Startseite » Standgebühren nach Verkehrsunfall – Wer zahlt?

Standgebühren nach Verkehrsunfall – Wer zahlt?

Standgebühren nach Verkehrsunfall (Symbolbild)
Standgebühren nach Verkehrsunfall (Symbolbild)
Inhaltsverzeichnis: Standgebühren nach Verkehrsunfall – Wer zahlt?

Nach einem Unfall kann ein Auto nicht immer sofort repariert werden. Wenn ein Unfallwagen auf einem Werkstattgelände abgestellt ist, kann die Werkstatt entsprechende Standgebühren in Rechnung stellen. Doch wer trägt die Kosten für die Standgebühren der Werkstatt? Wir erklären, auf was Sie achten müssen.

Länger als nötig auf dem Werkstattgelände?

Normalerweise nimmt man an, dass ein beschädigtes Fahrzeug in einer Werkstatt schnellstmöglich wieder in Stand gesetzt wird. Die Gründe dafür sind klar. Einmal möchte der Geschädigte, dass sein Fahrzeug so schnell wie möglich wieder fahrtauglich ist, andererseits möchte die Werkstatt, dass Ihr Gelände so schnell wie möglich wieder frei ist. Schließlich sollen nachfolgende Kunden ebenfalls nicht unnötig warten müssen.

Wenn die Regulierungsfrage nicht geklärt ist

Nach einem Unfall, durch das das Auto nicht mehr fahrtauglich ist, wird das Fahrzeug in der Regel in eine Werkstatt geschleppt. Dort wird es repariert, nicht immer jedoch sofort. Zum Beispiel dann, wenn Teile fehlen oder es offene Fragen zur Regulierung gibt. Die Wartezeit in der Werkstatt ist jedoch nicht kostenlos, es fallen Standgebühren der Werkstatt oder eine Standgebühr vom Abschleppdienst an. Und zwar für jeden Tag, in der das Fahrzeug dort steht.

Auch nach einem Totalschaden kann sich der Abtransport zum Schrottplatz verzögern, wenn die Versicherung zunächst keine eindeutige Freigabe darüber erteilt, wie mit dem Fahrzeug weiter verfahren werden soll. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Oder wenn die Versicherung nur bereit ist, lediglich einen Teil der Reparaturkosten zu übernehmen. Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Fertigstellung des Gutachtens auf sich warten lässt. 

Bis diese Regulierungsfragen geklärt sind, können schnell mehrere Wochen vergehen. In der Zwischenzeit verleibt der Unfallwagen unrepariert auf dem Werkstattgelände und verursacht dadurch Kosten. Viele Fahrer fragen sich dann, wer die Kosten für Standgebühr beim Abschleppdienst eigentlich übernimmt?

Sie wollen weniger Papierkram und die maximale Auszahlung?

Riskieren Sie keine Kürzungen durch die gegnerische Versicherung – lassen Sie Ihren Unfall kostenfrei und unverbindlich durch unsere Regulierungs-Spezialisten prüfen.

Auto abgeschleppt – Kosten pro Tag?

Werkstätten dürfen für die Zeit, in der das Auto aus verschiedenen Gründen ungenutzt auf ihrem Gelände steht, Standgebühren erheben. Der Tagessatz für Standkosten für Unfallfahrzeug liegt in der Regel zwischen 8 € und 16 €, abhängig davon, ob das Fahrzeug in einer Halle oder im Freien steht. Das hat auch den Hintergrund, dass Versicherungen und Fahrzeugbesitzer das Werkstattgelände nicht länger als notwendig als “Parkplatz” nutzen. In der Zeit des Werkstattaufenhaltes trägt das Autohaus die Risiken weiterer Beschädigungen, eventuellen Diebstahls oder durch das Fahrzeug verursachte Unfallschäden. Schon aus diesen Gründen sollten Regulierungsfragen schnellstmöglich geklärt werden.

Der Geschädigte muss seiner Schadensminderungspflicht nachkommen

Frustrierend kann es für den Geschädigten werden, wenn die gegnerische Versicherung sich weigert, die Kosten zu übernehmen, und das Fahrzeug mehrere Monate auf dem Werkstattgelände abgestellt ist. Man hätte sich ja schneller bei den Regulierungsfragen einigen können, so das Argument. Versicherungen behaupten dann häufig, dass der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen wäre und so unnötig Kosten verursacht habe, die er nun selber zu tragen habe.

fairforce.one ist für Sie da

Damit Sie in diesen und anderen Fällen nicht unnötig für Standgebühren bezahlen müssen und schnell zu Ihrem Recht und Ihrem Geld kommen, helfen Ihnen unsere Experte von fairforce.one unkompliziert weiter. Das europaweit tätige Expertennetzwerk kümmert sich zuverlässig um alle Ihre Ansprüche. Nutzen Sie die garantiert kostenfreie Prüfung der Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen.

Sie wollen die maximale Auszahlung nach Ihrem Unfall erzielen?

Unfallgeschädigte in Ihrer Situation bekommen bei fairforce.one einfach beste Unterstützung.

Je nach Unfallhergang erhalten Kunden im Durchschnitt 480 €2 Mehrauszahlung

Rückruf innerhalb von 5 Minuten.

FAQ zu Standgebühren nach Unfall

Wer zahlt Standgebühren nach Unfall Vollkasko?

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die Standgebühren in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Tragen Sie eine Teilschuld kann es vorkommen, dass Sie die Kosten (oder einen Teil davon) selbst tragen müssen.

mehr erfahren

Was kosten Standgebühren beim Abschleppdienst?

Je nachdem, ob das Auto im Freien steht oder in einer Halle untergestellt wird, fallen pro Tag zwischen 8 Euro und 16 Euro an. Die Standgebühren können sich also schnell summieren. 

mehr erfahren

Kann eine Werkstatt Standgebühren berechnen?

Muss ein Auto in der Werkstatt geparkt werden und kann weder repariert noch verschrottet werden, kann die Werkstatt für jeden Tag, den das Fahrzeug auf diese Art steht, eine Standgebühr erheben. Zum Beispiel, wenn Teile fehlen oder es Streitigkeiten mit der Versicherung gibt. Damit Ihnen hier keine Nachteile entstehen, helfen Ihnen unsere Experten schnell und unkompliziert weiter. Sprechen Sie uns an. 

mehr erfahren

 Was sind Standgebühren Auto?

Standgebühren fallen immer dann an, wenn ein Auto nach einem Unfall oder einer Panne in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst steht und mit diesem nicht weiter verfahren werden kann. Etwa dann, wenn es Unstimmigkeiten zur Regulierung oder bei der Reparatur gibt. Pro Tag dieser ungeklärten Wartezeit fallen dann Standgebühren an.

mehr erfahren

.

 

Diesen Beitrag jetzt selbst bewerten:
[3.8/5 aus 4 Bewertungen]