Nach einem Verkehrsunfall dürfen Sie als Geschädigter grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, wenn das Gutachten zur Schadensermittlung erforderlich ist. Die Kosten eines erforderlichen Gutachtens gehören regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB und sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu übernehmen.
Bei reinen Bagatellschäden reicht dagegen häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht; häufig wird ein Bereich von etwa 700 bis 1.000 € als Orientierung herangezogen. Entscheidend ist aber immer der Einzelfall – insbesondere, ob verdeckte Schäden, eine Wertminderung oder Beweissicherungsinteressen bestehen.
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Ein Kostenvoranschlag wird von einer Werkstatt erstellt und enthält eine Reparaturkostenkalkulation. Er eignet sich vor allem bei kleineren, klar erkennbaren Schäden.
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Ein Kfz-Gutachten wird von einem Sachverständigen erstellt. Es dokumentiert den Schaden umfassender, kann Vorschäden, Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturdauer berücksichtigen.
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Bei Bagatellschäden reicht häufig ein Kostenvoranschlag aus. Die Grenze ist nicht gesetzlich festgelegt; als Orientierung wird oft ein Bereich von etwa 700 bis 1.000 € genannt.
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Bei höheren Schäden, unklarer Schadenhöhe, möglichen verdeckten Schäden, Wertminderung oder Streit über den Unfallhergang ist ein unabhängiges Gutachten meist sinnvoll.
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Sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten, sind die erforderlichen Kosten für Gutachten oder Kostenvoranschlag grundsätzlich erstattungsfähig. Bei Mithaftung erfolgt die Erstattung regelmäßig anteilig.
Kostenvoranschlag und Gutachten: Was bedeuten die Begriffe?
Um herauszufinden, ob für Sie ein Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag vorteilhaft ist, müssen Sie sich zunächst mit den beiden Begriffen „Kostenvoranschlag“ und „Gutachten“ vertraut machen.
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 € sollten Sie sich ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen.
Ein Kostenvoranschlag wird durch die Werkstatt erstellt. Hierzu wird die Schadenshöhe nach Einschätzung der Werkstatt und auf Basis ihres Preisgefüges eingeschätzt und die zu reparierenden Positionen werden aufgelistet. Deshalb ist jede Werkstatt verpflichtet, ihre Stundenverrechnungssätze im Kundenbereich auszuhängen.
Ein Gutachten hingegen ist aufwendiger zu erstellen. Ein Kfz-Gutachter schaut sich das Unfallfahrzeug im Detail an, dokumentiert auch Vorschäden, führt eine Plausibilitätsprüfung durch und dokumentiert für Sie auch Schadenspositionen, welche in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden.
Wieso brauche ich ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag?
Die Erstellung eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags ist Voraussetzung dafür, dass Sie einen konkreten Betrag zum Fahrzeugschaden gegenüber der leistungspflichtigen Versicherung fordern können.
Um Ihren Schadensersatz korrekt beziffern zu können, ist es zwingend notwendig, ein Gutachten oder Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.
Die gegnerische Versicherung kann Ihnen einen Sachverständigen empfehlen. Als Geschädigter müssen Sie diese Empfehlung jedoch nicht annehmen. Häufig ist es sinnvoll, selbst einen unabhängigen Sachverständigen zu wählen, um eine neutrale Beweissicherung und vollständige Schadensermittlung sicherzustellen.
Unser Tipp: Für die Erstellung eines Gutachtens sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Im Netzwerk von fairforce.one haben Sie Zugriff auf erprobt zuverlässige Sachverständige aller großen Sachverständigen-Organisationen Deutschlands. Der jeweilige Gutachter kann dann sogar bequem zu Ihnen nach Hause kommen. Das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu rufen, besteht für Sie auch dann noch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat.
