Startseite » Unfall mit Neuwagen – das sind Ihre Ansprüche

Unfall mit Neuwagen – das sind Ihre Ansprüche

Unfall mit Neuwagen
Unfall mit Neuwagen (KI-Symbolbild)
Inhaltsverzeichnis: Unfall mit Neuwagen – das sind Ihre Ansprüche

Ein Unfall mit einem Neuwagen ist besonders ärgerlich, weil das Fahrzeug trotz Reparatur seinen „Neuwagenstatus“ verliert und nahezu immer eine spürbare Wertminderung entsteht. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflicht daher nicht nur die Reparaturkosten zahlen, sondern in der Regel auch die Wertminderung und weitere unfallbedingte Ansprüche ausgleichen. Ein echter Anspruch auf Ersatz eines neuen Fahrzeugs kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht – typischerweise bei sehr geringer Laufleistung und kurzer Zulassungsdauer. 

In Kürze
  • Ein Unfall mit einem Neuwagen unterscheidet sich von einem Unfall mit einem gebrauchten Kfz insofern, dass es beim Neuwagen-Unfall fast immer zu einer erheblichen Wertminderung des Autos kommt.
  • Nach einem Neuwagen-Unfall stehen Ihnen neben der Wertminderung und den Reparaturkosten oft noch weitere Ansprüche zu, die Sie prüfen lassen sollten
  • Anspruch auf einen Neuwagen kann nur bestehen, wenn das Unfallfahrzeug weniger als einen Monat zugelassen war und Sie seit dem Kauf weniger als 1.000 km damit gefahren sind.
  • Wir von fairforce.one stehen Ihnen als versicherungsunabhängiges Spezialistennetzwerk in allen Fragen rund um Ihren Verkehrsunfall zur Seite.

Unfall mit Neuwagen – nicht nur ärgerlich

Das eigene Auto hat für die meisten Deutschen einen hohen Stellenwert und ist längst mehr als nur ein fahrbarer Untersatz. Viele drücken mit ihrem KFZ nicht nur ihre Liebe zum Automobil aus, sondern nutzen Marken, Modelle und Ausstattungen auch als Statussymbol. Neuwagen kosten nicht nur viel Geld, sondern sind dank wählbarer Konfiguration und Ausstattung auf die Bedürfnisse des Fahrers zugeschnitten. Umso ärgerlicher ist es, wenn das neue Auto bereits kurze Zeit nach der Zulassung in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wird und Schaden nimmt.

Neben dem Ärger über Kratzer, Dellen und Schäden beschäftigt viele Besitzer eine viel wichtigere Frage: Wie verhält es sich mit der Wertminderung und wer ersetzt eigentlich den Status des Neuwagens? Denn auch wenn ein Fahrzeug erst wenige Tage, Wochen oder Monate alt ist – nach einem Unfall zählt das Fahrzeug als Unfallwagen und büßt massiv an Wert ein. Das macht sich spätestens beim Wiederverkauf bemerkbar. Doch auch das Gefühl, nun einen Unfall- statt eines Neuwagens zu fahren, stößt vielen Autoliebhabern sauer auf. Doch besteht nach einem Unfall Neuwagen-Anspruch?

Sie wollen den Unfallschaden schnell und sicher regulieren lassen?

Unfallgeschädigte in Ihrer Situation bekommen bei fairforce.one einfach beste Unterstützung.

Habe ich nach einem Unfall einen Anspruch auf einen Neuwagen als Ersatz?

Viele Neuwagenbesitzer stellen sich die Frage, ob sie nach einem Neuwagen-Unfall einen Anspruch auf einen Neuwagen haben. Üblicherweise ist die gegnerische Versicherung nur dazu verpflichtet, die Reparaturkosten sowie einen Ausgleich für die dabei hervorgerufene Wertminderung zu zahlen.

Ein Anspruch auf Neuwagenersatz gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht: nämlich dann, wenn der Schaden so erheblich ist, dass Ihnen die Weiternutzung des reparierten Fahrzeugs nicht zugemutet werden kann. Bei Schäden, die sich fachgerecht beheben lassen, ersetzt die Versicherung dagegen die Instandsetzungskosten – zusätzlich haben Sie Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung.

