Nach Verkehrsunfällen gilt: Ohne die exakte Beurteilung der Schäden gibt es keine ordentliche Regulierung und Erstattung. Ein Kfz-Sachverständiger prüft und bewertet den durch einen Unfall verursachten Schaden am Fahrzeug und dokumentiert die Sachlage in einem Gutachten. Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, wann Sie ein Gutachten benötigen und was Sie dazu noch wissen sollten.
- Ein unabhängiges Kfz-Gutachten hilft dabei die konkreten Ansprüche nach dem Unfall zu beziffern.
- Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag durch die Werkstatt werden auch Schadenspositionen wie die Wertminderung aufgelistet.
- Als Geschädigter haben Sie den Anspruch auf einen eigenen unabhängigen Gutachter. Sie sollten sich nicht mit einem Gutachter abfinden, den die gegnerische Versicherung schickt.
- Die Kosten des Unfallgutachtens trägt die einstandspflichtige Versicherung.
- Wir helfen Ihnen gerne bei der Beauftragung eines kompetenten und unabhängigen Gutachters.
Wann brauche ich ein Gutachten nach einem Unfall?
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich immer die Frage, wie hoch der entstandene Schaden tatsächlich ist. Das beantwortet am besten ein fachlich korrektes Schaden-Gutachten. Hier hilft ein KFZ-Sachverständiger weiter. Er erstellt das Gutachten und dokumentiert den Schaden in Bildern, technischen Fakten und den sich daraus ergebenden Geldbeträgen zur Wiederherstellung.
Was steht im Gutachten?
Im Gutachten wird die Schadenshöhe- und ursache ermittelt. Zudem dient dieses als Beweissicherung. Das ist wichtig für Sie, denn in ca 5% der Unfälle will am Ende ein Richter Beweise sehen.
Welche Vorteile hat das Sachverständigengutachten?
Bei der Erstellung des Gutachtens werden die erkennbaren Schäden mit der vorliegenden Unfallschilderung abgeglichen und Ungereimtheiten können rechtzeitig aufgedeckt werden. Ein weiterer wesentlicher Vorteil des Gutachtens gegenüber dem einfachen Kostenvoranschlag ist die Dokumentation der Wertminderung. Diese Anspruchsart fällt andernfalls schnell unter den Tisch und Ihnen entgeht eine wertvolle Erstattungsleistung.
Muss ich den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung mir schickt oder habe ich den Anspruch auf einen eigenen Gutachter?
Versicherungen bedienen sich gerne ihrer eigenen Sachverständigen. Diese verfassen Gutachten, die möglicherweise eine zu geringe Schadenssumme festlegen, damit der Versicherung weniger Kosten entstehen. Hier sollte man sich als Geschädigter im Klaren sein, dass ein eigener Gutachter die bessere Lösung ist. Insbesondere dann, wenn die Schadenssumme besonders hoch ist, da die Versicherung ihre Ausgaben gering halten möchte. Die Kosten für einen unabhängigen (Zweit-)Gutachter muss die gegnerische Versicherung auch dann übernehmen, wenn sie Ihnen einen eigenen Gutachter schickt.
Haftet der Gutachter für seine Aussage?
Als Geschädigter können Sie sich auf die Expertise des Sachverständigen verlassen und Versicherer, die mit kalkulierten Instandsetzungsaufwänden nicht einverstanden sind, haben nicht Sie, sondern den Sachverständigen als haftenden Ansprechpartner. Somit ist das Gutachten für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung ein in gleich mehrerer Hinsicht wertvolles und kaum verzichtbares Instrument.
Wann ist die Erstellung eines Gutachtens nicht ratsam?
Wenn die Schadenskosten unter 750 € liegen, spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Bereich kann es im Nachgang zu Diskussionen um die Erforderlichkeit des Gutachtens und der daraus entstehende Gutachterrechnung kommen. Bei Bagatellschäden raten wir über die Reparaturkosten einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Dieser dient jedoch nur der Ermittlung der Instandsetzungskosten. Eine beweissichernde Funktion haben Sie hier nicht.
