Nach einem Verkehrsunfall mit körperlichen Verletzungen erhalten Geschädigte in der Regel Schmerzensgeld. Natürlich heilt das keine Wunden oder sorgt für eine sofortige Genesung, allerdings hilft es dabei, den Unfall besser zu verarbeiten und die Unfallfolgen abzumildern.
Um die geforderte Geldsumme auch zu erhalten, muss jedoch einiges beachtet werden. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, was genau Schmerzensgeld ist, mit wie viel Geld Sie nach einem Unfall mit Verletzung rechnen können und welche Voraussetzungen es dafür gibt.
Was ist Schmerzensgeld?
Nach einem Unfall besteht der Sinn des Schmerzensgeldes darin, einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen zu schaffen. Dabei ist die rechtliche Grundlage hierfür § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort heißt es: „Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, […] Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“ Lassen Sie sich von der Formulierung „billige Entschädigung“ nicht in die Irre führen. Diese bedeutet in diesem Fall nicht, dass sie auf Geld verzichten müssen.
Denn mit „billiger Entschädigung“ meint der Jurist nicht eine „günstige“ oder „niedrige” Entschädigung. Vielmehr soll das angemessene Schmerzensgeld immer anhand von passenden Kriterien berechnet werden und fair und angemessen ausfallen. Dafür gilt es sehr viele Kriterien in noch mehr Kombinationen zu bewerten. Deswegen ist es nicht einfach das Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall pauschal genau zu beziffern. Denn wie viel Ihnen genau zusteht ist immer eine Einzelfallbetrachtung und hängt vom konkreten Fall ab. Das Wort „billig“ soll hier also verdeutlichen, dass alle Umstände berücksichtigt werden (müssen), die den einzelnen Schadensfall prägen. Denn dass Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schäden bieten. Das heißt, dass Art und Ausmaß der unfallbedingten Beeinträchtigungen die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmen. Dafür kommt zum Beispiel die Schmerzensgeldtabelle zum Einsatz.
Hinweis: Auch durch die Zahlung eines hohen Schmerzensgeldes ist ein wirklicher Ausgleich immaterieller Schäden oft nicht möglich. Für schwere Verletzungen gibt es keinen Geldbetrag, der die oft lebenslangen Einschränkungen wirklich ausgleichen kann.
Das Schmerzensgeld fällt in Deutschland geringer aus, als viele Geschädigte erwarten. Zahlungen im sechsstelligen Bereich gab es bisher nur bei schwersten Verletzungen mit bleibenden Folgeschäden. „Amerikanische Verhältnisse“ mit Millionen-Urteilen gibt es hierzulande nicht.
Schmerzensgeld Berechnung und Kriterien
Bei der Berechnung der Entschädigungssumme nutzen die Juristen zwei Funktionen. Zum einen die Ausgleichsfunktion und zum anderen die Genugtuungsfunktion. Beide zusammen sollen dafür sorgen, dass das Schmerzensgeld fair und an die jeweiligen Verletzungen angepasst ausfällt. Natürlich ist „fair“ hier nur bedingt möglich, da es für viele Verletzungen und ihre zum Teil lebenslange Folgen keinen wirklich fairen Ausgleich in Form von Geld geben kann. Dennoch soll so zumindest versucht werden, eine möglichst passende Kompensation zu erreichen.
Ausgleichsfunktion
Die Ausgleichsfunktion soll einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Verletzungen und Schäden schaffen. Damit soll nicht nur eine Kompensation stattfinden, sondern auch durch die Verletzung erlittene Verluste abgefangen werden. Im Rahmen der Ausgleichsfunktion sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Schmerzintensität: Art der Schmerzen, Dauer der Schmerzeinwirkung, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit, Dauer und Grad der Beeinträchtigung z. B. durch das Tragen einer Halskrause
- Eingriffsintensität: Operationen wiegen schwerer als bloße Prellungen. Schmerzensgeld kann man aber auch bei starken Prellungen nach einem Unfall bekommen.
