Ein Unfall ohne Führerschein hat schwerwiegende Folgen – selbst dann, wenn Sie nicht die Hauptschuld am Geschehen tragen. Während das bloße Vergessen des Führerscheins nur mit einem geringen Verwarngeld geahndet wird, gilt das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis als Straftat. Kommt es dabei zu einem Unfall, drohen nicht nur hohe Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern auch erhebliche Probleme mit der Versicherung – inklusive Regressforderungen von bis zu mehreren tausend Euro.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Konsequenzen bei einem Unfall ohne Führerschein auf Sie zukommen können, wann die Versicherung zahlt – und was auch Fahrzeughalter beachten müssen, wenn sie ihr Auto anderen überlassen.
- Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis und haben lediglich vergessen, den Führerschein mit sich zu führen, erwartet Sie „nur“ ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
- Fahren Sie jedoch ohne gültige Fahrerlaubnis und besitzen daher keinen Führerschein oder Ihr Führerschein wurde Ihnen entzogen, stehen erhebliche Strafen im Raum. Es ist eine Straftat.
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein vergessen haben?
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen und nur vergessen haben, verstoßen Sie gegen § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieser besagt, dass Sie bei jeder Fahrt Ihren Führerschein mitführen müssen und diesen zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen müssen.
Missachten Sie diese Vorschrift, dann müssen Sie ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bezahlen. Ganz anders sieht das aus, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen! Dann begehen Sie eine Straftat.
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Was passiert, wenn ich ohne gültige Fahrerlaubnis fahre?
Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis, begehen Sie nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie nie eine Fahrerlaubnis erworben haben, oder ob Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Höhe des Strafmaßes hängt dann davon ab, ob Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit vorliegt.
- Vorsatz: Ihnen wird bewusstes, willentliches Handeln nachgewiesen. Das kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben.
- Fahrlässigkeit: Sie kommen Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach. Hier müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen rechnen.
Hinweis: Dem Fahrzeughalter droht auch eine Strafe, wenn er zulässt, dass jemand sein Fahrzeug fährt, derjenige aber nicht die nötige Fahrerlaubnis vorweisen kann. Als Fahrzeughalter können Sie dann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Was passiert bei einem Unfall ohne Führerschein?
Die Sachlage wird komplizierter, wenn Sie dann auch noch einen Unfall ohne Führerschein verursachen. Zum einen müssen Sie dann die oben genannten Strafen für das Fahren ohne Führerschein oder gar ohne Fahrerlaubnis auf sich nehmen. Dazu kommen dann die Unfallfolgen erschwerend hinzu. Diese hängen stark davon ab, wie schwer der Schaden letztendlich ausfällt.
Der Unfallverursacher muss beim Fahrzeug des Geschädigten den Zustand wiederherstellen, den es vor dem Unfall hatte und auch eventuell Schadensersatz leisten. Auch muss der Unfallverursacher für weitere Kosten wie beispielweise Behandlungskosten und Fahrtkosten aufkommen.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie nie eine Fahrerlaubnis erworben haben, oder ob Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Zahlt die Versicherung bei Unfall ohne Führerschein?
Generell zahlt die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden, die dem Unfallgegner entstanden sind. Aber wie sieht das aus, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht haben? Nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV) liegt bei Ihnen dann eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen.
Bei einem Unfall ohne Führerschein ist der Versicherer eventuell nicht dazu verpflichtet, die Ihnen entstandenen Kosten zu übernehmen oder gar vollständig zu begleichen. Meist wird Ihre Versicherung zwar den Geschädigten auszahlen, aber Sie werden später sehr wahrscheinlich in Regress genommen. Das heißt, dass Ihre Versicherung dann einen Teil der Kosten von Ihnen zurückverlangen kann.
Gemäß § 5 Absatz 3 der KfzPflVV ist die Summe bei einem Regress (also einer Rückforderung durch die Versicherung) auf 5.000 Euro beschränkt. Doch Vorsicht! Diese Summe kann sich erhöhen, wenn Sie beispielsweise nicht nur ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, sondern auch noch betrunken das Fahrzeug geführt haben oder Fahrerflucht begangen wurde.
Welche Konsequenzen hat eine Fahrerflucht nach einem Unfall ohne Führerschein?
Entsprechend empfindlich werden die Strafen, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, dabei einen Unfall verursacht haben und anschließend Fahrerflucht begangen haben. Dann machen Sie sich zwei Obliegenheitsverletzungen schuldig. Ihr Versicherer wird Ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach den Versicherungsschutz versagen. Strafrechtlich drohen nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine saftige Geldstrafe. Zudem kommt für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe hinzu.
Mehr zur Fahrerflucht erfahren Sie hier.
Bei einem Unfall ohne Führerschein und Fahrerlaubnis mit anschließender Fahrerflucht entfällt der Versicherungsschutz vollständig, sodass der Unfallverursacher für sämtliche Kosten im Rahmen der Schadensregulierung selbst aufkommen muss.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Unfall ohne Führerschein
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein vergessen habe?
Wenn Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, den Führerschein aber nicht mitführen, handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen – mehr nicht.
mehr erfahrenIst das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat?
Ja. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt – also nie eine gemacht hat, oder nach Entzug keine mehr besitzt – begeht nach § 21 StVG eine Straftat. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr (bei Vorsatz) bzw. sechs Monaten (bei Fahrlässigkeit).
mehr erfahrenWer haftet bei einem Unfall ohne Fahrerlaubnis?
Der Unfallverursacher muss für sämtliche Schäden aufkommen. Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel zunächst an den Geschädigten, nimmt den Fahrer danach aber in Regress – meist bis zu 5.000 Euro oder mehr, wenn zusätzlich z. B. Alkohol oder Fahrerflucht im Spiel waren.
mehr erfahrenKann auch der Halter des Fahrzeugs bestraft werden?
Ja. Wer einem anderen erlaubt, sein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis zu fahren, macht sich ebenfalls strafbar. Auch dem Fahrzeughalter drohen Freiheits- oder Geldstrafen nach § 21 StVG.
mehr erfahrenWas passiert bei Fahrerflucht ohne Führerschein?
In diesem Fall drohen gleich mehrere Straftatbestände: Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und evtl. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Versicherungsschutz entfällt meist vollständig – der Fahrer haftet für alle Schäden persönlich.
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