Nach einem Unfall zahlt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden des Geschädigten. Wie sieht es jedoch aus, wenn der Unfall entstanden ist, weil jemand falsch geparkt hat?
Dieser Ratgeber von fairforce.one erklärt, wie sich die Schuldfrage beim Falschparker-Unfall verteilt. Außerdem zeigt er, was Sie beachten müssen, wenn Ihr falsch geparktes Fahrzeug beschädigt wurde oder Sie auf ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug auffahren.
- Der Unfallverursacher trägt meist einen Großteil der Schuld.
- Einen Falschparker kann jedoch eine Mitschuld treffen, wenn sein ordnungswidriges Parken sich auf den Unfall an sich auswirkt.
- Bei einem Unfall wegen einem Falschparker kann dem Fahrer des parkenden Fahrzeugs üblicherweise eine Mithaftung bis circa 30% zugesprochen werden.
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Trage ich die volle Schuld, wenn ich auf ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug auffahre?
Das hängt sehr von den Umständen ab. Als Straßenverkehrsteilnehmer tragen Sie auf jeden Fall den Großteil der Schuld, wenn Sie einen Unfall verursachen. Jedoch kann es sein, dass äußere Umstände dazu beitragen, dass Sie nicht zu 100 % schuld sind.
Einem Falschparker kann ein Mitverschulden am Unfall zugesprochen werden, wenn er beispielsweise sein Auto in einem gefährdenden Bereich abstellt und dadurch den fließenden Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt.
Mitverschulden bei Falschparker-Unfall
Wenn die Schuld wie im Beispiel oben nicht nur bei einem einzelnen Verkehrsteilnehmer liegt, dann kommt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Regelung des Schadenersatzes zum Tragen. Die Schuldverteilung hängt danach davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Im Fall eines Mitverschuldens regeln Versicherer die Schadensregulierung dann mithilfe von so genannten Quoten. Stellt sich heraus, dass beide Seiten zum Unfall beigetragen haben, teilen die Versicherer den Schaden entsprechend dieser Quoten auf.
Bekomme ich als Falschparker automatisch eine Teilschuld?
Haben Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise im Halteverbot abgestellt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen kann dann eine Mitschuld zugesprochen werden. Diese wurde in bisherigen Gerichtsverfahren zu diesem Thema regelmäßig auf bis zu 30 % festgelegt. Zu einem Gerichtsprozess kommt es jedoch nur selten. Meist einigen sich die Versicherer bereits im Vorfeld, was auch die für alle Beteiligten schlankere Variante ist. Ob Sie eine Teilschuld trifft, hängt maßgeblich auch davon ab, ob sich das Falschparken im Ergebnis auf den Unfall ausgewirkt hat. Wenn ein Halteverbot zum Beispiel dazu dient, dass der Kreuzungsbereich freigehalten wird und so das Abbiegen erleichtern soll, und Sie dort trotzdem parken, wirkt sich das negativ für Sie aus. Hat das Halteverbot einen ganz anderen Sinn, der gar nichts mit dem Unfall zu tun hat, dann kann Ihrerseits auch gar keine Mitschuld vorliegen.
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Schritte zur fairen Schadensregulierung
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Häufig gestellte Fragen zum Unfall mit Falschparker
Wer haftet bei einem Unfall mit einem Falschparker?
Den Großteil der Haftung trägt in der Regel der Unfallverursacher. Einen Falschparker kann jedoch eine Mithaftung treffen, wenn sich sein ordnungswidriges Parken auf den Unfall ausgewirkt hat. Gerichte haben eine solche Mithaftung bisher regelmäßig auf bis zu 30 % festgelegt.
Bekomme ich als Falschparker automatisch eine Teilschuld?
Nein. Entscheidend ist, ob sich das Falschparken tatsächlich auf den Unfall ausgewirkt hat. Dient ein Halteverbot etwa dazu, einen Kreuzungsbereich frei zu halten, und wird dort trotzdem geparkt, wirkt sich das nachteilig aus. Hat das Halteverbot einen anderen Zweck, der mit dem Unfall nichts zu tun hat, kann eine Mitschuld ganz entfallen.
Welche Regelung gilt bei einem Mitverschulden?
§ 254 BGB. Danach hängt die Verteilung davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von der einen oder der anderen Seite verursacht wurde. Versicherer rechnen das über Haftungsquoten ab.
Kommt es bei einem Falschparker-Unfall zum Gerichtsverfahren?
Nur selten. Meist einigen sich die Versicherer bereits im Vorfeld auf eine Haftungsquote. Das ist für alle Beteiligten die schlankere Variante.
Wer prüft, ob mich nach einem Falschparker-Unfall eine Teilschuld trifft?
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