Wer sein Auto, Transporter, Motorrad oder auch Fahrrad nach einem Unfall für eine Zeit lang nicht nutzen kann, weil es durch den Unfall beschädigt wurde, kann eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Doch bevor Sie als Geschädigter auch tatsächlich Nutzungsausfall für Ihr Fahrzeug bekommen, gibt es einige Regeln zu beachten. Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, was Sie beachten müssen, wenn Sie Nutzungsausfall erhalten wollen.
Nutzungsausfall oder Mietwagen? Was ist besser?
Wenn Ihr Auto im Zuge eines Verkehrsunfalls beschädigt wurde, können Sie das Fahrzeug danach oft erst einmal nicht nutzen. Sei es aufgrund eines Totalschadens oder kleineren Kratzern, die zunächst behoben werden müssen. Es wird unfallbedingt ein Zeitfenster geben, in dem sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. In der Regel haben Sie als Halter dann die Wahl, ob Sie für dieses Zeitfenster den sogenannten Nutzungsausfall für Ihr Auto geltend machen oder einen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten. Auch wenn es verlockend klingt, sich direkt ein Leihfahrzeug vor die Haustür stellen zu lassen – eine Nutzungsausfallpauschale ist häufig die klügere Wahl. Grund hierfür ist, dass in vielen Fällen die Schuldfrage eines Unfalls erst noch geklärt werden muss. Sollte sich später herausstellen, dass Sie als der Nutzer des Mietwagens eine Teilschuld trifft, müssen Sie nachträglich einen Teil der entstandenen Kosten für den Mietwagen übernehmen. Dieses Risiko gibt es beim Nutzungsausfall nicht. Bei einer Nutzungsausfallentschädigung gibt es keine Rechnung. Selbst wenn also unerwartete Kürzungen greifen, Sie bekommen immer noch Geld. Ist die Schuldfrage bereits geklärt, spricht wenig gegen einen Mietwagen, da Sie hiermit Ihren Alltag wie gewohnt fortsetzen können. Wir stellen Ihnen gerne einen top aktuellen Mietwagen direkt vor die Tür und Sie brauchen sich um nichts weiter kümmern. Mehr zum Thema Mietwagen nach Unfall lesen Sie hier.
Nutzungsausfall-Tabelle – Wie hoch ist meine Entschädigung?
Entscheiden Sie sich gegen einen Mietwagen und für die Nutzungsausfallentschädigung, stellt sich die Frage, wie Sie den Nutzungsausfall Ihres Autos berechnen können. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung stammt aus dem Jahr 1966.
Es handelt sich dabei um die Nutzungsausfalltabelle von Sander, Danner, Küppersbuch, Seifert und Kuhn. In der ständig aktualisierten Übersicht befinden sich 38.000 verschiedene Fahrzeugmodelle, aufgeteilt in 11 Gruppen. Die Zuordnung der Gruppe A bis L gibt Aufschluss über das Alter des Fahrzeugs. Je älter ein Fahrzeug ist, desto weiter nach hinten rutscht es in der Gruppenaufteilung. Je nachdem, welcher Gruppe Ihr Auto zugeordnet wird, gibt wiederum Aufschluss über die Höhe der zu erwartenden Nutzungsausfallentschädigung pro Tag. Die Tagessätze liegen dann je nach Zuordnung zwischen 23 und 175 Euro. Je nachdem, welcher Gruppe Ihr Auto zugeordnet wird, gibt wiederum Aufschluss über die Höhe der zu erwartenden Nutzungsausfallentschädigung pro Tag. Die Tagessätze liegen dann je nach Zuordnung zwischen 23 und 175 Euro.
Gruppe | Tagessatz |
A | 23 € |
B | 29 € |
C | 35 € |
D | 38 € |
E | 43 € |
F | 50 € |
G | 59 € |
H | 65 € |
J | 79 € |
K | 119 € |
L | 175 € |
Nutzungsausfall-Tabelle PKW
Weil die alleinige Einschätzung aufgrund des Fahrzeugalters nicht immer zielführend ist – schließlich gibt es top gepflegte, ältere Fahrzeuge ebenso wie vier Jahre alte Klapperkisten – achten Sachverständige oft zusätzlich auf Pflege- und Erhaltungszustand.
Hierfür ist es besonders wichtig, dass ein unabhängiger Sachverständiger einen Blick auf Ihren Unfallwagen wirft. Rufen Sie uns einfach an und wir vermitteln Ihnen bundesweit top bewertete Sachverständige. Hier lesen Sie, warum das Gutachten eines Sachverständigen nicht nur für die Berechnung des Nutzungsausfalls so wichtig ist.
Wie lange kann man Nutzungsausfallentschädigung erhalten?
Grundsätzlich läuft die Uhr bereits ab dem eigentlichen Unfallzeitpunkt. In den meisten Fällen wird die Nutzungsausfallentschädigung für 14 Tage gewährt, danach ist Schluss. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Sie sich als Halter des Unfallfahrzeugs so schnell wie möglich um dessen Reparatur kümmern. Wie das Oberlandesgericht München in einem Urteil 2009 entschied, kann Ihnen aber für die Gutachtenerstellung oder die Entscheidungsfindung, ob nun ein Mietwagen oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden soll, zusätzlich Zeit gewährt werden.
Nutzungsausfallschaden beim Fahrzeug: Ihr Weg zur Ausfallpauschale
fairforce.one prüft als erfahrener Dienstleister Ihre Ansprüche und übernimmt die Schadensmeldung für Sie zuverlässig, absolut risikofrei und zu 100 % in Ihrem Sinne.
Gerade, wenn es um das wasserdichte Geltendmachen einer Nutzungsausfallpauschale für Ihren privaten PKW, Ihr Motorrad, Ihr Wohnmobil oder Ihr gewerbliches Fahrzeug geht, ist die korrekte Meldung des Schadens das A und O. In vielen Fällen sind die auf eigene Faust erstellten Schadensmeldungen von Unfallbetroffenen unvollständig. Zuständigkeiten werden missachtet und regelmäßig werden inkorrekte oder sogar ungewollt nachteilige Angaben gemacht. In den seltensten Fällen ist das die Schuld des Versicherten – im Dschungel aus Regelungen, Fallstricken und Hürden verliert sich allzu schnell der Überblick. Dies gilt es gerade in solch sensiblen Situationen wie nach einem Verkehrsunfall unbedingt zu vermeiden.
Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung
Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten und möchten Nutzungsausfall erhalten? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:
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Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!