Nur wenn es Ihnen unzumutbar wäre, ein repariertes Fahrzeug zu benutzen, haben Sie einen Anspruch auf einen Neuwagen. Grund für die Unzumutbarkeit ist, dass der Makel des Unfallwagens sich durch eine Reparatur nicht beheben lässt. Dazu muss das Unfallgutachten vor allem eine erhebliche Beschädigung feststellen. In seiner Rechtsprechung, zuletzt bestätigt mit Urteil vom 29.09.2020 (VI ZR 271/19), bestätigt der BGH bestimmte Kriterien, die wir Ihnen im Folgenden näher erklären.

Welche Kriterien zur Abrechnung auf Neuwagenbasis bei einem unverschuldeten Unfall gibt es?

Neben der Voraussetzung der Unzumutbarkeit hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.9.2020 mit dem Aktenzeichen VI ZR 271/19 bestimmte Kriterien dafür bestätigt, ab wann nach einem Unfall mit einem Neuwagen ein neues Fahrzeug erstattet werden muss:

Kriterien für Neuwagen als Ersatz

  • Fahrleistung beträgt zum Unfallzeitpunkt weniger als 1.000 km
  • seit maximal einem Monat besteht eine Kfz-Zulassung
  • ein erheblicher Sachschaden ist entstanden
  • Geschädigter kauft sich mit dem Geld der Ersatzzahlung nach dem Unfall tatsächlich einen vergleichbaren Neuwagen

Besonders das Kriterium der erheblichen Beschädigung sorgt bei der Unfallregulierung immer wieder für juristische Probleme, da hierfür keine eindeutige Definition existiert. Entscheidend ist aber der Aspekt der Zumutbarkeit. Wurden beispielsweise Schweißarbeiten an tragenden Fahrzeugteilen vorgenommen, um den Schaden zu beheben, so kann dem Fahrzeughalter die Weiternutzung des derart instandgesetzten Wagens nicht mehr zugemutet werden. Gerichte sind sich aber uneins, ab wann ein Fahrzeug laut dem Verkehrsrecht als erheblich beschädigt einzustufen ist.

ACHTUNG:

Der Geschädigte hat diesen Anspruch nur, wenn er sich tatsächlich einen Neuwagen kauft. Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist nicht möglich.

Wer muss einen erheblichen Sachschaden für den Neuwagen nachweisen?

Die Beweislast liegt beim Geschädigten – Sie müssen also belegen, dass ein erheblicher Sachschaden vorliegt, der eine Weiternutzung des reparierten Fahrzeugs unzumutbar macht. Das zentrale Beweismittel ist ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen: Es dokumentiert Art und Umfang der Beschädigung und beziffert zugleich die Wertminderung, die Ihnen unabhängig vom Neuwagenersatz zusteht.

Doch auch ein Gutachten ist keine Garantie. Versicherer erkennen den Schaden häufig zwar der Höhe nach an, bestreiten aber, dass er „erheblich“ im Sinne der Rechtsprechung ist – und lehnen die Abrechnung auf Neuwagenbasis ab. Dann entscheidet nicht das Gutachten, sondern die Durchsetzung. Genau dafür ist ein spezialisierter Rechtsdienstleister wie fairforce.one da: Wir lassen das Gutachten erstellen, berechnen Ihre vollständigen Ansprüche und machen sie gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend – von Anfang an, damit aus Ihrem Neuwagen nicht stillschweigend ein normaler Unfallwagen wird.

Sind alle genannten Voraussetzungen erfüllt, sprechen Versicherer von einem Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis.

Sie wollen weniger Papierkram und die maximale Auszahlung?

Riskieren Sie keine Kürzungen durch die gegnerische Versicherung – lassen Sie Ihren Unfall kostenfrei und unverbindlich durch unsere Regulierungs-Spezialisten prüfen.

Wann gibt es keinen Neuwagen nach einem Unfall?

