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Verdienstausfall nach Verkehrsunfall – Was steht mir zu?

Verdienstausfall nach Unfall
Verdienstausfall nach Unfall ©iStock.com/AntonioGuillem
Inhaltsverzeichnis: Verdienstausfall nach Verkehrsunfall – Was steht mir zu?

Verdienstausfall nach Verkehrsunfall: Wer zahlt, wie wird er berechnet und welche Nachweise brauche ich?

Nach einem schweren Verkehrsunfall kommt es nicht selten zu einer vorübergehenden oder sogar längeren Arbeitsunfähigkeit. Wer durch einen unverschuldeten Unfall seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Verdienstausfalls. Die Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Damit der Anspruch erfolgreich geltend gemacht werden kann, kommt es jedoch auf eine saubere Dokumentation an: Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich belegt sein, der finanzielle Schaden muss nachvollziehbar berechnet werden und der Zusammenhang zwischen Unfall und Ausfall sollte klar erkennbar sein.

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Was ist der Verdienstausfall nach Verkehrsunfall?

Nach einem Verkehrsunfall soll der Verursacher des Schadens beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für die unfallbedingten Kosten aufkommen. Dazu zählen nicht nur Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Mietwagenkosten, sondern auch finanzielle Nachteile, die durch eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit entstehen.

Der Verdienstausfall ist ein materieller Vermögensschaden. Er beschreibt den finanziellen Nachteil, der entsteht, wenn ein Unfallgeschädigter wegen seiner Verletzungen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.

Ein Beispiel:
Wer nach einem Verkehrsunfall ein Schädel-Hirn-Trauma, einen komplizierten Bruch oder starke Bewegungseinschränkungen erleidet, kann seiner beruflichen Tätigkeit möglicherweise vorübergehend nicht mehr nachgehen. Dadurch entsteht ein wirtschaftlicher Schaden, der grundsätzlich ersatzfähig sein kann.

Nicht zu verwechseln ist der Verdienstausfall mit dem Schmerzensgeld. Während Schmerzensgeld den immateriellen Schaden ausgleichen soll, also etwa Schmerzen, Leiden und Einschränkungen der Lebensqualität, betrifft der Verdienstausfall den konkret messbaren finanziellen Schaden.

Wer zahlt den Verdienstausfall nach einem Autounfall?

Den Verdienstausfall nach einem unverschuldeten Autounfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, kann der Anspruch entsprechend der Haftungsquote gekürzt werden.

Bei Angestellten ist wichtig: In den ersten Wochen nach dem Unfall erhalten Arbeitnehmer häufig weiterhin ihr Gehalt vom Arbeitgeber. Das bedeutet aber nicht, dass kein Schaden entstanden ist. Vielmehr kann der Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls in Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung ganz oder teilweise auf den Arbeitgeber übergehen. Der Arbeitgeber kann sich diesen Betrag dann unter bestimmten Voraussetzungen beim Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung zurückholen.

Für Geschädigte wird der Verdienstausfall besonders spürbar, wenn die Entgeltfortzahlung endet, Krankengeld gezahlt wird oder variable Gehaltsbestandteile wie Provisionen, Boni, Zuschläge oder regelmäßige Überstunden wegfallen.

Wann besteht Anspruch auf Verdienstausfall?

Ein Anspruch auf Verdienstausfall kann bestehen, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Unfall wurde ganz oder überwiegend durch eine andere Person verursacht.
  • Sie waren infolge des Unfalls arbeitsunfähig oder konnten Ihre berufliche Tätigkeit nur eingeschränkt ausüben.
  • Die Arbeitsunfähigkeit wurde ärztlich festgestellt und dokumentiert.
  • Durch die Arbeitsunfähigkeit ist Ihnen ein konkreter finanzieller Nachteil entstanden.
  • Der Zusammenhang zwischen Unfall, Verletzung und Verdienstausfall ist nachvollziehbar belegbar.

Je besser diese Punkte dokumentiert sind, desto geringer ist das Risiko, dass die gegnerische Versicherung den Anspruch kürzt, verzögert oder ablehnt.

Wie berechnet sich der Verdienstausfall nach einem Unfall?

Bei der Berechnung des Verdienstausfalls muss zwischen Angestellten, Selbständigen und Freiberuflern unterschieden werden.

Verdienstausfall bei Angestellten

Angestellte erhalten bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel zunächst Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Diese erfolgt grundsätzlich für bis zu sechs Wochen. Danach kann bei gesetzlich Krankenversicherten Krankengeld gezahlt werden.

