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Vorfahrt genommen und Unfall verursacht – Schuldfrage & Folgen

Vorfahrt genommen Unfall
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Inhaltsverzeichnis: Vorfahrt genommen und Unfall verursacht – Schuldfrage & Folgen

Die Gründe für eine Missachtung der Vorfahrt sind vielfältig: Es kann passieren, dass Sie beim Abbiegen ein Verkehrsschild übersehen haben oder glaubten ein bestimmtes Verkehrszeichen zu sehen. Auch das Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer endet schnell als Vorfahrtsmissachtung. In unserem Ratgeber erfahren Sie, womit ein Fahrer zu rechnen hat, der einen Vorfahrtsverstoß mit Unfall verschuldet hat und wie die Schuldfrage aussieht, wenn Ihr Unfallgegner zu schnell unterwegs war.

In Kürze

  • Es gilt nicht immer „rechts vor links“. Besondere Verkehrszeichen, Ampeln oder auch Regelungen von Polizisten führen zu einer Ausnahme von dieser Grundregel.
  • Hinsichtlich der Strafe ist zu unterscheiden, ob es durch die Vorfahrtsmissachtung zu einem Unfall kam oder nicht. Kam es zu einem Unfall ist die Bestrafung bei Sachschäden und Personenschäden zu unterscheiden. 
  • Beim Stoppschild gelten besondere Bußgelder.
  • Man kann nicht pauschal sagen, dass immer derjenige, der die Vorfahrt missachtet hat, auch alleine schuld am Unfall ist.

Jeder kennt sie: Die „Rechts vor links“-Regel. Sie beschreibt, dass demjenigen Fahrer Vorrang zu gewähren ist, der sich von rechts einer Kreuzung oder Einmündung nähert. Entscheidend ist hierbei jedoch, dass eine Straße der anderen Straße gleichberechtigt ist.

Hinweis: Sie sind im Straßenverkehr zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Achten Sie daher auch immer als Vorfahrtsberechtigter darauf, ob der andere sich wirklich an die Regeln hält.

Die generelle Regel gilt jedoch nicht immer. Besondere Verkehrszeichen – wie das Stoppschild – können eine Ausnahme von dieser Regel anzeigen. Auch bei  Feld- und Waldwegen oder privaten Ausfahrten greift die Regel nicht. Ebenso bei Ampeln und Anweisungen von Polizisten.

Welche Regelung hat Vorrang?

Die „Rechts vor links“-Regel wird vom Verkehrszeichen überschrieben, dieses wiederum rangiert hinter der Anweisung einer Ampel und der Polizist hat das letzte Wort. Bei Feld- und Waldwegen oder privaten Ausfahrten greift die „Rechts vor links“-Regel erst gar nicht.

Wichtig

Einige Fahrzeuge wie die der Polizei oder Feuerwehr haben generell Vorfahrt, wenn sie im Einsatz sind. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ihnen Vorfahrt gewähren.

Welche Strafe droht mir, wenn ich die Vorfahrt missachte und einen Unfall verursache?

Welche Strafe Ihnen droht kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, welcher Verstoß Ihnen angelastet wurde und welche Folgen aus Ihrem Fehler tatsächlich entstanden sind. Von einem kleinen Bußgeld über Punkte in Flensburg, bis zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe, am Ende sogar der Entzug der Fahrerlaubnis, es ist wirklich alles drin. Um Ihre Situation besser einordnen zu können, haben wir Ihnen hier ein paar Beispiele aufgelistet. 

Missachten Sie zwar die Vorfahrt, aber verursachen infolgedessen keinen Unfall, kommen Sie häufig mit einem Verwarngeld in Höhe von 25€ davon.

  • Haben Sie jemandem die Vorfahrt genommen und verursachen dadurch einen Unfall mit Sachschaden, müssen Sie mit einem Bußgeld von 120€ rechnen. Zusätzlich bekommen Sie einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Haben Sie jemanden “grob verkehrswidrig und rücksichtslos” die Vorfahrt genommen oder eine rote Ampel überfahren und dadurch einen Unfall mit Personenschaden verursacht, liegt eine so genannte Gefährdung vor. Dann ist eine Anklage wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB möglich.Das gesetzliche Strafmaß ist hier eine eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Zusätzlich ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.
    Unter Umständen begeht der Fahrer sogar gleich mehrere Straftaten. So kann der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung (oder Tötung) nach § 222 des Strafgesetzbuches (StGB) im Raum stehen. Hier drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bei diesem Szenario sollten Sie einen Experten zu rate ziehen.