Die Kriterien für eine Entschädigung in Höhe des Neuwerts nach einem unverschuldeten Unfall sind eng gestrickt. Dadurch haben viele Fahrer mit einem Neuwagen nach einem Unfall oft das Nachsehen. Zum Beispiel dann, wenn eben kein erheblicher Schaden vorliegt oder die Zulassung länger als einen Monat zurückliegt. In diesem Fall können Unfallopfer die regulären Ansprüche nach einem Unfall geltend machen. Zum Beispiel, dass die Versicherung des Unfallverursachers die üblichen Kosten für die Reparatur, einen Mietwagen, die Nutzungsausfallentschädigung und andere Ihnen zustehende Leistungen bezahlt. Welche Wertminderung zusätzlich ausgeglichen wird, hängt vom Einzelfall ab. 

Für viele Autobesitzer ist das ärgerlich, entspricht jedoch dem Grundsatz der Zumutbarkeit – sowohl für die Versicherung und deren Schadensregulierung als auch für den Fahrer, dem durchaus zugemutet werden kann, ein Auto nach kleineren Reparaturen weiterhin zu fahren. 

Neuwagen vs. Neuwertentschädigung

Nicht zu verwechseln ist der Anspruch auf einen Neuwagen nach Unfall mit der Neuwertentschädigung oder Neupreisentschädigung. Denn diese gilt in der Regel nur in Kaskoverträgen und greift bei selbstverschuldeten Unfällen. Eine generelle Neuwertentschädigung in der Haftpflicht gibt es hingegen nicht.

Vor allem eine Vollkaskoversicherung kann quasi auch eine Neuwagen-Versicherung darstellen. Nämlich dann, wenn die Versicherung nach einem Unfall mit einem Neuwagen eine Neuwertentschädigung zahlt und damit den Neukauf eines Autos ermöglicht. Das ist oft der Fall, wenn nach einem Unfall ein Totalschaden vorliegt oder das Fahrzeug kurz nach dem Kauf gestohlen wurde. Allerdings legen die Versicherungen die genauen Bedingungen für eine Neupreisentschädigung fest. Gesetzliche Vorgaben gibt es hierfür nicht.

Sie wollen die maximale Auszahlung nach Ihrem Unfall erzielen?

Unfallgeschädigte in Ihrer Situation bekommen bei fairforce.one einfach beste Unterstützung.

Je nach Unfallhergang erhalten Kunden im Durchschnitt 480 €2 Mehrauszahlung

Rückruf innerhalb von 5 Minuten.

Unfall mit rotem Kennzeichen

Die sogenannten roten Kennzeichen sind manchmal im Straßenverkehr zu sehen und unterliegen strengen Regeln. Dabei ist der umgangssprachliche Name „Überführungskennzeichen“ irreführend. Denn die Plaketten dienen zwar dazu, um erworbene Fahrzeuge zum Kunden zu bringen, dürfen aber nur von bestimmten Händlern genutzt werden. Privatpersonen dürfen ihr Auto damit hingegen nicht von A nach B fahren – auch nicht vom Händler nach Hause oder von dort zur Zulassungsstelle. Deswegen ist es nicht unerheblich, wenn Fahrer mit einem roten Kennzeichen in einen Unfall geraten. Wird das rote Kennzeichen ordnungsgemäß vom Händler genutzt, ist dieser auch rechtmäßig versichert. Verursacht ein Händler mit einem Auto mit rotem Kennzeichen also einen Unfall und beschädigt Ihr Auto, wird der Schaden ganz normal von der jeweiligen Versicherung übernommen. 

Gerät der Händler mit einem Auto mit rotem Kennzeichen in einen unverschuldeten Unfall – etwa bei der Überführung zum Kunden oder bei der Fahrt zur Zulassungsstelle – deckt die Versicherung des Unfallverursachers alle Kosten. Da es sich hierbei oft um Neuwagen handelt, ist ein Unfall jedoch besonders ärgerlich. Dem Händler entsteht hier ein erheblicher Wertverlust, da der Unfallwagen plötzlich kein Neuwagen mehr ist. Er kann also weder als Neuwagen verkauft noch als solcher dem Kunden übergeben werden, der sein Auto ggf. bereits bezahlt hat. Diese Wertminderung wird in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners ebenfalls ausgeglichen, so dass ein Neuwagen beschafft werden kann. Etwaige andere Ansprüche, etwa für die Wartezeit, die den Kunden des verunfallten Händlers nun entstehen, werden separat berechnet. 

