Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, wer den Schaden zahlen muss, wenn Sie mit einem Firmenwagen in einen Unfall geraten und welche Situationen Sie dabei unterscheiden müssen.
- Wer den Schaden nach einem Unfall mit dem Firmenwagen tragen muss, hängt überwiegend davon ab, ob der Fahrer Schuld hat.
- Bei einem unverschuldeten Unfall oder leichter Fahrlässigkeit müssen Sie mit keinen Kosten rechnen.
- Bei mittlerer oder schwerer Fahrlässigkeit müssen Sie die Kosten zumindest anteilig selbst zahlen. Das Gleiche gilt bei Vorsatz.
- Achten Sie auch insbesondere darauf, ob private Fahrten mit den Firmenwagen erlaubt sind.
Unfall mit Firmenwagen – Was nun?
Viele Autofahrer sind sich sicher, dass ihr Arbeitgeber für den entstandenen Schaden aufkommen muss, wenn sie mit dem Firmen- oder Dienstwagen in einen Unfall geraten oder diesen sogar verursachen. Dabei ist das gesetzlich gar nicht so eindeutig geregelt. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wieso Sie zwischen einer Dienstfahrt und Privatfahrt unterscheiden müssen und zeigen Ihnen, wer in dem jeweiligen Fall haftet.
Dieses wertvolle Wissen sollten Sie sich unbedingt aneignen, denn in bestimmten Konstellationen kann Ihr Unfall mit dem Firmenwagen sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.
Wer haftet und wer zahlt bei einem Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeitszeit?
Wer muss den Schaden zahlen, wenn es während der Arbeitszeit zu einem Unfall mit dem Firmenwagen kommt? Die ausschlaggebenden Faktoren sind dabei a) die Schuldfrage und b)welcher Grad an Fahrlässigkeit vorlag.
Generell gilt: Je größer Ihre Schuld am Unfall ist, umso stärker müssen Sie sich am Schadensersatz beteiligen. Den Rest übernimmt regulär die Haftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers.
4 wichtige Tipps, wer beim Unfall mit einem Dienstwagen zahlt
Zunächst müssen Sie zwischen vier Situationen unterscheiden: Sie waren nicht Schuld oder es lag leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit vor.
- Tragen Sie keine Schuld an dem Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden aufkommen. Sie müssen nichts zahlen.
- Kommt es aufgrund leichter Fahrlässigkeit, wie beispielsweise Ihre leichte Geschwindigkeitsüberschreitung, zu einem Unfall, kann man Sie als Arbeitnehmer dafür nicht bestrafen.
- Bei mittlerer Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel einem von Ihnen begangenen Vorfahrtsfehler, werden Sie als Arbeitnehmer häufig in Regress genommen und müssen den Schaden anteilig tragen. Es kommt aber auf die genaue Unfallsituation an. Den Rest zahlt meistens der Arbeitgeber. Je größer die eigene Schuld am Unfall mit dem Firmenwagen ist, desto höher fällt auch der Beitrag aus, den Sie zusteuern müssen. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, wird üblicherweise die Selbstbeteiligung von Ihnen gefordert.
- Bei grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz müssen Sie als Arbeitnehmer und Fahrer des Firmenwagens grundsätzlich den vollen Schaden übernehmen. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn Sie alkoholisiert fahren. Sollte die Schadenshöhe allerdings die Höhe Ihres Einkommens stark übersteigen, müssen Sie als Mitarbeiter wiederum nur anteilig zahlen. Der Gesetzgeber will Sie mit dieser Regelung vor dem finanziellen Ruin schützen.
Das Bundesarbeitsgericht entschied bereits 1987 im Fall Az. 8 AZR 66/82, dass ein Arbeitnehmer nicht selbst das erhöhte Schadensrisiko tragen muss, nur weil der Arbeitgeber keine Vollkasko für den Firmenwagen abgeschlossen hat.
Diese Regelung gilt nur, wenn der Unfall während der Dienstzeit auf einer Dienstfahrt passiert oder wenn Ihre Privatfahrt vom Arbeitgeber genehmigt wurde.
Wie ist mein Dienstwagen eigentlich versichert?
Gut zu wissen: Wissen Sie, wie der Dienstwagen versichert ist? Ihr Arbeitgeber als Fahrzeughalter ist dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für den Firmenwagen abzuschließen. Häufig besteht für den Dienstwagen zusätzlich eine Vollkaskoversicherung. Üblicherweise liegen die Selbstbeteiligungskosten bei 500 Euro und maximal 1.000 Euro.
Tip: Fragen Sie schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber den bestehenden Versicherungsschutz -Vollkasko ja/nein- und die vereinbarten Selbstbehaltshöhen ab.
Wer haftet bei einem Unfall während einer Privatfahrt mit dem Firmenwagen?
Das kommt darauf an, ob Sie die private Nutzung mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich festgelegt und ausdrücklich erlaubt haben. Per Definition nutzen Sie den Firmenwagen immer dann privat, wenn die Fahrten nicht den im Arbeitsvertrag festgelegten Aufgaben dienen.
Ist die private Nutzung des Firmenwagens erlaubt, übernimmt die Versicherung des Arbeitgebers normalerweise die Kosten bei einem Verkehrsunfall.
Wenn eine private Nutzung nicht erlaubt ist, dann zahlen Sie beim Verstoß dagegen auch selbst den entstandenen Schaden aus dem Verkehrsunfall.
Ist ein Unfall mit dem Firmenwagen ein Kündigungsgrund?
Wirklich heikel wird es für Sie, wenn Sie den Firmenwagen ohne Erlaubnis für eine private Fahrt genutzt haben und dann einen Unfall verursacht haben. Aber kann das auch zu einer Kündigung führen?
Nutzen Sie den Firmenwagen unerlaubt privat, ist das zunächst ein Vertragsbruch, der auch abgemahnt werden kann. Ihr Arbeitgeber kann Sie für diese unrechtmäßige Fahrt tatsächlich auch kündigen. Ist die private Nutzung hingegen erlaubt, gelten dieselben Regeln, als wenn Sie auf einer Dienstfahrt gewesen wären.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Firmenwagens durch einen Fahrzeugüberlassungsvertrags vertraglich zu regeln.
Arbeitnehmer, die beruflich viel im Straßenverkehr unterwegs sind, sollten besonders gewissenhaft fahren. Bei einem Unfall gefährden sie nicht nur sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch den eigenen Job.
The right steps for fair claims settlement
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, aber waren mit dem Firmenwagen unterwegs? Dann am besten schnell bei faire-Regulierung.de melden. Der bewährte Ablauf für Sie im Überblick:
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