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Unfall mit Neuwagen – das sind Ihre Rechte

Unfall mit Neuwagen (Symbolbild)
Inhaltsverzeichnis: Unfall mit Neuwagen – das sind Ihre Rechte

Ein neues Auto hat nicht nur einen ganz bestimmten Geruch, sondern löst bei vielen Menschen auch ein tiefes Gefühl der Zufriedenheit aus. Umso ärgerlicher ist es, wenn das neu gekaufte Auto nach kurzer Zeit in einen Unfall verwickelt wird. Viel Neuwagenbesitzer fragen sich dann, ob ihnen nach einem unverschuldeten Unfall ein neues Auto als Ersatz für den defekten Neuwagen zusteht. Immerhin war das Auto kaum gefahren und ist als Unfallwagen für viele unzumutbar. Doch welche Rechte haben Sie hier genau? Wir erklären es Ihnen. 

Unfall mit Neuwagen – nicht nur ärgerlich

Das eigene Auto hat für die meisten Deutschen einen hohen Stellenwert und ist längst mehr als nur ein fahrbarer Untersatz. Viele drücken mit Ihrem KFZ nicht nur Ihre Liebe zum Automobil aus, sondern nutzen Marken, Modelle und Ausstattungen auch als Statussymbol. Neuwagen kosten nicht nur viel Geld, sondern sind Dank wählbarer Konfiguration und Ausstattung auf die Bedürfnisse des Fahrers zugeschnitten. Umso ärgerlicher ist es, wenn das neue Auto bereits kurze Zeit nach der Zulassung in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wird und Schaden nimmt.

Neben dem Ärger über Kratzer, Dellen und Schäden beschäftigt viele Besitzer eine viel wichtigere Frage: Wie verhält es sich mit der Wertminderung und wer ersetzt eigentlich den Status des Neuwagens? Denn auch wenn ein Fahrzeug erst wenige Tage, Wochen oder Monate alt ist – nach einem Unfall zählt das Fahrzeug als Unfallwagen und büßt massiv an Wert ein. Das macht sich spätestens beim Wiederverkauf bemerkbar. Doch auch das Gefühl, nun einen Unfall- statt eines Neuwagens zu fahren, stößt vielen Autoliebhabern sauer auf. Doch besteht nach einem Unfall Neuwagen-Anspruch?

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Wer hat nach Unfall Neuwagen-Anspruch?

Auch wenn der Wunsch vieler Neuwagenfahrer, nach einem Unfall einen Neuwagen als Ersatz zu erhalten, groß ist, besteht ein Anspruch auf diesen Ausgleich nur unter bestimmten Bedingungen. Denn die Rechtsprechung hat für diesen Fall bestimmte Kriterien festgelegt, auf die sich Autofahrer, aber auch Versicherungen berufen können. Das kann zur Folge haben, dass nach einem Unfall zwar der Wunsch nach einem Neuwagen besteht, die Versicherung diesen jedoch ablehnen darf. Doch wann gilt ein Auto eigentlich als Neuwagen und wann können Fahrer ein neues Auto erhalten?

Als Neuwagen gilt ein Auto, wenn:

  • die KFZ-Zulassung weniger als einen Monat zurückliegt
  • die Fahrleistung weniger als 1.000 Kilometer beträgt
  • erhebliche Beschädigungen durch den Unfall vorliegen
  • Sie sich nach dem Unfall tatsächlich ein neues Auto kaufen

Während Kriterien wie das Datum der Zulassung und der Tachostand eindeutige Bezugspunkte darstellen, führt der Aspekt der „erheblichen Beschädigungen“ immer wieder zu Streitigkeiten. Denn hierfür fehlt eine eindeutige Definition, so dass Versicherungen unter Umständen andere Maßstäbe setzen als Fahrer und Gutachter. Allerdings gibt es mittlerweile einige Urteile von Gerichten, die zum Beispiel festlegen, dass erhebliche Schäden immer dann vorliegen, wenn auch eine Reparatur den früheren Zusatz nicht annähernd wiederherstellen kann. Etwa dann, wenn sicherheitsrelevant Bauteile beschädigt wurden oder Schweißarbeiten an tragenden Bauteilen vorgenommen werden müssen. Bei besonders schwerwiegenden Schäden kann es vorkommen, dass ein Neuwagen-Anspruch auch noch bis zu einer Laufleistung von 3.000 Kilometern gegeben ist. Dabei gilt der Grundsatz der Zumutbarkeit. Das heißt, dass Fahrer nach einem unverschuldeten Unfall nur dann Anspruch auf einen Neuwagen haben, wenn es für sie unzumutbar wäre, das reparierte Unfallfahrzeug weiterhin zu fahren. 

