Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, muss mit harten Konsequenzen rechnen: Neben hohen Geldbußen drohen Punkte, Führerscheinentzug, Regressforderungen der Versicherung und sogar Freiheitsstrafen. Ab 0,3 Promille kann bereits ein Bußgeld fällig werden – ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – und der Führerschein ist in der Regel weg.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Strafen und Folgen bei einem Unfall mit Alkohol auf Sie zukommen – und wie Sie sich als Geschädigter verhalten sollten, wenn der Unfallgegner betrunken war.
- Bereits ab 0,3 Promille ist für Autofahrer – ACHTUNG: auch Radfahrer! – die erlaubte Promillegrenze überschritten. Für Fahranfänger gilt die 0,0-Promillegrenze.
- Neben deftigen Bußgeldern von 500 bis 1500 Euro, droht bei einer Straftat durch Trunkenheit am Steuer sogar eine Freiheitsstrafe!
- Kommt es zu einem Unfall wegen Trunkenheit am Steuer, müssen betroffene Fahrer mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das gilt dann für mindestens sechs Monate.
- Allein der Umstand, dass Sie Alkohol konsumiert haben, führt NICHT automatisch zum Verschulden des Unfalls. Ein Bußgeld ist Ihnen sicher, doch die Schuldfrage bleibt objektiv zu klären.
Wieso begünstigt Alkohol einen Verkehrsunfall?
Alkoholisiert ist die Wahrnehmung eingeschränkt und die Verarbeitung der bereits reduzierten Wahrnehmungen dauert länger, das heißt, Sie reagieren nicht nur langsamer, sondern auch qualitativ schlechter. Auch das eigene räumliche Vorstellungsvermögen wird deutlich geschwächt. Doch genau das sind Fähigkeiten, die gerade im Straßenverkehr besonders wichtig sind. Daher ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss in jedem Fall eine Gefährdung Ihrer selbst und anderer.
Konkret kommt es neben berauschenden Folgen bei Alkoholkonsum zu folgenden weiteren Nebenwirkungen:
- erhöhte Sensitivität auf Lichteinstrahlung: Sie blinzeln eher
- erhöhte Risikobereitschaft: Sie fahren riskanter
- verschlechtertes und unscharfes Sehen: Sie erkennen zu spät
- selektive Wahrnehmung: Sie sehen Einiges gar nicht mehr
- verlängerte Reaktionszeit: Sie bremsen zu spät
All diese Nebenwirkungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in einen Autounfall geraten. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zu einem Unfall mit Alkohol mit Personenschaden. Kein Trinkanlass der Welt ist dieses Maß an persönlichem Leid wert!
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Welche Promillegrenzen gelten bei einem Verkehrsunfall mit Alkohol?
Wahrscheinlich haben Sie schon mal gehört, dass in Deutschland eine 0,5-Promille-Grenze für Autofahrer gilt. Das heißt jedoch nicht, dass Sie nicht auch schon bei weniger Alkohol im Blut belangt werden können. Kurz gesagt besteht bei einer relativen Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern ab 0,3 Promille bis 1,09 Promille die Wahrscheinlichkeit des Führerscheinentzugs, wenn noch weitere Umstände hinzukommen. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille ist der Führerscheinentzug auch ohne weitere Umstände sicher.
Bei Fahrradfahrern ist es ähnlich, jedoch beginnt die gesetzliche absolute Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 Promille.
Als Fußgänger haben sie keine festen Promillegrenzen. Aber wussten Sie, dass bei alkoholbedingtem Auffallen in der Öffentlichkeit Ihnen selbst als Fußgänger die Fahrerlaubnis entzogen werden kann?
Promillegrenze in der Probezeit
Sind Sie als Autofahrer noch in der Probezeit oder unter 21 Jahre, gilt für Sie die 0,0-Promillegrenze. Das heißt: Gar kein Alkohol am Steuer – kein „Bierchen“, keine Schnapspralinen, keine „Verdauerli“!
