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Winterreifen im Sommer – Welche Strafen drohen bei einem Unfall?

Winterreifen im Sommer
Winterreifen im Sommer // Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Winterreifen im Sommer – Welche Strafen drohen bei einem Unfall?

Das Fahren mit Winterreifen im Sommer ist zwar nicht verboten, kann aber im Ernstfall teuer werden. Kommt es zu einem Unfall, droht bei falscher Bereifung vor allem dann Ärger, wenn Sie (mit)verantwortlich sind: Ihre Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder ganz verweigern – unter Umständen mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit.

In diesem Beitrag zeigen wir, warum Winterreifen bei hohen Temperaturen ein Sicherheitsrisiko darstellen, wie sich das auf die Schadenregulierung auswirkt und worauf Sie im Falle eines Unfalls unbedingt achten sollten.

In Kürze
  • Zwar gibt es keine Pflicht im Sommer mit Sommerreifen zu fahren, aber mit falscher Bereifung besteht bei hohen Temperaturen die Gefahr eines längeren Bremsweges.

  • Auch ein höherer Spritverbrauch und der schnellere Verschleiß der Winterreifen auf heißen Straßen spricht für einen rechtzeitigen Reifenwechsel.

  • Sind Sie nicht schuld an einem Unfall und waren mit Winterreifen im Sommer unterwegs, wird die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel trotzdem zahlen und den Schaden begleichen.

  • Sind Sie zumindest teilweise schuld am Unfall, kann Ihre eigene Kaskoversicherung Ihnen gegebenenfalls die Zahlung wegen der unpassenden Bereifung kürzen.

  • Wir von fairforce.one helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter und prüfen alle Ansprüche 100 % kostenfrei für Sie.

Ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer erlaubt?

Winterreifen sollten nach der „O bis O“-Formel von Oktober bis Ostern gefahren werden und daher rund um Ostern gewechselt werden.

Wichtig

Im Gegensatz zur Winterreifenpflicht besteht im Sommer keine gesetzliche Sommerreifenpflicht.

Zwar darf man grundsätzlich mit Winterreifen im Sommer fahren, aber ratsam ist es nicht. Aus diesen drei Gründen ist das Fahren mit Winterreifen in Sommermonaten gefährlich:

  1. Längerer Bremsweg: Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich deutlich in der Zusammensetzung der Gummimischung. Winterreifen weichen bei hohen Außentemperaturen zu sehr auf. Das liegt an der elastischeren, weicheren Gummimischung der Winterreifen. Die für die kalten Wintermonate so wertvolle Elastizität der Reifen verlängert im Sommer auf trockenen Fahrbahnen den Bremsweg erheblich. Längere Bremswege sind eine sehr häufige Ursache für Auffahrunfälle.
  2. Höherer Spritverbrauch: Durch die elastischere Reifenmischung walkt, klebt und arbeitet der Reifen mehr, der Rollwiderstand ist erhöht. Um das Auto zu bewegen, muss mehr Motorleistung abgerufen werden – und das erhöht den Benzinverbrauch.
  3. Schnellerer Verschleiß: Weichere Reifen verschleißen in Kombination mit trockenen, warmen Straßen schneller. Das Profil ist eher abgefahren und die Anschaffung neuer Reifen wird früher erforderlich. Neben den höheren Kosten gibt es auch eine wichtige ökologische Dimension:  Reifenabrieb gilt inzwischen als ein wesentlicher Faktor für die hohen Feinstaubbelastungen in Ballungsräumen.

Schlussendlich kann sich das für den Winter ausgelegte Material bei hohen Temperaturen ungewollt verformen und die Reifen, speziell die Seitenwände, können dadurch an Stabilität verlieren. Das macht sich wiederum in einem schlechteren Kurvenfahrverhalten für Sie bemerkbar.

Aus finanziellen, ökologischen und sicherheitsrelevanten Aspekten ist es daher ratsam, Winterreifen im Sommer nicht zu benutzen. Eine gesetzliche Pflicht zum Wechsel von Winter- auf Sommerreifen gibt es jedoch nicht.

Gut zu wissen: Winterreifen sind durch das ein „M+S“ sowie ein „Alpine-Symbol“ gekennzeichnet. „M“ steht für Mud (englisch für Matsch) und „S“ für Snow (englisch für Schnee). Auf Sommerreifen befindet sich diese Bezeichnung nicht. Denken Sie unbedingt im Oktober wieder daran, Ihre Reifen zu wechseln. Denn: Im Winter gilt die Winterreifenpflicht. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Reifenwechsel zur Winterzeit.