Unser Tipp: Sie dürfen die angekündigten Sanktionen nicht ungeprüft einfach so akzeptieren! Auch bei Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten nur Menschen und Fehler passieren. Unsere Verkehrsrechtsexperten prüfen die Richtigkeit Ihres Bußgeldbescheids und stellen für Sie sicher, dass Sie nicht unangemessen zur Kasse gebeten werden. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht auch immer die Frage, ob die Unfallfolge auch tatsächlich nur Ihnen anzulasten ist oder ob der andere Unfallbeteiligte eine Mitschuld trägt, was eine deutliche Verschiebung der Kosten zu Ihren Gunsten zur Folge hat. Rufen Sie uns einfach an. Die meisten Ratsuchenden in Ihrer Situation bewerten unseren Beratungsservice hervorragend.

Gibt es Sonderregelungen beim Stoppschild?

Bei einigen Verkehrszeichen kann eine Missachtung der Vorfahrt andere Bußgelder zur Folge haben: Missachten Sie ein Stoppschild entsteht dadurch eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs und diese wird in der Regel mit einem Bußgeld von 70€ geahndet. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Kommt es in Folge der Missachtung zu einem Unfall mit Sachschaden, kann sich das Bußgeld auf 360€ erhöhen. Auch gibt es dann einen Punkt mehr.

Wer hat Schuld an dem Unfall?

Nach einem Unfall mit Vorfahrtsmissachtung stellt sich häufig die selbe Frage: Wer ist schuld daran? Missachtet ein Fahrer die Vorfahrt, fühlt sich häufig der Fahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, im Recht. Missachten Sie die Vorfahrt, dann sind Sie auch häufig schuld am Unfall. Bei genauer Betrachtung  ist die Schuldfrage aber oft gar nicht so pauschal zu beantworten. In der Praxis kommt es vergleichsweise häufig vor, dass auch demjenigen, der Vorrang hatte, eine Teilschuld zugesprochen wird.

Wichtig: Die Schuldfrage muss NIEMALS am Unfallort geklärt werden. Unterschreiben Sie deshalb auch NIEMALS ein Schuldeingeständnis.

Was ist, wenn mein Unfallgegner zu schnell unterwegs war?

Haben Sie die Vorfahrt missachtet, aber Ihr Unfallgegner ist zu schnell gefahren? Dann können Sie den Einwand einer überhöhten Geschwindigkeit erheben. Ob es sich jedoch lediglich um eine Schutzbehauptung oder um eine Tatsache handelt, muss durch Beweise geklärt werden. Die Beweislast, also die Pflicht zum Nachweis der überhöhten Geschwindigkeit,  trifft denjenigen, der die überhöhte Geschwindigkeit geltend macht. Hierfür sind zum Beispiel Zeugen hilfreich, die ebenfalls bestätigen, dass Ihr Unfallgegner zu schnell gefahren ist.

Doch selbst wenn zu schnelles Fahren bewiesen werden kann, kommt es im Rahmen der Schuldfrage noch darauf an, ob sich die überhöhte Geschwindigkeit Ihres Unfallgegners auch ursächlich auf den Unfall selbst oder auf das Ausmaß der Unfallfolgen ausgewirkt hat. Gefragt wird in diesem Zusammenhang immer, ob sich der Unfall auch bei Einhaltung der jeweils zulässigen Geschwindigkeit genauso zugetragen hätte. Die Geschwindigkeitsüberhöhung muss nämlich mindestens mitursächlich für den Unfall gewesen sein um eine Haftungsteilung oder sogar komplette Haftungsübernahme zu erzielen. Überwiegend wird jedoch lediglich eine Mithaftung des zu schnell fahrenden Vorfahrtberechtigten angenommen. Diese Mithaftung liegt dann meist in einem Bereich zwischen  20% und 80% liegen. Das bedeutet für Sie eine erhebliche Verschiebung in den Zahlungspflichten zu Ihren Gunsten.

Wie muss ich mich nach einem Unfall verhalten?

Nach einem Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern. Sind Personen verletzt, kontaktieren Sie den Notruf unter der Rufnummer 112 und leisten Sie anschließend Erste Hilfe. Nach einem Unfall sollten Sie außerdem wenn möglich einen Unfallbericht ausfüllen und Fotos von der Unfallstelle machen. Genauere Verhaltensregeln lesen Sie hier.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie haben die Vorfahrt missachtet und einen Unfall gebaut? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen.  
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten  
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software berechnet  
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht  
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen  
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten.  

Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

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