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Unfallwagen – verschrotten oder verkaufen?

Unfallwagen – verschrotten oder verkaufen?
Unfallwagen – verschrotten oder verkaufen?
Inhaltsverzeichnis: Unfallwagen – verschrotten oder verkaufen?

Nach einem Unfall stellen sich viele Autofahrer die Frage, ob sie ihren Unfallwagen noch verkaufen können. Zwar ist es nicht ganz einfach einen Unfallwagen zu verkaufen, aber oft gibt es lohnende Alternativen zum Schrottplatz.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was Sie wissen müssen, um Ihren Unfallwagen verkaufen zu können.

Ab wann gilt mein verunfalltes Fahrzeug als „Unfallwagen“?

Nicht jedes Auto, welches in einen Unfall geraten ist, muss gleich als Unfallwagen gekennzeichnet werden. Doch ab wann gilt ein verunfalltes Fahrzeug als Unfallwagen?

Leider hat der Gesetzgeber hierzu keine klare Regelung getroffen. Als Unfall gilt juristisch gesehen jedes Ereignis, welches plötzlich, unbeabsichtigt und physisch oder mechanisch einen dauerhaften Schaden verursacht. Das schließt nicht nur einen Verkehrsunfall mit ein, sondern auch Einflüsse durch Brand, Wasser oder Hagel.

Auch nicht ganz klar abgrenzbar ist die Grenze zwischen Bagatellschaden und Unfallschaden. Standardmäßig kann man sich an der Bagatellgrenze von 200€ orientieren. So fallen kleine Kratzer oder Beulen noch unter die Bagatellgrenze. Fahrzeuge mit solch minimalen Schäden müssen nicht als Unfallwagen gekennzeichnet werden.

Gut zu wissen

Bagatellschäden müssen Sie beim Verkauf nicht von sich aus ansprechen, allerdings sind Sie auf Nachfrage dazu verpflichtet Auskunft zu geben. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, dann müssen Sie ihn ansprechen. Verschweigen Sie den Schaden, handeln Sie arglistig. Haben Sie den Käufer wider besseren Wissens nicht über den tatsächlichen Zustand informiert, hat er Schadensersatzansprüche. Auch verliert beim Privatverkauf der Haftungsausschluss seine Gültigkeit. Sie rutschen dann ganz schnell für zwei Jahre in die Gewährleistung. Auch ist eine Rückabwicklung des Kaufs denkbar.

Fachgerecht repariertes Fahrzeug verkaufen

Ihr Fahrzeug wurde nach einem Verkehrsunfall bereits fachgerecht repariert und Sie möchten dieses nun verkaufen?

Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Ein Fahrzeug, bei welchem alle Schäden fachgerecht beseitigt wurden, muss im Vergleich zu einem unfallfreien Gebrauchtwagen nicht sonderlich im Preis einbüßen. Häufig ist der Erlös nur wenig geringer als bei einem unfallfreien Fahrzeug.

Oft ist das Autohaus, welches die herstellergerechte Reparatur ausgeführt hat, auch ein guter Ansprechpartner für die Inzahlungnahme des Fahrzeuges.
Warum: Die Werkstatt weiß nun sehr genau, wie gut das Fahrzeug ist und welche Teile verbaut wurden. Oft haben die Verkäufer sogar schon einen Interessenten im Auge, dem sie das top instandgesetzte Fahrzeug weiterverkaufen können. Gleichzeitig entstehen durch den Erwerb des Nachfolgefahrzeuges zusätzliche Marge, die als Preisvorteil an Sie weitergegeben werden können.

Wichtig

Sie müssen die Reparatur beim Verkauf dokumentieren können. In der Regel reichen hierfür die detaillierte Reparaturrechnung der Werkstatt und das Schadensgutachten aus.

Besonders beim Gebrauchtwagenverkauf ist es wichtig, transparent mit dem behobenen Schaden umzugehen. Käufer sind in der Regel eher misstrauisch und je transparenter Sie sind, umso mehr Vertrauen können Sie gewinnen.

