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Darf man barfuß oder mit Flip-Flops & Co. Auto fahren?

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Inhaltsverzeichnis: Darf man barfuß oder mit Flip-Flops & Co. Auto fahren?

Schnell mal mit den Birkenstock-Schlappen zum Einkaufen fahren oder mit den Gummistiefeln aus dem Garten einen kurzen Abstecher zum Baumarkt. Wer kennt das nicht? Aber darf man mit Gummistiefeln, Birkenstocks, Flip-Flops, Sandalen oder gar High Heels überhaupt Auto fahren? Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, welches Schuhwerk zum Autofahren geeignet ist und welche Risiken es für Sie gibt, wenn Sie mit falschem Schuhwerk fahren und in einen Autounfall geraten.

In Kürze

  • Grundsätzlich ist es nicht verboten, barfuß, mit Flip-Flops, Birkenstocks oder anderem ungeeigneten Schuhwerk zu fahren.
  • Allerdings besteht dann bei einem Verkehrsunfall das Risiko, dass Sie durch eine Sorgfaltspflichtverletzung teuer zur Kasse gebeten werden oder Ihre Kaskoversicherung die Kostenübernahme ablehnt.
  • Unser Tipp: Tragen Sie geeignetes Schuhwerk und verringern Sie dadurch die Unfallgefahr.

Gibt es ein Gesetz, dass das Fahren ohne Schuhe verbietet?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Regelung in der StVO, welche Sie als Privatperson dazu verpflichtet, beim Autofahren Schuhe zu tragen. Grundsätzlich können Sie mit Ihren Birkenstocks oder Flip-Flips oder sogar barfuß fahren.

Doch Vorsicht: Auch wenn für Privatpersonen das Tragen von geeignetem Schuhwerk nicht Vorschrift ist, ist es dies für Berufskraftfahrer sehr wohl. Gemäß der BGV D29, §44 Abs. 2 gilt daher beispielsweise für Busfahrer, dass diese zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen müssen. Tut der Berufskraftfahrer dies nicht, verstößt er gegen diese Vorschrift und macht sich unter Umständen sogar strafbar.

Darf man barfuß Auto fahren?

Barfuß Auto fahren ist grundsätzlich nicht verboten. Jedoch empfiehlt es sich nicht, da Sie barfuß sehr leicht von den Pedalen abrutschen können und Ihr Unfallrisiko damit enorm steigern. Wir raten Ihnen daher unbedingt vom Fahren ohne Schuhe ab.

Auto fahren mit Flip-Flops, Birkenstocks, Sandalen und den geliebten High Heels

Ähnlich verhält es sich mit Ihren geblieben Birkenstocks und Flip-Flops. Gerade wenn es draußen warm wird und Sie Sandalen tragen, oder Sie mit Ihren Hausschuhen kurz zum Einkaufen wollen, ist die Verlockung groß mit diesen Schuhen zu fahren. Leider ist diese Art von Schuhwerk nicht zum sicheren Steuern eines Autos geeignet. Sie haben dann keinen festen Halt auf den Pedalen haben oder bleiben sogar mit den Riemchen hängen. Auch High Heels sind nicht zum Fahren geeignet, da sich der Absatz leicht in den Pedal-Armen verkeilen kann. Da aber nicht zwingend eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht, wenn Sie mit ungeeigneten Schuhen fahren, kommt es bei einer Kontrolle durch die Polizei auch nicht zwingend zu einem Bußgeld.

Unser Tipp für Sie: Um jedoch im Vorfeld Unfälle zu vermeiden, raten wir Ihnen dazu, sich ein Paar geschlossene Schuhe ins Auto zu legen und Ihre Sandalen vor der Fahrt gegen diese zu tauschen.

Unfall barfuß oder mit ungeeigneten Schuhen – Was nun?

Ganz anders sieht es aus, wenn Sie ohne geeignetes Schuhwerk oder gar barfuß in einen Unfall geraten. Wer hat Schuld nach einem Unfall mit ungeeignetem Schuhwerk? Zwar ist es im Straßenverkehr nicht verboten, High Heels oder Flip-Flops zu tragen, aber oberste Priorität im Straßenverkehr hat die Verkehrssicherheit und somit auch die gegenseitige Rücksichtnahme.

Wichtig

Konnten Sie durch das Fahren mit Birkenstocks oder Flip-Flops die Pedale nicht richtig bedienen und haben dadurch einen Unfall verursacht, kann auf Sie ein Bußgeld wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht zukommen.

Hinweis: Sie müssen auch damit rechnen, dass Sie nach dem Unfall von der Polizei befragt werden und vom Gericht eine Teilschuld wegen dieser Pflichtverletzung zugesprochen bekommen. Das hat auch Auswirkungen auf die Zahlungsbereitschaft der beteiligten Versicherungen!

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall ohne geeignetes Schuhwerk?

Wird Ihnen eine Teilschuld zugesprochen, so kann Ihre eigene Versicherung Ihnen auch eine Teilhaftung zusprechen. Ihr Versicherungsschutz geht aber nicht vollständig verloren, da die meisten Kfz-Versicherer das Fahren mit Flip-Flops oder Birkenstocks nicht als fahrlässig ansehen. Ihre eigene Kaskoversicherung kann prinzipiell immer wegen einer Verletzung der vertraglich festgelegten Obliegenheiten Regressansprüche an Sie stellen oder eine höhere Selbstbeteiligung fordern. Ob das in Ihrem konkreten Fall von der Versicherung auch so gelebt wird, wenn Sie als Versicherungsnehmer mit ungeeigneten Schuhen gefahren sind, hängt erfahrungsgemäß von der Kulanz des Versicherers und der Schadenshöhe ab. Für den Schadensanteil, für den Sie nicht schuld sind wird dann – wie bei jedem üblichen Unfall auch – von der Versicherung des Unfallverursachers reguliert. Sie kann Ihnen aber wegen Ihrer möglichen Teilschuld die Ansprüche entsprechend anteilig kürzen.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, aber unglücklicherweise mit Ihren geliebten Flip-Flops oder Birkenstocks gefahren? Dann am besten schnell bei faire-Regulierung.de melden. Der bewährte Ablauf für Sie im Überblick:

  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
  • Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.
  • Die Schadensregulierung wird eingeleitet, die benötigten Dienstleister wie Gutachter, Werkstatt & Co werden für Sie koordiniert und Sie müssen sich nicht mehr mit Papierkram herumärgern.

Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, absolut kompetent und ohne Risiko für Sie.

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