Das Krankengeld ersetzt jedoch meist nicht das volle bisherige Einkommen. Dadurch kann ein Differenzschaden entstehen. Dieser Unterschied zwischen dem normalen Einkommen und den tatsächlich erhaltenen Leistungen kann unter Umständen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

Zur Berechnung werden häufig die Gehaltsabrechnungen der vergangenen Monate herangezogen. Bei regelmäßigen Sonderzahlungen oder schwankenden Einkommensbestandteilen kann ein längerer Betrachtungszeitraum sinnvoll sein, zum Beispiel die vergangenen zwölf Monate.

Berücksichtigt werden können unter anderem:

  • das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt,
  • regelmäßige Überstunden,
  • Schichtzulagen,
  • Provisionen,
  • Boni,
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
  • sonstige regelmäßig gezahlte Gehaltsbestandteile.

Entscheidend ist immer, ob diese Einkünfte ohne den Unfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erzielt worden wären.

Bei Selbständigen und Freiberuflern ist die Berechnung meist deutlich komplexer. Hier reicht es nicht aus, lediglich die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Vielmehr muss ein konkreter Vermögensschaden belegt werden.

Dabei geht es in der Regel nicht einfach um entgangenen Umsatz, sondern um den tatsächlich entgangenen Gewinn. Auch zusätzliche Kosten können relevant sein, zum Beispiel wenn eine Ersatzkraft beauftragt werden musste, um laufende Aufträge zu erfüllen.

Als Nachweise kommen insbesondere in Betracht:

  • Steuerbescheide,
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen,
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen,
  • Gewinn- und Verlustrechnungen,
  • Auftragsbestätigungen,
  • Stornierungen,
  • Kalendereinträge,
  • Angebote,
  • Rechnungen,
  • Nachweise über Ersatzpersonal oder externe Dienstleister.

Da die Einkünfte bei Selbständigen häufig schwanken, ist eine professionelle Berechnung besonders wichtig. Häufig muss anhand früherer Zeiträume, konkreter Auftragslagen und betrieblicher Kennzahlen ermittelt werden, welcher Gewinn ohne den Unfall wahrscheinlich erzielt worden wäre.

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Welche Rolle spielen Entgeltfortzahlung und Krankengeld?

Viele Geschädigte fragen sich, ob überhaupt ein Verdienstausfall entstanden ist, wenn der Arbeitgeber zunächst weiterzahlt. Die Antwort: Ja, ein Schaden kann dennoch vorliegen — er wird in dieser Phase aber häufig zunächst durch die Entgeltfortzahlung abgefedert.

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld. Dieses liegt regelmäßig unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Die Differenz kann für Geschädigte finanziell erheblich sein.

Wichtig ist außerdem: Leistungen des Arbeitgebers oder der Krankenkasse können dazu führen, dass Ersatzansprüche ganz oder teilweise auf diese Stellen übergehen. Für den Geschädigten bleibt dennoch entscheidend, dass der gesamte unfallbedingte Erwerbsschaden korrekt erfasst und gegenüber der zuständigen Versicherung geltend gemacht wird.

Was zählt alles zum Verdienstausfall?

Zum Verdienstausfall kann mehr gehören als nur das monatliche Grundgehalt. Je nach Einzelfall können auch weitere Einkommensbestandteile betroffen sein.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • entgangenes Gehalt,
  • entgangene Provisionen,
  • entgangene Boni,
  • regelmäßige Überstundenvergütung,
  • Schicht-, Nacht- oder Wochenendzuschläge,
  • entgangenes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,
  • entgangener Gewinn bei Selbständigen,
  • Kosten für Ersatzpersonal,
  • berufliche Nachteile durch längere Arbeitsunfähigkeit,
  • mögliche Nachteile bei Renten- oder Sozialversicherungsbeiträgen.

Nicht jeder Posten ist automatisch ersatzfähig. Entscheidend ist, ob der jeweilige Schaden konkret nachgewiesen oder zumindest nachvollziehbar begründet werden kann.

Welche Nachweise brauche ich für den Verdienstausfall nach einem Unfall?

Damit Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall erfolgreich geltend gemacht werden kann, sollten Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig sammeln.

Wichtige Nachweise sind insbesondere:

  • ärztliche Unterlagen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,
  • Gehaltsabrechnungen und Nachweise über Sonderzahlungen oder variable Vergütung,
  • Bescheide der Krankenkasse, zum Beispiel zum Krankengeld,
  • bei Selbständigen: Steuerunterlagen, betriebliche Auswertungen und Auftragsnachweise,
  • Unfallunterlagen wie Fotos, Versicherungsdaten oder Polizeibericht.

Je lückenloser die Unterlagen sind, desto besser lässt sich der Anspruch gegenüber der Versicherung begründen.

