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Unfall mit E-Bike – 5 wichtige Infos für Sie

Unfall mit E-Bike
Unfall mit E-Bike // Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Unfall mit E-Bike – 5 wichtige Infos für Sie

Ein Unfall mit dem E-Bike kann schnell teuer werden – sowohl für den Verursacher als auch für den Geschädigten. Wer mit einem E-Bike oder S-Pedelec unterwegs ist, muss je nach Modell besondere gesetzliche Regelungen beachten – vor allem in Bezug auf Versicherungspflicht und Verkehrsregeln. Kommt es zum Unfall, greifen ähnliche Haftungsgrundsätze wie beim Auto.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterschiede zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec bestehen, wann welche Versicherung greift – und was Sie im Ernstfall tun sollten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

In Kürze
  • Unter die Kraftfahrzeuge fallen des E-Bike und das S-Pedelec. Als Fahrrad geht das Pedelec durch.
  • E-Bike und S-Pedelec benötigen daher eine eigene Haftpflichtversicherung. Das Pedelec jedoch nicht.
  • Geraten Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall, muss der Verursacher Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen.
  • Ansprüche sind dann u.a. der Sachschaden am E-Bike, an der Kleidung oder am Helm. Dazu kommen weitere Schadenspositionen.

E-Bike, Pedelec, Elektrofahrrad… welche Unterschiede gibt es?

Ein Elektrofahrrad ist dann „nur“ ein Fahrrad, wenn seine Leistung 600 Watt nicht übersteigt und es eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h besitzt.

Als Kraftfahrzeug gilt hingegen ein Elektrofahrrad, das diese Kriterien nicht einhält –  z.B., wenn der Motor auch bei über 25 km/h weiter unterstützt.

Vorsicht: Für „schnelle Elektrofahrräder“ müssen alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden, die auch für Kraftfahrzeuge gelten. Mit diesen E-Bikes dürfen die Radwege nicht mehr benutzt werden. Es muss auf der regulären Fahrbahn gefahren werden.

Was ist eigentlich ein E-Bike und wie unterscheidet es sich von einem Pedelec oder S-Pedelec?

E-Bike wird umgangssprachlich häufig als Oberbegriff für alle Elektroräder verwendet. Das ist aber nicht ganz richtig.

Ein E-Bike ist ein Elektrofahrrad, das auch dann fährt, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Abhängig von der Watt-Zahl und der Maximalgeschwindigkeit gelten sie entweder als „Fahrrad“ oder als „Kraftfahrzeug“. Achten Sie daher unbedingt auf die Bestimmungen, die für die „schnellen Elektrofahrräder“ gelten – wie z.B. die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ein Pedelec ist ein „Pedal Electric Cycle“, mit welchem eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht werden kann. Schneller kann man nur fahren, wenn man kräftig in die Pedale tritt. Das Pedelec gilt als Fahrrad.

Das S-Pedelec ist ein schnelles Pedelec und fällt unter die Kleinkrafträder. Durch die Motorunterstützung beim Treten kann eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht werden. Ein Mofa-Führerschein ist zum Fahren vorgeschrieben – genauso wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Gibt es einen Haftungsunterschied zwischen einem E-Bike und einem normalen Fahrrad?

Einen Haftungsunterschied gibt es grundsätzlich nicht, denn das E-Bike hat von sich aus theoretisch keine erhöhte Unfallgefahr. Anders als Motorräder, Motoroller und Autos wird dem E-Bike keine Betriebsgefahr zugerechnet. Autos tragen bei einem Unfall mit einem E-Bike-Fahrer, der nicht grob fahrlässig gehandelt hat, eine Teilschuld, da das Autofahren an sich regelmäßig als gefährlich zu werten ist.

Bei einem Unfall eines E-Bike-Fahrers mit einem normalen Fahrrad wird im Einzelfall geprüft, wer den Unfall verursacht hat.

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Benötige ich eine Versicherung für E-Bikes?

Für ein E-Bike und ein S-Pedelec reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus. Für diese Elektrofahrradtypen müssen Sie unbedingt eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine klassische Rollerversicherung. Bei einem Pedelec braucht es das nicht.

Unser Tipp

Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Ihr Pedelec mit einschließt. Falls nicht, empfehlen wir Ihnen zum Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung, die Sie schützt, wenn Sie jemand anderen schädigen.

Unfall mit E-Bike

Geraten Sie unverschuldet mit Ihrem E-Bike in einen Verkehrsunfall, kann ihr Unfallgegner dafür haftbar gemacht werden und seine Haftpflichtversicherung muss Ihnen den Schaden ersetzen. Ein E-Bike-Unfall darf wie jeder andere Kfz-Unfall nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch hier kann es sich um sehr hohe Schadenssummen handeln. Dabei geht es viel weniger um den reinen Fahrzeugwert. Denn leider sind unfallbetroffene E-Biker oft auch verletzt und es geht regelmäßig um erhebliche Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgeldansprüche. Als Spezialisten verfügen wir über das hier benötigte Knowhow und helfen Ihnen damit kompetent Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wichtig

Hat Ihr Unfallgegner weder eine Haftpflichtversicherung noch genügend Geld, um den Schaden zu begleichen, kommt es darauf an, ob Ihre eigene Versicherung solche Forderungsausfälle auch abdeckt. Prüfen Sie daher, ob Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung solche Situationen absichert und bessern Sie gegebenenfalls nach.

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Ansprüche nach Unfall mit E-Bike

Nach einem Verkehrsunfall mit einem E-Bike muss der Schädiger grundsätzlich – wie auch bei einem Autounfall ohne E-Bike – den Zustand wiederherstellen, der vor dem Unfall bestand. Wir prüfen kostenfrei Ihre Schadensersatzansprüche für Sie. Neben dem Sachschaden am E-Bike können auch Schäden am Helm und der Kleidung bestehen. Auch diese Positionen werden durch fairforce.one für Sie geltend gemacht.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Unfall mit E-Bike

Wer haftet bei einem unverschuldeten E-Bike-Unfall?

Verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall, haftet dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihre Schäden – genau wie bei einem klassischen Verkehrsunfall. Dazu zählen Sachschäden am E-Bike, beschädigte Kleidung, medizinische Behandlungskosten und ggf. Schmerzensgeld.

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Gibt es einen Unterschied in der Haftung zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec?

Ja. Ein Pedelec gilt als Fahrrad – hier greift ggf. Ihre private Haftpflicht. E-Bikes und S-Pedelecs gelten je nach Leistung als Kraftfahrzeuge. Für sie ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Wer ohne sie fährt, riskiert Strafen und bleibt im Schadenfall auf den Kosten sitzen.

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Zahlt meine Versicherung auch, wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat?

Nur dann, wenn Ihre eigene Versicherung eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Diese springt ein, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist oder nicht zahlen kann. Prüfen Sie Ihren Vertrag – viele Privathaftpflichtversicherungen schließen E-Bike-Schäden nicht automatisch ein.

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Was ist, wenn ich mit meinem E-Bike einen Unfall verursache?

Als Unfallverursacher haften Sie für Personen- und Sachschäden. Besitzen Sie ein versicherungspflichtiges E-Bike oder S-Pedelec, übernimmt Ihre KFZ-Haftpflicht den Schaden. Beim Pedelec muss Ihre private Haftpflichtversicherung greifen – sofern dieser Risiko-Typ abgedeckt ist.

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Welche Ansprüche kann ich nach einem E-Bike-Unfall geltend machen?

Neben dem Sachschaden am E-Bike auch Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für Helm, Kleidung oder Gepäck. Zudem können Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend gemacht werden – je nach Schwere der Verletzungen.

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