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Schaden durch Schlagloch – Wer haftet?

Schlagloch
Schlagloch ©Marc Bruxelle/Shutterstock.com
Inhaltsverzeichnis: Schaden durch Schlagloch – Wer haftet?

Der harte Schlag geht durch Mark und Bein: Selbst den aufmerksamsten Autofahrer erwischt irgendwann ein Schlagloch. Doch wer kommt für den Schaden auf? Wir erklären Ihnen, welche Schäden durch ein Schlagloch entstehen können geben Ihnen hilfreiche Tipps mit an die Hand, damit Sie im besten Fall den Schaden nicht selbst zahlen müssen.

In Kürze
  • Bei einem Schlaglochunfall liegt die Beweislast bei Ihnen.
  • Machen Sie daher Fotos von der Unfallstelle, Ihrem Fahrzeug, dem Schlagloch und notieren Sie die zugelassene Höchstgeschwindigkeit und mögliche Zeugen.
  • Für eine intakte Straße ist der Verkehrssicherungsverpflichtete (heißt wirklich so) zuständig. Das können Privatpersonen, Gemeinden, Kreise, Länder oder auch der Bund sein. 
  • Prinzipiell haftet dieser Verpflichte auch, aber es gibt wichtige Ausnahmen wie z. B. bei Warnung durch Beschilderung.
  • Den Schaden zahlt selten der Verpflichte. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, gibt es eine Chance, dass diese den Schaden übernimmt.

Schlagloch: Was kann passieren?

Fahren Sie über ein Loch im Asphalt, können schwerwiegende Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen. Hier haben wir Ihnen mögliche Schäden durch ein Schlagloch aufgelistet:

  • aufgeschlitzte Reifen
  • beschädigter Lack
  • verbogener Felgenrand
  • Beschädigung der Ölwanne
  • Schaden an der Radaufhängung
  • Beschädigung der Fahrzeugunterseite
  • Folgeunfall durch ruckartiges Abbremsen

Wichtig: Bemerken Sie ein Schlagloch, sollten Sie das schnellstmöglich beim zuständigen Amt für Straßenbau der zuständigen Gemeinde oder Stadt melden. Das geht am besten telefonisch. Einige Gemeinden haben dafür extra auch ein Online-Tool.

Wer ist für die Reparatur der Straßen zuständig?

Der Verkehrssicherungspflichtige ist für den Erhalt des Straßenzustandes verantwortlich, der eine zweckgemäße Nutzung ermöglicht. Wer Verkehrssicherungsverpflichteter ist, richtet sich nach der Zuständigkeit für die jeweilige Straße. Das können Privatpersonen, Gemeinden, Kreise, Länder oder auch der Bund sein. 

Der Zuständige muss Schäden reparieren oder zunächst den Autofahrer davor warnen, wenn mit einer Gefahrenstelle nicht zu rechnen ist. Auch müssen die Straßen in seinem Zuständigkeitsbereich regelmäßig kontrolliert werden.

Haften die öffentlichen Kommunen für Schlaglochschäden?

Gerade wenn man in ein tiefes Schlagloch gefahren ist, stellt sich die Frage, wer für den Schlaglochschaden haftet. Prinzipiell haften die Verkehrssicherungspflichtigen für Schäden, die durch eine schlechte Fahrbahn verursacht wurden. Allerdings nur dann, wenn der Schaden noch nicht behoben wurde oder eine entsprechende Warnung durch Beschilderung fehlt. In der Praxis ist das leider nicht ganz so leicht durchsetzbar:

Laut § 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt das sogenannte Sichtfahrgebot. Das bedeutet, dass Sie nur so schnell fahren dürfen, dass sie innerhalb des sichtbaren Bereichs anhalten können. Also auch bei einem Schlagloch. Auch wenn Sie unmittelbar nach dem Entstehen des Lochs über ein Schlagloch fahren, kann der Verpflichtete nicht haftbar gemacht werden, weil er noch keine Chance zur Reparatur hatte. Sie dürfen insbesondere bei wenig befahrenen Straßen nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag einwandfrei ist und keine Schäden aufweist. Bei Autobahnen dagegen dürfen Sie voraussetzen, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen.

Schaden durch Schlagloch – Wer zahlt?

Weisen Kommunen nicht auf ein Schlagloch hin, können sie für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. In solchen Fällen kann eine Klage gegen die zuständige Behörde erwogen werden. Ein Schadensersatzanspruch kann jedoch entfallen oder gekürzt werden, wenn die Schlaglöcher gut erkennbar waren. Selbes gilt, wenn ein Warnschild da war oder Sie zu schnell gefahren sind.

Wichtig

Die Beweislast für mangelnde Beschilderung liegt aber beim Autofahrer!
Ohne Beweise (Fotos, Zeugen, Gutachten) wird es schwer.

6 wichtige Tipps zum Schadensersatz nach Schlagloch-Schäden

  1. Die eigene Versicherung übernimmt manchmal den Schaden

    Wenn niemand anderes haftbar gemacht werden kann, bleiben nur ihre eigenen Versicherungen. Ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug durch ein Schlagloch entstanden, zahlt in der Regel die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung zahlt jedoch nicht. Hier müssen Sie für die Reparatur selbst aufkommen.
    Entsteht durch das Schlagloch lediglich ein Reifenschaden, zahlt die Vollkaskoversicherung meist nicht. Denn bei Reifen handelt es sich um Verschleißteile und diese sind häufig nicht mitversichert.

  2. Schlagloch und fehlende Warn-Beschilderung fotografieren

    Beim Schlagloch-Unfall liegt die Beweislast bei Ihnen. Wenn Sie Schadensansprüche stellen möchten, dann müssen Sie den Schlaglochschaden umfassend dokumentieren. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie bei Verdacht auf Schäden folgende Dinge fotografieren:
    – Schäden an Ihrem Auto
    – Fehlende Beschilderung/Warnhinweise
    – Den Unfallort
    – Den Straßenschaden
    – Die Tiefe des Schlaglochs (am besten mit einem Vergleichsgegenstand oder Zollstock)

  3. Namen und Anschriften möglicher Zeugen festhalten oder Polizei hinzurufen

    Anschrift möglicher Zeugen. Noch sicherer ist es, den Schaden direkt von der Polizei aufnehmen zu lassen.

  4. Höchstgeschwindigkeit notieren

    Ihnen kann schnell der Vorwurf gemacht werden, dass Sie zu schnell gefahren sind und daher das Schlagloch übersehen haben. Notieren Sie sich also unbedingt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit.

  5. Vorsicht bei der Weiterfahrt

    Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nach dem Schlagloch-Unfall noch fahrtauglich ist, sollten Sie bei der Weiterfahrt besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Suchen Sie unbedingt eine Werkstatt auf und lassen Sie Ihr Fahrzeug überprüfen. Neben den klassischen Dellen in den Felgen ist nicht selten die Spur durch den Schlag verstellt. Spätestens wenn Ihr Fahrzeug bei freiem Lenkrad nicht mehr geradeaus läuft oder Vibrationen im Lenkrad spürbar sind, sollte Ihr nächster Stopp eine qualifizierte Werkstatt sein.

  6. Gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie sich direkt bei uns

    Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie passende weitere Vorgehen. 
    Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er ermittelt die Höhe des Schlaglochschadens und erstell das wichtige unabhängige Gutachten 
    Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwälte mit unserer Software aufbereitet 
    Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht 
    Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen 
    Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) einfach auf dem Handy auf dem Laufenden gehalten.
    Wir können Ihren Schlagloch-Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

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