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Reparaturkosten nach Unfall – Tipps zur Erstattung

Reparaturkosten nach Unfall
Reparaturkosten nach Unfall
Inhaltsverzeichnis: Reparaturkosten nach Unfall – Tipps zur Erstattung

Auf deutschen Straßen passieren jährlich 2,6 Mio Verkehrsunfälle. Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten zur Wiederherstellung des Fahrzeugs. Doch wie machen Sie Ihre Ansprüche geltend und wer zahlt eigentlich die Reparaturkosten nach einem Unfall? Hier finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema Reparaturkosten.

 

Essentiell: Unfallschaden korrekt ermitteln lassen

Zur Sicherstellung Ihrer Ansprüche, ist es zwingend erforderlich, die Schäden richtig ermitteln zu lassen. Der für Sie sicherste Weg ist ein Gutachten. Dabei dokumentiert und analysiert ein Sachverständiger den Unfallschaden und beschreibt die erforderlichen Schritte und Zeitaufwände zur vollständigen Reparatur. Das ist die Basis für Ihre Schadensregulierung. Gleichzeitig erhalten Sie so eine zuverlässige Aussage zur Höhe Ihres Nutzungsausfallanspruches. Im Artikel “5 Fakten über Kfz-Gutachten, die Sie wissen sollten” finden Sie eine Zusammenstellung aller Informationen zum Thema Gutachten für Unfallschäden.

Als Nutzer der faire-Regulierung erhalten Sie Zugriff auf erprobte unabhängige Gutachter. Melden Sie hier Ihren Unfallschaden. Wir kümmern uns um alles Weitere und stellen die bestmögliche Schadensabwicklung für Sie sicher.

Wichtig: Wer zahlt die Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall?

Sie sind Geschädigter des Verkehrsunfalls? In dieser Konstellation ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers leistungspflichtig. Sie werden im Rahmen des Schadenersatzes entschädigt. 

Sie haben den Unfall verursacht? Dann ist das ein Fall für Ihre Vollkaskoversicherung oder Ihr eigenes Portemonnaie.

Wie Sie daraus erkennen, ist die Klärung der Schuldfrage essentiell, denn diese entscheidet darüber, welche Versicherung im Fall eines Unfalls greift. Als Nutzer des faire-Regulierung Portals erhalten Sie binnen 24h nach Eingang Ihrer beurteilungsfähigen Unfallschilderung eine kostenfreie Ersteinschätzung der Schuldverteilung – direkt auf Ihr Handy und von einem erfahrenen Netzwerk-Anwalt erstellt. Das Beste daran: Dafür werden wir Ihnen garantiert keine Kosten in Rechnung stellen.

Grundvoraussetzung, dass eine Versicherung für den Schaden aufkommt ist, dass der Unfall nicht vorsätzlich verursacht wurde. Zudem muss der Schaden fristgerecht gemeldet werden. Innerhalb von 14 Tagen sollte die Versicherung über den Unfall Bescheid wissen. Gerne übernehmen wir die Schadensmeldung an Ihre Versicherung und prüfen Ihre Ansprüche.

Entscheidung für eine Reparatur: Gibt es eine Werkstattbindung?

Sind Sie Geschädigter des Unfalls, ist die Versicherung des Verursachers der Adressat für Ihre Ansprüche. Die Kommunikation mit den Schadensabteilungen der verschiedenen Versicherer ist eine der wichtigen Erleichterungen für Nutzer der faire-Regulierung. 

Wenn es um die Wahl der Reparaturwerkstatt geht, lassen Sie sich nichts einreden! Sie können selbst wählen, in welcher Werkstatt der Unfallschaden repariert werden soll. Eine Werkstattbindung gibt es in dieser Konstellation nicht. Auch die inzwischen vielfach gehörten “Warnungen” vor Kostenrisiken wenn Sie sich für Ihre eigene Werkstatt entscheiden, gehören zum Repertoire der zahlungspflichtigen Versicherer. Ziel der Versicherung ist es, Sie und Ihr Fahrzeug aus Ihrer vertrauten Werkstatt heraus zu lotsen und den Schaden in einer für die Versicherung günstigeren Werkstatt abzuwickeln. Lassen Sie sich darauf nicht ein.

Anders liegen die Dinge bei einem Kaskoschaden, also einem Schaden, den Sie selbst verschuldet haben. Hier könnte eine Werkstattbindung vorliegen. Prüfen Sie dazu die Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag. Wird die Werkstattbindung von der Versicherung vorgegeben, müssen Sie Ihr Fahrzeug in der von der Versicherung vorgeschriebenen Werkstatt reparieren lassen. Wir raten generell von Versicherungsverträgen mit Werkstattbindung ab. Die Erfahrung aus vielen tausend Versicherungsfällen zeigt, dass die in diesen Tarifen gewährten Rabatte, für Sie regelmäßig in keinem guten Verhältnis zu den im Schadensfall riskierten Leistungseinbußen stehen.

