Nach einem Verkehrsunfall, den ein anderer zu Ihren Nachteilen verursacht hat, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme von einem Schaden zuerst Ihre Versicherung und dann die des Unfallverursachers informieren. Im besten Fall wird Ihnen die gegnerische Versicherung die weiteren Schritte zur Abwicklung Ihres Schadens erklären und Sie somit an die Hand nehmen. Erfahrungsgemäß kommt es jedoch häufig vor, dass sich die gegnerische Versicherung nur sehr schleppend mit dem Vorfall auseinandersetzt. Dies dient oft dazu, die Zahlungsverpflichtung der gegnerischen Versicherung hinauszuzögern. Sollte die gegnerische Versicherung nicht auf Ihre Anfragen reagieren, lassen wir Sie nicht allein im Regen stehen!
So treten Sie am besten in Kontakt mit der Versicherung
Generell können Sie die gegnerische Versicherung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, wobei sich zur ersten Kontaktaufnahme ein persönliches Telefongespräch empfiehlt. Jedes Versicherungsunternehmen hat eine Servicehotline, unter der Sie Ihr Anliegen schildern können. Im Regelfall werden Sie an die entsprechende Schadenabteilung der Versicherung weitergeleitet.
Notieren Sie sich beim Gespräch den Namen des Sachbearbeiters und dessen Kontaktdaten, damit Sie sich bei weiteren Fragen direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der gegnerischen Versicherung wenden können!
Diese Fristen werden der gegnerischen Versicherung eingeräumt
Der gegnerischen Haftpflichtversicherung wird ein gewisser Zeitraum zugebilligt, innerhalb dessen sie ihre Eintrittspflicht zu bestätigen hat. Diese sogenannte Prüffrist beginnt mit der Zusendung eines speziellen Anspruchsschreibens beim Haftpflichtversicherer. Darin müssen Sie als Geschädigter Angaben zum Unfallhergang machen. Wichtig ist es dabei, den Unfallort und die Unfallzeit zu nennen und die Details des tatsächlichen Unfallhergangs zu schildern. Nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Saarbrücken – Beschluss vom 10.11.2017 – 4 W 16/17) ist ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessene Prüffrist festgelegt.
Sie haben keine Nerven und keine Zeit in der Warteschleife der Versicherung zu hängen, um Ihren Unfall zu melden? Gerne übernehmen wir das. Unser Netzwerk aus Verkehrsrechtsexperten überprüft all Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall und kommuniziert mit allen im Schadensmanagement beteiligten Parteien.
JETZT UNFALL MELDEN
Fünf Tipps, wenn sich die gegnerische Versicherung nicht meldet
#1 In regelmäßigen Abständen nachhaken
Stellen Sie regelmäßig telefonisch oder per E-Mail Nachfragen zu dem Sachstand Ihres Anliegens.
#2 Direkten Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie direkten Kontakt mit der Schadensabteilung der Versicherung auf.
#3 Hinweis auf Prüffrist
Weisen Sie die Versicherung auf die geltende Prüfungsfrist hin.
#4 Termine setzen
Vereinbaren Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen festen Termin für eine Rückmeldung.
#5 Spezialisten beauftragen
Sie haben den Überblick in Ihrer Schadensregulierung verloren und wissen gar nicht, welche Ansprüche Ihnen zustehen? Dann beauftragen Sie uns als unabhängigen Spezialisten an Ihrer Seite. Wir bündeln ein Netzwerk erfahrener Rechtsexperten für Sie, die Ihre Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Unfall kostenfrei prüfen.
So geht´s schneller
Eine Schadensregulierung muss nicht zwingend kompliziert und langwierig sein, denn mit uns gehen Sie einen cleveren Weg. Unser Netzwerk an Experten kümmert sich um die komplette Regulierung Ihres Schadens.
Immer uptodate sein: Im KIS (Kundeninformationssystem) sehen Sie den Status Ihres Falls. Dazu müssen Sie weder eine Software noch eine App installieren. Über Ihren Internetbrowser – egal ob auf dem Handy oder PC – greifen Sie ganz unkompliziert auf das KIS zu. Hier können Sie wichtige Dokumente wie Rechnungen oder Gutachten direkt online sehen. Mit dem KIS sagen Sie adé zu Papierkram und langem Suchen.
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