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Unfall mit Polizeiauto – Wer ist schuld am Verkehrsunfall?

Unfall mit Polizeiauto
Unfall mit Polizeiauto Photo by Mika Baumeister on Unsplash
Inhaltsverzeichnis: Unfall mit Polizeiauto – Wer ist schuld am Verkehrsunfall?

Die ca. 22.500 Polizeifahrzeuge sind besondere Verkehrsteilnehmer. Bei der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben stehen ihnen Sonderrechte zu, welche sie auch unter bestimmten Voraussetzungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreien.

Doch wer muss für Schäden haften, wenn es zu einem Unfall zwischen normalen Verkehrsteilnehmern und Polizeifahrzeugen kommt? Ist immer die Zivilperson schuld am Unfall? Alles zum Thema erklären wir Ihnen hier in unserem Ratgeber.

In Kürze

  • Auch wenn sich die Idee aufdrängt, ist nicht immer die Privatperson schuld am Unfall mit Polizeiauto.
  • Beamte im Einsatz stehen bestimmte Sonderrechte zu, welche sie teilweise von den Verkehrsregeln befreien. Dennoch müssen auch sie Rücksicht auf Andere nehmen.
  • Anstelle des Beamten, der einen Unfall verursacht, haftet die zuständige Dienststelle bzw. das Land.
  • Einsatzfahrzeugen steht auch ein sog. Wegerecht zu. Deshalb müssen die anderen Verkahrsteilnehmer einem Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen sofort Platz machen.
  • Auch zu einem Unfall mit Polizeiauto kann man die Kollegen der Beamten zur Schadensaufnahme rufen.

Ist stets die Privatperson schuld am Unfall mit Polizeiauto?

Bei lauter Musik im Auto kann das Polizeisignal leicht überhört werden. Besonders bei zeitkritischen Einsätzen sind die Polizeifahrzeuge um schnelles Vorankommen bestrebt und tauchen für unaufmerksame Verkehrsteilnehmer überraschend auf. Das Unfallrisiko ist dadurch deutlich erhöht. Doch wer ist schuld am Unfall mit Polizeiauto?

Nicht in jedem Fall ist der Fahrer des zivilen KFZ schuld am Unfall. Die Schuld kann bei Fehlverhalten der Beamten auch der Polizei zugewiesen werden. Bei einem Unfall sind nämlich immer die individuellen Umstände zu prüfen. Eine pauschale Antwort auf die Schuldfrage gibt es daher nicht.

Hinweis

Den Beamten stehen im Einsatz gewisse Sonderrechte zu, aber sie müssen auch ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nachkommen.

Gibt es Sonderrechte für Polizeifahrzeuge im Einsatz?

Die Straßenverkehrsordnung räumt in § 35 der Feuerwehr, Polizei und anderen berechtigten Einsatzkräften Sonderrechte ein. So sind sie teilweise von den in der Straßenverkehrsordnung aufgeführten Regeln befreit. Diese Sonderrechte erlauben beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, das Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit sowie das Befahren der Gegenfahrbahn. Allerdings dürfen diese Sonderrechte nur bei entsprechender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Und auch nur dann, wenn sie im Einsatz sind.

Das heißt konkret: Ist ein Polizeiauto ohne Blaulicht und Sirene unterwegs, muss es sich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch an die Verkehrsregeln halten.

Kommt es zu einem Unfall ohne dass die Polizei erkennbar auf einem Einsatz war, wird sie wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch an den zugrundeliegenden Verkehrsverstößen beurteilt.

Unfall mit Polizeiauto: Wer haftet?

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall mit einem Polizeiauto geraten, stellt sich die Frage, wer für den Ihnen daraus entstandenen Schaden haftet.
Wichtig zu wissen ist, dass Ihre Ansprücheüber die zuständige Dienststelle bzw. das Land als Arbeitgeber des Fahrzeugführers geltend zu machen sind. Der Beamte, der den Unfall verschuldet hat, haftet also nicht selbst.

Ihre Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld müssenbei der jeweiligen behördlichen Stelle geltend gemachtwerden. Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.

Wie ist die Lage, wenn die Polizei beim Unfall im Einsatz war?

Ist die Polizei auf einem Einsatz wird ihr neben der teilweisen Befreiung von den geltenden Verkehrsregelungen auch in § 38 StVO ein weiteres Recht eingeräumt: Das Wegerecht. Andere Verkehrsteilnehmer müssen den Beamten unverzüglich Platz machen, wenn das Blaulicht gemeinsam mit dem Einsatzhorn eingeschaltet ist.

Gut zu wissen: Fahrer, die einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn nicht unverzüglich freie Bahn geschaffen und dadurch einen Unfall verursacht haben, mit einem Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Halten sich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht an das Wegerecht, ist es jedoch nicht so, dass sie bei einem darauf folgenden Unfall stets schuld sind. Das liegt daran, dass die im Einsatz befindliche Polizei stets vorausschauend fahren muss. Halten die Beamten sich nicht daran, kann ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden. Verursachen die Beamten durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit einen Unfall, kann sie auch die Hauptschuld an dem Unfall treffen. Das ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalls und erst nach Analyse des konkreten Unfallgeschehens zu beurteilen. Wenn Sie dazu Fragen haben, kommen Sie bitte einfach auf uns zu. Wir verfügen über ein bewährtes Spezialistennetzwerk, das Ihnen auch in solch einer außergewöhnlichen Situation kompetent weiterhilft.

<strong>Merke</strong>

Auch wenn die StVO Einsatzfahrzeugen eine gewisse Freiheit einräumt, gilt diese nicht uneingeschränkt.

Sollte man die Polizei zum Unfall mit Polizeiauto rufen?

Kommt es unter normalen Verkehrsteilnehmern zu einem Unfall mit gemieteten Fahrzeugen, mit größeren Sachschäden oder es sind Personen verletzt, gilt die klare Regel: Rufen Sie die Polizei zum Unfallort!

Doch wie ist die Lage, wenn Sie in einen Unfall mit einem Polizeiauto geraten? Dürfen die am Unfall beteiligten Beamten dann selbst den Schadensfall aufnehmen?
Wir raten Ihnen ganz klar davon ab. Die am Unfall beteiligten Beamten könnten in einem Interessenkonflikt stehen. Bestehen Sie darauf, dass am Unfall unbeteiligte Beamte hinzugezogen werden. Diese können dann mit der nötigen Distanz den Unfall mit dem Polizeiauto untersuchen und protokollieren.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sind Sie in einen Unfall mit Polizeiauto geraten? Dann am besten schnell bei faire-Regulierung.de melden:

  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
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