Carsharing boomt. In Deutschland nutzen bereits 1,08 Millionen Menschen Carsharing-Angebote. Doch was ist eigentlich bei einem Unfall mit Sharing-Fahrzeugen zu beachten?
Warum Sie vor jeder Fahrt eine Runde ums Auto gehen sollten
Bevor Sie mit dem Sharing-Auto starten, sollten Sie das Fahrzeug inspizieren und auf Vorschäden prüfen. Es gilt die Regel: Machen Sie lieber ein Foto zu viel als zu wenig.
Denn kommt es zum Unfall und damit verbundenen Schäden, wird die zahlungspflichtige Versicherung zu Recht nach vorhandenen Vorschäden fragen. Ohne saubere Dokumentation drohen hier Kürzungen der Schadensersatzleistungen und Sie haben schnell die Differenzforderung in Ihrem eigenen Briefkasten.
DriveNow geht seit Mitte 2019 sogar soweit, dass die Inspektion vor Fahrtantritt und die unmittelbare Meldung eventuell gefundener Schäden nun verpflichtende Bestandteile der Mietverträge sind.
Generell gilt: Wenn Sie bei Ihrer Runde um´s Fahrzeug Schäden oder Mängel feststellen, teilen Sie diese unmittelbar dem Carsharer mit – am besten noch vor Fahrtantritt und schriftlich.
Achten Sie besonders auf:
- Felgen und Radkappen
- Außenspiegel
- Ecken der Stoßfänger (Klassiker für Rangierschäden)
- Türeinstiege (Spuren eingeklemmter Gurtschlösser u.ä.)
- Ladekanten (Spuren unsachgemäß ein- und ausgeladener Lasten)
- Scheiben (Steinschläge)
Die meisten Carsharing Unternehmen haben ihre Fahrzeuge Vollkasko versichert und bieten damit Schutz auch vor selbst verursachten Schäden. Allerdings ist nicht selten eine ordentliche Selbstbeteiligung im Mietvertrag vereinbart. Ihr vor Fahrtantritt gemachter fotografischer Nachweis ist so nicht selten 1.000 € ersparte Selbstbeteiligung wert.
Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen im Fall eines Unfalls unser Experten-Netzwerk zur Regulierung Ihres Schadens. Here können Sie uns online Ihren Unfallschaden melden.
Versicherungsschutz bei Unfall mit einem Carsharing Auto
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen privatem und gewerblichem Carsharing.
Privates Carsharing ist das Teilen des privaten Fahrzeugs mit anderen. Die Sharing-Autos werden beispielsweise über Vermittlerplattformen vermietet. Nun stellt sich die Frage, ob alle Fahrer beim privaten Carsharing abgesichert sind. Oftmals ist die Anzahl der Fahrzeugnutzer im Basisvertrag der Versicherung eingeschränkt. Wichtig ist, dass der private Carsharer, die Nutzung des Fahrzeugs von mehreren Personen an seine Versicherung meldet, damit Sie als Fahrer abgesichert sind. Im Zweifel, lassen Sie sich den Versicherungsvertrag zeigen. Zu beachten ist, dass oftmals eine Selbstbeteiligung im Fall eines Unfalls gezahlt werden muss.
Für gewerbliches Carsharing gibt es bereits eine große Anzahl an Anbietern Die Auswahl des richtigen Carsharers ist nicht immer ganz einfach. Wichtig ist, dass Sie die Entscheidung für einen Anbieter nicht nur vom Preis abhängig machen. Betrachten Sie den Versicherungsschutz im Detail und binden Sie diesen Aspekt in Ihre Auswahlkriterien ein. Die Fahrzeuge des Carsharing-Anbieters sind meistens kasko- und haftpflichtversichert. Verursacht der Nutzer des Sharing-Autos einen Unfall übernimmt die Versicherung des Carsharing-Anbieters die Kosten. Allerdings besteht auch hier oftmals eine Selbstbeteiligung. Diese variieren je nach Anbieter zwischen 500 und 1.500 €.
Klären Sie – sowohl beim privaten als auch gewerblichen Carsharing – die Höhe der Selbstbeteiligung. Fragen Sie Ihren Carsharer nach der Möglichkeit die Selbstbeteiligung zu reduzieren. Oft können Sie für wenige Euro mehr im Vertrag Ihr Risiko erheblich reduzieren.
Here hat der ADAC aus unserer Sicht nützliches Material zum Thema Carsharing zusammengestellt.
So sichern Sie sich die Erstattung nach einem Unfall mit Carsharing
Haben Sie einen Unfall mit einem Sharing-Auto informieren Sie umgehend den Carsharing-Anbieter. Rufen Sie zudem die Polizei. Viele Carsharer verlangen einen Unfallbericht der Polizei, selbst bei Bagatellschäden. Dokumentieren Sie den Unfall und die Unfallstelle mit Fotos. Achten Sie hier besonders auf Brems- und Splitterspuren.
Here finden Sie eine Zusammenstellung allgemeiner Hinweise zum Verhalten bei einem Unfall.
Beachten Sie auch, dass nur die im Vertrag notierten Fahrer das Gemeinschaftsauto fahren. Manche Carsharer erlauben nur dem Vertragspartner das Fahren des Sharing-Autos. Fährt also eine andere Person und verursacht einen Unfall, kann es passieren, dass in diesem Fall kein Versicherungsschutz besteht.
Direkt zur faire-Regulierung
Wie geht es nun nach der Unfalldokumentation weiter? Mit nur wenigen Klicks melden Sie uns Ihren Unfall online oder telefonisch über die kostenfreie 0800 30 111 60. Binnen weniger Minuten haben Sie einen Verkehrsrechtsexperten aus dem faire-Regulierung Netzwerk an Ihrer Seite. Als besonderen Service erhalten Sie unmittelbar nach der Unfallschilderung eine kostenfreie Prüfung Ihrer bestehenden Ansprüche. Der passende Spezialist aus dem Netzwerk wird dann nahtlos Ihre Erstattung für Sie schnell und einfach vorantreiben. Alle relevanten Dokumente sind für Sie einfach und datenschutzgerecht auf Ihrem Telefon erreichbar. Ihre weiteren Mehrwerte erkennen Sie sehr gut here.