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KFZ Unfallschaden melden – So geht’s

So melden Sie einen Autounfall an die Versicherung // © iStockPhoto
Inhaltsverzeichnis: KFZ Unfallschaden melden – So geht’s

Sie hatten einen Unfall, Ihnen ist jemand ins Auto gefahren oder Ihr KFZ wurde auf dem Parkplatz beschädigt? Nach dem ersten Schreck stellt sich die Frage, was man tun muss, um den Unfall richtig zu melden und die Ansprüche durchzusetzen. Dabei ist eine Meldung und anschließende Schadensregulierung für Unfallbetroffene gar nicht so schwer.

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Unfall der Versicherung melden

Die Frage, wann Sie der Versicherung melden müssen, dass Sie einen KFZ-Schaden haben, stellt sich nach fast jedem Unfall. Es gilt eine einfach Logik: Immer wenn eine Versicherung für die Unfallschäden aufkommen soll, muss die Versicherung dazu zuerst einmal von dem Schaden wissen. Das bedeutet, dass der Schaden und die daraus entstehenden Leistungsansprüche richtig angemeldet werden müssen. Nur wenn der Schadenersatz ohne Einbeziehung einer Versicherung sichergestellt ist, braucht es keine Schadenanzeige. Diese in der Praxis gelegentlich anzutreffenden “Privat-Zahlungszusagen” sind leider meistens extrem unzuverlässig und problembehaftet. Deshalb raten wir ganz klar davon ab.

Wer muss einen Unfall der Versicherung melden? Beide Parteien, also Unfallverursacher und Unfallgeschädigter, müssen den Unfall bei ihrer jeweiligen Versicherung anzeigen. Der Verursacher muss bei seiner eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung melden, dass der durch ihn Geschädigte mit Leistungsansprüchen auf sie zukommen wird.

Der Geschädigte seinerseits wird seine aus dem Unfall entstandenen Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, … etc. gegenüber der KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers zur Leistung anmelden.
ACHTUNG: Die gegnerische Versicherung wird diese Ansprüche nur leisten, wenn sie das Verschulden ihres eigenen Versicherungsnehmers anerkennt. 

Was muss in der Unfallmeldung an die gegnerische Versicherung stehen, damit die Leistungsansprüche auch anerkannt und bezahlt werden? Vor allem anderen ist die nachvollziehbare Schilderung des Unfallhergangs wichtig. Nur wenn aus dieser Schilderung das Verschulden des Unfallverursachers klar erkennbar ist, wird die gegnerische KFZ-Versicherung ihre Leistungspflicht anerkennen. Leider werden in der Praxis jeden Tag tausendfach unglückliche Beschreibungen des Unfallhergangs gemacht, die die Betroffenen dann um die eigentlich zustehende Versicherungsleistung bringen. Unsere dringende Empfehlung: Besprechen Sie die Unfallschilderung mit einem unabhängigen Spezialisten, bevor diese an die Versicherung weitergeleitet wird. Die Qualität der Unfallschilderung entscheidet wesentlich darüber, ob Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten oder nicht.

Wie stellen Sie eine gute und wahrheitsgemäße Unfallschilderung sicher?

Die meisten Zutaten für eine richtige Unfallschilderung und Schadensmeldung entstehen direkt am Unfallort. Grundsätzlich sollten Sie nach einem Unfall Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern und ggf. erste Hilfe bei verletzten Personen leisten. Die Polizei muss nicht in jedem Fall gerufen werden.

Bei sogenannten Bagatellschäden, also kleinen Kratzern und kleinen Unfallschäden, deren Reparatur sicher unter 1.000 € kosten wird, ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei nicht notwendig. Erst wenn es sich um größere Schäden oder einen Unfall mit verletzten Personen handelt, muss die Polizei hinzugezogen werden.

Checkliste: Muss ich die Polizei rufen?

  • eine Partei fährt Mietwagen oder Leihfahrzeug = Polizei rufen, immer!
  • es sind Personen verletzt = Polizei rufen, immer!
  • eine beteiligte Partei begeht Unfallflucht = Polizei rufen!
  • Unklarheit oder Streit über Schuldfrage = Polizei rufen!
  • Unfallgegner verweigert Angabe seiner Kontakt- und Versicherungsdaten = Polizei rufen!
  • Verdacht auf gestohlenes, nicht zugelassenes, nicht versichertes Fahrzeug, abgelaufener TÜV, Fahrer ohne Führerschein, etc… = Polizei rufen!
  • Verdacht auf Trunkenheit oder Drogen am Steuer = Polizei rufen!
  • ausländische Unfallbeteiligte (bedeutet, dass auch eine ausländische Versicherung zur Leistung herangezogen werden muss) = Polizei rufen!

Außerdem ist es ratsam, die Beamten zu rufen, wenn Unklarheit über den Unfallhergang und die Schuldfrage besteht, der Unfallgegner sich weigert, persönliche Daten zur Schadensregulierung zu nennen oder nach einem Parkrempler nicht mehr auffindbar ist.

