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Wildunfall – Was Sie unbedingt wissen müssen.

Ein Reh steht nachts auf der Straße und wird von den Scheinwerfern eines Autos beleuchtet
Wildunfall | Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Wildunfall – Was Sie unbedingt wissen müssen.

Nach einem Wildunfall tritt nicht nur der Schock über den Verlust eines Tierlebens ein, sondern auch die große Frage, was man jetzt beachten und melden muss. Muss der Wildunfall tatsächlich in anstrengender Behördenkommunikation, unzähligen Telefonaten und Schriftverkehr münden? Und wer zahlt eigentlich den Schaden? Greift hier eine Wildunfall Versicherung? Und wird nach einem Wildunfall die Versicherung hochgestuft? Wir klären auf — in unserem Wildunfall-Ratgeber.

Wildunfall – Kurz und Knapp:

  • Zum typischen Wildunfall zählt die Kollision mit sog. „Haarwild“.
  • Dazu gehören Unfälle mit Rehen und Hirschen, Wildschweinen, Füchsen, Dachsen, Hasen und Fischottern. Zudem typische Gebirgsbewohner wie Gämsen und Murmeltiere. 
  • Nur Haftpflichtversicherung: Schäden am eigenen Auto werden in der Regel nicht übernommen.
  • Teil-/Vollkasko: Zahlt in der Regel den Schaden am eigenen Auto.
  • Wildunfall – Was tun? Ein Wildunfall muss unbedingt gemeldet werden – auch wenn sich das verletzte Tier vom Unfallort entfernt.
  • Da das Wildtier „herrenlos“ ist und damit niemandem gehört, haben Sie auch keine Ansprüche gegenüber anderen Personen.

Reh, Wildschwein und Co: Was ist ein Wildunfall?

Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall mit einem zur Jagd freigegeben Landwirbeltier. Von den Versicherungen wird der Begriff „Wildtier“ jedoch eng gefasst und bezieht sich ausschließlich auf sogenanntes „Haarwild“. Zum Beispiel Rehe, Hirsche oder Wildschweine, aber auch Dachse, Füchse, Hasen und sogar Fischotter. Wer oft in den Alpen oder anderen Hochgebirgs-Regionen unterwegs ist, kann dieser Liste auch noch Murmeltiere und Gämsen hinzufügen. 

Alle anderen Tiere wie Vögel, Enten, Igel, Schlangen, Frösche und Co. fallen nicht unter die Kategorie Haarwild und gelten dadurch auch nicht als Wildunfall. Gleiches gilt für Hunde, Katzen, Pferde und andere Haus- und Nutztiere wie Schweine oder Schafe. Zwar können diese auch erhebliche Schäden am Fahrzeug anrichten, werden von den Versicherungen jedoch nicht als Wildunfall eingestuft. Hier verhält sich auch die Anspruchsfrage anders, da diese Tiere in der Regel einen Besitzer haben, der für die Schäden in Haftung genommen werden kann. 

Sie sind mit einem Tier kollidiert und unsicher, wie Sie sich nun zu verhalten haben? Unsere Experten helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter und unterstützen Sie dabei, sich mit dem Halter zu einigen. Sprechen Sie uns einfach an.

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Wildschaden Versicherung: Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht?

Ein Wildunfall ist schnell passiert. Vor allem in der Dämmerung oder nachts kreuzen viele Tiere Straßen und lassen sich nur schwer erkennen. Eine Kollision kann nicht immer abgewendet werden und führt zu großen Schäden am Fahrzeug. Aber welche Versicherung muss dann zahlen?

Wildunfall Haftpflicht:

Mit einer reinen Haftpflichtversicherung haben Sie keine Chance auf eine Regulierung der Schäden. Denn die Pflichtversicherung deckt nur die Schäden ab, die Sie an anderen Fahrzeugen verursachen und soll so andere Fahrer davor schützen, auf ihren unverschuldeten Schäden sitzen zu bleiben. Da ein Unfall mit einem Reh oder Wildschwein jedoch Ihr eigenes Auto betrifft, müssen Sie ohne Teil- oder Vollkasko die Reparatur selbst bezahlen.

Wildschaden Teilkasko:

Die meisten Teilkasko-Versicherungen verfügen über eine Klausel zu Tierkollisionen. Da heißt, dass in diesem Fall die Teilkasko die Schäden übernimmt und die Reparatur (ggf. mit Selbstbeteiligung) bezahlt. Aber Achtung, nicht immer ist die Wildunfall Teilkasko automatisch Teil der Versicherungspolice und muss separat zugebucht werden. Außerdem umfasst die Teilkasko-Regelung oft nur Zusammenstöße mit Haarwild und nicht mit Haus- und Nutztieren. Die Beweislast liegt immer beim Fahrer.

