Bei einem Wegeunfall handelt es sich um einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder Schule. Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler sowie weitere versicherte Personengruppen stehen auf dem unmittelbaren Weg zur versicherten Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig ist je nach Person und Tätigkeit eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Doch schon der kleinste Umweg kann dazu führen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber aber auch, welche Ausnahmen es insbesondere für Fahrgemeinschaften oder Eltern gibt.
- Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem Arbeits- oder Schulweg passieren.
- Die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung kommt für die Kosten auf.
- Besonderheiten und Ausnahmen für Umwege gelten vor allem für Eltern und Fahrgemeinschaften.
- Beim Arztbesuch sollten Sie erwähnen, dass es sich um einen Wegeunfall handelt.
- Nach einem Wegeunfall stehen Ihnen zahlreiche Ansprüche zu. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.
Was ist ein Wegeunfall?
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Dasselbe gilt für Schüler.
Generell sind Arbeitnehmer und Schüler auf solchen Wegen versichert, die geeignet sind, die Arbeitsstelle und Schule oder die Wohnung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Damit ist nicht pauschal der kürzeste, sondern der unmittelbare Weg zum oder vom Ort der Tätigkeit gemeint.
Wann muss ein Wegeunfall gemeldet werden?
Der Arbeitgeber muss die Berufsgenossenschaft spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme über den Wegeunfall per Unfallanzeige informieren. Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber den Unfall anzeigen, wenn die versicherte Person mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist. Die entsprechende Vorschrift ist der § 193 SGB VII.
Bei Schul- und Schulwegunfällen ist bereits eine Unfallanzeige erforderlich, wenn eine ärztliche Behandlung notwendig wird. Die Schule sollte deshalb umgehend informiert werden.
Wer zahlt die Kosten bei einem Wegeunfall?
Passiert ein Unfall vor oder nach der Arbeit, stellt sich die Frage, wer für den Unfall auf dem Arbeitsweg zahlt. Die Berufsgenossenschaft trägt als gesetzliche Unfallversicherung beim Wegeunfall viele der angefallenen Kosten.
Das betrifft insbesondere die erforderliche Heilbehandlung, Rehabilitation und bestimmte Entgeltersatz- oder Rentenleistungen. Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall können zusätzlich eigene Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen.
Gerade bei höheren Summen lohnt sich auch eine Prüfung gegen die eigene private Unfallversicherung oder die eigene private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.
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Was ist beim Arztbesuch nach einem Wegeunfall zu beachten?
Bei Verletzungen durch einen Wegeunfall empfehlen wir unbedingt einen für Arbeits- und Wegeunfälle zuständigen Facharzt aufsuchen. Diese Fachärzte werden auch Durchgangsärzte genannt. Sie haben eine von der Berufsgenossenschaft erteilte besondere Zulassung. Sollte eine Akutbehandlung im Krankenhaus oder bei einem anderen Arzt stattfinden, sollten Sie sagen, dass es sich um einen Wegeunfall handelt. So stellen Sie klar, dass nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung (bitte nicht mit Ihrer privaten Unfallversicherung verwechseln) für die Kosten aufkommt. Für Sie kann das sogar vorteilhaft sein, da die Leistungen der Unfallversicherung meist umfangreicher sind als bei Ihrer Krankenkasse.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, was beim Wegeunfall versichert ist.
Ist ein Unfall auf dem Schulweg versichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Unfälle in der Schule sowie auf dem Weg dorthin oder dem anschließenden Heimweg ab. Dies ist in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII geregelt.
Auch der Schulweg mit dem öffentlichen Bus, Fahrrad oder dem Auto wird davon umfasst.
Bei einem Unfall im Schulbus besteht ebenfalls grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Je nach Unfallursache können zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen das Busunternehmen, dessen Haftpflichtversicherung oder andere Beteiligte bestehen.
Ist der Weg zur Kita vor und nach der Arbeit versichert?
Wer ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind wegen der eigenen Berufstätigkeit oder der Berufstätigkeit des Ehe- oder Lebenspartners zur Betreuung bringt oder abholt, kann auch auf der dafür erforderlichen Abweichung vom Arbeitsweg versichert sein.
Das gilt grundsätzlich auch für direkte Wege zwischen Homeoffice und externer Kinderbetreuung.
