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Unfallgegner will Schaden selbst zahlen – Soll ich zustimmen?

Unfallgegner will Schaden selbst zahlen
Unfallgegner will Schaden selbst zahlen
Inhaltsverzeichnis: Unfallgegner will Schaden selbst zahlen – Soll ich zustimmen?

Sie haben einen Unfallschaden und der Unfallverursacher meldet sich bei Ihnen mit dem Vorschlag: „Ich zahl das selbst, lassen Sie uns die Versicherung raus halten.“ Unsere Kunden sind rückblickend immer besonders dankbar, wenn wir sie davor bewahren.

Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, ob Sie zustimmen sollten, dass Unfallgegner den Unfallschaden selbst bezahlen und was es mit dem Rückkauf des Schadens auf sich hat.

In Kürze

  • Sie sind als Geschädigter nicht verpflichtet zuzustimmen, wenn der Unfallgegner den Unfallschaden selbst bezahlen möchte.
  • Die sicherste und immer bestehende Option ist, dass zunächst die Versicherung den Schaden ausbezahlt und der Unfallverursacher den Schaden am Jahresende zurückkauft.
  • Mithilfe des Kennzeichens kann die gegnerische Versicherung ermittelt werden, auch wenn der Unfallverursacher sie nicht angeben will

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Welche Möglichkeiten der Bezahlung eines Unfallschadens gibt es

Üblicherweise erfolgt die Übernahme der entstandenen Kosten für die Wiederherstellung Ihres beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall durch die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Faustformel: Die Versicherung des Verursachers zahlt den Schaden des Geschädigten.

Deshalb ist in Deutschland der Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und auch Voraussetzung zur Zulassung des Fahrzeuges. Denn ein Unfall ohne Versicherung soll so vermieden werden.

Geht es dagegen um einen selbst verursachten Schaden, also den Schaden am eigenen Fahrzeug, kommt Ihre eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung ins Spiel.

Unfallverursacher will Schaden selber zahlen – Was heißt das?

Wenn eine KFZ-Haftpflichtversicherung einen Schadens bezahlt, legt sie im Normalfall den zu leistenden Entschädigungsbetrag auf die Beiträge der kommenden Jahre um. Sprich: Die Beiträge des Versicherungsnehmers sind im nächsten Jahr höher.
Dieser Effekt trägt sich in die kommenden Jahre des Versicherungsvertrages und besteht selbst bei einem Wechsel des KFZ-Versicherers fort. Deshalb versuchen einige Versicherungsnehmer nach einem selbst verursachten Schaden, diesen aus eigener Kasse – also ohne Involvierung ihrer Versicherung – zu bezahlen. Diese Möglichkeit besteht prinzipiell, ist aber aus Sicht des Geschädigten nicht zu empfehlen.

Empfohlen ist im ersten Schritt immer die reguläre Abrechnung über die Versicherung. Der Verursacher kann am Jahresende sein Recht zum Schadensrückkauf ausüben und die “Vorkasse” seiner Versicherung an diese zurückerstatten. Sein Ziel der Vermeidung einer Rückstufung ist damit einfach zu erreichen.

Was sind Schadensfreiheitsklassen und Rückstufungen?

Das in Deutschland derzeit noch übliche System der Beitragsrabattierung für schadensfreie Jahre animiert die Versicherungsnehmer so lange wie möglich keine Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen. Die Versicherung “bedankt sich” mit der Zuteilung steigender Rabatte, die in SF-Klassen, kurz für Schadensfreiheitsklassen, ausgedrückt werden.

Faustformel: Je höher die SF-Klasse, um so größer ist der Rabatt auf den Beitrag zur Versicherung.

Rückstufung bedeutet hier also , dass man durch schadensfreie Jahre erworbene Rabatte wieder verliert.
Zur konkreten Berechnung der Beitragserhöhung führt jede Versicherung eigene Rückstufungstabellen.
SF-Klassen gibt es nur in der Haftpflicht- und der Vollkaksoversicherung, nicht jedoch in der Teilkasko.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn der Unfallgegner ohne Versicherung regulieren will?

Unsere Erfahrung aus vielen tausend Unfallregulierungen und das Feedback der meisten Betroffenen in dieser Situation führt zu einer klaren Empfehlung:

Wenn Sie einer “Zahlung aus eigener Kasse” zustimmen, nutzen Sie bitte IMMER die Unterstützung eines unabhängigen Regulierers!

Ein unabhängiger Spezialist wird die korrekte und für beide Seiten faire Abrechnung erstellen und moderieren. 

Andernfalls bezahlen Sie für Ihr freundliches Entgegenkommen fast immer mit zu geringer Entschädigungsleistung und haben in 9 von 10 Fällen erheblichen Mehraufwand.
Wie kommt das? Die Tragweite der korrekten und für beide Seiten fairen Schadensregulierung wird fast immer unterschätzt. Der Gesamtschaden wird unwissentlich viel zu gering eingeschätzt.