Wildunfall Vollkasko:

In der Vollkasko-Versicherung sind Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren in der Regel abgedeckt. Dazu zählt dann nicht nur Haarwild wie Rehe und Wildschweine, sondern auch andere Tiere, die in die Kategorie Haus- oder Nutztier fallen. Das betrifft zum Beispiel Hunde, Pferde, Schafe und ähnliches. Allerdings kann es hier zu einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse kommen.

Oft ist auch relevant, ob ein Schaden am eigenen Fahrzeug durch Ausweichmanöver oder den direkten Aufprall mit dem Tier zustande gekommen ist. Wird der Schaden nämlich nicht direkt durch das Wild verursacht, sondern entsteht durch einen Ausweichversuch, kann die Teilkaskoversicherung einen Aufwendungsersatz (sog. „Rettungskosten“) geltend machen.

Grundsätzlich gilt: Mit starken Experten an der Hand erfolgt die Regulierung im Nachgang einfach und schnell. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.

Das Ausweichen bei Tieren auf der Straße sollte vermieden werden. Denn ein plötzliches Ausweichmanöver kann nicht nur zu noch größeren Schäden führen (zum Beispiel durch Kollision mit einem Baum), sondern auch den Ausweichenden und andere Verkehrsteilnehmer unnötig gefährden. Dabei riskiert, wer ausweicht, nicht nur sein eigenes und das Leben anderer, sondern auch den Verlust der Versicherungsleistung.

Reh angefahren — Was tun?

Bei einem Wildunfall sitzt einem Autofahrer zunächst der Schock in den Knochen. Gerade die Kollision mit größeren Tieren sorgt nicht nur für einen ordentlichen Knall, sondern auch für einen gehörigen Schreckmoment.

Der erste Schritt wie bei jedem anderen Unfall ist stets: Ruhe bewahren. Danach unterscheiden sich die Schritte nicht groß von denen bei anderen Unfällen. Grundsätzlich gilt:

  1. Fahren Sie rechts ran, schalten Sie den Warnblinker ein und prüfen Sie, ob es Ihnen selbst gut geht.
  2. Bitte berühren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit das Tier nicht, sondern halten Sie ausreichend Abstand und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab. Tragen Sie dabei eine Warnweste.
  3. Informieren Sie die Polizei und gegebenenfalls auch das zuständige Forstamt. Letzteres übernehmen meist die Polizisten für Sie. Wildunfälle müssen grundsätzlich von einem Jäger begutachtet werden. Bleiben Sie auf jeden Fall an der Unfallstelle, bis die Behörden eintreffen.
  4. Lassen Sie den Vorfall ordnungsgemäß dokumentieren und sich vom Jäger eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, bevor Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden. Die Bescheinigung ist der wichtigste Nachweis dafür, dass ein Schaden am Fahrzeug durch einen Wildtierunfall entstanden ist.
  5. Beseitigen und reinigen Sie die Unfallspuren am Fahrzeug noch nicht, damit diese von der Versicherung im späteren Verlauf begutachtet werden können. Wir empfehlen Ihnen auch, Fotos von Ihrem Fahrzeug und ggf. der Situation vor Ort zu machen.

Wichtig

Fahren Sie nach dem Zusammenstoß mit einem Tier nicht einfach weiter. „Wildunfall-Fahrerflucht“ ist das Weiterfahren zwar nicht, dennoch verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Das angefahrene Wild darf auch nicht vom Unfallort entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei.

Gibt es eine Wildunfall-Meldepflicht?

Zögern Sie beim Melden des Wildunfalls nicht. Selbst wenn sich das verletzte Tier vom Unfallort entfernt, müssen Sie den Vorfall melden. Schon deshalb, damit ein Jäger sich auf die Suche nach dem verletzten Tier machen und dieses ggf. von seinem Leiden erlösen kann.

Rufen Sie bei verletzten Personen zudem unbedingt die Rettungskräfte. Aber auch ohne Verletzte muss immer die Polizei verständigt werden. Außerdem ist in vielen Bundesländern das Hinzuziehen eines Jägers Pflicht. In den meisten Fällen übernimmt das die Polizei für Sie. Fragen Sie bei Zweifeln einfach nach. Lassen Sie sich dann vom Jäger eine Wildschadenbescheinigung aushändigen, um Ihrer Versicherung die Kollision nachweisen zu können.

Gut zu wissen

Zusammenstöße mit Kleintieren wie Fröschen, Igeln, und Vögeln wie Enten oder Gänsen sind nicht meldepflichtig.

Schadenersatzansprüche nach einem Wildunfall

Im juristischen Sinne gilt ein Wildtier für gewöhnlich als herrenlose Sache. Daher können Sie bei einem Wildunfall in der Regel auch keine Schadensersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer geltend machen. 

