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Gutachten nach Verkehrsunfall – Das zahlt die Versicherung

Gutachten nach Unfall // Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Gutachten nach Verkehrsunfall – Das zahlt die Versicherung

Nach Verkehrsunfällen gilt: Ohne die exakte Beurteilung der Schäden gibt es auch keine ordentliche Regulierung und Erstattung. Ein KFZ-Sachverständiger prüft und bewertet den durch einen Unfall verursachten Schaden am Fahrzeug und dokumentiert die Sachlage in einem Gutachten. Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, wann Sie ein Gutachten benötigen und was Sie dazu noch wissen sollten.

In Kürze

  • Ein unabhängiges Kfz-Gutachten hilft dabei, die konkreten Ansprüche nach dem Unfall zu beziffern.
  • Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag durch die Werkstatt werden auch Schadenspositionen wie die Wertminderung aufgelistet.
  • Als Geschädigter haben Sie den Anspruch auf einen eigenen unabhängigen Gutachter. Sie sollten sich nicht mit einem Gutachter abfinden, den die gegnerische Versicherung schickt.
  • Die Kosten des Unfallgutachtens trägt die einstandspflichtige Versicherung.
  • Wir helfen Ihnen gerne bei der Beauftragung eines kompetenten und unabhängigen Gutachters.

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Wann brauche ich ein Gutachten nach einem Unfall?

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich immer die Frage, wie hoch der entstandene Schaden tatsächlich ist. Das beantwortet am besten ein fachlich korrektes Schaden-Gutachten. Hier hilft ein KFZ-Sachverständiger weiter.  Er erstellt das Gutachten und dokumentiert den Schaden in Bildern, technischen Fakten und den sich daraus ergebenden Geldbeträgen zur Wiederherstellung.

Was steht im KFZ-Gutachten nach einem Unfall?

Im Gutachten wird die Schadenshöhe- und -ursache ermittelt. Zudem dient dieses als Beweissicherung. Gerade wenn die Schadenhöhe, der Hergang oder verdeckte Schäden später bestritten werden, ist eine saubere Beweissicherung entscheidend.

Welche Vorteile hat das Sachverständigengutachten?

Bei der Erstellung des Gutachtens werden die erkennbaren Schäden mit der vorliegenden Unfallschilderung abgeglichen und Ungereimtheiten können rechtzeitig aufgedeckt werden. Ein weiterer wesentlicher Vorteil des Gutachtens gegenüber dem einfachen Kostenvoranschlag ist die Dokumentation der Wertminderung. Diese Anspruchsart fällt andernfalls schnell unter den Tisch und Ihnen entgeht eine wertvolle Erstattungsleistung.

Muss ich den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung mir schickt?

Versicherer beauftragen häufig eigene Sachverständige. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und Ihre Ansprüche vollständig abzusichern, ist ein eigenes unabhängiges Gutachten oft die bessere Wahl.

Dessen Kosten sind bei klarer Haftung in der Regel erstattungsfähig, sofern die Beauftragung aus Sicht eines verständigen Geschädigten erforderlich war.

Haftet der Gutachter für seine Aussage?

Als Geschädigter können Sie sich auf die Expertise des Sachverständigen grundsätzlich verlassen. Sind im Gutachten zu hohe Kosten aufgeführt, haftet der Gutachter unter Umständen gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Kommt es zu Einwänden oder Kürzungen, hilft eine nachvollziehbare Dokumentation, die Ansprüche durchzusetzen – ggf. mit anwaltlicher Unterstützung.

Wann ist die Erstellung eines Gutachtens nicht ratsam?

Bei kleineren Schäden (Faustregel: bis ca. 800–1.000 €) reicht häufig ein Kostenvoranschlag. Ist der Schaden aber nicht eindeutig geringfügig (z. B. mögliche verdeckte Schäden), kann ein Gutachten trotzdem erforderlich und erstattungsfähig sein.

Darf ich einen unabhängigen Gutachter selbst wählen?

Sie als Geschädigter sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung ins Spiel gebrachten Sachverständigen zu akzeptieren. Im Gegenteil! Sie können und sollten selbstständig einen unabhängigen Gutachter wählen und beauftragen.

