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Schaden durch Schlagloch – Wer haftet?

Inhaltsverzeichnis: Schaden durch Schlagloch – Wer haftet?

Ein Schlagloch kommt selten allein – und meist dann, wenn man es am wenigsten erwartet. Dabei kann ein plötzlicher Schlag auf der Fahrbahn schwere Schäden am Fahrzeug verursachen: verbogene Felgen, gerissene Reifen, beschädigte Aufhängung oder sogar Folgeunfälle. Doch wer haftet dafür? Grundsätzlich kann die Kommune oder das Land zur Verantwortung gezogen werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie gut informiert und vorbereitet sein.

In Kürze

  • Bei einem Schlaglochunfall liegt die Beweislast bei Ihnen.
  • Machen Sie daher Fotos von der Unfallstelle, Ihrem Fahrzeug, dem Schlagloch und notieren Sie die zugelassene Höchstgeschwindigkeit und mögliche Zeugen.
  • Für eine intakte Straße ist der Verkehrssicherungsverpflichtete (Ja, das heißt wirklich so!) zuständig. Das können Privatpersonen, Gemeinden, Kreise, Länder oder auch der Bund sein.
  • Prinzipiell haftet dieser Verpflichte auch, aber es gibt wichtige Ausnahmen – wie z. B. bei Warnung durch Beschilderung.
  • Den Schaden zahlt selten der Verpflichte. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, gibt es eine Chance, dass diese den Schaden übernimmt.

Schlagloch: Was kann passieren?

Fahren Sie über ein Loch im Asphalt, können schwerwiegende Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen. Hier haben wir Ihnen mögliche Schäden durch ein Schlagloch aufgelistet:

  • aufgeschlitzte Reifen
  • beschädigter Lack
  • verbogener Felgenrand
  • Beschädigung der Ölwanne
  • Schaden an der Radaufhängung
  • Beschädigung der Fahrzeugunterseite
  • Folgeunfall durch ruckartiges Abbremsen

Wichtig: Bemerken Sie ein Schlagloch, sollten Sie das schnellstmöglich beim zuständigen Amt für Straßenbau der zuständigen Gemeinde oder Stadt melden. Das geht am besten telefonisch, einige Gemeinden haben dafür extra auch ein Online-Tool.

Wer ist für die Reparatur der Straßen zuständig?

Der Verkehrssicherungspflichtige ist für den Erhalt des Straßenzustandes verantwortlich, der eine zweckgemäße Nutzung ermöglicht. Wer Verkehrssicherungsverpflichteter ist, richtet sich nach der Zuständigkeit für die jeweilige Straße. Das können Privatpersonen, Gemeinden, Kreise, Länder oder auch der Bund sein. 

Der Zuständige muss Schäden reparieren oder zunächst den Autofahrer davor warnen, wenn mit einer Gefahrenstelle nicht zu rechnen ist. Auch müssen die Straßen in seinem Zuständigkeitsbereich regelmäßig kontrolliert werden.

Haften die öffentlichen Kommunen für Schlaglochschäden?

Gerade wenn man in ein tiefes Schlagloch gefahren ist, stellt sich die Frage, wer für den Schlaglochschaden haftet. Prinzipiell haften die Verkehrssicherungspflichtigen für Schäden, die durch eine schlechte Fahrbahn verursacht wurden. Allerdings nur dann, wenn der Schaden noch nicht behoben wurde oder eine entsprechende Warnung durch Beschilderung fehlt. In der Praxis ist das leider nicht ganz so leicht durchsetzbar:

Laut § 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt das sogenannte Sichtfahrgebot. Das bedeutet, dass Sie nur so schnell fahren dürfen, dass sie innerhalb des sichtbaren Bereichs anhalten können – also auch bei einem Schlagloch. Auch wenn Sie unmittelbar nach dem Entstehen des Lochs über ein Schlagloch fahren, kann der Verpflichtete nicht haftbar gemacht werden, weil er noch keine Chance zur Reparatur hatte. Sie dürfen insbesondere bei wenig befahrenen Straßen nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag einwandfrei ist und keine Schäden aufweist. Bei Autobahnen dagegen dürfen Sie voraussetzen, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen.

Schaden durch Schlagloch – Wer zahlt?

Weisen Kommunen nicht auf ein Schlagloch hin, können sie für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. In solchen Fällen kann eine Klage gegen die zuständige Behörde erwogen werden. Ein Schadensersatzanspruch kann jedoch entfallen oder gekürzt werden, wenn die Schlaglöcher gut erkennbar waren. Selbes gilt, wenn ein Warnschild da war oder Sie zu schnell gefahren sind.