Sollte die Versicherung einem Ersatz des Neuwagens zustimmen ist es zudem wichtig, dass Sie sich auch ein neues Auto kaufen. Den Unfallwagen reparieren zu lassen und weiterzufahren und gleichzeitig die Summe für einen Neuwagen zu kassieren, um damit in den Urlaub zu fliegen, ist nicht möglich. Sie müssen die Summe, die Sie für Ihr defektes Fahrzeug erhalten, also auch in ein neues Auto investieren und dürfen das Geld nicht anderweitig verwenden.

Wer muss eine erhebliche Wertminderung für Neuwagen nachweisen?

Grundsätzlich ist der Besitzer des Neuwagens in der Beweispflicht, wenn es darum geht, einen erheblichen Schaden geltend zu machen. Dafür sind in der Regel Gutachten hilfreich, die den Schaden und die damit einhergehe Wertminderung belegen. Doch trotz eines Gutachtens kann sich die Versicherung quer stellen und den erheblichen Schaden als solchen ablehnen. In diesem Fall hilft oft nur noch ein Anwalt weiter. Um solchen Streitigkeiten zu entgehen und gleichzeitig Ihre Ansprüche zu sichern, ist es ratsam, von Anfang an mit Verkehrsrechts-Experten zusammenzuarbeiten. Diese sorgen dafür, dass Ihr Neuwagen auch ein Neuwagen bleibt. 

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Wann kein Neuwagen nach Unfall?

Die Kriterien für eine Entschädigung in Höhe des Neuwerts nach einem unverschuldeten Unfall sind eng gestrickt. Dadurch haben viele Fahrer mit einem Neuwagen nach einem Unfall oft das Nachsehen. Zum Beispiel dann, wenn eben kein erheblicher Schaden vorliegt oder die Zulassung länger als einen Monat zurückliegt. In diesem Fall können Unfallopfer die regulären Ansprüche nach einem Unfall geltend machen. Zum Beispiel, dass die Versicherung des Unfallverursachers die üblichen Kosten für die Reparatur, einen Mietwagen, die Nutzungsausfallentschädigung und andere Ihnen zustehende Leistungen bezahlt. Welche Wertminderung zusätzlich ausgeglichen wird, hängt vom Einzelfall ab. 

Für viele Autobesitzer ist das ärgerlich, entspricht jedoch dem Grundsatz der Zumutbarkeit. Sowohl für die Versicherung und deren Schadensregulierung als auch für den Fahrer, dem durchaus zugemutet werden kann, ein Auto nach kleineren Reparaturen weiterhin zu fahren. 

Neuwagen vs. Neuwertentschädigung

Nicht zu verwechseln ist der Anspruch auf einen Neuwagen nach Unfall mit der Neuwertentschädigung oder Neupreisentschädigung. Denn diese gilt in der Regel nur in Kaskoverträgen und greift bei selbstverschuldeten Unfällen. Eine generelle Neuwertentschädigung in der Haftpflicht gibt es hingegen nicht.

Vor allem eine Vollkaskoversicherung kann quasi auch eine Neuwagen-Versicherung darstellen. Nämlich dann, wenn die Versicherung nach einem Unfall mit einem Neuwagen eine Neuwertentschädigung zahlt und damit den Neukauf eines Autos ermöglicht. Das ist oft der Fall, wenn nach einem Unfall ein Totalschaden vorliegt oder das Fahrzeug kurz nach dem Kauf gestohlen wurde. Allerdings legen die Versicherungen die genauen Bedingungen für eine Neupreisentschädigung fest. Gesetzlich Vorgaben gibt es hierfür nicht.