Relative Fahruntüchtigkeit heißt, dass Fahrer realistisch einschätzen können müssen, ob sie noch in der Lage sind, ein Auto gefahrlos zu führen. Treffen Sie die falsche Entscheidung, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Kommt es bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss sogar zum Unfall, sind Sie sofort im Straftatbereich, es greifen also die Strafen gemäß Strafgesetzbuch (StGB). Für die absolute Fahruntüchtigkeit gilt als einziger Maßstab der bei Ihnen gemessene Promillewert. Ist die oben erklärte Promillegrenze von 1,6 überschritten, sind Sie rechtlich nicht mehr im Stande ein Fahrzeug zu führen, egal wie fit Sie sich fühlen.
Übersicht: Promillegrenzen in Deutschland für Verkehrsteilnehmer
Sanktionsfreier Bereich | Relative Fahruntüchtigkeit | Absolute Fahruntüchtigkeit | |
---|---|---|---|
Autofahrer | In der Probezeit und für junge Erwachsene unter 21 Jahren: 0,0-Promille. Nach der Probezeit und für über 21-Jährige: bis 0,29 Promille. | Ab 0,3 Promille bis 1,09 Promille in Verbindung mit weiteren Umständen. Führerscheinentzug wahrscheinlich | Ab 1,1 Promille. Führerschein wird entzogen |
Fahrradfahrer | Bis 0,29 Promille. | Ab 0,3 Promille bis 1,59 Promille in Verbindung mit weiteren Umständen. Führerscheinentzug wahrscheinlich. | Ab 1,6 Promille. Führerschein wird entzogen. |
Fußgänger | Es existiert keine Promillegrenze. Jedoch ist bei alkoholbedingtem Auffallen in der Öffentlichkeit die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. | – | – |
Autounfall mit Alkohol – diese hohen Strafen drohen
Haben Sie einen Autounfall unter Alkoholeinfluss verursacht, müssen Sie mit harten Sanktionen rechnen. Da Sie womöglich gar nicht mehr in der Lage waren, ein Fahrzeug zu führen, haben Sie unweigerlich den Verkehr gefährdet. Bereits die Bußgelder für das Fahren mit Alkohol am Steuer sind hoch angesetzt – zwischen 500 und 1500 Euro sind typischerweise fällig. Verursachen Sie betrunken einen Unfall, begehen sie allerdings keine vergleichsweise harmlose Ordnungswidrigkeit mehr, sondern Sie begehen eine handfeste Straftat gemäß § 315 c StGB.
Haben Sie als Autofahrer mit 0,3 Promille alkoholisiert einen Unfall verursacht, drohen Ihnen der Vermerk von drei Punkten im Fahreignungsregister sowie der Führerscheinentzug. Das war jedoch noch nicht alles. Hinzu kommt noch eine Geld- oder Freiheitsstrafe. § 315 c StGB sieht für Alkoholkonsum und daraus folgende Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Um hier nur mit einer Geldstrafe davonzukommen, brauchen Sie schon mildernde Umstände.
Allerdings heißt nicht schon allein der Umstand, dass ein Fahrer unter Alkoholeinfluss in einen Unfall geriet, dass er auch zwingend schuld ist. Hätte auch ein nüchterner Autofahrer den Zusammenstoß nicht verhindern können – etwa weil ein Hintermann einen Auffahrunfall verursacht –, trifft den betrunkenen Vordermann tatsächlich keine Schuld. Entscheidend für die Schuldfrage ist stets der Unfallhergang. Dennoch muss jeder betrunkene Fahrer mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren rechnen.
Unfall mit Alkohol: Wie lange ist der Führerschein weg?
Haben Sie einen Unfall mit Alkohol im Blut verursacht, folgt für gewöhnlich ein Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Jedoch kann die Sperrfrist von den Behörden auch länger angesetzt werden.
