Was muss ich nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug beachten?
Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist heikel, denn Sie haften in der Regel als Leasingnehmer – egal ob Sie schuld sind oder nicht. Je nach Unfallart (verschuldet, unverschuldet oder teilverschuldet) greifen unterschiedliche Regelungen, die Sie und den Leasinggeber betreffen.
Besonders wichtig ist die Werkstattwahl: sie ist meist vertraglich vorgegeben, ebenso die Abläufe bei Totalschäden. Deshalb sollten Sie nach einem Unfall sofort einen Blick in Ihren Leasingvertrag werfen und sich im besten Fall direkt von Experten beraten lassen.
Wir zeigen Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen – und wie Sie teure Fehler vermeiden.
- Es wird zwischen unverschuldetem, verschuldetem und teilverschuldetem Unfall unterschieden. Jede Unfallart hat andere Folgen für Sie und Ihren Leasingpartner.
- In der Regel überträgt der Leasinggeber die Haftung dem Fahrzeughalter (Leasingnehmer).
- Bei der Wahl der Werkstatt gilt es, die Partnerwerkstätten des Leasingpartners zu berücksichtigen – auch dann, wenn günstigere Optionen zur Auswahl stehen. (Bsp.: Mercedes-Benz Leasing wird Sie im Regelfall zu einer Mercedes-Benz Werkstatt schicken, auch wenn die Werkstatt an der Ecke billiger wäre.)
- Wenn Sie sich Unterstützung bei der Unfallregulierung holen, muss diese sich – insbesondere bei Totalschäden – mit dem Leasinggeber abstimmen
- Immer lohnt sich der Blick in den Leasingvertrag. Hier sind alle kritischen Punkte genau festgehalten. Lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten.
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Unfall mit Leasingfahrzeug: Was tun?
Wer in einem Crash mit seinem Leasingauto verwickelt ist, fragt sich zurecht, was nun eigentlich genau zu beachten ist. Grundsätzlich unterscheidet sich das Vorgehen wenig zu jedem anderen Unfall. Natürlich gilt: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern, die Situation analysieren und bestmöglich dokumentieren. Zunächst jedoch am wichtigsten: Schauen Sie, dass niemand verletzt wurde und, wenn doch, leisten Sie entsprechend Hilfe.
Erst, wenn diese Basics geregelt sind, stellen sich beim Unfall mit einem Leasingfahrzeug die Fragen nach Haftung, korrekter Meldung und Reparatur des PKW.
Schuldfrage und Haftung bei Unfall mit Leasingfahrzeug
Grundsätzlich wird hierbei zwischen dem unverschuldeten und dem selbstverschuldeten Unfall mit Leasingfahrzeug unterschieden. In der Regel gilt: Wer als Fahrzeughalter einen Unfall verursacht, verletzt nach § 832 BGB das Eigentum eines anderen. Da der Leasingvertrag üblicherweise die Haftung auf den Fahrzeughalter (also den eingetragenen Nutzer des geleasten Fahrzeugs) überträgt, muss dieser dann auch für den Schaden und damit einhergehende Reparaturen aufkommen.
Im Fall des fremdverschuldeten Unfalls mit Leasingfahrzeug – Sie wurden also beispielsweise von jemand anderem angefahren – haben sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher, da sie beide durch den Crash geschädigt wurden. Zum detaillierten Verständnis der Zuständigkeiten lohnt sich ein Blick in den Leasingvertrag. Dieser regelt normalerweise eindeutig, wer für Instandsetzung und Einforderung anfallender Kosten Sorge tragen muss.
Selbstverständlich gibt es auch den Fall des beidseitigem Verschulden. Typisches Beispiel ist die Schuldverteilung nach Spurwechsel-Unfällen. Bei denen nicht mehr klar zu ermitteln ist, wer in wessen Spur eingeschert ist. Hier mindern sich die möglichen Ansprüche des geschädigten Fahrzeughalters je nach Art und Ausmaß des eigenen Schuldanteils. Das Ergebnis: Jede Partei zahlt der anderen einen Anteil am Schaden des Gegenübers. Am eigenen Schaden werden Anteile selbst zu leisten sein oder durch die eigene Kaskoversicherung zu leisten sein.
