Der schicke Sportwagen für das Wochenende, das Wohnmobil für den Traumurlaub oder der Kastenwagen für den Umzug: Mietwagen erfreuen sich großer Beliebtheit. Unfälle mit Mietwägen sind daher keine Seltenheit. Was musst Du in dieser Konstellation beachten? Hier haben wir für Dich die Dos und Don’ts zusammengetragen.
Was zählt mit einem Mietwagen als Unfall?
Jeder Zusammenstoß mit einem anderem Fahrzeug oder Objekt, unabhängig von der Schuldfrage und unabhängig von der Schadenshöhe, ist ein Unfall und muss dem Vermieter gemeldet werden.
Besonderheit bei Unfällen mit Mietwagen
Natürlich gilt – wie bei jedem anderen Autounfall auch – der Grundsatz aus der Fahrschule: Unfallstelle sichern und mögliche Verletzte versorgen.
Anschließend muss immer die Polizei benachrichtigt und ein Unfallprotokoll erstellt werden – denn das Auto gehört dir nicht.
Nicht Dein Auto = nicht Deine Entscheidung!
Der Mietwagen steht im Eigentum des Vermieters (z. B. Enterprise, Sixt, Europcar), du bist nur zeitweise Nutzer. In praktisch allen Mietverträgen ist deshalb die Hinzuziehung der Polizei bei Unfällen verpflichtend vorgeschrieben. In jedem Mietvertrag, den wir kennen steht, dass Du nach einem Unfall den Autovermieter unverzüglich – also ohne schuldhaftes Verzögern – über den Unfall informieren musst. Typischerweise ist damit taggleich oder innerhalb von 24 Stunden gemeint. Neben dem obligatorischen ersten Anruf empfehlen wir dringend, eine E-Mail mit der Unfallmeldung zu schicken. Die Textform der Mail ist im Streitfall als Nachweis wertvoll für Dich.
Den Unfallbericht solltest du selbst anfertigen. Notiere alle relevanten Daten wie Kennzeichen, Namen, Telefonnummern und Versicherungsinformationen der beteiligten Personen. Eine Unfallskizze sowie Fotos vom Schaden, der Umgebung und möglichen Bremsspuren helfen, das Unfallgeschehen zu dokumentieren. Die allermeisten Mietwagen-Anbieter haben entsprechende Vordrucke im Handschuhfach. Inzwischen gibt es auch einige Anbieter mit entsprechenden Apps.
Waren Zeugen am Unfallort, nimm unbedingt deren Kontaktdaten auf – sie können bei Unklarheiten eine entscheidende Rolle spielen.
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Was Du unbedingt vermeiden solltest:
Egal ob Du selbst schuld warst oder ein anderer und egal ob es sich vermeintlich nur um einen kleinen Blechschaden oder eine größere Sache handelt:
- Die Unfallstelle zu verlassen, ohne Maßnahmen zu ergreifen, gilt als Fahrerflucht, was in Deutschland eine Straftat ist und immer zu einer Anzeige und unangenehmer Post von der Staatsanwaltschaft führt.
- Die Polizei muss immer verständigt werden. Auch wenn Du „nur“ an einer Tiefgaragenwand, einer Einfahrt oder einem Zaun hängengeblieben bist: Alles hat schließlich einen Eigentümer, der aus der unfallbedingten Beschädigung seines Eigentums nun Schadenersatzansprüche gegen die Mietwagenfirma hat. Selbst in diesen Fällen gilt: Sofort Vermieter anrufen und das Vorgehen abstimmen.
Wer auf die vorgeschriebene Meldung verzichtet, riskiert, dass der Autovermieter sowohl die Schäden an Dritten – also Deinem Unfallgegner, dem Parkhaus, dem Zaun, etc., – als auch die Schäden am Mietwagen, nicht als Versicherungsleistung trägt, sondern Dir in Rechnung stellt.
- Auch mündliche Vereinbarungen mit dem Unfallgegner oder eine „Einigung unter der Hand“ sind unzulässig – schließlich gehört dir das Fahrzeug nicht.
- Aus demselben Grund solltest du auf keinen Fall eigenständig die Versicherung Deines Unfallgegners kontaktieren – du bist als Mieter nicht Eigentümer also auch nicht anspruchsberechtigt!
Schadenersatzansprüche, die Du selbst geltend machen kannst, betreffen Deine eigenen Sachen, Deine eigene Gesundheit, Dein eigenes Vermögen. Wenn Du unverschuldet unfallbedingt verletzt wurdest (Schmerzensgeldanspruch) oder beim Umfall Dinge, die Dir gehören beschädigt wurden (Anspruch auf Erstattung des Sachschadens), oder Flüge, Hotels, Geschäfte unfallbedingt ausfallen, dann greift des gesetzliche Schadenersatzrecht für Dich und Du kannst diese Ansprüche geltend machen.
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Häufige Fragen zum Unfall mit einem Mietwagen
Was ist nach einem Mietwagen-Unfall zwingend zu tun?
Die Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen und immer die Polizei verständigen – das ist bei Mietwagen verpflichtend. Zusätzlich muss der Vermieter umgehend informiert werden, meist am selben Tag. Eine E-Mail mit der Unfallmeldung dient als schriftlicher Nachweis.
mehr erfahrenDarf ich beim Unfall mit meinem Mietwagen selbst die gegnerische Versicherung kontaktieren?
Nein. Als Mieter bist du nicht der Eigentümer des Fahrzeugs und damit nicht anspruchsberechtigt gegenüber der gegnerischen Versicherung. Nur der Vermieter kann Ansprüche im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug geltend machen.
mehr erfahrenWelche Schadenersatzansprüche kann ich selbst geltend machen?
Du kannst Ansprüche nur für eigene Schäden stellen, z. B.:
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Erstattung beschädigter persönlicher Gegenstände
- Entschädigung für entgangene Urlaubsleistungen oder Geschäftsreisen
Was passiert, wenn ich den Schaden nicht melde?
Eine unterlassene Meldung kann zur Folge haben, dass du selbst für alle Schäden haftest – sowohl am Mietwagen als auch bei Dritten. Versicherungsleistungen werden in solchen Fällen meist verweigert.
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