6 wichtige Tipps zum Schadensersatz nach Schlagloch-Schäden

  1. Die eigene Versicherung übernimmt manchmal den Schaden

    Wenn niemand anderes haftbar gemacht werden kann, bleiben nur ihre eigenen Versicherungen. Ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug durch ein Schlagloch entstanden, zahlt in der Regel die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung zahlt jedoch nicht. Hier müssen Sie für die Reparatur selbst aufkommen.
    Entsteht durch das Schlagloch lediglich ein Reifenschaden, zahlt die Vollkaskoversicherung meist nicht. Denn bei Reifen handelt es sich um Verschleißteile und diese sind häufig nicht mitversichert.

  2. Schlagloch und fehlende Warn-Beschilderung fotografieren

    Beim Schlagloch-Unfall liegt die Beweislast bei Ihnen. Wenn Sie Schadensansprüche stellen möchten, dann müssen Sie den Schlaglochschaden umfassend dokumentieren. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie bei Verdacht auf Schäden folgende Dinge fotografieren:
    – Schäden an Ihrem Auto
    – Fehlende Beschilderung/Warnhinweise
    – Den Unfallort
    – Den Straßenschaden
    – Die Tiefe des Schlaglochs (am besten mit einem Vergleichsgegenstand oder Zollstock)

  3. Namen und Anschriften möglicher Zeugen festhalten oder Polizei hinzurufen

    Anschrift möglicher Zeugen. Noch sicherer ist es, den Schaden direkt von der Polizei aufnehmen zu lassen.

  4. Höchstgeschwindigkeit notieren

    Ihnen kann schnell der Vorwurf gemacht werden, dass Sie zu schnell gefahren sind und daher das Schlagloch übersehen haben. Notieren Sie sich also unbedingt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit.

  5. Vorsicht bei der Weiterfahrt

    Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nach dem Schlagloch-Unfall noch fahrtauglich ist, sollten Sie bei der Weiterfahrt besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Suchen Sie unbedingt eine Werkstatt auf und lassen Sie Ihr Fahrzeug überprüfen. Neben den klassischen Dellen in den Felgen ist nicht selten die Spur durch den Schlag verstellt. Spätestens wenn Ihr Fahrzeug bei freiem Lenkrad nicht mehr geradeaus läuft oder Vibrationen im Lenkrad spürbar sind, sollte Ihr nächster Stopp eine qualifizierte Werkstatt sein.

  6. Gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie sich direkt bei uns

    Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie passende weitere Vorgehen. 
    Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er ermittelt die Höhe des Schlaglochschadens und erstell das wichtige unabhängige Gutachten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Schlaglochschäden

Wer ist verantwortlich für den Straßenzustand und die Reparatur von Schlaglöchern?

Das hängt von der Straße ab: Je nach Zuständigkeit sind Bund, Länder, Kommunen oder auch Privatpersonen verantwortlich. Diese müssen gefährliche Schlaglöcher rechtzeitig reparieren oder warnen – z. B. durch Verkehrsschilder.

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Wann haftet die Kommune für einen Schaden durch ein Schlagloch?

Nur dann, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das ist der Fall, wenn ein bekanntes Schlagloch nicht rechtzeitig repariert oder nicht ausreichend gekennzeichnet wurde. Bei neu entstandenen Schäden haftet sie meist nicht sofort.

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Welche Schäden können durch Schlaglöcher entstehen?

Typisch sind Reifenschäden, verbogene Felgen, defekte Stoßdämpfer oder beschädigte Ölwannen. Auch Folgeunfälle durch abrupte Ausweich- oder Bremsmanöver sind möglich – mit potenziellen Personen- und Blechschäden.

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Zahlt meine Versicherung bei einem Schlagloch-Unfall?

Nur die Vollkaskoversicherung kommt für Schlaglochschäden in Frage. Die Teilkasko übernimmt solche Schäden nicht. Reifenschäden gelten oft als Verschleiß und sind in vielen Policen ausgeschlossen – hier lohnt ein Blick in den Vertrag.

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Was muss ich im Schadensfall tun, um Ansprüche geltend zu machen?

Dokumentieren Sie den Schaden und die Straße umfassend (Fotos vom Schlagloch, Tiefe, fehlende Warnschilder etc.), notieren Sie Zeugen und ggf. die Höchstgeschwindigkeit. Lassen Sie den Schaden von der Polizei aufnehmen und melden Sie ihn der zuständigen Behörde – idealerweise mit Unterstützung von Experten wie fairforce.one.

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