem Auffahrunfall?

Grundsätzlich wird hier vom sogenannten Anscheinsbeweis ausgegangen. Also davon, dass derjenige, der auffährt, schuld am Unfall ist. Durch verschiedene Faktoren im Verhalten des Vordermanns kann diesem jedoch eine Teilschuld zugesprochen werden.  

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