Leasing-Unfall: Wer zahlt?
Die Frage nach Schuld und Haftung bei einem Unfall mit Leasingfahrzeugen ist vor allem aus versicherungstechnischer Sicht entscheidend. Dabei ist auch eine korrekte Schadensmeldung essenziell, um möglichst schnell ans Ziel zu kommen.
Je zügiger und fachkundiger die Schadensmeldung erfolgt, desto besser. Die Versicherung des Verursachers steht nach einer korrekten Schadensmeldung als Erstes in der Pflicht.
Auch hinsichtlich der Wertminderung eines Fahrzeugs nach einem Crash lohnt sich der Blick in die Vertragsunterlagen. So zahlt der Leasingnehmer im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls nicht nur anfallende Reparaturkosten, sondern muss dem Leasinggeber im Falle einer Wertminderung ihm diese auch ersetzen. Schließlich gilt das Fahrzeug jetzt als Unfallfahrzeug und wird im Moment der Rückgabe einen geringeren Wert haben, als vereinbart. Trägt die Gegenpartei die Schuld für die Wertminderung kann der Leasingnehmer entsprechende Kosten einfordern, um die Wertminderung beim Leasinggeber zu ersetzen.
Reparatur nach Unfall mit Leasingfahrzeug: Was es zu beachten gilt
Auch die Reparatur eines Leasingfahrzeugs nach einem Unfall unterliegt den Regeln des Leasingvertrags. Sie sollten davon absehen, eine freie Werkstatt oder Ihren alten Schrauberfreund an der Ecke aufzusuchen. Die allermeisten Verträge sehen nämlich eine konkrete Auswahl an Partnerwerkstätten bzw. Vertragswerkstätten vor, in deren vertrauensvolle Hände Sie den Unfallwagen geben sollten. Denn die Leasinggeber will natürlich durch eine sachgerechte Reparatur den bestmöglichen Restwert des Fahrzeug sicherstellen. Schließlich steht zum Leasingende irgendeine Form der Weiterverwertung für den Leasinggeber (Verkauf, Export, Verwertung) an.
Anders verhält es sich beim Leasing-Unfall mit Totalschaden. In diesem Fall muss die Regulierung in besonders enger Abstimmung mit dem Leasinggeber erfolgen. Gemeinsam mit der Leasingbank wird dabei in den meisten Fällen eine Auflösung des Leasingvertrags vereinbart. Die genauen Konditionen dazu finden sich – Sie ahnen es – in den entsprechenden Verträgen.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Unfall ohne Polizei
Wer haftet bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug?
In der Regel trägt der Leasingnehmer die Verantwortung für das Fahrzeug – auch bei einem unverschuldeten Unfall. Je nach Schuldfrage (verschuldet, unverschuldet oder teilverschuldet) ergeben sich unterschiedliche Pflichten und Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder der Versicherung.
mehr erfahrenMuss ich nach einem Leasing-Unfall eine bestimmte Werkstatt nutzen?
Ja, die meisten Leasingverträge schreiben vor, dass nur Partner- oder Vertragswerkstätten genutzt werden dürfen. Eine Reparatur bei einer nicht autorisierten Werkstatt kann zu Problemen bei der Rückgabe des Fahrzeugs führen.
mehr erfahrenWer ersetzt die Wertminderung nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug?
Wird das Fahrzeug durch den Unfall im Wert gemindert, kann der Leasinggeber Ersatz verlangen. Bei selbstverschuldetem Unfall zahlt der Leasingnehmer. Bei Fremdverschulden kann die Wertminderung beim Unfallgegner bzw. dessen Versicherung geltend gemacht werden.
mehr erfahrenLohnt sich professionelle Unterstützung bei der Schadensregulierung nach einem Leasing-Unfall?
Unbedingt. Die Kombination aus Leasingvertrag, Versicherungsfragen und Unfallregulierung ist komplex. Experten stellen sicher, dass keine Fristen versäumt werden, die richtigen Werkstätten beauftragt werden und Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.
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