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Unfall mit Anhänger – Wer muss zahlen?

Unfall mit Anhänger
Unfall mit Anhänger © Unsplash // Vlad Kutepov
Inhaltsverzeichnis: Unfall mit Anhänger – Wer muss zahlen?

Anhänger sind praktisch und beliebt. Baumarkteinkauf, Fahrzeugtransport oder für Hobbies wie z.B. Pferdetransport oder Motocross sind typische Einsatzgebiete. Doch schnell stellt man fest, dass das eigene Auto schwieriger zu lenken ist. Beim Beschleunigen und Bremsen verhält sich das Gespann völlig anders als das Zugfahrzeug allein.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, welche Versicherung bei einem Unfall mit Anhänger den Schaden zahlen muss und welche drei Unterscheidungen Sie bei einem Verkehrsunfall mit Anhänger kennen sollten.

Kurz und Knapp
  • Ein Unfall mit dem Anhänger ist häufig auf die veränderte Spurstabilität und die entsprechend beeinflusste Fahrweise des Fahrzeugs zurückzuführen.
  • Haben Sie einen Anhänger-Unfall, greifen zwei unterschiedliche Versicherungen: Eine für das Kraftfahrzeug und eine andere für den Anhänger.
  • Beide Versicherungen teilen sich regelmäßig intern die Kosten für den entstandenen Schaden nach einem Anhänger-Unfall.
  • Nach einem Unfall sollten Sie die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls die Polizei und den Notarzt benachrichtigen sowie die Verletzten versorgen.
  • Manche Anhänger-Vermieter verlangen nach einem Unfall einen polizeilichen Unfallbericht.
  • Beim Pferdeanhänger-Unfall unterscheidet man drei Varianten. Diese erklären wir Ihnen hier in unserem Ratgeber.

Was führt zu einem Unfall mit Anhänger?

Wer schon einmal mit einem PKW-Anhänger gefahren ist weiß, dass die Fahrstabilität stark verändert ist. Häufig entstehen zusätzliche Risiken durch eine falsche oder mangelnde Ladesicherung. Oft fällt es ungeübten Gespannführern schwer die größeren Maße oder das erhöhte Gewicht des Fahrgespanns richtig einzuschätzen. Nur wenige Kraftfahrer fahren regelmäßig mit einem Anhänger und so können Sie aufgrund ihrer unzureichenden Erfahrung nicht gut genug mit den veränderten Fahreigenschaften umgehen. Nicht zuletzt sind Gespanne deutlich anfälliger für Sietenwinde und Aufchaukelbewegungen die dann nur durch beherztes Geradeziehen des Gespanns zu bewältigen sind. Dementsprechend ist die mangelnde Fahrpraxis mit dem Gespann aus PKW und Anhänger die häufigste Unfallursache.

Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit (geliehenem) Anhänger?

Dass Ihr Auto zumindest mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung versichert sein muss, ist allgemein anerkannt und zudem Pflicht. Doch wie verhält es sich beim Anhänger?
Auch der PKW-Anhänger unterliegt der Versicherungspflicht. Das ist in § 8 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes (KHVG) festgelegt. Folglich greifen beim PKW-Anhänger-Gespann immer zwei Versicherungen: Die des Kraftfahrzeugs und die des Anhängers.

Daraus entsteht natürlich die Frage, wer bei einem Unfall mit Anhänger zahlen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 2010 geurteilt (Az. IV ZR 279/08), dass bei einer Doppelversicherung im Regelfall bei Unfallverursachung durch das Gespann der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.

Gut zu wissen: Die beiden Versicherer treten laut BGH als so genannte Gesamtschuldner auf. Diese übernehmen jeweils die Hälfte der Zahlung an den geschädigten Unfallgegner.
Insbesondere für geliehene oder gemietete Anhänger ist dies wichtig zu wissen, denn sie sind häufig bei unterschiedlichen Versicherten versichert und auch die Halter von Fahrzeug und Anhänger sind nicht identisch. Der vom Baumarkt verliehene Anhänger hat typischerweise einen anderen Versicherungsnehmer als ihr PKW.

Hinweis

Zur Schadensregulierung wird normalerweise die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs in Anspruch genommen. Diese kann sich dann im Innenverhältnis von der Versicherung des Anhängers die Hälfte der Schadenssumme zurückerstatten lassen.Wenn Sie von einem Gespann durch einen Unfall unverschuldet geschädigt wurden, könnenSie Ihre Ansprüche bei beiden Versicherungen geltend machen, da in der Außendarstellung beide Versicherungen als Gesamtschuldner auftreten.

Sonderfall: Pferdeanhänger-Unfall

Beim Unfall mit Pferdeanhänger lassen sich drei Varianten unterscheiden:

  1. Unfall durch den PKW mit Pferdeanhänger: Die eben genannte Regelung zur Gesamtschuldnerschaft findet auch auf einen Unfall durch einen vom PKW gezogenen Pferdeanhänger Anwendung. Bei einem verursachten Unfall vom Pferdeanhängergespann sind daher beide Versicherungen eintrittspflichtig.
  2. Beschädigung des Anhängers durch das transportierte Pferd: Wird der Anhänger jedoch durch das darin transportierte Pferd beschädigt, muss der Halter des Pferdes gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dafür haften.
    Achtung!

    Eine Tierhalterhaftpflicht greift üblicherweise nicht bei gemieteten oder geliehenen Sachen. Der Halter müsste dann für den Schaden am Anhänger selbst aufkommen.

  3. Pferd wird durch einen Defekt am Anhänger verletzt: Wird das Pferd durch Mängel am gemieteten Anhänger verletzt, so haftet der Anhänger-Vermieter für diejenigen Defekte, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536 a BGB). Gemäß § 599 BGB trifft den Verleiher üblicherweise aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Eintrittspflicht für den entstandenen Schaden.

3 wichtige Schritte nach dem Anhänger-Unfall

Nach einem Verkehrsunfall mit einem Anhänger sollten Sie unbedingt folgende drei Schritte beachten:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle, damit eine weitere Gefährdung oder ein Auffahrunfall vermieden werden kann.
  2. Danach sollten Sie – abhängig vom Ausmaß des Unfalls – Polizei und Notarzt verständigen. Die wichtigsten Fragen zum Unfall können Sie durch die W-Fragen (Wo? Was? Wie? Welche Verletzungen?) beantworten. Warten Sie auch unbedingt Rückfragen ab und legen Sie nicht sofort auf. Wann Sie die Polizei zum Unfall hinzurufen sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel.
    Hinweis

    Auch bei kleineren Unfällen verlangen manche Anhänger-Vermieter einen polizeilichen Unfallbericht. Fragen Sie am besten noch vor der Fahrt nach, was im Notfall zu tun ist.

  3. Leisten Sie erste Hilfe, wenn Personen verletzt wurden. Versuchen Sie eine Verschlechterung des Zustands der verletzten Personen zu vermeiden und diese zu beruhigen.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind in einen Anhänger-Unfall verwickelt und haben Fragen? Dann am besten schnell bei faire-Regulierung.de melden. Das bewährte Verfahren im Überblick:

  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
  • Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und bespricht mit Ihnen persönlich das für Sie richtige Vorgehen.
  • Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt informiert

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