Jeder, der ein Fahrzeug bewegt, kann jederzeit in einen Unfall geraten. Deshalb gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Ohne Nachweis einer gültigen Versicherung gibt es regulär nicht einmal die Zulassung. Aber was ist, wenn doch kein Versicherungsschutz besteht? Das Konto war nicht gedeckt, der Antrag ist schiefgegangen, die eVB war falsch, irgendwer hat gekündigt… Wir klären Sie in diesem Ratgeberartikel darüber auf, was passiert, wenn Sie ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz fahren oder sogar damit in einen Unfall geraten.
Nutzen Sie die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung von fairforce.one
- Alle Kraftfahrzeuge müssen gesetzlich in Deutschland haftpflichtversichert werden. Das ist eine Pflicht- und keine Wahlversicherung.
- Sind Sie mit einem Kraftfahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen unterwegs, begehen Sie eine Straftat und riskieren Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Bei einem Verkehrsunfall haftet in der Regel der Verursacher – auch bei einem nicht versicherten Fahrzeug.
- Auch der Fahrzeughalter kann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er andere Personen sein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz führen lässt.
Kfz-Haftpflichtversicherung wirklich Pflicht?
In Deutschland ist es für Sie als Fahrer verpflichtend, dass Ihr Fahrzeug mit einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung versichert ist. Diese Pflicht ist im sogenannten „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ – kurz: „Pflichtversicherungsgesetz“ – geregelt. Das heißt, dass Sie Ihr Auto zwingend bei einem Versicherer Ihrer Wahl versichern und eine Versicherungsprämie zahlen müssen. Danach sind Sie im Falle eines Verkehrsunfalls mit der vereinbarten Versicherungssumme finanziell abgesichert.
Dadurch zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern durch Ihr Verhalten entstanden sind. Das schützt Sie vor hohen Forderungen, die Sie sonst privat begleichen müssten. Denn bei Personen- und Sachschäden werden schnell hohe Summen fällig.
Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragen Sie diese Zahlungspflicht auf die Versicherung und schützen Ihr privates Vermögen. Gleichzeitig sorgt das Pflichtversicherungsgesetz dafür, dass Sie als Unfallopfer abgesichert sind. Denn bei einer privaten Haftung durch den Unfallverursacher besteht immer die Gefahr, dass dieser kein nennenswertes Vermögen besitzt und Ihre Schäden nicht bezahlen kann. Auch hier stellt die Versicherung sicher, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben.
Fahren ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen stellt eine Straftat dar. Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter machen sich in der Regel strafbar.
Fahren ohne Versicherungsschutz – Strafe
Trotz der Versicherungspflicht für die KFZ-Haftpflichtversicherung kann es vorkommen, dass das Auto nicht versichert ist. In diesem Fall kann das Fahren ohne Versicherungsschutz Strafen nach sich ziehen. Anbei haben wir ein paar typische Situationen aufgeführt, die beim Fahren von Kraftfahrzeugen zum Verlust oder nicht korrektem Versicherungsschutz führen können. Zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz kann es zum Beispiel kommen, wenn:
- der Versicherungsanbieter gewechselt wird (bspw. nach Kündigung der alten Versicherung, obwohl die neue Versicherung noch nicht aktiv ist)
- noch keine Versicherung für das Kraftfahrzeug abgeschlossen wurde
- das Fahrzeug ein nicht zugelassenes oder ausländisches Kennzeichen aufweist
- die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden
- dem Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis entzogen wurde
- die Hauptuntersuchung abgelaufen ist
Trifft mindestens einer dieser Punkte auf Sie zu, dann dürfen Sie unter keinen Umständen
- auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Parkplätzen fahren
- Familienmitglieder oder Freunde mit Ihrem Wagen fahren lassen
- Ihren Wagen umparken
Selbst wenn Sie nur wenige Meter mit Ihrem Auto fahren, machen Sie sich des Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Pflichtversicherungsgesetz gilt auch für alle Krafträder und Kleinkrafträder. Ohne Versicherungsschutz dürfen Motorräder, Roller und Mofas nicht auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen fahren. Es drohen hier die gleichen Strafen wie beim Autofahren ohne Versicherung.
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug anmelden möchten, muss bereits ein Versicherungsschutz bestehen. Andernfalls erhalten Sie keine Zulassung. Dafür stellen Versicherung üblicherweise eine sogenannte eVB-Nummer aus. Mit diesem siebenstelligen Code können Sie Ihr Auto meist direkt nach Abschluss der KFZ-Haftpflicht-Versicherung bei der Zulassungsbehörde anmelden.
Was passiert beim Fahren ohne Versicherungsschutz und einem Unfall?
Verkehrsunfälle gehören naturgemäß zum Verkehrsgeschehen. Dabei werden die aus einem Unfall resultierenden Schäden in Sach-, Vermögens und Personenschäden unterteilt. Während der klassische Sachschaden – zum Beispiel die Delle im Blech – vergleichsweise übersichtlich und trivial erscheinen kann, ist spätestens bei Personenschäden, also Verletzungen an Leib oder sogar Leben, die immense Wichtigkeit einer soliden finanziellen Rückendeckung erkennbar. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfälle erreichen sehr schnell hohe Summen. Fehlt hier der Versicherungsschutz, steht der Geschädigte vor dem Nichts und der Verursacher vor der privaten Insolvenz.