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Wie mache ich Verdienstausfall nach einem Unfall geltend?

Um Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen, sollten Sie möglichst frühzeitig strukturiert vorgehen.

  • Lassen Sie Ihre Verletzungen ärztlich dokumentieren.
  • Sichern Sie alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit.
  • Sammeln Sie Gehaltsabrechnungen und Einkommensnachweise.
  • Dokumentieren Sie Sonderzahlungen, Zuschläge oder variable Einkünfte.
  • Bewahren Sie Bescheide der Krankenkasse auf.
  • Lassen Sie bei Selbständigkeit den entgangenen Gewinn nachvollziehbar berechnen.
  • Reichen Sie den Anspruch geordnet bei der gegnerischen Versicherung ein.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich dabei unterstützen zu lassen. Denn die Versicherung des Unfallverursachers prüft nicht automatisch alle möglichen Ansprüche zu Ihren Gunsten.

Wie hilft fairforce.one bei Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall?

Sie haben nach einem Autounfall einen Verdienstausfall oder befürchten finanzielle Nachteile durch eine längere Arbeitsunfähigkeit? Dann sollten Sie Ihre Ansprüche nicht dem Zufall überlassen.

fairforce.one unterstützt Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dabei, die richtigen Schritte einzuleiten und Ihre Ansprüche strukturiert geltend zu machen.

  • Unser Expertenteam bespricht mit Ihnen das passende weitere Vorgehen.
  • Wir helfen Ihnen dabei, wichtige Unterlagen und Nachweise vollständig zusammenzustellen.
  • Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Einordnung, welche medizinische Dokumentation für die Regulierung wichtig sein kann.
  • Ihre Ansprüche werden mithilfe unserer Software strukturiert aufbereitet.
  • Spezialisierte Regulierungsexperten können Ihre Ansprüche gegenüber der leistungspflichtigen Versicherung geltend machen.
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüften Fachwerkstätten, Gutachtern und Ersatzfahrzeugen.
  • Über unser Kunden-Informations-System bleiben Sie bequem über den Regulierungsfortschritt informiert.

Wir können Ihren Verkehrsunfall nicht ungeschehen machen. Aber wir helfen Ihnen dabei, das Beste daraus zu machen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Verdienstausfall nach Unfall

Bekomme ich Verdienstausfall trotz Lohnfortzahlung?

Auch wenn Ihr Arbeitgeber zunächst weiterzahlt, kann ein unfallbedingter Verdienstausfallschaden bestehen. In Höhe der Entgeltfortzahlung kann der Ersatzanspruch jedoch ganz oder teilweise auf den Arbeitgeber übergehen. Für Sie wird der finanzielle Schaden häufig besonders spürbar, wenn die Entgeltfortzahlung endet oder variable Einkommensbestandteile wegfallen.

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Was passiert nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit?

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld. Dieses ersetzt meist nicht das volle bisherige Einkommen. Die Differenz zwischen dem normalen Einkommen und den tatsächlich erhaltenen Leistungen kann unter Umständen als Schaden geltend gemacht werden.

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Wie wird Verdienstausfall bei Selbständigen berechnet?

Bei Selbständigen wird in der Regel geprüft, welcher Gewinn ohne den Unfall wahrscheinlich erzielt worden wäre. Entscheidend sind daher nicht nur Umsätze, sondern vor allem der entgangene Gewinn und mögliche Mehrkosten, etwa für Ersatzpersonal. Als Nachweise dienen zum Beispiel Steuerbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Auftragsnachweise oder Stornierungen.

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Welche Unterlagen brauche ich für den Nachweis?

Wichtig sind vor allem ärztliche Unterlagen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Sonderzahlungen oder Provisionen, Krankengeldbescheide und bei Selbständigen betriebliche Auswertungen, Steuerunterlagen und Auftragsnachweise.

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Kann auch ein Minijob oder Nebenjob berücksichtigt werden?

Ja, auch Einkünfte aus einem Nebenjob oder Minijob können grundsätzlich relevant sein, wenn sie durch den Unfall tatsächlich weggefallen sind und nachvollziehbar belegt werden können.

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Was kann ich tun, wenn die Versicherung den Verdienstausfall kürzt?

Wenn die gegnerische Versicherung den Verdienstausfall kürzt oder ablehnt, sollten Sie die Begründung sorgfältig prüfen lassen. Häufig fehlen Nachweise, medizinische Unterlagen oder eine nachvollziehbare Berechnung. fairforce.one hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche strukturiert aufzubereiten und die nächsten sinnvollen Schritte einzuleiten.

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