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Unfall mit rotem Kennzeichen

Die sogenannten roten Kennzeichen sind manchmal im Straßenverkehr zu sehen und unterliegen strengen Regeln. Dabei ist der umgangssprachliche Name „Überführungskennzeichen“ irreführend. Denn die Plaketten dienen zwar dazu, um erworbene Fahrzeuge zum Kunden zu bringen, dürfen aber nur von bestimmten Händlern genutzt werden. Privatpersonen dürfen ihr Auto damit hingegen nicht von A nach B fahren. Auch nicht vom Händler nach Hause oder von dort zur Zulassungsstelle. Deswegen ist es nicht unerheblich, wenn Fahrer mit einem roten Kennzeichen in einen Unfall geraten. Wird das rote Kennzeichen ordnungsgemäß vom Händler genutzt, ist dieser auch rechtmäßig versichert. Verursacht ein Händler mit einem Auto mit rotem Kennzeichen also einen Unfall und beschädigt Ihr Auto, wird der Schaden ganz normal von der jeweiligen Versicherung übernommen. 

Gerät der Händler mit einem Auto mit rotem Kennzeichen in einen unverschuldeten Unfall – etwa bei der Überführung zum Kunden oder bei der Fahrt zur Zulassungsstelle – deckt die Versicherung des Unfallverursachers alle Kosten. Da es sich hierbei oft um Neuwagen handelt ist ein Unfall jedoch besonders ärgerlich. Dem Händler entsteht hier ein erheblicher Wertverlust, da der Unfallwagen plötzlich kein Neuwagen mehr ist. Er kann also weder als Neuwagen verkauft noch als solcher dem Kunden übergeben werden, der sein Auto ggf. bereits bezahlt hat. Diese Wertminderung wird in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners ebenfalls ausgeglichen, so dass ein Neuwagen beschafft werden kann. Etwaige andere Ansprüche, etwa für die Wartezeit, die den Kunden des verunfallten Händlers nun entstehen, werden separat berechnet. 

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

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FAQ zum Neuwagen nach Unfall

Wann Anspruch auf Neuwagen nach Unfall?

Wer mit einem Neuwagen in einen unverschuldeten Unfall gerät, kann unter bestimmten Bedingungen von der gegnerischen Versicherung einen Neuwagen fordern. Das ist in der Regel dann möglich, wenn das Auto vor weniger als einem Monat zugelassen wurde und weniger als 1.000 Kilometer gefahren ist. Zudem muss ein erheblicher Schaden vorliegen, der eine Weiternutzung als Neuwagen unzumutbar macht. Sind diese Kriterien erfüllt, können sich Unfallopfer unter Umständen einen neuen Wagen auf Kosten der Versicherung kaufen. 

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Wie lange Neuwertentschädigung?

Die Neuwertentschädigung ist oft Teil der Vollkaskoversicherung und greift bei eigenverschuldeten Unfällen. Allerdings gibt es keine festgelegten Kriterien, bis wann die Versicherungen die Entschädigung zahlen. Entsprechend Details sind in den Vertragsbedingungen nachzulesen.  

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Was ist Neupreisentschädigung KFZ-Versicherung?

Die Neupreisentschädigung wird in der Regel von der Kaskoversicherung gezahlt und ist oft Teil von Vollkaskoverträgen. Bei Neuwagen, die erst kurze Zeit zugelassen und nur wenige Kilometer gefahren sind, zahlt die Versicherung eventuell einen Neuwagen, anstatt eine Reparatur vornehmen zu lassen. 

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Wann gilt ein Unfallwagen als Neuwagen?

Bei einem unverschuldeten Unfall gilt ein Auto in der Regel als Neuwagen, wenn die Zulassung erst weniger als einen Monat her ist und das Auto weniger als 1.000 Kilometer gefahren ist. Ob die Versicherung des Unfallverursachers jedoch einen Neuwagen zahlt, hängt auch vom Schadensbild und der Zumutbarkeit ab.

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Kann die Versicherung die Zahlung eines Neuwagens ablehnen?

Ob Sie nach einem Unfall ein Anrecht auf einen Neuwagen haben, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Doch auch wenn Ihr Fahrzeug diese erfüllt, kann die Versicherung die Regulierung für einen Neuwagen ablehnen. Zum Beispiel, wenn sie keinen erheblichen Schaden sieht. Hier können oft nur Gerichte entscheiden. Damit Sie sie nicht mit der Versicherung streiten müssen, helfen wir Ihnen von Anfang an bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sprechen Sie uns an.

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