- Folgeschäden: Sind Folge- oder Dauerschäden vorhanden oder sehr wahrscheinlich, erhöht sich das Schmerzensgeld anhand der Beeinträchtigung. Es wird nicht zwischen organischen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden.
Genugtuungsfunktion
Neben dem Ausgleich für Verletzungen und Verluste soll Schmerzensgeld auch als eine Art Wiedergutmachung fungieren und das erlittene Unrecht durch eine finanzielle Entschädigung (zumindest teilweise) kompensieren. Im Rahmen der Genugtuungsfunktion sind diese Kriterien zu berücksichtigen:
- Ausmaß des Verschuldens: Vorsätzliches, grob fahrlässiges oder erheblich fahrlässigeres Verhalten wiegt schwerer als Nichtverschulden oder nur ein geringfügiger Verkehrsverstoß.
- Regulierungsverzögerung: Bewusste und mutwillige Verzögerung der Schadensbeurteilung
Vermögensverhältnisse: Eine wirtschaftlich bessere Position des Schädigers wird schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Das heißt, dass Unfallopfer, die über weniger Vermögen verfügen als der Unfallverursacher, schon aufgrund dieses Umstands ein höheres Schmerzensgeld erhalten. Allerdings: Besitzt der Unfallverursacher eine Versicherung für Schmerzensgeld nach einem Unfall, entfällt dessen persönliche Haftung und damit ggf. auch der Einfluss der Vermögensverhältnisse auf die Höhe des Schmerzensgeldes.
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Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall
In der Regel hat ein Geschädigter Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sind. Wer also unverschuldete in einen Verkehrsunfall verwickelt und dabei verletzt wurde, kann in der Regel Schmerzensgeld einfordern.
Damit eine solche Schmerzensgeldforderung möglich ist, müssen Sie folgende Merkmale nachweisen:
- Vorhandensein erheblicher Verletzungen,
- die durch den Unfall verursacht wurden,
- und zwar aufgrund von fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Unfallgegners
Diese Merkmale gelten bei einem unverschuldeten Unfall, also mit festgestelltem Verschulden des Unfallgegners, in der Regel als erfüllt. Haben Sie eine Mitschuld, können Sie ebenfalls Schmerzensgeld verlangen. Allerdings reduziert sich hierbei die Summe, da Sie einen Mithaftungsanteil übernehmen müssen.
Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen Sie kein Schmerzensgeld verlangen können. Nämlich immer dann, wenn:
- Sie selbst schuld am Unfall waren
- es nur zu leichten Verletzungen (z. B. Schürfwunden, leichte Prellungen) kam
- der Unfallverursacher jünger als 10 Jahre alt ist
- es sich um Schmerzensgeld für einen psychischen Schaden handelt – zum Beispiel, wenn Sie Angehöriger des Opfers sind
Diese Kriterien sind aber nur als pauschale Orientierung zu verstehen. Gerichte können sich in der genauen Analyse des Einzelfalls auch anders entscheiden.
Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?
Diese Frage ist nur mit Betrachtung Ihres konkreten Einzelfalles sauber zu beantworten. Wir möchten Ihnen aber gerne eine erste Orientierung geben: Als grober Richtwert wird die eine sogenannte Schmerzensgeld Tabelle genutzt. Diese enthält Urteile über Schmerzensgeldsummen, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.
Die höchsten Schmerzensgelder betrugen beispielsweise 600.000,00 Euro (Urteil OLG Jena, Az. 4 U 459/09) und 700.000,00 Euro (Vergleich OLG Frankfurt, Az. 14 U 99/11). Diese Summen sind aber nur ganz seltene Einzelfälle.
Zum Beispiel liegt das Schmerzensgeld bei einem Unfall mit Schleudertrauma im Durchschnitt bei ca. 600 €. Aber auch dieser Betrag kann deutlich geringer oder höher ausfallen – je nach Einzelfall. Das Schmerzensgeld nach Autounfall kann also von wenigen hundert Euro bis hin zu hohen sechsstelligen Beträgen reichen.
