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Totalschaden – Warum 130% so wichtig sein können

Totalschaden nach Unfall
Totalschaden nach Unfall ©Bigstockphoto.com // Nosnibor137 // ID 277131649
Inhaltsverzeichnis: Totalschaden – Warum 130% so wichtig sein können

Viele Betroffene stehen nach einem Unfall vor der Frage: “Lasse ich mein Fahrzeug reparieren oder kaufe ich mir ein neues Fahrzeug?” Schnell wird man dabei mit Begriffen wie Totalschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand konfrontiert. Es ist wichtig, all diese Begriffe einzuordnen und in den richtigen Zusammenhang zu bringen. Das klingt jetzt alles kompliziert, muss es aber für Sie nicht sein.

Was ist ein technischer und was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Dazu ist zunächst zu klären, was es überhaupt mit den Begriffen “Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wiederbeschaffungsaufwand” auf sich hat.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert entspricht der Summe, die man aufbringen müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Daher handelt es sich bei dieser Wertangabe um Kosten, die für den gleichwertigen Ersatz des beschädigten Autos aufgebracht werden müssen.

Restwert

Hierbei handelt es sich um den Wert des Fahrzeugs nach einem Autounfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt.

Wiederbeschaffungsaufwand

Das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Es handelt sich um einen  technischen Totalschaden, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Der Restwert, der vom Sachverständigen festgesetzt wird, beträgt null Euro.

Ist das Fahrzeug derart beschädigt, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert, dann handelt es sich um einen echten Totalschaden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (bzw. unechtem Totalschaden) hingegen liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, aber über der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert nennt man Wiederbeschaffungsaufwand. Der Wiederbeschaffungswert meint dabei den Betrag, den Sie aufwenden müssen, um sich ein Fahrzeug zu kaufen, das die gleiche Art und Güte Ihres alten Auto zum Unfallzeitpunkt hatte. Bei dem Restwert handelt es sich um den Wert, den Ihr Fahrzeug nun nach dem Unfall mit dem Unfallschaden hat.

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Was ist ein Restwertangebot? – fairforce.one

Sie wissen nicht, ob Ihr Auto nach einem Unfall einen technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden aufweist und wie es nun mit dem verunfallten Fahrzeug weitergeht? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Experten aus unserem Netzwerk prüfen alle Ansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen und kümmern sich um alle Schritte für Ihre bestmögliche Schadensregulierung.

Das ist bei einem Totalschaden nach einem Unfall zu beachten

Bei einem Totalschaden stellt sich die Frage, wie ein unechter und echter Totalschaden zu berechnen sind. 

Hier ein kleines Beispiel dazu:

Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs (Wiederbeschaffungswert) = 10.000 EUR 

Von einem echten Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Wenn also in unserem Zahlenbeispiel die Reparaturkosten über 10.000 EUR liegen würden.

Restwert des Autos = 5.000 EUR 

kalkulierte Reparaturkosten = 6.000 EUR netto.

Die Bedingung des wirtschaftlichen Totalschadens (unechter Totalschaden) sind in diesem Beispiel erfüllt. Denn hier würden die Kosten für die Reparatur  mit 6.000 Euro über der Differenz aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (Wiederbeschaffungsaufwand), in diesem Falle 5.000 Euro, liegen. 

Das sagt die 130% Regel

Als Spezialregelung gilt die sogenannte 130 % Regel. Bei einem unverschuldeten Unfall wahrt sie das Integritätsinteresse des Geschädigten. Hiermit bezeichnet man das Interesse des Geschädigten am Erhalt seines Vermögens. Die Regel kann sowohl bei einem echten Totalschaden als auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden in Betracht kommen – jedoch lediglich in einem Haftpflichtfall. Bei einem Kaskoschaden findet diese Sonderregel keine Anwendung! Hier gilt als Obergrenze für Reparaturkosten der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. 

Durch die 130 % Regel hat der Geschädigter die Möglichkeit, sein beschädigtes Fahrzeug zu behalten, wenn die Kosten für die Instandsetzung maximal 30 % über den Kosten für die Wiederbeschaffung liegen. Das heißt, Sie können bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten als Schadensersatz fordern, wenn Ihr Wagen für diesen Betrag wiederhergestellt werden kann und Sie Ihr Auto weiterhin nutzen. Der sogenannte Weiternutzungswille und das Integritätsinteresse sind wichtige Voraussetzungen für die 130%-Regel.   

Zum Beispiel:

Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Auto = 7.000 EUR

Maximaler Schadensersatz für die Reparatur = 9.100 € = 130 % vom Wiederbeschaffungswert

Liegen die Reparaturkosten über der 130 % Grenze, wird maximal eine Summe in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gezahlt. 

Zusammenfassend können Sie daher unter den oben genannten Bedingungen Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sollte Sie sich dazu entscheiden, Ihr Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, erfolgt eine fiktive Abrechnung auf Totalschadenbasis.

Welche zusätzlichen Kosten muss die Versicherung zahlen?

Bei einem technischen und wirtschaftlichen Totalschaden hat die gegnerische Haftpflichtversicherung darüber hinaus die Kosten für einen Mietwagen zu ersetzen. Die Versicherung muss Ihnen ferner die Kosten ersetzen, die für die An- und Abmeldung sowie möglicherweise für die Entsorgung des Fahrzeugs entstanden sind. 

Um zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls noch zustehen, melden Sie uns ganz einfach Ihren Unfall. Die Spezialisten aus unserem Netzwerk setzen sich direkt mit Ihnen in Verbindung und erklären Ihnen die nächsten Schritte.

Schritte zur bestmöglichen Schadensregulierung

Sie haben das Gefühl, dass die Schadensregulierung Ihres Verkehrsunfalls kompliziert ist? Wir bringen Licht ins Dunkel und helfen Ihnen mit unserem Spezialisten-Netzwerk bei der kompletten Abwicklung des Schadenfalls.

So gehen Sie am besten vor:

  1. Sie melden uns Ihren Unfall unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 30 111 60 oder ganz einfach online.
  2. Innerhalb von nur 2 Minuten meldet sich ein Experte unseres Netzwerks bei Ihnen und bespricht Ihnen die nächsten Steps.
  3. Sie atmen tief durch und können sich nun zurücklehnen, denn die Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk kümmern sich um alles Weitere und prüfen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.

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