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Quad-Unfall – Haftung & Schadensregulierung

Unfall mit Quad
Unfall mit Quad © Unsplash // Devon Janse van Rensburg
Inhaltsverzeichnis: Quad-Unfall – Haftung & Schadensregulierung

Quads machen Spaß! Immer mehr Quads sind auf deutschen Straßen unterwegs. Die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten und die Robustheit sprechen für die all-terrain vehicle (ATV). Jedoch führt der leichte Aufbau des Quads als eine Art Zwitter zwischen Motorrad und Auto auch zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko. Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, was Sie unbedingt wissen müssen, falls Sie in einem Quad-Unfall verwickelt sind.

In Kürze

  • Quads oder auch ATVs sind besonders gut fürs Gelände ausgelegt.
  • Aufgrund der reduzierten Technik und Sicherheitsmaßnahmen sind Quads besonders anfällig für Unfälle.
  • Häufig sind Quad-Unfälle sogenannte Alleinunfälle. Das heißt, dass der Quadfahrer oft selbst schuld am Unfall ist.
  • Gesetzlich ist man verpflichtet einen Helm zu tragen. – Derjenige, der schuld am Unfall ist, trägt in der Regel die Kosten.
  • Quads dürfen meistens mit dem B-Führerschein bewegt werden

Was sind die Ursachen für einen Quad-Unfall?

Das Quad ist vor allem für actionreiche Fahrten im Gelände ausgelegt. Besonders beliebt ist hier das ATV (all-terrain-vehicle), welches auf beiden Achsen angetrieben wird, also einen Vierradantrieb besitzt. Gerade die Geländegängigkeit und das meist sehr gute Leistungsgewicht erhöhen das Risiko für Unfälle. Da das Quad im Gegensatz zum herkömmlichen PKW deutlich weniger wiegt und konstruktionsbedingt keine echte Knautschzone hat, ist auch das Verletzungsrisiko deutlich erhöht.

Statistisch ist der Fahrer des Quads in der Mehrzahl der Fälle selbst schuld am Unfall. Das ist nur logisch, denn gerade kurvenreiche und herausfordernde Stecken sind für ATV-Fahrer reizvoll. Ein Unfall auf solchen Strecken lässt sich häufig auf Fahrfehler in Kombination mit der reduzierten Technik des Quads zurückführen. Fahrfehler, die im PKW von ABS, ESP und diversen Assistenzsystem ausgeglichen werden, schlagen beim Quad direkt durch. Auch gibt es beim Quad keine Knautschzone, was die Wahrscheinlichkeit für Körperschäden erhöht. Gerade ungeübte Fahrer haben anfänglich Schwierigkeiten mit dem besonderen Fahrverhalten der Quads.

Gut zu wissen: Regelmäßig handelt es sich bei einem Unfall mit dem Quad um einen sogenannten Alleinunfall. Das bedeutet, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer am Unfall beteiligt oder dafür verantwortlich ist. Quads sind nicht nur im Gelände, sondern auch im normalen Straßenverkehr anzutreffen, sodass auch ein Quad in einen Unfall mit einem PKW geraten kann. In dieser Konstellation ist das Quad und sein Fahrer die deutlich schwächere Partei gegenüber dem PKW.

Wer haftet bei einem Unfall mit Quad?

Hinsichtlich der Haftungsfrage unterscheiden sich Quads nicht von PKW, denn hier haftet in der Regel der Unfallverursacher.

Wichtig

Damit der Geschädigte nach einem Unfall nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt, ist eine Haftpflichtversicherung auch für ein Quad Pflicht. Die Haftpflichtversicherung deckt die möglichen Schadensersatzansprüche ab, die ein Geschädigter nach einem Unfall mit einem Quad an Sie stellen kann.

Für eigene Schäden am Quad ist eine Kaskoversicherung sinnvoll, damit Sie die Schäden nicht selbst zahlen müssen, wenn Sie schuld am Unfall sind.

Mit welchem Führerschein darf man Quad fahren?

Zum Fahren des Quads benötigen Sie einen Führerschein der Klasse B. Sind Sie ohne Fahrerlaubnis in einen Unfall verwickelt, kann Ihnen dieser Umstand zur Last gelegt werden. Da besonders häufig Quad-Fahrer selbst schuld am Unfall mit dem Quad sind, wird häufig ein Anscheinsbeweis zu Lasten der Quadfahrer angenommen.

Wie kann man mit dem Quad sicherer unterwegs sein?

Aufgrund der bauartbedingten Besonderheiten können Quads besonders anfällig für Verkehrsunfälle sein. Man sollte sich daher unbedingt mit dem besonderen Fahrverhalten von ATVs vertraut machen.

Gut zu wissen: In der Regel genügt für das Führen eines ATVs ein normaler B-Führerschein, da es keine besondere Quad-Fahrerlaubnis gibt. Jedoch ist genau dies besonders riskant, da viele Quad-Fahranfänger die fahrtypischen Besonderheiten eines Quads nicht ausreichend kennen.

Hinweis

Die Schutzeinrichtungen beim Quad sind sehr spärlich. So gibt es beispielsweise keine Gurtpflicht. Einzig vorgeschriebene Schutzmaßnahme ist ein Helm. Dieser soll bei einem Unfall vor schweren Kopfverletzungen schützen. Werden Sie ohne Helm von der Polizei ertappt, winkt Ihnen ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.

Neben dem Vertrautmachen mit diesem außergewöhnlichen Fahrzeug kann durch verschiedene Vorsichtsmaßnahmen das Unfall- und Verletzungsrisiko gemindert werden:

  • Nutzung von ATVs mit einem Differentialgetriebe
  • intensive Einweisung und Übungsfahrt beim Quad-Erwerb
  • intensive Übungsphase in einer abgesicherten Umgebung
  • Geschwindigkeit in Kurven reduzieren
  • vor- und umsichtige Fahrweise

den Versicherungsnehmer.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie hatten einen Unfall mit einem Quad? Hier unsere Lösungs-Empfehlung:

  • Sie melden uns den Unfallhergang einfach und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller hier online.
  • Ihr Unfall wird binnen weniger Minuten geprüft und Sie erhalten einen Anruf, in dem das für Sie beste Vorgehen mit Ihnen besprochen wird.
  • Die auf Durchsetzung von Unfallansprüchen spezialisierten Experten unseres Netzwerkes erwirken Ihre bestmögliche Entschädigung.

Ihr großer Vorteil: Bei unverschuldeten Unfällen sind Gebühren für die rechtliche Betreuung Teil Ihrer gesetzlichen Schadenersatzansprüche, also von der Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen. Das bedeutet für Sie beste Unterstützung ohne jedes Kostenrisiko. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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