Das unabhängig gestaltete Gutachten ist für Sie als Geschädigter hier regelmäßig die bessere Wahl. Die entstehenden Kosten für das Gutachten hat die gegnerische Versicherung zu tragen.

Wer beauftragt den Gutachter nach dem Verkehrsunfall?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein Gutachten zu beschaffen.

Option 1:
Gutachter wird vom Autohaus empfohlen

Regelmäßig empfehlen Werkstätten bewährte Sachverständige aus ihrem Netzwerk. Oft können Sie diese Sachverständigen direkt im Autohaus beauftragen oder das Autohaus ruft diese für Sie an. Dieser Weg bewahrt Sie weitestgehend vor unliebsamen Überraschungen in Person des Sachverständigen, da Autohäuser kundenorientiert arbeitende Sachverständige präferieren.

Option 2:
Zahlungspflichtige Versicherung schickt Ihnen einen Gutachter

NICHT EMPFOHLEN!

Die Erstellung eines Gutachtens kann auch über die zahlungspflichtige Versicherung angestoßen werden. Auch die Versicherungswirtschaft hat eigene Sachverständige, um Unfallschäden beurteilen zu lassen. Aufgrund des möglichen Interessenkonfliktes raten wir aber klar von dieser Variante ab.

Option 3:
Eigene Recherche & Beauftragung

Wer trotzdem selbst auf die Suche gehen möchte, findet im Internet über die üblichen Suchmaschinen einen breit aufgestellten Gutachter-Markt. Achten Sie auf seriöse Anbieter, gute Ausbildungsnachweise und bestenfalls glaubwürdige Kundenbewertungen.

Option 4:
Wir schicken Ihnen einen top bewerteten unabhängigen Gutachter

UNSERE EMPFEHLUNG

Um für unsere Kunden die bestmögliche Regulierung zu erschließen, haben wir ein bundesweites Netzwerk überdurchschnittlich gut arbeitender Gutachter aufgebaut. Über unser innovatives Portal können wir Reaktionszeiten und Servicelevel messen.
Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie einen nachweislich guten Sachverständigen bekommen.
Als besonderer Service kommen die Gutachter aus unserem Netzwerk zu Ihnen nach Hause oder an den Arbeitsplatz. Das spart Ihnen kostbare Lebenszeit.

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Wer zahlt die Kosten des Kfz-Gutachtens?

Im Fall eines nicht selbstverschuldeten Unfalls greift die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Alle entstehenden Kosten – also auch die Kosten für das Gutachten – müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Ist ein Unfall ganz oder teilweise selbstverschuldet, tritt anteilig oder voll die Kaskoversicherung ein. Hier wird die Übernahme der Gutachterkosten individuell über die im Versicherungsvertrag festgehaltenen Bedingungen geregelt. Die Kosten hängen u. a. von Schadenhöhe, Umfang und Fahrzeug ab. Üblich sind dabei Beträge zwischen ca. 400 € und 1.500 €.

Wie bekomme ich am einfachsten ein unabhängiges Gutachten?

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten und benötigen einen unabhängigen KFZ-Gutachter nach dem Verkehrsunfall? Dann gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen. 
  • Bei Bedarf organisieren wir einen geprüften Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten 
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software berechnet 
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht 
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen 
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten. 

Wir können Ihren Unfall leider nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gutachten nach Unfall

Ab wann lohnt sich ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Ein Gutachten lohnt sich meist, wenn der Schaden nicht eindeutig geringfügig ist (Faustregel: über ca. 800–1.000 €) oder verdeckte Schäden möglich sind.

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Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, um Ihre Ansprüche vollständig abzusichern.

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Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei klarer Haftung trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Gutachterkosten – sofern das Gutachten aus Sicht eines verständigen Geschädigten erforderlich war.

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Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag zeigt vor allem Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst zusätzlich wichtige Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall und dient der Beweissicherung.

 

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Was steht in einem Kfz-Gutachten?

Typisch sind Fotos, Schadenbeschreibung, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und – je nach Fall – Nutzungsausfall bzw. Ausfallzeit.

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