Hinweis: Hier haben wir Ihnen ein paar Beispiele aus den verschiedenen Schmerzensgeldtabellen zusammengestellt. So können Sie eine grobe Orientierung gewinnen, mit welchem Schmerzensgeld nach Unfall zu rechnen ist.
Schmerzensgeld einfordern – So geht’s
Bei der Schmerzensgeldforderung muss der Geschädigte beweisen, dass er einen Schaden durch den Unfall erlitten hat. Dabei erfolgt der Nachweis üblicherweise durch ein sogenanntes Sachverständigengutachten. Außerdem kann der Versicherer der Gegenseite zum Gegenbeweis auch ein Gegengutachten einholen.
Um nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld zu erhalten, müssen Sie selbst aktiv werden. Denn ein automatisches Schmerzensgeld gibt es nicht. Die Zahlung erfolgt erst, wenn Sie diese einfordern. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
Außergerichtliches Vorgehen
Für eine außergerichtliche Schmerzensgeldforderung muss ein entsprechender Antrag an die Haftpflichtversicherung des Schädigers geschickt werden. Der Antrag sollte eine Forderungsbegründung, eine Frist sowie Beweise für Ihre Verletzungen beinhalten. Die Versicherung wird daraufhin den Antrag prüfen und diesem stattgeben, ablehnen oder Sie zu Verhandlungen einladen. Dabei nutzen Sie für das außergerichtliche Vorgehen am besten die tausendfach bewährte Expertise des fairforce.one-Netzwerkes. Denn das Spezialwissen der Verkehrsrechtsexperten erzielt regelmäßig bessere Auszahlungen für unsere Kunden.
Zivilklage
Weigert sich die Haftpflichtversicherung der Schmerzensgeldforderung nachzukommen, steht Ihnen der Klageweg offen. Hierzu muss Ihre Klage frist- und formgerecht eingereicht werden. Auch hier helfen Ihnen unsere Experten gerne weite. Im Prozess entscheidet dann das Gericht darüber, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht oder nicht und wie hoch dieses ausfällt.
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Schmerzensgeld – Wie weise ich Verletzungen nach?
Sowohl beim außergerichtlichen Vorgehen als auch bei der Zivilklage muss der Schmerzensgeldfordernde im Detail nachweisen, welche Verletzungen er erlitten hat, dass diese Schäden eine direkte Unfallfolge sind und auch welche Folgeschäden sich daraus entwickelt haben. Protokollieren Sie dazu alle Arztbesuche, ambulante und stationäre Krankenhausaufenthalte und sonstige medizinischen Maßnahmen.
Folgende Dokumente können hierbei helfen:
- Polizeibericht und Arztbriefe
- Aussagen von Zeugen
- Zweitmeinungen und Expertengutachten
- Übersicht sämtlicher Folgekosten
- Krankenhausbescheinigungen
- Fotodokumentationen von Verletzung und Heilungsverlauf
Schmerzensgeldtabelle Verkehrsunsfall
Auch wenn jeder Fall ein Einzelfall ist und stets einzeln geprüft wird, gibt es Sammlungen von Gerichtsurteilen, um Fälle von Schmerzensgeld vergleichbar zu machen. Denn bei vielen „typischen medizinischen Folgen von Unfällen“ haben sich bereits Richter mit der Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes befasst und Richtwerte vorgegeben. Dadurch lässt sich die Frage „Wie viel Schmerzensgeld bekommt man“ zumindest grob beantworten. Dabei werden gern diese drei Tabellen zu Rate gezogen:
- Beck’sche Schmerzensgeldtabelle mit Datenbank IMM-DAT von Rechtsanwalt Andreas Slizyk,
- Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm (auch ADAC-Schmerzensgeldtabelle genannt),
- Celler Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle
Die Tabellen dienen hierbei jedoch nur als grobe Orientierungshilfe. Die Gerichte entscheiden immer im Einzelfall. Teils haben die Gerichte in Deutschland für ihren Gerichtsbezirk auch eigene Tabellen entwickelt, nach denen sie bei einem Autounfall Schmerzensgeld zuerkennen. Entscheidend ist auch, welche Gründe und Beweise Sie vortragen.
