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Fragebogen von gegnerischer Versicherung – Weshalb Sie sich damit nicht herumschlagen müssen

Fragebogen gegnerische Versicherung
Fragebogen gegnerische Versicherung ©iStock.com/fizkes
Inhaltsverzeichnis: Fragebogen von gegnerischer Versicherung – Weshalb Sie sich damit nicht herumschlagen müssen

Eigentlich schien nach dem Unfall die Schuldfrage klar zu sein. Jetzt liegt plötzlich ein Unfall Fragebogen der Versicherung auf Ihrem Tisch. Sie sollen noch einmal Angaben machen… Müssen Sie das tatsächlich ausfüllen? Welche Folgen haben diese Angaben? 

Tatsächlich werden beim Ausfüllen solcher nachgeschobener Fragebögen regelmäßig mit gutem Willen schlechte Effekte bewirkt. Wie sie diese vermeiden können und wer Ihnen qualifiziert hilft, lesen Sie hier.

In Kürze

  • Der Kfz-Fragebogen nach einem Verkehrsunfall hilft der Versicherung dabei herauszufinden, inwiefern sie für den Schaden eintritt oder ob sie Leistungen sparen/kürzen kann.
  • Sie brauchen den Fragebogen der generischen Versicherung nicht ausfüllen – wir machen das gerne für Sie.
  • Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, entstehen Ihnen bei der Beauftragung eines Anwaltes keine Kosten. Diese trägt nämlich die Versicherung des Unfallverursachers.

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Riskieren Sie keine Kürzungen durch die gegnerische Versicherung – lassen Sie Ihren Unfall kostenfrei und unverbindlich durch unsere Regulierungs-Spezialisten prüfen.

Wozu ist der Fragebogen der gegnerischen Versicherung da?

Schadenspositionen, also Reparatur, Mietwagen, Verdienstausfall, etc. , welche aufgrund eines Verkehrsunfalls passieren, muss der Unfallverursacher, beziehungsweise dessen Versicherung, begleichen.

Wichtig

Eine Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens haben Sie nicht. Wir raten dringend davon ab, den Fragebogen ohne fachliche Unterstützung auszufüllen.

Die Versicherung war jedoch nicht beim Unfall dabei und weiß daher auch nicht, was genau passiert ist. Um das herauszufinden, erhalten Sie als Geschädigter auch bei einem unverschuldeten Unfall einen Fragebogen der gegnerischen Versicherung. Die zahlungspflichtige Versicherung kann anhand Ihrer Angaben prüfen, inwiefern sie für den Schaden eintritt oder Argumente für Leistungsablehnungen findet. Dementsprechend genau muss darauf geachtet werden, unvorteilhafte Formulierungen zu vermeiden.

Hinweis: Der Verursacher erhält ebenfalls einen Fragebogen seiner Versicherung und schildert darin seine Sichtweise. Es kann also sein, dass seine Angaben sich von Ihren Angaben unterscheiden. Es muss dann geprüft werden, wie der Unfall tatsächlich passiert ist. Das wertvollste Hilfsmittel auf Ihrer Seite ist und bleibt dabei das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Seine sogenannte Plausibilitätsprüfung liefert die Anhaltspunkte, wie die Schäden entstanden sein müssen.

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Was passiert, wenn ich einen Fehler im Fragebogen hatte?

Wurde beim unverschuldeten Unfall ein Fragebogen durch die gegnerische Versicherung angefordert und von Ihnen ausgefüllt, hat diese danach alle Angaben schwarz auf weiß – und kann Sie auf Ihrer Aussagen regelrecht festnageln. So kann es schnell passieren, dass der Sachschaden gleich um einige hundert Euro niedriger bewertet wird, als er eigentlich sollte. 

Sie sollten daher stets daran denken, dass die Versicherung des Unfallgegners auch Ihr Gegner ist. Es ist völlig legitim, dass der Versicherer die kassierten Prämien lieber in seiner Kasse hält, statt sie als Leistung auszuzahlen. Ihr Interesse als Geschädigter ist aber genau entgegengesetzt: Sie haben Anspruch darauf, die bestmögliche Ihnen zustehende Entschädigungsleistung zu erhalten. Vermeiden Sie also von vornherein das Fehlerrisiko und lassen sich unabhängig fachlich beraten. Denn wer den Fragebogen für Anspruchsteller ausfüllen will, sollte über die notwendige Fachkenntnis verfügen und die typischen Stolperfallen kennen. 

Gut zu wissen: Viele Werkstätten haben sich in “Partner-Verträge” mit diversen Versicherern drängen lassen.  Sie sollten nicht auf das Angebot eingehen, dass Ihre Werkstatt den Schaden gleich mit der Versicherung abwickelt. Das kostet Sie fast immer Ihnen zustehende Leistungen.

Muss ich den Fragebogen ausfüllen, wenn ich ganz sicher nicht Schuld am Unfall bin?

