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Unfall wegen Falschparker – Ansprüche & Schadensersatz

Unfall Falschparker
Mietwagen nach Unfall ©iStock.com/MonthiraYodtiwong
Inhaltsverzeichnis: Unfall wegen Falschparker – Ansprüche & Schadensersatz

Nach einem Unfall zahlt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden des Geschädigten. Wie sieht es jedoch aus, wenn der Unfall entstanden ist, weil jemand falsch geparkt hat?

Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, wie sich die Schuldfrage beim Falschparker-Unfall verteilt. Außerdem zeigen wir Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Ihr falsch geparktes Fahrzeug beschädigt wurde oder Sie auf ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug auffahren.

In Kürze

  • Der Unfallverursacher trägt meist einen Großteil der Schuld.
  • Einen Falschparker kann jedoch eine Mitschuld treffen, wenn sein ordnungswidriges Parken sich auf den Unfall an sich auswirkt.
  • Bei einem Unfall wegen einem Falschparker kann dem Fahrer des parkenden Fahrzeugs üblicherweise eine Mithaftung bis circa 30% zugesprochen werden.

Trage ich die volle Schuld, wenn ich auf ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug auffahre?

Das hängt sehr von den Umständen ab. Als Straßenverkehrsteilnehmer tragen Sie auf jeden Fall den Großteil der Schuld, wenn Sie einen Unfall verursachen. Jedoch kann es sein, dass äußere Umstände dazu beitragen, dass Sie nicht zu 100% schuld sind. 

Ein Falschparker kann ein Mitverschulden am Unfall zugesprochen werden, wenn er beispielsweise sein Auto in einem gefährdenden Bereich abstellt und dadurch den fließenden Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt.

Mitverschulden bei Falschparker-Unfall

Wenn die Schuld wie im Beispiel oben nicht nur bei einem einzelnen Verkehrsteilnehmer liegt, dann kommt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Regelung des Schadenersatzes zum Tragen. Die Schuldverteilung hängt danach davon ab,  inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Im Fall eines Mitverschuldens regeln Versicherer die Schadensregulierung dann mithilfe von so genannten Quoten. Stellt sich heraus, dass beide

Bekomme ich als Falschparker automatisch eine Teilschuld?

Haben Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise im Halteverbot abgestellt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen kann dann eine Mitschuld zugesprochen werden. Diese wurde in bisherigen Gerichtsverfahren zu diesem Thema regelmäßig auf bis zu 30% festgelegt. Zu einem Gerichtsprozess kommt es jedoch nur selten. Meist einigen sich die Versicherer bereits im Vorfeld. Was auch die für alle Beteiligten schlankere Variante ist. Ob Sie eine Teilschuld trifft, hängt maßgeblich auch davon ab, ob das Falschparken im Ergebnis sich auch auf den Unfall ausgewirkt hat. Wenn ein Halteverbot zum Beispiel dazu dient, dass der Kreuzungsbereich freigehalten wird und so das Abbiegen erleichtern soll und Sie dort trotzdem parken, wirkt sich das negativ für Sie aus. Hat das Halteverbot einen ganz anderen Sinn, der gar nichts mit dem Unfall zu tun hat, dann kann Ihrerseits auch gar keine Mitschuld vorliegen. 

Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie eine (Teil-)Schuld trifft? Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und geben Ihnen eine kostenfreie Einschätzung.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie wurden unverschuldet in einen Falschparker-Unfall verwickelt? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie passende weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software aufbereitet
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) einfach auf dem Handy auf dem Laufenden gehalten.Wir können Ihren Falschparker-Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen! 
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