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Gutachten oder Kostenvoranschlag: Das sind die Unterschiede
Ob ein Unfall-Gutachten oder ein Kostenvoranschlag für Sie infrage kommt, hängt von einigen Faktoren ab. Schauen wir uns diese mal im Detail an:
Der Kostenvoranschlag ist günstiger und wird mit weniger Detailgenauigkeit erstellt, als es die Anforderungen an ein Gutachten vorgeben. Problematisch ist hierbei jedoch, dass die Ansprüche, welche Ihnen daraus berechnet werden auch kleiner als marktüblich ausfallen können. Wenn beispielsweise die freie Werkstatt außerhalb der Großstadt mit sehr niedrigen Stundensätzen kalkuliert, wird der so ermittelte Betrag wohl nicht die Kosten einer Reparatur in Ihrer Markenwerkstatt vor Ort decken Auch ist der im Kostenvoranschlag angegebene Preis für gewöhnlich verbindlich. Tauchen im Zuge der Demontage bei der Reparatur vorab nicht kalkulierte Folgeschäden des Unfalls auf, können diese Mehrkosten ungedeckt auf Sie zurückfallen. Bei einem Gutachten wird in diesem Fall eine Nachbesichtigung mit einer sogenannten Reparaturerweiterung durch den Sachverständigen dokumentiert und der Anspruch gegenüber der leistungspflichtigen Versicherung entsprechend nach oben angepasst.
Gut zu wissen: Handelt es sich jedoch um einen Bagatellschaden, also unter ca. 750 Euro, ist der Kostenvoranschlag die richtige Wahl, da es wirtschaftlich nicht angemessen ist, bei einem recht geringen Schaden ein teures Gutachten in Auftrag zu geben. 750 Euro sind jedoch nicht als feste Summe zu verstehen. Wichtig ist, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden, der sich auf eine geringe Schadenssumme bei einem Sachschaden beläuft. Als Orientierungswert für einen nicht bedeutenden Sachschaden geben einige Gerichte sogar eine Schadenssumme bis 1.300 Euro an. Sie kann jedoch bei jedem Gericht anders ausfallen. Ein Personenschaden schließt die Einstufung als Bagatellunfall immer aus.
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro sollten Sie sich ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen. Dieses muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen. Als Geschädigter werden Sie von den Kosten freigehalten, denn Sie werden als Teil Ihrer Schadenersatzansprüche nach § 249 BGB beim Verursacher mit in Rechnung gestellt. Sind Sie sich unsicher, ob ein Gutachten für Sie infrage kommt, helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter. Die Prüfung und Beratung leisten wir für Sie garantiert kostenfrei, bei Mandatserteilung regulieren wir kostenpflichtig gegen den Verursacher, der auch unsere Gebühr als zugelassener Rechtsdienstleister zu tragen hat.
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Gutachten trotz Kostenvoranschlag
Liegt Ihnen bereits ein Kostenvoranschlag vor, können Sie ein Gutachten auch trotz Kostenvoranschlag in Auftrag geben. Der größte Unterschied vom Kostenvoranschlag zum Gutachten besteht darin, dass das Risiko einer Ausdehnung der Kosten bei einem Gutachten auf Seiten des Sachverständigen bzw. der Werkstatt liegt. Falls sich später im Rahmen der Reparatur höhere Kosten ergeben, so tragen Sie als Unfallgeschädigter kein finanzielles Risiko und sind sicherer. Entscheidend sind bei einer konkreten Abrechnung auf Basis eines Schadensgutachtens lediglich die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten laut Rechnung.
Darüber hinaus berücksichtigt ein professionelles Schadengutachten für Sie wertvolle Schadenspositionen – wie z.B. die Wertminderung – , die sich in einem Kostenvoranschlag nicht wiederfinden.
Beispielsweise sind das:
- die Berücksichtigung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
- die Beachtung einer Serien- und/oder Sonderausstattung bzw. Spezialumbauten
- die Beachtung reparierter und nicht reparierter Vorschäden die Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sowie eine etwaige Wertminderung und der Nutzungsausfall.
Wichtig: Ein Gutachten hat eine deutlich stärkere beweissichernde Funktion in einem möglichen Zivilprozess. Erscheinen Sie zum Gerichtstermin mit einem Kostenvoranschlag, haben Sie deutlich schlechtere Karten. Häufig ist zum Zeitpunkt des Streites das Unfallfahrzeug schon verkauft oder gar verschrottet. Nur die zeitnah nach dem Unfall erfolgte Beweissicherung durch das Sachverständigengutachten kann Sie in dieser leider gar nicht so seltenen Situation retten.
Vor- und Nachteile des Kostenvoranschlags
Vorteile:
- Handelt es sich auf den ersten Blick um einen Bagatellschaden, werden die Kosten eines Gutachters in der Regel nicht von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Der Kostenvorschlag hingegen schon.