Häufig muss zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung – die oft zitierte MPU, im Volksmund auch „Idiotentest“, absolviert werden, bevor der Führerscheinentzug beendet wird. Die richterliche Anordnung einer MPU wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Die Anordnung ist ab einem Promillewert von 1,1 beim Unfallverursacher möglich. Häufig wird ab 1,6 Promille die Wiedererlangung vom Führerschein an ein erfolgreiches Bestehen dieser Untersuchung gebunden. Bei einem Unfall mit Alkohol ist der Führerscheinentzug daher sehr wahrscheinlich. Sie brauchen dann schon triftige Argumente (z.B. drohender Jobverlust bei Führerscheinentzug) und einen entsprechend sachkundig agierenden Spezialisten für Verkehrsrecht an Ihrer Seite.
Unfall mit Alkohol: Was ist, wenn ich nicht schuld bin?
Sollten Sie als Geschädigter in einen Unfall verwickelt sein, ist es wichtig, den Unfall so genau wie möglich zu dokumentieren. Das gilt umso mehr, wenn sich der Verdacht ergibt, dass Alkohol oder andere berauschende Mittel im Spiel sind! Verständigen Sie dann am besten die Polizei. Diese kann zum einen amtlich feststellen, dass der Unfallverursacher Alkohol konsumiert hat. Zum anderen wird die Polizei auch korrekte Maßnahmen einleiten, um den Promillewert für eine mögliche Gerichtsverhandlung zu dokumentieren. Für die Beantwortung der Schuldfrage ist der Alkoholkonsum ein starkes Indiz dafür, dass der Alkoholkonsument wohl auch den Unfall schuldhaft verursacht hat. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft werden und sollte nicht dem Zufall überlassen werden:
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Unfall mit Alkohol: Zahlt die Versicherung?
Da Alkoholfahrten rechtlich als grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Handlungsweisen bewertet werden, können Versicherungen die Haftung in diesen Fällen teilweise oder ganz verweigern. Das ist meist abhängig von der Alkoholkonzentration im Blut zum Unfallzeitpunkt. Als Unfallverursacher sind Sie in der Praxis typischerweise von folgenden Kürzungen der Versicherungsleistung betroffen
- Weniger als 0,3 Promille: In der Regel wird der Schaden des Unfallopfers vollständig bezahlt.
- Zwischen 0,3 und 1,1 Promille: Bis zu 50 % Kürzungen können vorgenommen werden.
- Über 1,1 Promille: Eine komplette Zahlungsverweigerung ist möglich.
Gut zu wissen: Die aufgeführten möglichen Abzüge gelten auch für andere Versicherungen – etwa Ihrer Vollkasko – wenn Alkohol zum Unfall geführt hat.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Alkohol am Steuer
Ab welchem Promillewert droht der Führerscheinentzug nach einem Unfall?
Bereits ab 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden – wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, der Führerschein wird in jedem Fall entzogen, unabhängig vom Fahrverhalten.
mehr erfahrenWelche Strafen drohen bei einem Unfall mit Alkohol?
Neben Bußgeldern von bis zu 1.500 € drohen drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug und – je nach Schwere des Unfalls – sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach § 315c StGB. Besonders bei Personenschäden kann es sehr ernst werden.
mehr erfahrenZahlt die Versicherung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?
In vielen Fällen nur teilweise oder gar nicht. Bei bis zu 1,1 Promille kann Ihre Kfz-Versicherung Leistungen kürzen. Liegt der Wert darüber, kann sie komplett verweigern zu zahlen – sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kaskoversicherung.
mehr erfahrenWas passiert, wenn ich betrunken in einen Unfall verwickelt bin, aber keine Schuld habe?
Alkohol am Steuer führt unabhängig von der Schuldfrage zu Konsequenzen. Auch wenn Sie nicht verantwortlich für den Unfallhergang sind, drohen Bußgelder und Fahrverbote. Die Schuldfrage muss in jedem Fall objektiv geklärt werden – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
mehr erfahrenMüssen Fahranfänger bei Alkoholunfällen mit strengeren Konsequenzen rechnen?
Ja. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Schon der geringste Alkoholkonsum führt zu einem Verstoß mit Bußgeld, Punkte in Flensburg, Probezeitverlängerung und verpflichtendem Aufbauseminar – bei einem Unfall auch zu härteren Strafen.
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