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie wollen wissen, welche Ansprüche Ihnen nach Ihrem Neuwagen-Unfall zustehen? Unser Spezialisten-Netzwerk leistet die komplette Prüfung und Abwicklung des Schadenfalls für Sie.

Das sichere Verfahren im Überblick:

  • Sie melden uns den Unfallhergang sicher und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller direkt online.
  • Unser zertifiziertes Team prüft Ihren Fall sofort und bespricht mit Ihnen das weitere zweckmäßige Vorgehen.
  • Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie sind über unser innovatives Kunden-Informations-System KIS über jeden Fortschritt informiert.

Die lizenzierten Spezialisten aus dem Netzwerk von fairforce.one erledigen die erforderliche Korrespondenz und begleiten Sie persönlich bis zur Auszahlung Ihrer Schadensersatzansprüche, erfahren, lösungsorientiert und ohne Kostenrisiko für Sie.

FAQ zum Neuwagen nach Unfall

Wann besteht ein Anspruch auf Neuwagen nach Unfall?

Wer mit einem Neuwagen in einen unverschuldeten Unfall gerät, kann unter bestimmten Bedingungen von der gegnerischen Versicherung einen Neuwagen fordern. Das ist in der Regel dann möglich, wenn das Auto vor weniger als einem Monat zugelassen wurde und weniger als 1.000 Kilometer gefahren ist. Zudem muss ein erheblicher Schaden vorliegen, der eine Weiternutzung als Neuwagen unzumutbar macht. Sind diese Kriterien erfüllt, können sich Unfallopfer unter Umständen einen neuen Wagen auf Kosten der Versicherung kaufen. 

mehr erfahren

Wie lange gilt die Neuwertentschädigung?

Die Neuwertentschädigung ist oft Teil der Vollkaskoversicherung und greift bei eigenverschuldeten Unfällen. Allerdings gibt es keine festgelegten Kriterien, bis wann die Versicherungen die Entschädigung zahlen. Entsprechend Details sind in den Vertragsbedingungen nachzulesen.  

mehr erfahren

Was ist eine Neupreisentschädigung über die KFZ-Versicherung?

Die Neupreisentschädigung wird in der Regel von der Kaskoversicherung gezahlt und ist oft Teil von Vollkaskoverträgen. Bei Neuwagen, die erst kurze Zeit zugelassen und nur wenige Kilometer gefahren sind, zahlt die Versicherung eventuell einen Neuwagen, anstatt eine Reparatur vornehmen zu lassen. 

mehr erfahren

Wann gilt ein Unfallwagen als Neuwagen?

Bei einem unverschuldeten Unfall gilt ein Auto in der Regel als Neuwagen, wenn die Zulassung erst weniger als einen Monat her ist und das Auto weniger als 1.000 Kilometer gefahren ist. Ob die Versicherung des Unfallverursachers jedoch einen Neuwagen zahlt, hängt auch vom Schadensbild und der Zumutbarkeit ab.

mehr erfahren

Kann die Versicherung die Zahlung eines Neuwagens ablehnen?

Ob Sie nach einem Unfall ein Anrecht auf einen Neuwagen haben, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Doch auch wenn Ihr Fahrzeug diese erfüllt, kann die Versicherung die Regulierung für einen Neuwagen ablehnen. Zum Beispiel, wenn sie keinen erheblichen Schaden sieht. Hier können oft nur Gerichte entscheiden. Damit Sie sie nicht mit der Versicherung streiten müssen, helfen wir Ihnen von Anfang an bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sprechen Sie uns an.

mehr erfahren
Für Recherche, Strukturierung und sprachliche Ausarbeitung dieses Beitrags haben wir KI-gestützte Werkzeuge genutzt. Rechtliche Aussagen, Fundstellen und Fristangaben wurden anschließend von unserer Redaktion geprüft und dem zum Veröffentlichungsdatum geltenden Rechtsstand zugeordnet. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Diesen Beitrag jetzt selbst bewerten:
[4.5/5 aus 2 Bewertungen]

Prüfen Sie Ihren Schadensersatz

Mit welchem Fahrzeug waren Sie unterwegs?
kostenfrei und unverbindlich