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Reparaturkosten nach Unfall – Tipps zur Erstattung

Reparaturkosten nach Unfall // Symbolbild
Reparaturkosten nach Unfall // Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Reparaturkosten nach Unfall – Tipps zur Erstattung

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt eigentlich die Reparaturkosten – und wie bekommen Sie Ihr Geld vollständig erstattet? Grundsätzlich gilt: Sind Sie nicht schuld am Unfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. Entscheidend ist jedoch, dass der Schaden korrekt ermittelt und Ihre Ansprüche sauber geltend gemacht werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Erstattung von Reparaturkosten ankommt, welche Rolle Gutachten und Werkstattwahl spielen und wie Sie vermeiden, dass Versicherungen berechtigte Ansprüche kürzen.

In Kürze
  • Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Reparaturkosten.
  • Ein unabhängiges Gutachten ist die wichtigste Grundlage, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.
  • Sie haben als Geschädigter freie Werkstattwahl – lassen Sie sich nicht von der Versicherung lenken.
  • Versicherungen kürzen häufig einzelne Positionen – eine professionelle Prüfung Ihrer Ansprüche lohnt sich.

Essentiell: Unfallschaden korrekt ermitteln lassen

Zur Sicherstellung Ihrer Ansprüche, ist es zwingend erforderlich, die Schäden richtig ermitteln zu lassen. Der für Sie sicherste Weg ist ein Gutachten. Dabei dokumentiert und analysiert ein Sachverständiger den Unfallschaden und beschreibt die erforderlichen Schritte und Zeitaufwände zur vollständigen Reparatur. Das ist die Basis für Ihre Schadensregulierung. Gleichzeitig erhalten Sie so eine zuverlässige Aussage zur Höhe Ihres Nutzungsausfallanspruches. Im Artikel Gutachten nach Verkehrsunfall finden Sie eine Zusammenstellung aller Informationen zum Thema Gutachten für Unfallschäden.

Mit fairforce.one erhalten Sie Zugriff auf erprobte unabhängige Gutachter. Melden Sie hier Ihren Unfallschaden. Wir kümmern uns um alles Weitere und stellen die bestmögliche Schadensabwicklung für Sie sicher.

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Wichtig: Wer zahlt die Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall?

Sie sind Geschädigter des Verkehrsunfalls? In dieser Konstellation ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers leistungspflichtig. Sie werden im Rahmen des Schadenersatzes entschädigt. 

Sie haben den Unfall verursacht? Dann ist das ein Fall für Ihre Vollkaskoversicherung oder Ihr eigenes Portemonnaie.

Wie Sie daraus erkennen, ist die Klärung der Schuldfrage essentiell, denn diese entscheidet darüber, welche Versicherung im Fall eines Unfalls greift. Mit fairforce.one erhalten Sie binnen 24h nach Eingang Ihrer beurteilungsfähigen Unfallschilderung eine kostenfreie Ersteinschätzung der Schuldverteilung. Das Beste daran: Dafür werden wir Ihnen garantiert keine Kosten in Rechnung stellen.

Grundvoraussetzung, dass eine Versicherung für den Schaden aufkommt ist, dass der Unfall nicht vorsätzlich verursacht wurde. Zudem muss der Schaden fristgerecht gemeldet werden. Innerhalb von 14 Tagen sollte die Versicherung über den Unfall Bescheid wissen. Gerne übernehmen wir die Schadensmeldung an Ihre Versicherung und prüfen Ihre Ansprüche.

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Entscheidung für eine Reparatur: Gibt es eine Werkstattbindung?

Sind Sie Geschädigter des Unfalls, ist die Versicherung des Verursachers der Adressat für Ihre Ansprüche. Die Kommunikation mit den Schadensabteilungen der verschiedenen Versicherer ist eine der wichtigen Erleichterungen für Nutzer von fairforce.one. 

Wenn es um die Wahl der Reparaturwerkstatt geht, habe Sie das Recht auf freie Werkstattwahl Sie können selbst wählen, in welcher Werkstatt der Unfallschaden repariert werden soll. Eine Werkstattbindung gibt es in dieser Konstellation nicht. 

Anders liegen die Dinge bei einem Kaskoschaden, also einem Schaden, den Sie selbst verschuldet haben. Hier könnte eine Werkstattbindung vorliegen. Prüfen Sie dazu die Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag. Wird die Werkstattbindung von der Versicherung vorgegeben, müssen Sie Ihr Fahrzeug in der von der Versicherung vorgeschriebenen Werkstatt reparieren lassen. Wir raten generell von Versicherungsverträgen mit Werkstattbindung ab. Die Erfahrung aus vielen tausend Versicherungsfällen zeigt, dass die in diesen Tarifen gewährten Rabatte für Sie regelmäßig in keinem guten Verhältnis zu den im Schadensfall riskierten Leistungseinbußen stehen.