- Die Werkstatt verspricht mit ihrem Kostenvoranschlag verbindlich, zu diesem kalkulierten Preis zu reparieren. Das kann Ihnen eine preisliche Planungssicherheit geben
Nachteile:
- Einige Schadenspositionen sind typischerweise in einem Kostenvoranschlag nicht eingerechnet, da hier nur die Kalkulation der Reparaturkosten aufgelistet werden. So wird zum Beispiel die Wertminderung nicht mit einbezogen.
- Im Gegensatz zum Kfz-Gutachten gilt der Kostenvoranschlag nicht als Beweismittel bei ggf. nachfolgenden Uneinigkeiten
- Treten im Zuge der Reparatur nicht aufgelistete Schäden, sogenannte Reparaturerweiterungen auf, müssen Sie diese im Zweifel selbst zahlen.
Vor- und Nachteile des Kfz-Gutachtens
Vorteile:
- Die Wertminderung wird beim Gutachten mit eingerechnet.
- Das Schadengutachten deckt umfänglich alle entstandenen Schäden am Fahrzeug auf, hierzu zählen auch voraussichtliche Ausfallzeiten, die durch die Reparatur entstehen.
- Werden im Rahmen der Reparatur weitere Unfallschäden am Fahrzeug entdeckt, trägt die Versicherung die Kosten hierfür, da das Prognoserisiko beim Kfz-Gutachter liegt.
- Insbesondere bei Gerichtsprozessen dient das Gutachten auch als Schutz für Sie, denn es dokumentiert umfassend die Schäden am Fahrzeug.
Nachteile:
- Bei geringen Schäden verstoßen Gutachterkosten gegen die Schadenminderungspflicht und werden dementsprechend bei offensichtlichen Bagatellschäden von der gegnerischen Versicherung zu Recht nicht bezahlt.
- Sind Sie teilweise oder gar ganz selbst schuld am Unfall, liegen die Kosten des Gutachters teilweise oder ganz bei Ihnen.
Schritte zur fairen Schadensregulierung
Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Wir von fairforce.one prüfen und beraten mit Ihnen, ob die Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag für Sie richtig ist.
Der bewährte Ablauf für Sie im Überblick:
- Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller hier online.
- Unser erfahrenes Spezialistenteam prüft Ihren Fall sofort und bespricht mit Ihnen individuell das weitere Vorgehen.
- Ihre Schadensregulierung wird mit allen erforderlichen Dokumenten aufbereitet, die benötigten Dienstleister wie Gutachter, Werkstatt & Co. werden für Sie koordiniert und Sie werden bis zur abschließenden Auszahlung über jeden Regulierungsfortschritt auf dem Laufenden gehalten. Das geht ganz einfach und ohne App-Installation über unser digitales Kunden-Informations-System.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Gutachten oder Kostenvoranschlag
Wann brauche ich nach einem Unfall ein Gutachten?
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden nicht nur geringfügig ist, verdeckte Schäden möglich sind oder eine Wertminderung geltend gemacht werden soll. Auch bei Streit über den Unfallhergang bietet ein Gutachten eine wichtige Beweissicherung.
mehr erfahrenReicht bei einem kleinen Unfallschaden ein Kostenvoranschlag aus?
Ja, bei einem klar erkennbaren Bagatellschaden reicht häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht; oft wird ein Bereich von etwa 700 bis 1.000 Euro als Orientierung genannt.
mehr erfahrenWer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein erforderliches Gutachten grundsätzlich übernehmen. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung anteilig erfolgen.
mehr erfahrenWas ist besser: Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Das hängt von der Schadenhöhe und dem Einzelfall ab. Ein Kostenvoranschlag ist bei kleineren Schäden ausreichend, ein Gutachten ist bei größeren oder unklaren Schäden meist die bessere Wahl, weil es den Schaden umfassender dokumentiert.
mehr erfahrenKann ich selbst einen Gutachter auswählen?
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter wählen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
mehr erfahrenIst ein Kostenvoranschlag vor Gericht ausreichend?
Ein Kostenvoranschlag kann den Schaden grob beziffern, ersetzt aber keine umfassende Beweissicherung. Bei Streitigkeiten hat ein Sachverständigengutachten in der Regel eine deutlich höhere Aussagekraft.
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