Startseite » Unfall bei Probefahrt – Wer zahlt?

Unfall bei Probefahrt – Wer zahlt?

Unfall bei Probefahrt
Unfall bei Probefahrt // Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Unfall bei Probefahrt – Wer zahlt?

Ob beim Händler oder beim Privatverkauf: Eine Probefahrt ist oft der entscheidende letzte Schritt vor dem Autokauf – und birgt zugleich ein erhöhtes Unfallrisiko. Der ungewohnte Wagen, ungeübte Handgriffe und die neue Fahrsituation können schnell zu einem Missgeschick führen.

Kommt es dabei zu einem Unfall, haftet in der Regel die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters – es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig verursacht oder es fehlt eine vertragliche Absicherung. Dann kann der Probefahrer selbst zur Verantwortung gezogen werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterschiede es zwischen Händler und Privatverkauf gibt, worauf Sie bei der Versicherung achten müssen und wie Sie sich als Verkäufer oder Käufer bestmöglich absichern.

In Kürze
  • Wir empfehlen Ihnen bei einem Verkauf von privat zu privat vorab eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Davon profitieren im Schadensfall beide Seiten.
  • Egal ob beim Händler oder bei einem privaten Verkäufer: Wenn der Kaufinteressent einen Unfall bei der Probefahrt grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, kann die Versicherung des Händlers oder des privaten Verkäufers die Zahlung verweigern. Dann muss der Probefahrer für die verursachten Kosten aufkommen.

Wer haftet bei einem Unfall bei der Probefahrt?

Eine Probefahrt kann enorm hilfreich sein, um herauszufinden, ob das Fahrzeug den gewünschten Vorstellungen entspricht. Um in kurzer Zeit den Wagen gründlich testen zu können, liegt schnell die Aufmerksamkeit des Fahrers in erster Linie auf dem Fahrzeug und dessen Funktionen. Der eigentlich viel wichtigere Straßenverkehr bekommt nur kurze Seitenblicke. Dieses Setup ist für Probefahrten typisch und führt dazu, dass der Unfall schneller gebaut ist als sonst. Um herauszufinden, wer nun in der Zahlungspflicht steht, müssen zwei Fälle unterschieden werden:

Wichtig

Um herauszufinden, wer in der Zahlungspflicht steht, müssen zwei Fälle unterschieden werden:

    • Probefahrt beim Autohändler
    • Probefahrt bei einem Verkauf von privat zu privat

Die beiden Ausgangslagen unterscheiden sich in der Haftungsfrage ganz erheblich. Wir erklären Ihnen die Unterschiede.

Sie wollen Klarheit und Unterstützung bei Ihrem Verkehrsunfall?

Unfallgeschädigte wie Sie bekommen bei fairforce.one beste Unterstützung.

Lassen Sie Ihren Unfall jetzt kostenfrei und unverbindlich durch unsere Regulierungs-Spezialisten prüfen.

Was Sie beim gewerblichen Händler beachten müssen

Schäden am Probefahrzeug sind quasi Teil des Berufsrisikos des Händlers. Für solche Schäden kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung des Händlers auf. Doch Vorsicht! Das gilt nur bei leichter Fahrlässigkeit. Fährt der Probefahrer grob fahrlässig oder beschädigt das Fahrzeug sogar absichtlich, wird er vollständig zur Kasse gebeten. Das ist vor allem bei alkoholisiertem Fahren oder groben Verkehrsverstößen der Fall.

Wichtig

Für Schäden am Probefahrzeug kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung des Händlers auf. Doch Vorsicht! Das gilt nur bei leichter Fahrlässigkeit. Fährt der Probefahrer grob fahrlässig, zum Beispiel unter Alkoholeinfluss, muss er die Kosten selbst tragen.

Woher weiß man, ob der Händler eine Vollkaskoversicherung hat?

Am besten fragen Sie einfach nach. Hat der Händler nichts Bestimmtes über die Art der Versicherung des Probefahrzeugs gesagt, greift eine für Sie wertvolle Sicherheitsfunktion: Die sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung. Weist der Händler Sie nicht ausdrücklich auf das Gegenteil hin, können Sie davon ausgehen, dass der Wagen vollkaskoversichert ist. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Damit die Versicherung zahlt, muss die mögliche Beschädigung durch den Unfall im Zusammenhang mit den Gefahren erfolgen, die typisch für derartige Probefahrten sind. Also beispielsweise Zusammenstöße wegen einer Fehleinschätzung der fahrzeugtypischen Breite oder Länge des Probefahrzeugs.

Entscheidet sich der Probefahrer des luxuriösen Cabriolets, damit eine Tranche Pflastersteine vom Baumarkt zum eigenen Kleingarten zu transportieren, kann nicht von einer typischen Gefahr gesprochen werden. In solchen Fällen wird der Hobbygärtner zu Recht den Fahrzeugschaden selbst erstatten müssen.

Hinweis: Sollte der Händler keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, muss er Sie vor der Probefahrt darauf aufmerksam machen, da dann Sie bei einem Unfall für die Reparaturkosten im Risiko stehen. Auch denkbar ist, dass Sie eine Vereinbarung erhalten, die für den Fall eines Unfalls eine Selbstbeteiligungshöhe festlegt. Diese liegen regelmäßig zwischen 1.000 und 3.000 €. Solche Regelungen finden Sie häufig in der Probefahrtvereinbarung, die Sie vor der Probefahrt zum Unterzeichnen bekommen. Achten Sie auf niedrige Selbstbeteiligungen!