Hinweis: Private Anbieter können beim Verkauf ihres Unfallfahrzeuges im Kaufvertrag die Haftung ausschließen. So gehen Sie sicher, dass die nicht bei bereits bestehenden, aber versteckten Schäden blechen müssen. Geben Sie auch keine Garantien, die sich im Nachhinein als falsch erweisen können. Mit Garantien sind Zusicherungen gemeint, zum Beispiel darüber, ob der originale Motor verbaut ist. Beschreiben Sie im Kaufvertrag den Zustand des Fahrzeuges so genau wie möglich. Dokumentieren Sie den Unfall mit der selben Sorgfalt.

Auto mit Totalschaden verkaufen

Sie möchten Ihr Auto mit einem Totalschaden verkaufen? Hierzu ist zunächst wichtig zu wissen, wann ein Totalschaden vorliegt. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist dann gegeben, wenn die Reparatur nicht mehr rentabel ist. Wenn ein Fahrzeug gleicher Art und Güte am Markt für weniger Geld zu beschaffen ist, als die fachgerechte Reparatur kosten würde, handelt es sich meist um einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden. Dabei kann das Auto häufig noch fahren, aber würde in dem Zustand nicht mehr für die Straße zugelassen werden.
Die harte Grenze zum Totalschaden ist erreicht, wenn die Reparatur 130% des ermittelten Wiederbeschaffungswertes (zu welchem Preis kann man derzeit ein KFZ gleicher Art und Qualität am Markt kaufen) übersteigt.

Der Restwert des kaputten Fahrzeug wird im Rahmen der Gutachtenerstellung über die Platzierung einer aussagefähigen Anzeige in verschiedenen Restwertbörsen ermittelt. Diese Tätigkeit leistet der Sachverständige. In den Restwertbörsen geben regionale und überregionale Fahrzeugaufkäufer verbindliche Kaufangebote ab. Das höchste Restwertangebot wird die leistungspflichtige Versicherung als zu erzielenden Verkaufserlös annehmen und ihre Leistung um genau diesen Betrag kürzen. Die Begründung lautet schlicht: Das fehlende Geld zur Wiederbeschaffung ist schließlich vom Käufer des Totalschaden-Fahrzeuges zu holen.

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Mehr Informationen
Was ist ein Restwertangebot? Und wie geht man damit um?

Beispielrechnung:

  • Reparatur soll 13.500 € kosten
  • Wiederbeschaffungswert wird mit 10.000 € angegeben

Die Reparaturkosten lägen damit über 130% des Preises eines Ersatzfahrzeuges gleicher Art und Güte. Also liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

  • der Gutachter ermittelt in der Restwertbörse 1.000 € Restwert für das unreparierte Fahrzeug als Höchstgebot
  • Die Versicherung müsste 10.000 € zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges leisten
  • Die Versicherung kürzt um 1.000 Restwert (beim Schrottkäufer selbst zu holen) und leistet nur 9.000 € an den Geschädigten

Private Käufer interessieren sich eher nicht für solch ein Fahrzeug. Jedoch finden sich im Internet zahlreiche – auch seriöse – Online-Portale, welche Autos mit Totalschaden ankaufen. Für diese Händler kann sich der Ankauf lohnen, da sie beispielsweise eigene Werkstätten haben, Fahrzeuge zerlegen und werthaltige Teile weitervermarkten oder das Fahrzeug ins Ausland schicken. Auch sie selbst könnten ein Totalschadenauto ins Ausland verkaufen, da dort oft die Ansprüche an ein Fahrzeug nicht so hoch sind wie bei uns in Deutschland und meist auch die Instandsetzungskosten deutlich geringer ausfallen.

Defektes Auto bzw. Schrottauto verkaufen

Wenn Sie nicht nur ein Fahrzeug mit wirtschaftlichem, sondern eines mit einem technischen Totalschaden verkaufen möchten, handelt es sich hierbei um sogenannte Schrottautos. Aber auch diese können noch verkauft werden. Interessenten hierfür können beispielsweise Bastler sein, die eine neue Herausforderung suchen.

Sie können Ihr Fahrzeug aber auch zum Ausschlachten, als sogenannten Teilespender verkaufen. Händler und Schrauber kommen so günstig an Ersatzteile.

Brauche ich eine Freigabe zum Verkauf von der Versicherung?

Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Die sind aber auf der sicher Seite, wenn eine  kurze Abstimmung mit der gegnerischen Versicherung erfolgt ist oder ein Gutachten vorliegt, welches mindestens drei konkrete Restwertaufkaufangebote enthält.

Sie können dann davon ausgehen, dass der Restwert korrekt ist und das Fahrzeug zum ermittelten Restwert verkaufen, ohne sich den manchmal höheren Restwert eines von der gegnerischen Versicherung eingeholten Angebots abziehen lassen zu müssen.

Hinweis: Gibt die Versicherung von Anfang an zu erkennen, vor Verkauf des Fahrzeugs den Restwert prüfen zu wollen, müssen Sie ihr jedoch die Möglichkeit einräumen. Werden hierdurch weitere Kosten verursacht, muss die Versicherung diese ersetzen.

Darf ich mein Fahrzeug zum Export verkaufen?

Deutsche Autos sind im Ausland sehr beliebt und da ist der Gedanke nicht fern, das eigene Unfallauto im Ausland zu verkaufen. Für Sie als privaten Verkäufer ist das jedoch aufgrund der hohen Bürokratiehürden und der Ausfuhrgebühren in der Regel kaum lohnenswert. Auch müssten Sie ein für die Überführung geltendes Kennzeichen beantragten. Für Autohändler ist dieses Prozedere deutlich leichter.

Wollen Sie Ihren Unfallwagen trotzdem exportieren, gilt es einiges zu beachten, um den besten Preis zu erzielen: Ermitteln Sie den Restwert Ihres Wagens und suchen Sie nach einem seriösen Gebrauchtwagenhändler. Vergleichen Sie Angebote und vergessen Sie nicht zu verhandeln.

Darf ich mein Fahrzeug zum Export verkaufen?

Der Unfallschaden bestimmt den Preis. Im Schadensgutachten sind in der Regel alle Schäden am Unfallwagen aufgelistet. Als Faustregel gilt, dass ein straßentauglicher und verkehrssicherer Unfallwagen oft etwas günstiger als ein unfallfreier Gebrauchtwagen ist. Der Wert des durch den Unfall reduzierten Kaufpreises wird als merkantiler Minderwert bezeichnet und ist bei unverschuldeten Unfällen ein wichtiger Teil Ihres Schadenersatzanspruches, den wir für Sie einholen.

Wurde das Fahrzeug fachgerecht repariert, gibt es keine weiteren Nachteile gegenüber einem normalen Gebrauchten.

Faktoren wie Baujahr, gefahrene Kilometer oder auch die Ausstattung des Fahrzeuges bestimmen ebenfalls den Preis.

Sobald Sie wissen, welchen Zustand und Restwert Ihr Unfallwagen hat, können Sie sich auf die Suche nach einem Ankäufer begeben.

Gut zu wissen: Auf einer Restwertbörse finden sich Verkäufer und Ankäufer von Autos, welche teilweise erhebliche Schäden aufweisen. Für die Preisfindung werden Gutachter und Sachverständige hinzugezogen, um für die Autoversicherung die Restwertermittlung vorzunehmen. Mitbieten können angemeldete Kunden, wobei einige Börsen nur für gewerbliche Ankäufer zugänglich sind. Vergleichbar sind diese Unfallbörsen mit Onlineauktionen.

Wo finde ich einen seriösen Ankäufer?

Neben der bereits angesprochenen Restwertbörse, können Sie Ihr Fahrzeug auch anderweitig verkaufen. Sie können Ihr Fahrzeug, bei einem freien, ungebundenen und regionalen Händler, einem markengebundenen Händler verkaufen oder einen Privatkäufer finden.

Bei einigen Händlern geht das nur in Kombination mit einem Neuerwerb eines anderen Wagens. Fragen Sie hier unbedingt vorher nach. 

Hinweis: Bei markengebundenen Händlern werden Fremdfabrikate oftmals nicht gut bezahlt. Achten Sie daher auf die Marke Ihres Fahrzeuges.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind in einen Unfall geraten und überlegen Ihr Unfallfahrzeug zu verkaufen? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen.  
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten  
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software berechnet  
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht  
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen  
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten.  

Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

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