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Gefahrgutunfall – Hier ist besondere Vorsicht geboten!

Gefahrgutunfall
Gefahrgutunfall ©DmytroPerov/Shutterstock.com
Inhaltsverzeichnis: Gefahrgutunfall – Hier ist besondere Vorsicht geboten!

Ein Unfall mit einem Gefahrgut ist nicht nur gefährlich für Sie als Unfallbeteiligten, sondern auch für unsere Umwelt. Daher ist hier doppelt Vorsicht geboten! Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, warum Sie anders als bei gewöhnlichen Unfällen reagieren müssen und wie Sie sich am besten beim Gefahrgutunfall verhalten.

Wichtig
  • Unter Gefahrgut laufen Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine potentielle Gefahr für Lebewesen, wichtige Gemeingüter oder die Allgemeinheit darstellen.
  • Beim Gefahrgutunfall ist besondere Vorsicht geboten: Vermeiden Sie unbedingt den Kontakt zum Gefahrgut.
  • Selbstschutz geht beim Unfall mit einem Gefahrgut vor Erste Hilfe.
  • Wie Sie sich bei einem Gefahrgutunfall verhalten sollten, erklären wir Ihnen hier in diesem Ratgeber.

Was ist ein Gefahrgutunfall?

Bei einem Gefahrgutunfall handelt es sich um einen Unfall, in welchem giftige, ätzende oder in anderer Weise gefährlicher Stoffe involviert sind. Typischerweise ist das der Fall, wenn sogenannte Gefahrguttransporter in einen Unfall verwickelt werden. Sie erkennen einen Gefahrgutransporter anhand von speziellen Warnsymbolen. Diese sind in Form von orangefarbenen Aufklebern gut sichtbar am Transporter angebracht. Anhand der Kennzeichnung kann man den  Gefährlichkeitsgrad der im Transporter enthaltenen Güter erkennen.  Die Gefahrensituation kann so von geschultem Rettungspersonal schnell eingeordnet werden und die notwendigen Maßnahmen können eingeleitet werden.

Hinweis: Orangefarbene Warnhinweise an der Ladung müssen darüber aufklären, was sich in den Transportern befindet. Teilen Sie beim Kontaktieren des Notrufes den Mitarbeitern der Notrufzentrale unbedingt mit, welche Nummer das orangefarbene Gefahrgutwarnzeichen hat.

Welche Gefahrgüter gibt es?

§ 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) definiert, welche Stoffe unter die Gefahrgüter fallen. Generell wird bei Gefahrgütern unterschieden zwischen Gütern, die beim Transport:

  • eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen und Tieren darstellen
  • die Naturschädigung hervorrufen können
  • eine Gefahr für wichtige Gemeingüter wie beispielsweise das Grundwasser darstellen oder die öffentliche Ordnung bedrohen können
Gut zu wissen

Die Nummer auf den Gefahrgut-Warnzeichen unterteilen die Gefahrgüter standardmäßig in 9 Gefahrklassen.

  • 1: Sprengstoffe oder Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten
  • 2.1, 2.2, 2.3: Entzündbare, nicht entzündbare oder giftige Gase
  • 3: Entzündbare, flüssige Stoffe
  • 4.1, 4.2, 4.3: Entzündbare und selbstentzündende Stoffe
  • 5.1, 5.2: Entzündende Stoffe und organische Peroxide
  • 6.1, 6.2: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
  • 7: Radioaktive Stoffe
  • 8: Ätzende Stoffe
  • 9: Sonstige Gefahrgüter

Wie verhalte ich mich bei einem Gefahrgutunfall?

Damit Sie nicht aus Versehen explosive Stoffe entzünden oder sich selbst schwer verätzen, ist beim Gefahrgutunfall besondere Vorsicht geboten! Ganz wichtig ist, dass Sie nicht mit dem Gefahrgut in Kontakt kommen. Ist beim Unfall ein Gefahrgut ausgetreten, sollten Sie auf jeden Fall von der Unfallstelle fernbleiben. 

Unser Tipp: Sichern Sie die Unfallstelle mit ausreichend Abstand und warten Sie mindestens 60 Meter entfernt vom Gefahrgut auf die Rettungskräfte.

Sollte der Fahrer des verunglückten Gefahrguttransporters im Transporter feststecken oder mit dem Gefahrgut in Kontakt gekommen sein, sollten Sie die Rettungskräfte umgehend informieren aber nicht selbst helfen. Hier geht  die eigene Sicherheit der Unfallhilfe vor. Sie machen sich in diesem Fall nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Speziell geschultes Fachpersonal kann in diesem Fall besser helfen. Überlassen Sie die Arbeit der Polizei und der Feuerwehr!

Checkliste nach einem Gefahrgutunfall

  • Abstand zum Gefahrgut halten
  • Unfallstelle soweit möglich sichern
  • Notruf tätigen
  • Erste Hilfe und Bergung wird durch Fachkräfte geleistet
  • ggf. Zeugenaussage machen oder nach Zeugen Ausschau halten

Wer muss die Bedrohung für die Umwelt beseitigen?

Um die Folgen eines Unfalls mit einem Gefahrgut zu beseitigen, ist oft eine große Anzahl an Rettungskräften notwendig. Oft stellt das Gefahrgut eine erhöhte Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt dar. Um eine langfristige Schädigung der Natur zu verhindern, werden neutralisierende Stoffe und Verfahren angewendet.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind unverschuldet in einen Gefahrgutunfall geraten? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen. 
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten 
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software berechnet 
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht 
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen 
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten. 

Wir können Ihren Unfall mit dem Gefahrgut nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

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