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Bin ich automatisch schuld bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer?

Leider kann es bei falscher Bereifung, also Winterreifen im Sommer, schneller zu einem Unfall kommen. Das Fahren mit Winterreifen im Sommer kann sich negativ auf die Beantwortung der Schuldfrage auswirken. Dies trifft auch zu, wenn Sie sich ansonsten vorbildlich an die Verkehrsregeln gehalten haben. Das heißt aber nicht, dass Sie immer die volle Schuld am Unfall tragen.

Wer haftet bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer?

Wenn es mit Winterreifen in Sommerzeiten zu einem Unfall kommt, ist die erste Reaktion der leistungspflichtigen Versicherung oft: „Wir zahlen Ihnen den Schaden nicht.“ Es wird in diesem Zusammenhang gern mit der nicht an den Tag gelegten notwendigen Vorsicht bei der Bereifungswahl argumentiert. In Extremfällen kann Ihnen gegebenenfalls grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden und die Versicherung mit diesem Argument die Übernahme der Kosten verweigern.
Sind Sie jedoch selbst Unfallopfer geworden und haben auch nicht selbst durch Abbremsen oder andere Vorgänge zum Unfallgeschehen beigetragen, spielt es häufig keine Rolle, dass mit falschen Reifen gefahren sind. In diesem Fall kann typischerweise weniger Ihre Fahrweise als unfallursächlich erachtet werden. Jedoch muss auch hier jeder Fall einzeln betrachtet und sorgfältig geprüft werden.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer?

Sind Sie selbst Geschädigter und nicht Verursacher des Unfalls, ist für die Schadenregulierung die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Erhält diese Kenntnis davon, dass Sie bei sommerlichen Temperaturen mit Winterreifen gefahren sind, kann der Versicherer versuchen, Ihnen zumindest eine Teilschuld zuzusprechen – ob dies nun zutrifft oder nicht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sollte jedoch in der Regel zahlen, auch wenn der Betroffene im Sommer noch Winterreifen benutzt. Anders hingegen sieht es bei der eigenen Kaskoversicherung aus. Diese springt ein, wenn Sie selbst zumindest Mitverursacher am Unfall sind oder den Unfall komplett selbst verschuldet haben. Wenn Ihr Verhalten als Fahrer grob fahrlässig war, ist es möglich, dass die Fahrzeugversicherung nicht oder nicht vollständig für die Schäden an Ihrem Unfallauto aufkommt. Nach einem von Ihnen verursachten Auffahrunfall kann die Versicherung argumentieren, dass der Unfall nur mit Winterreifen im Sommer geschehen konnte, da sich dadurch der Bremsweg verlängert. Sie als Fahrer handelten in dieser Konstellation demnach grob fahrlässig. Zur groben Fahrlässigkeit finden sich in den meisten Kasko-Verträgen entsprechende Klauseln.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Winterreifen im Sommer

Ist es erlaubt, im Sommer mit Winterreifen zu fahren?

Ja, das Fahren mit Winterreifen im Sommer ist in Deutschland erlaubt. Es besteht keine gesetzliche Sommerreifenpflicht – im Gegensatz zur situativen Winterreifenpflicht im Winter. Aus Sicherheits- und Kostengründen ist es jedoch nicht empfehlenswert.

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Welche Risiken bestehen, wenn ich im Sommer mit Winterreifen fahre?

Winterreifen haben bei Hitze einen längeren Bremsweg, weniger Grip in Kurven, höheren Spritverbrauch und nutzen sich schneller ab. Das kann die Fahrsicherheit beeinträchtigen und bei einem Unfall als fahrlässiges Verhalten gewertet werden.

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Wer haftet bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer?

Bei unverschuldeten Unfällen haftet in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflicht – auch wenn Sie mit Winterreifen unterwegs waren. Wenn Sie jedoch (teil-)schuld am Unfall sind, kann Ihre eigene Kaskoversicherung Leistungen kürzen oder verweigern.

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Kann die Versicherung bein Winterreifen im Sommer die Zahlung verweigern?

Ja – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall durch die falsche Bereifung begünstigt wurde (z. B. verlängerter Bremsweg), darf die Kaskoversicherung die Leistung kürzen oder ablehnen.

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Bin ich automatisch schuld, wenn ich mit Winterreifen im Sommer einen Unfall verursache?

Nein, aber Ihre Reifenwahl kann im Einzelfall als Mitursache gewertet werden. Die Schuldfrage wird anhand des konkreten Unfallhergangs geklärt – die falsche Bereifung kann dabei eine Teilschuld begründen.

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