Ja, aber nicht allein und eigenhändig. Soweit die Schuldfrage klar ist, könnte man annehmen, dass sich das Ausfüllen des Fragebogens der gegnerischen Versicherung erübrigt hat. Dem ist jedoch leider nicht so. Es passiert nicht selten, dass ein Unfallverursacher dem Geschädigten zwar bereits seine Schuld eingestanden hat, er es sich dann aber später doch anders überlegt und eigene Unfallhergänge kreiert. Deswegen sollten Sie auf Nummer sicher gehen uns unsere Verkehrsrechtsexperten hinzuziehen. Denn wir wissen, wie man einen Fragebogen für Anspruchssteller bei Verkehrsunfall ausfüllen muss, damit Ihnen wirklich keine Nachteile entstehen.

Unser Tipp

Als Geschädigter haben Sie ab dem Moment des unverschuldeten Knalls das Recht, einen Spezialisten (Rechtsdienstleister oder Anwalt) Ihre Schadensregulierung abwickeln zu lassen. Dieser kann Sie beim Ausfüllen des Fragebogens unterstützen. Die Angaben kommen von Ihnen. Das Sicherstellen, dass keine unglücklichen Formulierungen zu Erstattungsnachteilen führen, ist ein wesentlicher Vorteil der Regulierung über einen Spezialisten. Die Kosten der rechtlichen Begleitung (des Rechtsdienstleisters bzw. des Anwaltes) trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Rufen Sie uns einfach und kostenfrei über 0800 30 111 60 an. Wir haben auch für Sie den passenden Anwalt im Netzwerk und Ihre Fragebögen werden gemeinsam ganz leicht.

Entstehen mir Kosten, wenn ich zur Schadensabwicklung die Spezialisten von fairforce.one beauftrage?

Sollten Sie kein Verschulden am Unfall haben und uns mit der Regulierung beauftragen, übernehmen wir gerne alle anfallenden Aufgaben für Sie. Unsere Spezialisten bewerten persönlich und individuell Ihren Status Quo und die rechtlich für Sie optimalen nächsten Schritte. Garantiert kostenfrei! Wir erhalten Dank unserer Zulassung als Rechtsdienstleister direkt vom zahlungspflichtigen Versicherer eine Gebühr nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). Das bedeutet für Sie eine erstklassige Betreuung durch ausgewiesene Spezialisten ohne Griff in Ihr eigenes Portemonnaie.

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Je nach Unfallhergang erhalten Kunden im Durchschnitt 480 €2 Mehrauszahlung

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Was ist, wenn mein Unfallgegner bei derselben Versicherung ist wie ich?

Sind Sie und Ihr Unfallgegner bei der selben Versicherung versichert, heißt das nicht, dass die Versicherung Ihnen wohlgesonnener ist. Sie bleibt immer noch Ihr Gegner. Lassen Sie sich daher nicht auf vorschnelle Angebote ein.

Vorsicht geboten beim Zentralruf der Autoversicherer!

Wenn Sie auf eigene Faust die gegnerische Versicherung herausfinden wollen, führt kaum ein Weg am Zentralruf der Autoversicherer vorbei. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass bereits in diesen Telefonaten gemachte Angaben dokumentiert werden und gegen Sie verwendet werden können. 

Eselsbrücke: Es ist der Zentralruf der Versicherer, nicht der der Geschädigten! Eine Alternative: Melden Sie Ihren Unfall direkt bei uns. Unsere Spezialisten ermitteln direkt und ohne Ihr Zutun den korrekten Versicherer für Sie.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten und sollen nun den Fragebogen der Versicherung nach dem Unfall ausfüllen? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie individuell richtige weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wertvolle unabhängige Gutachten
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software berechnet und angefordert.
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht.
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen.
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten.

Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

FAQ zum Fragebogen nach Unfall

Warum schickt mir die Versicherung einen Unfall-Fragebogen zu?

Obwohl Sie bereits alle Angaben gemacht haben, schicken Versicherungen häufig noch einmal eine Unfall-Fragebogen zu. Mit diesem will die gegnerische Versicherung noch einmal Ihre Sicht der Dinge erfassen, aber auch prüfen, ob es hier Optionen zur Leistungskürzung gibt. Füllen Sie einen solchen Fragebogen nicht leichtfertig aus, sondern holen Sie sich am besten Rat bei unseren Experten. Eine falsche Angabe kann nämlich schnell zu Ihrem Nachteil werden. 

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Muss ich einen Unfall Fragebogen ausfüllen?

Nein, eine Pflicht zum Ausfüllen gibt es nicht. Unsere Verkehrsrechtsexperten raten auch dringen davon ab, den Fragebogen selbst auszufüllen. Wollen Sie das dennoch tun, holen Sie sich unbedingt professionelle Hilfe. Unsere Experten unterstützen Sie hier gern. Sprechen Sie uns an.

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Was passiert, wenn ich einen Unfall Fragenbogen falsch ausfülle?

Das kann im Schlimmsten Fall zur Kürzung von Leistungen für Sie führen. Denken Sie immer daran, die gegnerische Versicherung sucht nach jeder Möglichkeit, um weniger zu zahlen. Füllen Sie einen Unfall-Fragebogen also nie ohne professionelle Hilfe aus.

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