Was tun, wenn die Versicherung Ihre Ansprüche für Reparaturkosten nach einem Unfall kürzt?

Die Versicherung möchte naturgemäß ihre Ausgaben so gering wie möglich halten und kürzt daher regelmäßig Ansprüche. Typische Punkte, die schnell gestrichen werden und um die Ihre Werkstatt im Nachgang kämpft:

  • Kleinteilpauschale (Unterlegscheiben, Kleber, Spangen, etc)
  • Verbringungskosten (Weg vom Autohaus zur Lackiererei und zurück)
  • Probefahrt nach der Reparatur (Test auf Funktion und bspw. Windgeräusche)

Bedingt dadurch, dass sich nicht jedes Material einem konkreten Auftrag zuordnen lässt, hat die Werkstatt die Möglichkeit eine Kleinteilpauschale geltend zu machen. Diese Pauschale gilt für Verbrauchsmaterialien wie Schmierstoffe, Klebeband sowie Putzmittel und kann in Höhe von 2 % der Reparaturkosten angesetzt werden. 

Die fortschreitende Entwicklung der Technik macht Probefahrten unersetzlich. Fahrzeuge werden heute mit abstandshaltenden Tempomaten, Totwinkelassistenten oder Spurhaltesystemen ausgestattet. Eine “Runde um den Block fahren” genügt dann nicht mehr aus, um das Fahrzeug nach der Reparatur auf volle Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Sicherheit gebietet hier für Sie umfangreichere Probefahrten. Ihr Autohaus steht regelmäßig vor der Herausforderung, diese erforderlichen Arbeiten auch von der Versicherung bezahlt zu bekommen.

Beachten Sie

Gerade Posten, die der Reparatur zuzuordnen sind, werden gerne durch die Versicherung gestrichen. Wir – das Team von fairforce.one –  prüfen Ihre Ansprüche direkt und sichern diese mit unserem Netzwerk aus Experten. Lassen Sie Ihren Anspruch jetzt prüfen.

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Entscheidung gegen eine Reparatur: Muss der Unfallschaden repariert werden?

Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Reparatur des verunfallten Fahrzeugs durchführen zu lassen. Wenn Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden, steht Ihnen trotzdem ein Schadensersatz der Reparaturkosten zu. Lassen Sie das Auto nicht reparieren und sich Ihre Ansprüche auszahlen, spricht man von einer “fiktiven Abrechnung”.

Hier sind uns – aus unserer täglichen Praxis – viele Einwände der Versicherungen bekannt. Grundsatz bei der fiktiven Abrechnung ist, dass man nicht zwischen angefallenen und nicht angefallenen Kosten unterscheidet. Es kommt nur darauf an, welche Kosten angefallen wären, wenn Sie die Reparatur hätten durchführen lassen. 

Mit fairforce.one erhalten Sie deshalb auch Zugriff auf erfahrene Spezialisten für Ihre vollständige fiktive Abrechnung und Auszahlung.

Beachten Sie

 Nur wenn Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, können Sie selbstständig darüber entscheiden, ob Sie das Auto reparieren lassen oder nicht. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen ist die Leasinggesellschaft oder die Bank der Eigentümer. Hier entscheiden nicht Sie – sondern der Eigentümer – über das Vorgehen der Reparatur. 

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Dann gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software berechnet
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten.

Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Reparaturkosten nach Unfall

Wer zahlt die Reparaturkosten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Reparaturkosten. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, kommt – je nach Vertrag – Ihre Vollkaskoversicherung dafür auf.

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Brauche ich ein Gutachten für die Schadensregulierung?

Ja, ein unabhängiges Gutachten ist sehr empfehlenswert. Es dokumentiert den Schaden, beziffert die Reparaturkosten und dient als Grundlage für die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Darf ich die Werkstatt frei wählen?

Ja, als Geschädigter haben Sie grundsätzlich freie Werkstattwahl. Eine Werkstattbindung besteht nur bei Kaskoschäden, wenn diese vertraglich vereinbart wurde.

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Muss ich mein Fahrzeug überhaupt reparieren lassen?

Nein. Sie können sich die Reparaturkosten auch auszahlen lassen (sogenannte fiktive Abrechnung). Dabei erhalten Sie den im Gutachten kalkulierten Betrag – auch ohne tatsächliche Reparatur.

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Warum kürzt die Versicherung oft die Reparaturkosten?

Versicherungen versuchen häufig, Kosten zu reduzieren, indem sie einzelne Positionen streichen (z. B. Verbringungskosten oder Kleinteile). Deshalb lohnt es sich, Ihre Ansprüche professionell prüfen zu lassen.

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