Unfall bei Probefahrt – Verkauf von privat zu privat

Haben ein privater Verkäufer und ein privater Kaufinteressent vor der Probefahrt keine Vereinbarung über eine eventuelle Schadensregulierung getroffen, muss die Kaskoversicherung des Verkäufers für einen eventuellen Schaden am Fahrzeug aufkommen. Entscheidend ist dabei, welchen Kfz-Versicherungsschutz der Verkäufer gewählt hat:

Bei einer Voll- oder Teilkasko sind die jeweiligen Konditionen zu beachten. Teilweise wird die Haftung für einen Probefahrt-Unfall grundsätzlich ausgeschlossen. Auch kann eine Selbstbeteiligung verlangt werden oder der Unfall kann zu einem Verlust der Schadenfreiheitsklasse führen. Eine Haftpflicht hingegen übernimmt die Kosten, welche durch einen Unfall bei der Probefahrt entstehen, nicht. So muss der Probefahrer auch bei nur leichter Fahrlässigkeit die gesamten Kosten tragen.

Unser Tipp: Probefahrt-Vereinbarung bei Verkauf von privat zu privat

Wichtig

Für beide Seiten ist es ratsam, vor Fahrtbeginn eine schriftliche Vereinbarung über den Fall eines Unfalles während der Probefahrt abzuschließen. Als Privatverkäufer sollten Sie sich auch darüber informieren, welche Konditionen Ihre bestehende Kfz-Versicherung in solch einem Fall anbietet. So können Sie die Haftung im eventuellen Schadensfall vorab klären.

Auch wenn der Sinn so einer Vereinbarung auf der Hand liegt, wird sie in der Praxis zu oft vernachlässigt. Seien Sie konsequent! Lassen Sie sich als Verkäufer auch in jedem Fall vor Antritt der Probefahrt den Führerschein des Probefahrers zeigen. Halten Sie in der Vereinbarung auch fest, wie das Fahrzeug versichert ist und welche Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls für den Probefahrer fällig wird.

Hinweis: Wenn es während der Probefahrt zu einem Unfall kommt, wird sich danach meistens um die drohende Hochstufung in der Kfz-Versicherung gestritten. Wer soll die jetzt ausgleichen? Regeln Sie daher in der Vereinbarung zur Probefahrt, wie Sie damit umgehen wollen.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Rufen Sie uns jetzt kostenlos an unter 0800 – 30 111 60 oder lassen Sie Ihre Ansprüche direkt online prüfen!

Wir von fairforce.one geben Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Anliegen ausschließlich durch nachgewiesen kundenorientiert arbeitende Verkehrs- und Versicherungsrechtspezialisten geprüft und kompetent für Sie in Ordnung gebracht wird.

Mit nur wenigen Klicks kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter. Das Netzwerk von fairforce.one setzt Ihre Ansprüche durch und begleitet Sie persönlich in allen Fragen bis zur vollständigen Auszahlung.

Genau dafür haben wir fairforce.one gegründet. Und genau das hat uns zu Deutschlands Regulierungsportal für Verkehrsunfälle mit den besten Kundenbewertungen gemacht.

Häufig gestellte Fragen

Wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt beim Autohändler?

In der Regel übernimmt die Vollkaskoversicherung des Händlers den Schaden – vorausgesetzt, der Unfall wurde nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Bei Alkohol am Steuer oder rücksichtsloser Fahrweise kann die Versicherung die Leistung verweigern und der Probefahrer haftet selbst.

mehr erfahren

Was passiert, wenn bei einer privaten Probefahrt ein Unfall passiert?

Kommt es beim Privatverkauf zu einem Unfall, hängt die Haftung von der Versicherung des Verkäufers und von einer möglichen Probefahrtvereinbarung ab. Ohne klare Absprachen kann der Probefahrer sogar bei leichter Fahrlässigkeit selbst für den Schaden aufkommen.

mehr erfahren

Zahlt die Haftpflichtversicherung des Verkäufers bei Schäden während der Probefahrt?

Nein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden am Fahrzeug Dritter. Schäden am eigenen Auto durch den Probefahrer übernimmt nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung – und auch das nur unter bestimmten Bedingungen.

mehr erfahren

Was sollte in einer Probefahrtvereinbarung stehen?

Eine gute Vereinbarung regelt, wie das Fahrzeug versichert ist, wer bei einem Unfall haftet, welche Selbstbeteiligung fällig wird und wie mit einer möglichen Hochstufung der Versicherung umgegangen wird. Wichtig ist auch die Kontrolle des Führerscheins vor Fahrtantritt.

mehr erfahren

Kann der Händler verlangen, dass der Probefahrer für den Schaden aufkommt?

Nur dann, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder eine Selbstbeteiligung in der Probefahrtvereinbarung festgelegt wurde. Andernfalls greift bei leichter Fahrlässigkeit die Versicherung des Händlers.

mehr erfahren
Diesen Beitrag jetzt selbst bewerten:
[0/5 aus 0 Bewertungen]

Prüfen Sie Ihren Schadensersatz

Mit welchem Fahrzeug waren Sie unterwegs?
kostenfrei und unverbindlich