Bei einem Wegeunfall handelt es sich um einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder Schule. Wer dabei verunglückt, ist über die Berufsgenossenschaft versichert. Doch schon der kleinste Umweg kann dazu führen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber aber auch, welche Ausnahmen es insbesondere für Fahrgemeinschaften oder Eltern gibt.
- Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem Arbeits- oder Schulweg passieren.
- Die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung kommt für die Kosten auf.
- Besonderheiten und Ausnahmen für Umwege gelten vor allem für Eltern und Fahrgemeinschaften.
- Beim Arztbesuch sollten Sie erwähnen, dass es sich um einen Wegeunfall handelt.
- Nach einem Wegeunfall stehen Ihnen zahlreiche Ansprüche zu. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.
Was ist ein Wegeunfall?
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Dasselbe gilt für Schüler.
Generell sind Arbeitnehmer und Schüler auf solchen Wegen versichert, die geeignet sind, die Arbeitsstelle und Schule oder die Wohnung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Damit ist nicht pauschal der kürzeste, sondern der unmittelbare Weg zum oder vom Ort der Tätigkeit gemeint.
Wann muss ein Wegeunfall gemeldet werden?
Der Arbeitgeber muss die Berufsgenossenschaft spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme über den Wegeunfall per Unfallanzeige informieren. Das gilt für den Fall, dass der Arbeitnehmer mindestens vier Tage arbeitsunfähig ist. Die Drei-Tages-Frist beginnt am Tag nach dem Wegeunfall und umfasst alle Kalendertage. Die entsprechende Vorschrift ist der § 193 SGB VII.
Wer zahlt die Kosten bei einem Wegeunfall?
assiert ein Unfall vor oder nach der Arbeit stellt sich die Frage, wer für den Unfall auf dem Arbeitsweg zahlt. Die Berufsgenossenschaft trägt als gesetzliche Unfallversicherung beim Wegeunfall die angefallenen Kosten.
Gerade bei höheren Summen lohnt sich auch eine Prüfung gegen die eigene private Unfallversicherung oder die eigene private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.
Was ist beim Arztbesuch nach einem Wegeunfall zu beachten?
Nach dem Wegeunfall fragen sich viele welcher Arzt nach dem Unfall aufzusuchen ist. Bei Verletzungen durch einen Wegeunfall empfehlen wir unbedingt einen für Arbeits- und Wegeunfälle zuständigen Facharzt aufsuchen. Diese Fachärzte werden auch Durchgangsärzte genannt. Sie haben eine von der Berufsgenossenschaft erteilte besondere Zulassung. Sollte eine Akutbehandlung im Krankenhaus oder bei einem anderen Arzt stattfinden, sollten Sie sagen, dass es sich um einen Wegeunfall handelt. So stellen Sie klar, dass nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung (bitte nicht mit Ihrer privaten Unfallversicherung verwechseln) für die Kosten aufkommt. Für Sie kann das sogar vorteilhaft sein, da die Leistungen der Unfallversicherung meist umfangreicher sind als bei Ihrer Krankenkasse.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, was beim Wegeunfall versichert ist.
Ist ein Unfall auf dem Schulweg versichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Unfälle in der Schule sowie auf dem Weg dorthin oder dem anschließenden Heimweg ab. Dies ist in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII geregelt.
Auch der Schulweg mit dem öffentlichen Bus, Fahrrad oder dem Auto ist umfasst.
Ausnahme sind Unfälle mit dem Schulbus. Hier haftet der private Busunternehmer.
Ist der Weg zur Kita vor und nach der Arbeit versichert?
Erziehungsberechtigte genießen nur dann Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung, wenn sie sich selbst auf dem Weg zur Arbeit befanden und die Kita auf dem Weg lag. Hierfür gelten als zulässige Umwege eine Abweichung vom direkten Weg zur Arbeit, um die eigenen Kinder in die Schule, zur Kita oder in die Tagesbetreuung zu bringen oder von dort abzuholen.
Kinder, die allein in die Kita kommen oder von dort aus allein nach Hause gehen, sind über die Unfallkasse versichert.
Gibt es für Fahrgemeinschaften Besonderheiten bei Wegeunfällen?
Wer eine Fahrgemeinschaft hat und vom direkten Weg zur Arbeit abweicht, um ein Mitglied der Fahrgemeinschaft von zu Hause abzuholen oder zur Arbeit zu bringen, ist während der gesamten Fahrt gesetzlich unfallversichert. Dabei müssen die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft nicht im selben Unternehmen arbeiten. Alle Mitglieder müssen jedoch zum versicherten Personenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung gehören. Umfasst sind hier grundsätzlich Arbeitnehmer und Schüler.
Trotz Umweg bei einem Wegeunfall versichert?
In der Regel ist nur der kürzeste Weg zur Arbeit versichert. Doch es gibt Ausnahmen. Wann der Versicherungsschutz trotz Umweg greift und in welchen Fällen kein gesetzlicher Unfallschutz besteht, erklären wir Ihnen in diesem Abschnitt.
Wann Umwege gesetzlich unfallversichert sind
Folgende Umwege sind gesetzlich unfallversichert:
- Umwege aufgrund von Umleitungen
- Umwege um einen Verkehrsstau zu umfahren oder um aus sonstigen Gründen eine bessere Verkehrsverbindung zu haben
- Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, welche häufig auf anderen Strecken unterwegs sind
- Nutzung von Fahrradwegen, welche nicht die kürzeste Strecke abbilden
- Übernachtung bei einer anderen Person, wenn die Strecke nicht länger ist als die normale Strecke nach Hause ist
Wann Umwege nicht unfallversichert sind
Kein gesetzlicher Unfallschutz besteht jedoch in folgenden Fällen:
- Kurzer Umweg aus privaten Gründen wie beispielsweise Einkaufen
- Rückkehr auf den Arbeitsweg nach einer Unterbrechung, die länger als zwei Stunden gedauert hat, ist man für den Rest der Strecke nicht mehr versichert.
- Unfälle, die im Wohngebäude passieren
Welche Ansprüche habe ich nach einem Wegeunfall?
Nach einem Wegeunfall können Sie eine große Anzahl an Ansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung richten. Wir beraten Sie hierbei gerne, damit Ihnen kein Anspruch verloren geht.
Folgende Ansprüche können unter Umständen geltend gemacht werden:
- Erwerbsminderung
- Erwerbsunfähigkeit
- Invalidität
- Krankentagegeld
Schritte zur Schadensregulierung nach einem Wegeunfall
Sie wurden unverschuldet in einen Wegeunfall vor oder nach der Arbeit oder Schule verwickelt? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:
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Wir können Ihren Wegeunfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!