  1. korrekte Reparatur
    Fair und korrekt ist, wenn das Fahrzeug so wiederhergestellt wird, wie es eine Sekunde vor dem Unfall war. Das meint im Besonderen, dass Sie ein indiskutables Recht auf die herstellerkonforme, fach- und sachgerechte Reparatur haben. Der Verweis auf den “Schrauber für kleines Geld”, “einfach auspolieren”, “schnelle smart-repair” lässt die freundlich Einwilligenden einfach viel zu häufig auf Restschäden zurück. Spätestens wenn es nach einem “halb beseitigten” Schaden in die Diskussion geht, was denn der eigentliche Unfallschaden war, wird es aufwendig und zäh.
    Die Fachwerkstatt – und bei Schäden über 750,- € ein unabhängiger Schadensgutachter – sind dringend empfohlen!
  2. Wertminderung
    Die kleine Beule ist doch den Aufwand nicht wert… Die kleine Beule führt aber oft im Moment des Fahrzeugverkaufes, spätestens bei der Frage “Hatte das Fahrzeug einen Unfall?” zu einem geringeren Verkaufserlös für Sie!
    Damit Sie diese sogenannte Wertminderung im Moment des Verkaufs nicht als “Verlust wegen Freundlichkeit nach unverschuldetem Unfall” hinnehmen müssen, muss die Wertminderung festgestellt und beim Schädiger geltend gemacht werden. Hier geht es schnell um mehrere hundert Euro, die im ersten Blick niemand auf der Rechnung hatte. Will der Unfallverursacher also einen Bagatellschaden ohne Versicherung regeln, sollten Sie ebenfalls ablehnen.
  3. Aufwandsentschädigung
    Bei einer ordnungsgemäßen Regulierung stehen Ihnen für Ihren (durch den Unfallverursacher herbeigeführten) Aufwand, Telefonate und Abstimmung mindestens 25,- € Pauschale zu.
    Die werden bei Regulierung aus eigener Tasche fast immer “vergessen”.
  4. Fahrtkosten, Ersatzfahrzeug, unfallbedingte Mehraufwände
    Wenn ihr Fahrzeug unfallbedingt in der Werkstatt steht, haben Sie meist Anspruch auf einen Tagessatz Nutzungsausfallentschädigung. Je nach Fahrzeugklasse geht es hier um 29,- bis 79- € pro Tag. Alternativ werden Sie mit einem Ersatzfahrzeug mobil gehalten. Auch diese Kosten dürfen nicht zu Ihren Lasten gehen.

Leider sehen wir viel zu häufig, wie anfänglich kooperative Unfallgegner bei Vorlegen einer absolut korrekten Fachwerkstattskalkulation bzw. einem vorbildlichen Schadensgutachten und der Berechnung der zustehenden Nebenkosten ins Feilschen und emotionales Nachverhandeln wechseln. Ein unabhängiger Regulierungs-Spezialist kann Sie davor bewahren.

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Was Sie niemals tun sollten:

In einigen speziellen Fällen bieten Unfallverursacher an, den Schaden selbst, oder “beim Schwager / dem guten Bekannten” in Stand zu setzen. In unserer langjährigen Regulierungspraxis ist uns kein einziger Fall bekannt, in dem das Eingehen auf diesen Vorschlag zu einem guten Ergebnis für den Geschädigten geführt hat.

Bietet Ihnen Ihr Unfallgegner an, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, sind Sie nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen

Denn last but not least können Sie ohne Bonitätsprüfung gar nicht sicher sein, dass Ihr Unfallgegner den Schaden auch wirklich zahlen kann. Selbst bei gegebener Bonität bleibt das Risiko des Zahlungsausfalls wegen Meinungsänderung des Zahlungspflichtigen bei Ihnen.

Option: Schaden von der Versicherung zurückkaufen

Die mit dieser Situation konfrontierten Betroffenen gaben im Nachgang an, dass folgende Lösung am Besten für sie war:

Der Unfallverursacher wird zunächst den Schaden von seiner Versicherung ganz normal regulieren lassen. Alle Positionen werden für den Geschädigten regulär erfasst und auch vom leistungspflichtigen Versicherer auf Angemessenheit gegengeprüft. Im Ergebnis hat der Geschädigte die korrekte Erstattungsleistung und der Verursacher die Sicherheit, dass keine ungerechtfertigte Bereicherung bezahlt wurde.

Immer zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres erfolgt eine mögliche Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse gemeinsam mit der Versendung des neuen Beitragsbescheides. Zu diesem Zeitpunkt besteht für den Unfallverursacher die Möglichkeit, bei seiner KFZ-Versicherungen den Schaden zurückzukaufen. Das heißt, er zahlt die geflossene Entschädigungsleistung nun an seine Versicherung zurück – statt Sie nach dem Unfall direkt an Sie zu überweisen. Mit diesem sogenannten Schadensrückkauf erreicht er sein Ziel, seine SF-Klasse zu erhalten. Auf diese Art lässt sich der aktuelle Schadenfreiheitsrabatt problemlos retten. 