Kinder sind auf dem unmittelbaren Hin- und Rückweg zur Kita grundsätzlich gesetzlich unfallversichert – unabhängig davon, ob sie allein unterwegs sind oder begleitet werden.
Gibt es für Fahrgemeinschaften Besonderheiten bei Wegeunfällen?
Wer eine Fahrgemeinschaft hat und vom direkten Weg zur Arbeit abweicht, um ein Mitglied der Fahrgemeinschaft von zu Hause abzuholen oder zur Arbeit zu bringen, ist während der gesamten Fahrt gesetzlich unfallversichert. Dabei müssen die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft nicht im selben Unternehmen arbeiten. Alle Mitglieder müssen jedoch zum versicherten Personenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung gehören. Umfasst sind hier grundsätzlich Arbeitnehmer und Schüler.
Bin ich trotz Umweg bei einem Wegeunfall versichert?
In der Regel ist der direkte Weg zur Arbeit versichert. Doch es gibt Ausnahmen. Wann der Versicherungsschutz trotz Umweg greift und in welchen Fällen kein gesetzlicher Unfallschutz besteht, erklären wir Ihnen in diesem Abschnitt.
Wann Umwege gesetzlich unfallversichert sind
Folgende Umwege sind gesetzlich unfallversichert:
- Umwege aufgrund von Umleitungen
- Umwege um einen Verkehrsstau zu umfahren oder um aus sonstigen Gründen eine bessere Verkehrsverbindung zu haben
- Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, welche häufig auf anderen Strecken unterwegs sind
- Nutzung von Fahrradwegen, welche nicht die kürzeste Strecke abbilden
- Übernachtung bei einer anderen Person, wenn der anschließende Weg unmittelbar zur versicherten Arbeit/Schule führt
Wann Umwege nicht unfallversichert sind
Kein gesetzlicher Unfallschutz besteht jedoch in folgenden Fällen:
- Kurzer Umweg aus privaten Gründen wie beispielsweise Einkaufen
- Bei einer Rückkehr auf den Arbeitsweg nach einer Unterbrechung, die länger als zwei Stunden gedauert hat, ist man für den Rest der Strecke nicht mehr versichert.
- Unfälle, die im Wohngebäude passieren
Welche Ansprüche habe ich nach einem Wegeunfall?
Nach einem Wegeunfall können Sie eine große Anzahl an Ansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung richten. Wir beraten Sie hierbei gerne, damit Ihnen kein Anspruch verloren geht.
Nach einem anerkannten Wegeunfall können insbesondere folgende Leistungen in Betracht kommen:
- medizinische Heilbehandlung,
- medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation,
- Verletztengeld,
- Übergangsgeld,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Pflegeleistungen,
- Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit,
- Hinterbliebenenleistungen bei einem tödlichen Wegeunfall.
Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall bestehend u.U. weitere, eigene Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Ihre Schritte zur Schadensregulierung nach einem fremdverschuldeten Wegeunfall
Sie wurden unverschuldet in einen Wegeunfall vor oder nach der Arbeit oder Schule verwickelt? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:
- Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie passende weitere Vorgehen.
- Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten.
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Wir können Ihren Wegeunfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!
Häufig gestellte Fragen zum Thema Wegeunfall
Was gilt als Wegeunfall?
Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur oder von der Arbeit, Schule, Hochschule oder einer anderen versicherten Tätigkeit. Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird.
mehr erfahrenWer zahlt bei einem Wegeunfall?
Für Heilbehandlung, Rehabilitation und mögliche Geldleistungen ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Je nach Tätigkeit handelt es sich dabei um eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall können zusätzlich Ansprüche gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen.
mehr erfahrenIst ein Umweg auf dem Arbeitsweg versichert?
Private Umwege, etwa zum Einkaufen, sind grundsätzlich nicht versichert. Ausnahmen gelten unter anderem für notwendige Umwege zur Kinderbetreuung, für Fahrgemeinschaften, Umleitungen oder eine verkehrsgünstigere Strecke.
mehr erfahrenIst der Weg vom Homeoffice zur Kita versichert?
Ja, der direkte Weg zwischen dem Homeoffice und einer externen Kinderbetreuung kann gesetzlich unfallversichert sein. Voraussetzung ist, dass das Kind wegen der beruflichen Tätigkeit zur Kita, Schule oder Tagesbetreuung gebracht oder von dort abgeholt wird.
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