Vorsicht: Die Versicherung kürzt Ihre Ansprüche für Reparaturkosten nach einem Unfall

Die Versicherung möchte naturgemäß ihre Ausgaben so gering wie möglich halten und kürzt oftmals Ihre Ansprüche. Typische Punkte, die schnell gestrichen werden und um die Ihre Werkstatt im Nachgang regelmäßig kämpft:

  • Kleinteilpauschale (Unterlegscheiben, Kleber, Spangen, etc)
  • Verbringungskosten (Weg vom Autohaus zur Lackiererei und zurück)
  • Probefahrt nach der Reparatur (Test auf Funktion und bspw. Windgeräusche)

Bedingt dadurch, dass sich nicht jedes Material einem konkreten Auftrag zuordnen lässt, hat die Werkstatt die Möglichkeit eine Kleinteilpauschale geltend zu machen. Diese Pauschale gilt für Verbrauchsmaterialien wie Schmierstoffe, Klebeband sowie Putzmittel und kann in Höhe von 2 % der Reparaturkosten angesetzt werden. 

Die fortschreitende Entwicklung der Technik, macht Probefahrten unersetzlich. Fahrzeuge werden heute mit abstandshaltenden Tempomaten, Totwinkelassistenten oder Spurhaltesystemen ausgestattet. Eine “Runde um den Block fahren” genügt dann nicht mehr aus, um das Fahrzeug nach der Reparatur auf volle Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Sicherheit gebietet hier für Sie umfangreichere Probefahrten. Ihr Autohaus steht regelmäßig vor der Herausforderung, diese erforderlichen Arbeiten auch von der Versicherung bezahlt zu bekommen.

Beachten Sie

Die Versicherung kürzt häufig und systematisch  Ansprüche, die Ihnen aus einem Unfall heraus zustehen. Gerade Posten, die der Reparatur zuzuordnen sind, werden gerne durch die Versicherung gestrichen. Wir – das Team der faire-Regulierung –  prüfen Ihre Ansprüche direkt und sichern diese mit unserem Netzwerk aus Experten. Lassen Sie Ihren Anspruch jetzt prüfen.

Entscheidung gegen eine Reparatur: Muss der Unfallschaden repariert werden?

Es ist nicht zwingend erforderlich eine Reparatur des verunfallten Fahrzeugs machen zu lassen. Wenn Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden, steht Ihnen trotzdem ein Schadensersatz der Reparaturkosten zu. Lassen Sie das Auto nicht reparieren und sich Ihre Ansprüche auszahlen, spricht man von einer “fiktiven Abrechnung”. Hier sind uns – aus unserer täglichen Praxis – viele Einwände der Versicherungen bekannt. Der Versicherer streicht hier gerne Posten, mit der Begründung, dass diese nicht angefallen sind. Grundsatz bei der fiktiven Abrechnung ist aber, dass man nicht zwischen angefallenen und nicht angefallenen Kosten unterscheidet. Es kommt nur darauf an, welche Kosten angefallen wären, wenn Sie die Reparatur hätten durchführen lassen. Lassen Sie sich hier kein X für ein O vormachen! Der Grundcharakter einer fiktiven Abrechnung ist ja gerade, dass die im Gutachten kalkulierten Positionen nicht realisiert werden, aber eben doch Ihren Anspruch beschreiben.
Im faire-regulierung-Netzwerk erhalten Sie deshalb auch Zugriff auf erfahrene Spezialisten für Ihre vollständige fiktive Abrechnung und Auszahlung.

Beachten Sie

Nur wenn Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, können Sie selbstständig darüber entscheiden, ob Sie das Auto reparieren lassen oder nicht. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen ist die Leasinggesellschaft oder die Bank der Eigentümer. Hier entscheiden nicht Sie – sondern der Eigentümer – über das Vorgehen der Reparatur.

Ihr Spezialist: Wir sichern Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Wir sind ein Netzwerk aus Experten rund um das Thema Schadensregulierung. Wir prüfen Ihre Ansprüche nach einem Unfall und sichern diese für Sie. Mit uns vermeiden Sie Kostenrisiken und reduzieren Ihre Aufwände.

Über Ihren Verkehrsunfall informieren Sie uns einfach online oder telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800 30 111 60. Ein Experte aus unserem Team meldet sich innerhalb weniger Minuten bei Ihnen zurück und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.

Ihr großes Plus: Sie können unser innovatives Kundeninformationssystem (KIS) nutzen und haben dabei jederzeit Zugriff auf alle wichtigen Dateien wie Gutachten oder Erstattungsabrechnung. Die Daten sind datenschutzgerecht abgelegt und können komfortabel über Ihr Smartphone abgerufen werden. Falls notwendig ist immer ein persönlicher Ansprechpartner direkt für Sie erreichbar.

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