Barfuß, mit Flip-Flops oder High Heels Auto zu fahren ist überraschenderweise nicht verboten – zumindest nicht für Privatpersonen. Dennoch kann es bei einem Unfall ernsthafte Konsequenzen haben: Wer wegen ungeeignetem Schuhwerk die Kontrolle verliert, riskiert eine Teilschuld und Ärger mit der Versicherung.
In diesem Beitrag zeigen wir, welche Risiken bestehen, was gesetzlich gilt und warum sich festes Schuhwerk auch auf kurzen Strecken lohnt.
- Grundsätzlich ist es nicht verboten, barfuß, mit Flip-Flops, Birkenstocks oder anderem ungeeigneten Schuhwerk zu fahren.
- Allerdings besteht dann bei einem Verkehrsunfall das Risiko, dass Sie durch eine Sorgfaltspflichtverletzung teuer zur Kasse gebeten werden oder Ihre Kaskoversicherung die Kostenübernahme ablehnt.
- Unser Tipp: Tragen Sie geeignetes Schuhwerk und verringern Sie dadurch die Unfallgefahr.
Gibt es ein Gesetz, dass das Fahren ohne Schuhe verbietet?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Regelung in der StVO, welche Sie als Privatperson dazu verpflichtet, beim Autofahren Schuhe zu tragen. Grundsätzlich können Sie mit Ihren Birkenstocks oder Flip-Flips oder sogar barfuß fahren.
Doch Vorsicht: Auch wenn für Privatpersonen das Tragen von geeignetem Schuhwerk nicht Vorschrift ist, ist es dies für Berufskraftfahrer sehr wohl. Gemäß der BGV D29, §44 Abs. 2 gilt beispielsweise für Busfahrer, dass diese zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen müssen. Tut der Berufskraftfahrer dies nicht, verstößt er gegen diese Vorschrift und macht sich unter Umständen sogar strafbar.
Darf man barfuß Auto fahren?
Barfuß Auto fahren ist grundsätzlich nicht verboten. Jedoch empfiehlt es sich nicht, da Sie barfuß sehr leicht von den Pedalen abrutschen können und Ihr Unfallrisiko damit enorm steigern. Wir raten Ihnen daher unbedingt vom Fahren ohne Schuhe ab.
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Auto fahren mit Flip-Flops, Birkenstocks, Sandalen und den geliebten High Heels
Ähnlich verhält es sich mit Ihren geblieben Birkenstocks und Flip-Flops. Gerade wenn es draußen warm wird und Sie Sandalen tragen, oder Sie mit Ihren Hausschuhen kurz zum Einkaufen wollen, ist die Verlockung groß, mit diesen Schuhen zu fahren. Leider ist diese Art von Schuhwerk nicht zum sicheren Steuern eines Autos geeignet. Sie haben dann keinen festen Halt auf den Pedalen haben oder bleiben sogar mit den Riemchen hängen. Auch High Heels sind nicht zum Fahren geeignet, da sich der Absatz leicht in den Pedal-Armen verkeilen kann. Da aber nicht zwingend eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht, wenn Sie mit ungeeigneten Schuhen fahren, kommt es bei einer Kontrolle durch die Polizei auch nicht zwingend zu einem Bußgeld.
Unser Tipp für Sie: Um jedoch im Vorfeld Unfälle zu vermeiden, raten wir Ihnen dazu, sich ein Paar geschlossene Schuhe ins Auto zu legen und Ihre Sandalen vor der Fahrt gegen diese zu tauschen.
Unfall barfuß oder mit ungeeigneten Schuhen – Was nun?
Ganz anders sieht es aus, wenn Sie ohne geeignetes Schuhwerk oder gar barfuß in einen Unfall geraten. Wer hat Schuld nach einem Unfall mit ungeeignetem Schuhwerk? Zwar ist es im Straßenverkehr nicht verboten, High Heels oder Flip-Flops zu tragen, aber oberste Priorität im Straßenverkehr hat die Verkehrssicherheit und somit auch die gegenseitige Rücksichtnahme.
Konnten Sie durch das Fahren mit Birkenstocks oder Flip-Flops die Pedale nicht richtig bedienen und haben dadurch einen Unfall verursacht, kann auf Sie ein Bußgeld wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht zukommen.
Hinweis: Sie müssen auch damit rechnen, dass Sie nach dem Unfall von der Polizei befragt werden und vom Gericht eine Teilschuld wegen dieser Pflichtverletzung zugesprochen bekommen. Das hat auch Auswirkungen auf die Zahlungsbereitschaft der beteiligten Versicherungen!
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall ohne geeignetes Schuhwerk?
Wird Ihnen eine Teilschuld zugesprochen, so kann Ihre eigene Versicherung Ihnen auch eine Teilhaftung zusprechen. Ihr Versicherungsschutz geht aber nicht vollständig verloren, da die meisten Kfz-Versicherer das Fahren mit Flip-Flops oder Birkenstocks nicht als fahrlässig ansehen. Ihre eigene Kaskoversicherung kann prinzipiell immer wegen einer Verletzung der vertraglich festgelegten Obliegenheiten Regressansprüche an Sie stellen oder eine höhere Selbstbeteiligung fordern. Ob das in Ihrem konkreten Fall von der Versicherung auch so gelebt wird, wenn Sie als Versicherungsnehmer mit ungeeigneten Schuhen gefahren sind, hängt erfahrungsgemäß von der Kulanz des Versicherers und der Schadenshöhe ab. Für den Schadensanteil, für den Sie nicht schuld sind wird dann – wie bei jedem üblichen Unfall auch – von der Versicherung des Unfallverursachers reguliert. Sie kann Ihnen aber wegen Ihrer möglichen Teilschuld die Ansprüche entsprechend anteilig kürzen.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahren mit Flip Flops oder Sandalen
Ist es verboten, barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren?
Nein, für Privatpersonen schreibt die Straßenverkehrsordnung kein konkretes Schuhwerk vor. Kommt es jedoch zu einem Unfall und lässt sich das ungeeignete Schuhwerk als Ursache nachweisen, drohen Bußgelder, eine Teilschuld oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz.
mehr erfahrenWelche Schuhe gelten als ungeeignet zum Autofahren?
Schuhe ohne festen Halt wie Flip-Flops, Birkenstocks, Sandalen oder High Heels gelten als ungeeignet, da sie leicht von den Pedalen abrutschen oder sich darin verhaken können. Das erhöht das Unfallrisiko deutlich. Verboten sind diese Schuhe aber nicht.
mehr erfahrenWelche Folgen drohen bei einem Unfall mit ungeeignetem Schuhwerk?
Kommt es zu einem Unfall und lässt sich nachweisen, dass Sie durch das Schuhwerk die Kontrolle verloren haben, kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden. Das wirkt sich negativ auf Ihre Ansprüche und Ihre Versicherung aus.
mehr erfahrenZahlt die Versicherung bei einem Unfall ohne geeignetes Schuhwerk?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel den Schaden beim Unfallgegner. Ihre eigene Kaskoversicherung kann jedoch Leistungen kürzen oder eine höhere Selbstbeteiligung verlangen, wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, etwa durch das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk.
mehr erfahrenDürfen Berufskraftfahrer mit Flip Flops oder Sandalen fahren?
Für Berufskraftfahrer gelten strengere Regeln: Laut Unfallverhütungsvorschrift (BGV D29) müssen sie fußumschließendes Schuhwerk tragen. Verstöße können arbeitsrechtliche und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
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