Wird die Polizei gerufen, nehmen die Beamten die Aussagen der Unfallbeteiligten auf, sichern Beweise, machen Fotos von Brems- und Kollisionsspuren und erstellen auf dieser Basis einen Unfallbericht. Dieser ist vor allem dann wichtig, wenn es Unklarheit zum Unfallhergang oder der Schuldfrage gibt. 

WICHTIG: Unterschreiben Sie am Unfallort grundsätzlich keine Dokumente – nichtmal für die Polizei. In der Sondersituation Unfall ist regelmäßig ein Adrenalineinfluss vorhanden, der schon oft zu nachteiligen Angaben geführt hat, die im Nachgang nur schwer auszuräumen sind.

Welche Daten benötige ich vom Unfallgegner?

Doch egal, ob Sie die Polizei rufen oder nicht, achten Sie immer darauf, noch am Unfallort die persönlichen Daten und die Informationen zur Versicherung mit dem Unfallgegner auszutauschen. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Die Parteien dürfen sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die notwendigen Daten ausgetauscht wurden. 

Benötigt werden diese Angaben:

  • Name und Anschrift des Unfallgegners
  • Name der Versicherung des Unfallgegners
  • ggf. Versicherungnummer (falls vorhanden)
  • Kennzeichnen des gegnerischen Fahrzeugs 
Machen Sie möglichst viele Fotos vom Unfallort // © iStockPhoto

Profi-Tipp: Fotos machen!

Es gibt nicht zu viele Fotos! Fotografieren Sie:

  • Position der Fahrzeuge aus allen vier Himmelsrichtungen
  • alle Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen
  • Straßenschilder und Fahrbahnmarkierungen im Unfallbereich
  • Bremsspuren (Länge und Richtung erlaubt Rückschlüsse auf die Geschwindigkeiten bis zum Unfall)
  • Splitterspuren (die Richtung der Splitter gibt Aufschluss über die Bewegungsrichtungen der Fahrzeuge)
  • beteiligte Kennzeichen
  • Personalausweise der Beteiligten
  • Versicherungsdaten

Erstberatung über fairforce.one kostenfrei

Sie sind in einen Unfall geraten und unsicher, wie es jetzt weitergeht? fairforce.one unterstützt Sie mit einer unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung. Unsere Experten für Verkehrsrecht prüfen den Sachverhalt, rufen Sie zurück und besprechen telefonisch mit Ihnen Ihre Optionen. Dadurch können Sie sich schnell und unkompliziert top beraten lassen – unabhängig davon, ob Sie Geschädigter oder Unfallverursacher sind.

Was tun, wenn der Unfallgegner keine Angaben macht?

Weigert sich der Unfallgegner, Ihnen Informationen zu seiner Versicherung mitzuteilen, können Sie diese auch selbst in Erfahrung bringen. Dafür benötigen Sie lediglich das Kennzeichen des gegnerischen Wagens und Ort und Datum des Unfalls. Mit diesen Daten ermitteln wir für Sie die zuständige Versicherung.

KFZ-Versicherung Schaden melden – Frist

Unabhängig davon, ob die Polizei gerufen wurde oder nicht, muss der Unfall zeitnah der eigenen Versicherung gemeldet werden. Ist die Schuldfrage klar, ist die Versicherung des Unfallverursachers für die Schadensregulierung zuständig. Dennoch sollten Sie auch ihrer eigenen Versicherung Bescheid geben, dass es zu einem Unfall gekommen ist.

Haben Sie eine Teilschuld oder sind für den Unfall verantwortlich, müssen Sie den Unfall ihrer eigenen Versicherung melden.

Gut zu Wissen: Haben Sie nach 10 Tagen noch nichts von der gegnerischen Versicherung gehört, sollten Sie dieser den Unfall selbst mitteilen.

Doch welche Frist haben Sie, einen Schaden der KFZ-Versicherung zu melden? Das ist sehr unterschiedlich und hängt von Ihrer Versicherung ab. Schauen Sie dazu am besten in Ihre Unterlagen. Als Richtwert lässt sich eine Frist von einer Woche nennen. Bei Personenschäden oder Unfällen mit Todesfolge gilt in der Regel ein Frist von 48 Stunden.

Die Frist, um einen Unfall als Geschädigter zu melden, ist mit 14 Tagen etwas großzügiger. Aber vergessen Sie die Meldung nicht. Bei dieser handelt sich zwar um eine sogenannte Obliegenheit, die sie nicht erfüllen müssen, sind Sie jedoch zu spät dran, kann die Versicherung die Leistungen kürzen.

Auch hier gilt: Vermeiden Sie Nachteile durch unglückliche Formulierungen. Gehen Sie auf Nummer sicher und überlassen Sie die Schadensmeldung den Profis von fairforce.one

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Unfall melden als Geschädigter  – So geht’s

Nach einem Unfall stellt sich Betroffenen oft die Frage: Muss ich als Geschädigter den Unfall meiner Versicherung melden? Kurz und knapp: Ja, das sollten Sie tun. Auch wenn Sie nicht am Unfall schuld sind, ist es ratsam, die eigene Versicherung innerhalb der Fristen zu informieren. Denn wenn Ihnen nachträglich doch eine Teilschuld zugesprochen wird, entstehen Ihnen keine Nachteile durch eine zu späte Meldung. 

