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Unfall ohne gültigen TÜV – Zahlt die Versicherung trotzdem?

Unfall ohne TÜV
Unfall ohne TÜV ©Bigstockphoto.com // kuran // ID 15801074
Inhaltsverzeichnis: Unfall ohne gültigen TÜV – Zahlt die Versicherung trotzdem?

Es kracht und Ihnen fällt plötzlich wieder ein: Die Hauptuntersuchung, umgangssprachlich TÜV genannt, war überfällig. Mein Auto hat gerade keine gültige Prüfplakette.

Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, wann der abgelaufene TÜV zu einem Problem werden kann und wie Sie am besten nach einem Unfall mit abgelaufenem TÜV vorgehen. Die gute Nachricht: Ihre Kfz-Versicherung wird den Schaden höchstwahrscheinlich übernehmen, aber es kann sein, dass Sie je nach Ablaufdatum einen großen Batzen drauflegen müssen.

In Kürze
  • Geraten Sie ohne gültigen TÜV in einen Verkehrsunfall, erwartet Sie bei nur knapper Überschreitung keine böse Überraschung.
  • Ist Ihr TÜV allerdings schon länger als zwei Monate abgelaufen, kann es passieren, dass Sie sich einer Regressprüfung Ihrer Kfz-Versicherung unterziehen müssen.
  • Sie können aber nur in Regress genommen werden, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das muss dann ein Gutachter prüfen.
  • Je länger Ihre TÜV-Plakette schon abgelaufen ist, desto größer ist der Verdacht gegen Sie. Im schlimmsten Fall übernimmt Ihre Versicherung den Schaden dann nicht.
  • Der Unfallgegner hingegen hat nichts zu befürchten, da der Versicherungsschutz auch ohne TÜV erhalten bleibt.

Unfall ohne TÜV – Welche Folgen sind zu erwarten?

Sind Sie nur wenige Tage im Verzug, erwarten Sie keine schlimmen Folgen. Sie sollten sich dennoch schnellstmöglich um einen Termin für die Hauptuntersuchung bemühen. Denn: Ab einem Zeitraum von zwei Monaten wird erstmalig ein Verwarngeld fällig. Warten Sie noch länger wird es deutlich kostspieliger und Sie können sogar Punkte in Flensburg sammeln.

Wir raten Ihnen daher die Hauptuntersuchung rechtzeitig wahrzunehmen, um Ihre Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie gehen auf Nummer sicher und vermeiden eventuelle Diskussionen mit Ihrer Versicherung.

Wichtig

Erfolgt die Hauptuntersuchung mit über 2-monatiger Verspätung, berechnen die Prüfstellen häufig 20 Prozent mehr für die Untersuchung. Begründet wird dies mit dem erhöhten Mehraufwand.

Tipp: Falls Sie noch einen neuen Wagen fahren, steht Ihre erstmalige Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten anstatt der sonst üblichen zwei Jahre an.

Wie lange „darf“ ich den TÜV überziehen?

Grundsätzlich sind Sie zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchungs-Termine verpflichtet. Doch was passiert, wenn ich die Frist ausnahmsweise nicht pünktlich einhalten konnte? Neben Geldstrafen drohen zusätzlich auch Punkte in Flensburg. Hier kommt es ganz auf den Zeitraum an. Für Kraftfahrzeuge und Anhänger gilt:

Kosten und Strafen

  • 2 bis 4 Monate überzogen: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate überzogen: 25 Euro
  • mehr als 8 Monate überzogen: 60 Euro und 1 Punkt

Je länger Sie mit abgelaufenem TÜV im Straßenverkehr unterwegs sind, desto größer wird auch der Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit gegen Sie. Das wäre in einem Regress-Fall für Sie sehr nachteilig. Haben Sie jedoch nur wenige Tage überzogen, wird meist davon ausgegangen, dass Sie die Frist aus Unachtsamkeit vergessen haben. Dann haben Sie meist nichts Schlimmes zu befürchten. In Erklärungsnot kommen Sie dann, wenn Sie die Frist mehr als zwei Monate überzogen haben.

Hinweis: Der Unfallgegner muss sich keine Sorgen machen. Der Versicherungsschutz des Verursachers bleibt auch ohne TÜV wirksam und deckt alle Schäden, die gegenüber Dritten verursacht werden, komplett ab.

TÜV in Zeiten von Corona

Glücklicherweise sind die meisten Prüfstellen wieder geöffnet, aber aufgrund von aktuellen Abstands- und Hygienemaßnahmen und eingeschränkten Öffnungszeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Vereinbaren Sie daher frühzeitig Ihren Termin.

Zahlt die Kfz-Versicherung auch bei abgelaufenem TÜV?

Kommt es zu einem Unfall ohne TÜV, prüft die Versicherung, ob der Fahrzeughalter grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn Sie ohne gültigen TÜV fahren, kann das schon als leichte Fahrlässigkeit gegen Sie ausgelegt werden. Sie müssen sich als Fahrzeughalter um die Einhaltung der Fristen kümmern.

Meistens können Sie jedoch davon ausgehen, dass Ihre Versicherung Sie dadurch nicht benachteiligt. Machen Sie sich einer groben Fahrlässigkeit schuldig, kann Ihre Versicherung Sie in Regress nehmen. Das heißt, dass Sie aufgefordert werden können, eine Teilsumme des Schadens selbst zu begleichen – und das kann teuer werden!

Gut zu wissen: Damit Ihre Versicherung Ihnen einen Regress stellen kann, muss Ihre Versicherung den fahrtüchtigen Zustand Ihres Fahrzeuges bezweifeln und einen Gutachter hinzuziehen, der Ihren Wagen auf seine Tauglichkeit für den Straßenverkehr prüft. Waren Sie längere Zeit nicht mehr in der Werkstatt, kann man im schlimmsten Fall schnell fündig werden.

Der Unfall hat nichts mit der vom TÜV geprüften Leistung zu tun?

Nicht negativ wirkt es sich auf die Übernahme der Kosten durch die Versicherung aus, wenn Ihr Unfall nichts mit der vom TÜV geprüften Leistung zu tun hat. Das heißt konkret, dass bei der Hauptuntersuchung beispielsweise der Motor und die Bremsen geprüft werden. Dreht es sich bei dem Unfall jedoch schlicht um menschliches Versagen, dann ist die Gültigkeit des TÜVs nicht entscheidend für die Versicherung. Der Unfall hätte vermutlich nicht durch die Hauptuntersuchung vermieden werden können.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie geraten zumindest teils unverschuldet in einen Verkehrsunfall, aber Ihr TÜV ist abgelaufen? Oder der Unfallverursacher hat keinen TÜV mehr?  Dann am besten schnell bei freie-Regulierung.de melden. Das bewährte Verfahren im Überblick:

  • Sie geraten unverschuldet in einen möglichen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
  • Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weiter Vorgehen.
  • Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie müssen sich nicht mehr mit Papierkram herumärgern.
  • Wir sorgen dafür, dass Sie weiterhin mobil sind.

Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, absolut kompetent und ohne Risiko für Sie.

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