Der Geschädigte muss sich weder um Bonität noch Zahlungsausfälle Gedanken machen. Gleichzeitig haben beide Seiten die Gewissheit, das alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das Interesse des Schädigers, seine SF-Klasse zu erhalten ist auch gewahrt.

Empfehlung

Schicken Sie dem Unfallgegner den Link zu diesem Artikel und nutzen Sie zum Vorteil beider Seiten unseren bewährten Service.

Ab wann sich der Rückkauf für den Schädiger lohnt, hängt von der Schadenssumme, der Versicherung und der erreichten Schadensfreiheitsklasse ab. Es gilt als Faustregel, dass sich der Rückkauf bis zur selben Summe lohnt, wie man in einem Jahr insgesamt für die Versicherung zahlt. Der Wert entspricht also einem Jahresbeitrag. Auf Nachfrage muss der Versicherer Ihnen eine individuelle Auskunft geben. So kann man sicher kalkulieren, ob sich ein Rückkauf lohnt oder nicht.

Hinweis: Bei einer Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, weshalb auch die Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse hier entfällt. Rückkauf ist daher nur in der Vollkaskoversicherung oder einer KFZ-Haftpflichtversicherung zu prüfen. Die Frage „Vollkasko-Schaden melden oder nicht?“ stellt sich daher für viele Autofahrer, die ihren Schadensfreiheitsrabatt erhalten wollen.

Was kann ich tun, wenn der Unfallgegner seine Versicherung nicht kennt oder nicht angeben will?

Der Schlüssel hierzu ist das gegnerische Kennzeichen und das Unfalldatum. Notieren Sie sich beides unbedingt nach einem Autounfall.

Mithilfe des Kennzeichens ermitteln wir taggleich für Sie, bei welcher Versicherung das gegnerische Unfallfahrzeug versichert ist. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter. Also: Kennzeichen und Unfalldatum notieren und einfach bei unseren unabhängigen Spezialisten von faire-Regulierung anrufen.

Sie wollen den Unfallschaden schnell und sicher regulieren lassen?

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Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten und Ihr Unfallgegner will den Schaden aus eigener Tasche zahlen? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer zertifizierten Software berechnet
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten.

Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

FAQ

Unfallverursacher will Schaden selbst zahlen - Was tun?

Gehen Sie darauf am besten gar nicht ein und bestehen Sie auf eine Regulierung über die Versicherung oder ziehen Sie einen unabhängigen Regulierungsspezialisten hinzu. Denn nur so können Sie Ihre Ansprüche wahren und werden nicht über den Tisch gezogen. Die Erfahrung unserer Kunden zeigt, dass bei einem solchen Entgegenkommen so gut wie nie alles zur Zufriedenheit des Unfallopfers abläuft.

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Wann Vollkasko Schaden selbst zahlen?

Direkt am Unfallort sollten Sie diesen nie selbst zahlen oder die Regulierung ohne die Versicherung anbieten. Sie können jedoch jeden Schaden, der von Ihrer Haftpflicht- oder Vollkasko-Versicherung reguliert wurde, am Ende des Versicherungsjahres von dieser zurückkaufen und so eine Rückstufung verhindern. Als Faustformel gilt, dass sich dieser Rückkauf immer dann lohnt, wenn die Summe dafür unter Ihrem Jahresbeitrag für die Versicherung liegt. 

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Wann lohnt es sich, einen Schaden selbst zu zahlen?

So gut wie nie, denn Sie sollten einen Schaden immer über die jeweilige Versicherung regulieren lassen. Als Unfallopfer, dass unverschuldet in einen Unfall geraten ist, sollten Sie sich vom Verursacher nicht zu einer Selbstregulierung überreden lassen. Sind Sie für den Unfall verantwortlich und haben Sorge, dass Sie Ihren Schadensfreiheitsrabatt verlieren, können Sie am Ende des Versicherungsjahres den Schadensrückkauf nutzen. Hier erstatten Sie Ihrer Versicherung die Kosten der Regulierung und behalten Ihre SF-Klasse und Ihren Rabatt.

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Um wieviel steigt die Vollkasko bei Schaden an?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von Ihrer Versicherung ab. Denn hier nutzt jede Versicherung eigene Rückstufungstabellen, die festlegen, wie stark die Rückstufung ausfällt. Das wiederum hat Einfluss darauf, mit wie viel Mehrkosten Sie im nächsten Versicherungsjahr rechnen müssen. Sie haben nach einem von Ihnen verursachten Schaden jedoch immer die Möglichkeit, diesen zurückzukaufen. 

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Nach Unfall will Verursacher Schaden selbst bezahlen - Muss ich das annehmen?

Am besten lehnen Sie diese Angebot direkt ab und beharren auf eine Schadensregulierung über die Versicherung. Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen gern weiter und übernehmen die Kommunikation und Regulierung für Sie kostenfrei. Dafür benötigen wir lediglich das Kennzeichen des Unfallverursachers und den Zeitpunkt des Unfalls. Sprechen Sie uns einfach an und nutzen Sie die Hilfe unserer Experten.

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