Darf ich einen unabhängigen Gutachter selbst wählen?
Sie als Geschädigter sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung ins Spiel gebrachten Sachverständigen zu akzeptieren. Im Gegenteil! Sie können und sollten selbstständig einen unabhängigen Gutachter wählen und beauftragen. Das hat den Vorteil, dass Sie sich nicht auf den von der Versicherung gestellten Gutachter verlassen müssen. Gutachten, die primär aus Versicherungsinteresse heraus gestaltet werden, weisen schnell zu geringe Schadenssummen aus. Das unabhängig gestaltete Gutachten ist für Sie als Geschädigter hier regelmäßig die bessere Wahl. Die entstehenden Kosten für das Gutachten hat die gegnerische Versicherung zu tragen.
Wer beauftragt den Gutachter nach dem Verkehrsunfall?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten ein Gutachten zu beschaffen.
Option 1: Gutachter wird vom Autohaus empfohlen
Regelmäßig empfehlen Werkstätten bewährte Sachverständige aus ihrem Netzwerk. Oft können Sie diese Sachverständigen direkt im Autohaus beauftragen oder das Autohaus ruft diese für Sie an. Dieser Weg bewahrt Sie weitestgehend vor unliebsamen Überraschungen in Person des Sachverständigen, da Autohäuser kundenorientiert arbeitende Sachverständige präferieren.
Option 2: Zahlungspflichtige Versicherung schickt Ihnen einen Gutachter – NICHT EMPFOHLEN!
Die Erstellung eines Gutachtens kann auch über die zahlungspflichtige Versicherung angestoßen werden. Auch die Versicherungswirtschaft hat eigene Sachverständige, um Unfallschäden beurteilen zu lassen. Sie sollten sich bei diesem Beauftragungsweg jedoch im Klaren sein, dass Sachverständige in diesem Fall im Interesse der Versicherung handeln. Deshalb raten wir von dieser Variante klar ab.
Option 3: Eigene Recherche & Beauftragung
Wer trotzdem selbst auf die Suche gehen möchte, findet im Internet über die üblichen Suchmaschinen einen breit aufgestellten Gutachter-Markt. Achten Sie auf seriöse Anbieter, gute Ausbildungsnachweise und bestenfalls glaubwürdige Kundenbewertungen.
Option 4: Wir schicken Ihnen einen top bewerteten unabhängigen Gutachter – UNSERE EMPFEHLUNG
Um für unsere Kunden die bestmögliche Regulierung zu erschließen, haben wir ein bundesweites Netzwerk überdurchschnittlich gut arbeitender Gutachter aufgebaut. Über unser innovatives Portal können wir Reaktionszeiten und Servicelevel messen.
Dadurch haben Sie den einmaligen Vorteil, dass Sie einen nachweislich guten Sachverständigen bekommen.
Als besonderer Service kommen die Gutachter aus unserem Netzwerk zu Ihnen nach Hause oder an den Arbeitsplatz. Das spart Ihnen kostbare Lebenszeit.
Wer zahlt die Kosten des Kfz-Gutachtens?
Im Fall eines nicht selbstverschuldeten Unfalls greift die Haftpflichtversicherung. Alle entstehenden Kosten – also auch die Kosten für das Gutachten – müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Ist ein Unfall ganz oder teilweise selbstverschuldet, tritt anteilig oder voll die Kaskoversicherung ein. Hier wird die Übernahme der Gutachterkosten individuell über die im Versicherungsvertrag festgehaltenen Bedingungen geregelt. Ein Unfallgutachten kostet regelmäßig zwischen 500€ und 800€.
Wie komme ich am einfachsten zum unabhängigen Gutachten?
Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten und benötigen einen unabhängigen Kfz-Gutachter nach dem Verkehrsunfall? Dann gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie sich direkt bei uns:
- Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen.
- Bei Bedarf organisieren wir einen geprüften Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten
- Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software berechnet
- Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht
- Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen
- Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten.
Wir können Ihren Unfall leider nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!