Wird eine Teilkasko-oder Vollkasko-Versicherung zusätzlich zur KFZ-Haftpflicht genutzt, kann eine Meldung ebenfalls sinnvoll sein. Vor allem, wenn Sie nachträglich doch eine  Teilschuld erhalten. Nehmen Sie die Leistungen ihrer Versicherung aber erst in Anspruch, wenn Ihre Teilschuld feststeht. Ansonsten kann es sein, dass Sie in der Kasko-Versicherung hochgestuft werden, obwohl regulär der Unfallgegner für den Schaden aufkommen müsste.

Besteht eine private Unfallversicherung, muss diese ebenfalls informiert werden. Am besten auch dann, wenn Sie keine direkten Folgen spüren. Diese können auch erst später auftreten. Bei Wegeunfällen – direkter Weg von und zur Arbeitsstätte- muss zudem die zuständige gesetzliche Unfallversicherung informiert werden.

Das benötigen Sie für die Schadensmeldung nach einem Unfall

  • Ihr Kennzeichen
  • Ihre Versicherungsnummer & Personendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.)
  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Details zum Unfallhergang & Unfallgeschehen
  • Meldung des Schadens – Was ist kaputt, wer ist verletzt?
  • Personendaten des Unfallgegners & potenzieller Zeugen

An wen muss ich mich wenden, um einen Unfall zu melden?

Viele Versicherungen nehmen eine Unfallmeldung telefonisch auf, andere bieten online Vordrucke an. Wenn Ihnen das zu viel Aufwand ist, bietet fairforce.one Ihnen eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung der Unfallregulierung. Mit wenigen Klicks melden Sie uns den Unfall und werden anschließend telefonisch von unseren Verkehrsrechts-Experten beraten. Wenn alles passt, können Sie uns die Abwicklung mit Ihrer Versicherung überlassen. Wir kümmern uns auch um Mietwagen, Gutachter, Anwälte und Werkstätten. Nicht nur für PKW Unfälle, sondern auch bei anderen Fahrzeugen. So können Sie über fairforce.one auch einen Motorradunfall der Versicherung melden sowie Lieferwagen-, Fahrrad- und sonstige Unfälle.

Bei diesen KFZ-Unfällen müssen Sie einen Schaden melden

„Mir ist jemand reingefahren, muss ich das meiner Versicherung melden?“

Sie haben sich das nach einem Unfall auch gefragt? Wir erklären Ihnen, wann Sie einen Unfall melden müssen und wann darauf verzichtet werden kann. Denn nicht jeder Unfall ist auch automatisch ein Versicherungsfall. Grundsätzlich sollten sie alle größeren Unfälle Ihrer Versicherung melden – auch, wenn sie nicht schuld sind. Haben Sie den Unfall jedoch verursacht oder tragen eine Teilschuld, muss der Unfall der KFZ-Haftpflicht gemeldet werden. 

Grundsätzlich gilt die Meldepflicht bei:

  • selbstverschuldeten Unfällen, bei denen Dritte geschädigt wurden
  • selbstverschuldeten Unfällen mit einem Schaden, der über die Vollkasko reguliert werden soll

Außerdem sollten Sie auch bei unverschuldeten Unfällen darauf achten, dass der Unfallgegner den Vorfall seiner Versicherung meldet. Darauf müssen Sie nicht warten, sondern können selbst aktiv werden. Das sollten Sie auch spätestens dann, wenn Sie auch 10 Tage nach dem Unfall noch nichts von der gegnerischen Versicherung gehört haben.

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Häufig gestellte Fragen

Einen Unfall ohne Schaden der Versicherung melden - muss ich das?

Entstand beim Unfall kein Schaden, muss dieser nicht der Versicherung gemeldet werden. Eine Pflicht besteht nur, wenn andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen sind oder es Sachschäden gibt. Es kann jedoch sinnvoll sein, dennoch die Versicherung zu informieren, um eventuell später auftretende Ansprüche zu sichern.

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Wann muss die Unfallmitteilung an die Versicherung erfolgen?

In der Regel muss ein Unfall binnen einer Woche der Versicherung gemeldet werden. Bei Unfällen mit Personenschäden beträgt die  Frist meist nur 48 Stunden.

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Wer muss den Schaden der Versicherung melden?

Der Unfallverursacher muss den Unfall seiner Versicherung melden und die Regulierung beauftragen. Mit den Daten des Unfallgegners können Sie jedoch auch als Geschädigter den Unfall bei der gegnerischen Versicherung anzeigen und eine Schadensmeldung vornehmen. 

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Muss ich meiner Versicherung den Unfall melden, wenn ich nicht schuld bin?

Verpflichtend ist das nicht, jedoch ratsam. Sollte sich später eine Teilschuld herausstellen, haben Sie die Frist eingehalten und den Unfall ordnungsgemäß gemeldet. Deswegen sollten Sie einen Unfallschaden immer  melden, auch bei eigentlich klarer Schuldfrage.

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