Egal ob Fahrdienst oder privater PKW: Für Kinder bis zu 12 Jahren wird dringend zur Verwendung eines Kindersitzes geraten. Doch was passiert mit einem Kindersitz nach einem Unfall? Der Sitz sollte nach jedem Verkehrsunfall dringend ersetzt werden. Als Unfallgeschädigter haben Sie hier ggf. einen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Versicherung des Verursachers.
Sollte Ich einen Kindersitz nach Unfall weiterverwenden oder ersetzen?
Es gilt der Grundsatz, dass keine verunfallten und gebrauchten Kindersitze benutzt werden sollten. Der Kindersitz ist ein Sicherheitsartikel, bei dem schon kleinste Verformungen oder Risse die vollumfängliche Schutzfunktion verringern. Nach einem Unfall ist es deshalb immer ratsam einen neuen Kindersitz zu kaufen.
Habe ich nach einem Unfall Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen neuen Kindersitz?
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat dabei nicht nur das Recht auf die Erstattung der Reparaturkosten des Autos, sondern auch einen Anspruch auf einen neuen Kindersitz.
Dass die Versicherung des Unfallgegners auch für einen neuen Kindersitz aufkommen muss, hat das OLG Koblenz am 12.12.2011, Az. 12 U 1059/10 entschieden. Aufgrund der Tatsache, dass der Nutzungsdauer eines Kindersitzes durch das Kindesalter und Gewicht eine absolute Grenze gesetzt sei, erwachse dem Geschädigten durch den Neuerwerb des Sitzes kein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil.
Es ist allenfalls eine geringfügige Selbstbeteiligung des Geschädigten bei der Neuanschaffung eines Kindersitzes vorgesehen.
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Habe ich auch bei anderen Gegenständen im Auto ein Recht auf Erstattung?
Nicht nur der Kindersitz, sondern auch andere Gegenstände wie Brille oder Smartphone sind beim Unfall kaputt gegangen? Im Artikel “Brille oder Smartphone nach Unfall kaputt. Was tun?” finden Sie dazu hilfreiche Tipps.
Ihnen als Geschädigter stehen nach einem Unfall nicht nur die Erstattung der Reparaturkosten und der Wiederbeschaffungskosten eines Kindersitzes zu. Der mögliche Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall ist umfangreich und intransparent zu gleich.
Deshalb helfen wir seit 2017 Verunfallten durch den Schadensregulierungs-Dschungel. Wie? Ganz einfach: Sie melden uns Ihren Unfall und fairforce.one prüft alle Ihre Ansprüche aus Ihrem Verkehrsunfall. Als einen der besten Vorteile beschreiben die Nutzer des fairforce.one-Portals die effiziente Kommunikation mit allen am Schadensmanagement beteiligten Institutionen wie Versicherung, Gutachter, Polizei & Co.
Das bedeutet für Sie minimaler Aufwand bei maximalem Durchblick und die gute Gewissheit, dass an alles gedacht wird.
Was müssen Sie beachten, um Ihre Erstattung sicherzustellen?
Wichtig ist, dass Sie dokumentieren, dass der Kindersitz während des Unfalls im Auto eingebaut war. Wenn die Polizei zum Unfallort gerufen wird, lassen Sie den Kindersitz im Unfallbericht aufnehmen. Da es nicht immer zwingend notwendig ist, die Polizei zu kontaktieren, ist es sinnvoll ausreichend Fotos vom Kindersitz zu machen. Dabei sollte zu sehen sein, dass der Sitz im Auto verbaut war und um welches Modell es sich handelt. Allgemeine Hinweise für das korrekte Vorgehen nach einem Verkehrunfall finden Sie hier.
So gehen Sie für die Erstattung des Kindersitzes am besten vor
Wenn Sie selbst oder ein Bekannter davon betroffen sind, helfen wir Ihnen die Erstattung sicherzustellen. Sie melden uns hier Ihren Unfall in wenigen einfachen Schritten. Unmittelbar nach Eingang Ihrer unverbindlichen Anfrage meldet sich ein Experte telefonisch bei Ihnen und bespricht mit Ihnen das für Sie passende Vorgehen.
Sie wollen Ihren Unfall lieber telefonisch besprechen? Dann rufen Sie uns einfach direkt an. Über die kostenfreie Servicenummer 0800 – 30 111 60 erhalten Sie schnell Zugang zu kompetenter Hilfe.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kindersitz nach Unfall kaputt
Muss ein Kindersitz nach einem Unfall ersetzt werden?
Ja, ein Kindersitz sollte nach einem Verkehrsunfall vorsorglich ersetzt werden. Auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind, können feine Risse oder Verformungen die Schutzwirkung beeinträchtigen.
mehr erfahrenZahlt die gegnerische Versicherung einen neuen Kindersitz?
Bei einem unverschuldeten Unfall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Erstattung der Kosten verpflichtet sein. Das gilt insbesondere, wenn der Kindersitz während des Unfalls im Fahrzeug eingebaut war und dadurch als sicherheitsrelevanter Gegenstand betroffen ist.
mehr erfahrenDarf ich einen verunfallten Kindersitz weiterverwenden?
Davon ist dringend abzuraten. Ein Kindersitz ist ein Sicherheitsprodukt, dessen Schutzfunktion nach einem Unfall nicht mehr zuverlässig beurteilt werden kann.
mehr erfahrenMuss der Kindersitz sichtbar beschädigt sein, damit er ersetzt wird?
Nicht unbedingt. Gerade bei Kindersitzen können sicherheitsrelevante Schäden im Material verborgen bleiben, etwa Haarrisse in der Kunststoffschale oder belastete Gurtsysteme.
mehr erfahrenWie weise ich den Schaden am Kindersitz nach?
Dokumentieren Sie den Kindersitz direkt nach dem Unfall mit Fotos. Wichtig ist, dass erkennbar ist, dass der Sitz im Fahrzeug eingebaut war und um welches Modell es sich handelt; idealerweise wird der Sitz auch im Unfallbericht oder Gutachten erwähnt.
mehr erfahrenBis wann brauchen Kinder in Deutschland einen Kindersitz?
Kinder müssen in Deutschland grundsätzlich in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden, solange sie unter 12 Jahre alt und kleiner als 150 cm sind. Ist das Kind 12 Jahre alt oder mindestens 150 cm groß, entfällt die gesetzliche Kindersitzpflicht.
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