Fahren Verkehrsteilnehmer ohne Versicherungsschutz, handeln sie immer fahrlässig – und laufen Gefahr, im Worst Case unbezahlbar hohe Schadenersatzsummen schultern zu müssen. Denn der Unfallverursacher wird zu Recht zur Kasse gebeten. Diese Form der Haftung nennt sich Verschuldenshaftung. Wer Schuld am Unfall hat, muss auch für die daraus entstehenden Kosten aufkommen. Darüber hinaus machen sich Fahrer – abgesehen von etwaigen Vergehen oder Straftaten beim Unfall selbst – auch noch des Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar.
Das gilt auch, wenn das Auto nicht versichert, aber angemeldet ist. Zum Beispiel, wenn die Versicherung nach der Zulassung gekündigt wird oder anderweitig endet. Selbstredend dürfen Sie auch kein abgemeldetes Auto fahren. Das Fahren ohne Kennzeichen ist erst recht verboten.
Gut zu wissen: Sitzt nicht der Fahrzeughalter, sondern ein Familienmitglied oder eine andere Person am Steuer, kann es sein, dass der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird. Hier greift die sogenannte Gefährdungshaftung, wenn der Halter wissentlich eine andere Person das Auto ohne Versicherungsschutz fahren lässt.
Achtung: Um beim Fahren ohne Versicherung erwischt zu werden, genügt schon ein Blitzer oder eine Verkehrskontrolle.
Falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind und Ihr Unfallgegner keine Versicherung hat, wenden Sie sich direkt an fairforce.one, denn hier wird für Sie eine Regulierung über spezielle gemeinnützige Hilfsorganisationen wie die Verkehrsopferhilfe e.V. erforderlich. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unfallgeschädigte wie Sie bekommen bei fairforce.one beste Unterstützung.
Lassen Sie Ihren Unfall jetzt kostenfrei und unverbindlich durch unsere Regulierungs-Spezialisten prüfen.
Strafen beim Autofahren ohne Versicherung
Beim Fahren ohne Versicherung handelt es sich um eine Straftat. Daher kann sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. In § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes ist festgelegt, dass ein solches Vergehen bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe mit bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen kann. Neben der Strafbarkeit stellt das Fahren ohne Versicherung ein nicht unerhebliches privates Risiko für immense Vermögensschäden dar, welches bis zur privaten Insolvenz führen kann.
Achtung: Bereits ab 90 Tagessätzen gelten Sie als vorbestraft und erhalten einen Eintrag ins Führungszeugnis. Auch können ein Fahrverbot und bis zu sechs Punkte im Verkehrsregister in Flensburg auf Sie warten. Sollten Sie gleichzeitig Fahrer und Fahrzeughalter sein, droht zudem der Entzug des Fahrzeugs.
Fahranfänger, die beispielsweise mit dem Auto der Eltern ohne Versicherungsschutz fahren, müssen mir einer Verlängerung der Probezeit rechnen und unter Umständen ein Aufbauseminar besuchen.
Wenn Sie Ihr Auto ohne Versicherungsschutz fahren, machen Sie sich auch dann strafbar, wenn Ihnen Ihr Fehlverhalten gar nicht bewusst ist.
Schritte zur fairen Schadensregulierung
Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten und der Unfallverursacher hat keine Versicherung? Dann am besten schnell bei fairforce.one melden. Das sichere Verfahren im Überblick:
- Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller hier online.
- Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.
- Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie werden bis zu Ihrer bestmöglichen Entschädigungsleistung begleitet.
Die lizenzierten Spezialisten aus dem Netzwerk von fairforce.one erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, absolut kompetent und ohne Risiko für Sie.
FAQ zum Fahren ohne Versicherung
Wie hoch ist die Strafe bei Fahren ohne Versicherungsschutz?
Wer ohne KFZ-Haftpflicht fährt, riskiert bis zu sechs Monate Haft und bis zu 180 Tagessätze Strafzahlung. Zudem Punkte in Flensburg und weitere Nachteile.
mehr erfahrenWer haftet bei Fahren ohne Versicherungsschutz?
In der Regel haftet der Halter des Fahrzeugs, da er für die korrekte Zulassung und Versicherung seines Kfz zuständig ist, sowie der Fahrer, der vor Fahrtartritt die Versicherung hätte prüfen müssen.
mehr erfahrenWie lange darf man ohne Eintragung fahren?
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist nicht gestattet, stellt jedoch keine Straftat dar. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
mehr erfahrenWann ist es Fahren ohne Versicherungsschutz?
Immer dann, wenn keine oder keine vollständige Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt. Denn diese ist in Deutschland Pflicht und Voraussetzung für das Fahren eines Autos, Mofas, Mopeds, Motorrads und weiterer Fahrzeuge.
mehr erfahren