Anders sieht dies bei Haustier-Unfällen aus, bei denen das Herrchen häufig für die Schäden seines Vierbeiners aufkommen muss. Das gilt nicht nur für Hunde und Katzen, sondern auch für Nutztiere wie Pferde, Schweine oder Schafe.

Hinweis

Vor besonderen Gefahrenstellen, beispielsweise Wildwechselstellen oder Orten mit hoher Wilddichte, muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ angebracht sein. Fehlt dieses Verkehrszeichen, besteht die Chance, dass die zuständige Straßenbehörde für den Wildschaden aufkommen muss.

Beweispflicht: War es ein Wildunfall?

Nach einem Wildunfall muss der Versicherungsnehmer gegenüber der Teilkaskoversicherung nachweisen, dass der Verkehrsunfall in Zusammenhang mit einer Gefährdung durch ein Wildtier entstanden ist. Die Beweislast liegt also beim Fahrer. Bei der Vollkaskoversicherung ist dies regelmäßig nicht notwendig. Dennoch sollten Sie sich den Unfall vor Ort bestätigen lassen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Für den Nachweis vom Wildunfall gibt es verschiedene Beweismittel. Dies sind beispielsweise:

  • Polizeibericht
  • Bescheinigung vom Jagdpächter (hierfür kann eine Aufwandsentschädigung anfallen)
  • Fotos vom Unfallort und Unfallschäden
  • Überreste vom Wildtier
  • Zeugenberichte (besonders wichtig bei Ausweich-Wildunfällen)

Eine gründliche Reinigung des Fahrzeugs sollte nach einem Wildunfall auch nicht zu schnell erfolgen, da die Unfallspuren für die Versicherung wichtig sein können – insbesondere dann, wenn sich noch ein Gutachter das Auto ansehen soll. Eine Begehung des Unfallorts sowie die genaue Begutachtung des Unfallfahrzeugs stellen hierbei keine Ausnahmen dar.

Fehlen Ihnen die Nachweise, dass der Schaden durch einen Wildunfall verursacht wurde, kann die (Teilkasko)Versicherung die Regulierung ablehnen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Achten Sie also darauf, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen und bewahren Sie Kopien vom Polizeibericht und anderen wichtigen Dokumenten gut auf.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Ein Wildunfall muss nicht zu einem wilden Regulierungsprozess führen. Beste Hilfe erhalten Sie bei uns von fairforce.one: 

  • Sie geraten unverschuldet in einen möglichen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
  • Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.
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FAQ zu Wildunfall

Was macht die Polizei bei einem Wildunfall?

Die Polizei muss bei einem Zusammenstoß mit einem Tier zwingend gerufen werden. Sie nimmt den Unfall auf, begutachtet die Unfallstelle und ruft ggf. einen Jäger hinzu, der das Tier sucht oder erlöst. Außerdem dient die Dokumentation im Polizeibericht als Nachweis für die Versicherung, dass ein Wildunfall stattgefunden hat.

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 Wer zahlt bei Wildunfall die Selbstbeteiligung?

Bei einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung wird diese in der Regel vom Versicherungsnehmer gezahlt. Das gilt - sofern vereinbart - auch bei Wildunfällen. Das heißt, dass Teilkaskoversicherte nur die Selbstbeteiligung und nicht den Großteil der Schäden zahlen müssen.

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Wird man bei einem Wildunfall in der Versicherung hochgestuft?

Ob eine Hochstufung erfolgt, hängt von der Versicherung ab. In der Regel erfolgt eine Hochstufung nur in der Haftpflicht und der Vollkasko, seltener in der Teilkasko. Das liegt daran, dass diese sich nur erhöht, wenn der Fahrer für den Schaden verantwortlich ist oder diesen durch seine individuelle Fahrweise beeinflussen kann. Ein Zusammenstoß mit einem Tier lässt sich jedoch oft nicht vermeiden und gehört zu den meist nicht abwendbaren Unfällen.

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Ist man verpflichtet, einen Wildunfall zu melden?

Kurz und knapp: Ja, eine Meldung ist Pflicht. Zumindest bei Zusammenstößen mit Haarwild oder Haus- und Nutztieren. Hier müssen die Polizei und ggf. ein Jäger gerufen werden - auch dann, wenn sich das Tier vom Unfallort entfernt. Wer einfach weiterfährt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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Kann man einen Wildunfall nachträglich bei der Polizei melden?

Wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, begeht im rechtlichen Sinne keine Fahrerflucht. Eine nachträgliche Meldung bei der Polizei hat also keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings kann das Verlassen des Unfallortes ohne Meldung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder das Landesjagdgesetz darstellen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Da Sie den Schaden ohne Meldung in der Regel nicht bei der Versicherung geltend machen können, sollten Sie den Zusammenstoß schnellstmöglich melden. In der Regel zeigen Polizei und Co. Verständnis dafür, dass Schock und Schreck erst einmal zu einer Weiterfahrt geführt haben. 

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