Egal, ob mit Neuwagen oder Liebhabermodell — irgendwann wird für jeden Autofahrer ein Werkstattbesuch fällig. Immer häufiger werden Fahrzeughalter dann mit dem Begriff der Werkstattbindung konfrontiert. Spätestens wenn es im Falle eines Crashs aber einmal schnell gehen muss, sollte bei diesem Thema Klarheit herrschen.
In welchen Fällen existiert also eine solche Bindung? Was gilt es zu beachten? Und welche besonderen Vor- oder Nachteile ergeben sich aus ihr? — Unser Ratgeber klärt auf.
- Viele Kaskoversicherungen locken mit guten Konditionen, verlangen im Reparaturfall allerdings eine Bindung an bestimmte Partnerwerkstätten.
- Eine Werkstattbindung geht oft mit weiteren Vorzügen wie Abhol- und Mietwagenservice für die Dauer der Reparatur einher.
- Problematisch: Fahrzeughalter werden in der freien Wahl der Werkstatt eingeschränkt. Zudem kollidiert die Werkstattbindung häufig mit Garantieregelungen bei Neuwagen oder Leasingfahrzeugen.
- Wer die Vorgaben der Werkstattbindung missachtet, muss mit empfindlichen Vertragsstrafen rechnen.
Werkstattbindung — Was heißt das eigentlich?
The concept of Werkstattbindung ist, wenig überraschend, ziemlich selbsterklärend: Der Fahrzeughalter verpflichtet sich im Falle notwendiger Überprüfungen oder Reparaturen — etwa nach einem Verkehrsunfall — eine bestimmte Werkstatt aufzusuchen. Dabei muss es sich nicht um eine einzige Anlaufstelle handeln. Vielmehr gilt die Bindung häufig für ein Netzwerk oder Verbund verschiedener Werkstätten, zu denen das Auto gebracht werden kann.
Unter welchen Bedingungen gilt eine Werkstattbindung?
Eine Werkstattbindung gilt häufig bei KfZ-Kaskoversicherungen. Besonders Fahranfänger profitieren in diesen Fällen von den üblicherweise günstigen Konditionen des Versicherers.
Welche Werkstatt bei Werkstattbindung anzusteuern ist, ist leicht herauszufinden. Der Versicherer baut meist ein ganzes Netzwerk aus Partnerwerkstätten auf. Die Schrauber profitieren von einer stabilen Auftragslage und arbeiten ihrerseits zu günstigeren Konditionen.
In der Regel müssen Sie sich als Versicherter im Schadensfall nicht selbst auf die Suche nach der Partnerwerkstatt begeben — Sie bekommen sie durch die Versicherung zugeteilt.
Wichtig: Die Bindung gilt meist nur im Kaskoschadensfall. Zur Fahrzeugwartung können Sie weiterhin die Werkstatt um die Ecke aufsuchen — auch wenn sie nicht zum Netzwerk des Versicherers gehört.
Werkstattbindung: Vorteile und Nachteile
Selbstverständlich hat die Werkstattbindung Vor- und Nachteile, von denen manche offensichtlich, andere erst auf den zweiten Blick entscheidend sind. Grundsätzlich gilt es, vor einer Entscheidung für oder gegen eine entsprechende Versicherung, beide Seiten abzuwägen.
Vorteilhaft sind vor allem Kosten und Sonderkonditionen. Gerade für Fahranfänger lohnen sich Versicherungspakete, bei denen bares Geld gespart werden kann. Häufig sehen diese Kaskoversicherungen eine Werkstattbindung vor, locken aber auch mit speziellen Leistungen: So profitieren Sie im Schadensfall häufig sogar von einem Abholservice, der das beschädigte Fahrzeug zur Werkstatt bringt und nach der Reparatur von dort auch wieder abholt. In einigen Fällen lässt die Versicherung sogar einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur springen.
So verlockend all das klingt — auch bei der Werkstattbindung ist nicht alles Gold, was glänzt. Zunächst einmal handelt es sich um eine Bindung, was bedeutet, dass sie Fahrzeughaltern keinerlei Freiheit bei der Auswahl der Werkstatt lässt und somit von vornherein den Handlungsspielraum im Schadensfall minimiert. Das kann vor allem in ländlichen Regionen ohne Abholservice entscheidend sein: Längere Wege und entsprechend größere Zeitaufwände sind der Preis.
Auch stolze Neuwagenbesitzer sollten bei Versicherungen mit Werkstattbindung vorsichtig sein: Kulanzleistungen vom Hersteller werden nach Ablauf der Garantie meist nur dann gewährt, wenn der Fahrzeughalter für Reparaturen eine Vertragswerkstatt vom Händler aufsucht. Eine solche Regelung liegt oft mit der Werkstattbindung einer Versicherung über Kreuz.
Werkstattbindung nicht beachtet. Und nun?
Wer sein Auto bei einer anderen als den vorgesehenen Partnerwerkstätten reparieren lässt, muss mit Konsequenzen rechnen: Die Palette reicht hier vom Anstieg der Selbstbeteiligung bis zur Vertragsstrafe.
Mindestens aber müssen Sie damit rechnen, einen Teil der Reparaturkosten selbst zu tragen. Die Höhe orientiert sich dabei an den Preisen einer Reparatur der Versicherungspartner. Da diese in der Regel niedriger sind, müssen Sie die entsprechende Differenz auf Ihre Kappe nehmen. Je nach vertraglicher Regelung müssen Sie sogar die gesamten Kosten tragen, wenn Sie die Werkstattbindung umgehen.
Anders verhält es sich im Ausland: Kommt es hier zu einem Kaskoschaden, der direkt behoben werden muss, gilt die Werkstattbindung normalerweise nicht. Schauen Sie im Zweifelsfall in Ihre Versicherungsunterlagen.
Ihr Weg zur fairen Regulierung
Ganz egal, ob mit oder ohne Werkstattbindung — bei einem Unfallschadens gilt es, richtig zu handeln. Bei fair regulation leiten wir Sie sicher und erfolgsorientiert durch Schadensmeldungsdschungel.
- Melden Sie uns Ihren Schaden unmittelbar nach dem Crash über unsere Online-Plattform oder telefonisch unter 0800 30 111 60 — am besten noch vom Unfallort aus.
- Wir ermitteln den richtigen Ansprechpartner aus unserem Netzwerk und nehmen Ihren Fall zielorientiert auf.
- Unsere Mitarbeiter prüfen Ihre Daten sorgfältig und melden sich mit einem Schritt-für-Schritt-Vorgehen umgehend bei Ihnen zurück.
- Wir begleiten Sie durch den Prozess der Regulierung und leiten die verlässliche und erfolgsorientierte Abwicklung in die Wege.