Beispielhaft haben wir Ihnen hier fünf Fälle zur Orientierung aufgelistet:
Unfallhergang und Folgen | Höhe Schmerzensgeld | Urteil |
---|---|---|
Leichtes Schleudertrauma | 500 Euro | Oberlandesgericht Saarbrücken, Az. 3 U 144/03 |
Schleudertrauma 1. Grades mit chronifizierten Depressionen als Folge | 10.000 Euro | Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-1 U 159/14 |
Vorfahrtsverstoß führte u. a. zu einem Schleudertrauma und Schmerzverarbeitungsstörungen | 19.667,51 Euro | Landgericht Essen 18 O 100/01 – 17.06.2004 |
Aufgrund eines fehlenden Warnhinweises stürzte ein Motorradfahrer in der Kurve und verletzte sich Hand und Knie | 4.000 Euro | Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 7 U 143/14 – 18.06.2015 |
Fußgänger vom Auto eines betrunkenen Arbeitskollegen erfasst, schweres Schleudertrauma, Wachkoma und langfristige Pflegebedürftigkeit | 500.000 Euro | Oberlandesgericht Oldenburg 12 U 50/14 – 02.09.2014 |
Schritte zur Schadensregulierung und Schmerzensgeld
Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und wurden dabei verletzt? Dann gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie sich direkt bei uns:
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Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir holen das Beste aus Ihrem Schmerzensgeldanspruch raus, versprochen!
FAQ zu Schmerzensgeld nach Unfall
Wie viel Schmerzensgeld bekommt man pro Tag?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den Verletzungen, den Folgeschäden und weiteren Faktoren ab und wird immer für den jeweiligen Einzelfall berechnet. Deswegen gibt es keine pauschale Zahlung pro Tag. Stattdessen sehen sich Versicherungen und/oder Gerichte den gesamten Vorfall an und entscheiden dann über die Gesamthöhe des Schmerzensgelds. Allerdings können die Tage, die zum Beispiel im Krankenhaus oder in der Reha verbracht wurden, einen Einfluss auf die Höhe der Zahlung haben.
mehr erfahrenWie kann man Schmerzensgeld berechnen?
Für Laien ist die Berechnung des ihnen zustehenden Schmerzensgeld in der Regel nicht möglich. Denn hierbei werden zahlreiche Faktoren berücksichtigt, die stark vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Allerdings gibt es verschiedene Schmerzensgeldtabellen, in denen vorangegangen Gerichtsurteile und Entscheidungen bei ähnlichen Verletzungen einsehbar sind. Diese können eine erste Orientierung geben, welche Schmerzensgeldzahlungen möglich sind. Über die tatsächliche Höhe entscheiden jedoch die Versicherungen und/oder Gerichte.
mehr erfahrenWie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Autounfall?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob und welches Schmerzensgeld angemessen ist, hängt vom Unfall, der Schuldfrage, den Verletzungen und ihren Folgen und weiteren Faktoren ab. Dadurch ist jede Entscheidung über eine Schmerzensgeldzahlung eine Einzelfallentscheidung. Durch die verschiedenen Schmerzendgeldtabellen können sich Geschädigte jedoch einen ersten Überblick verschaffen, mit welche Zahlungen Sie rechnen können.
mehr erfahrenWird Schmerzensgeld automatisch gezahlt?
Schmerzensgeld wird nur auf Antrag gewährt. Das heißt, dass Geschädigte ihre Verletzungen und deren Folgen nachweisen und Schmerzensgeld aktiv bei der Versicherung des Unfallverursachers einfordern müssen.
mehr erfahrenWas passiert, wenn die Versicherung kein Schmerzensgeld zahlt?
Weigert sich die Versicherung des Unfallverursachers, Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen, steht Ihnen der Klageweg in Form einer Zivilklage offen. Dann entscheiden Gerichte darüber, ob Ihnen ein Schmerzensgeld zusteht und wie hoch dieses ausfällt. Wichtig sind hier entsprechende Nachweise von Ihnen.
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